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S ®£2? Blatter für naflauische Geschichte und Kultur-Geschichte. %mmm

Monatliche Lreibeilage des Wiesbadener Tagblatts.

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il. Jahrgang.

tNachdruck sämtlicher Original-Beiträge verboten.)

Die Eröffnung der ersten Stände-Versammlung im Herzogtum Nassau.*'

Das Jahr 1818 hatte für die Bewohner des Herzog­tums insofern die wichtigste Bedeutung, als in ihm nach der Vereinigung aller Teile desselben und nachdem durch die bet gleichen Verfassungsrechten gebotene Einführung gleichförmiger Berwaltungseinrichtungen nunmehr für alle Landesteile ein übereinstimmendes Landesinteresse begründet worden war, die Landstände nach den Bestimmungen der nert eingesührten Landesverfassung zum erstenmal zusam­mentraten. Tie Wahl der Landesdepntierten war zuvor durch das landesherrliche Edikt vom 31. Januar 1818 von Herzog Wilhelm geregelt worden. Danach waren die Wahl­listen unverzüglich zu publizieren und nach gehöriger Be­kanntmachung die Wahlversammlungen anzuordnen. Die Mitglieder des Wahlversammlungsdistrikts Wiesbaden, zu welchem auch die vormalige Niedergrasschaft Katzenelnbogen gehörte, hatten 9 Landesdeputierte, Weilburg 1 und Dillen- burg 3 Deputierte aufzustellen. Nach vollzogenen Wahlen sollte das StaatS-Ministecium über dis Zusammcnberufung der Landstände das Erforderliche verfüge». Im Gefolge dieser höchsten Vorschrift wurden dann die Listen der Mitglieder der Wahlversammlungen und -Kandidaten zu der Hecren- bnnk aus den adligen Gutsbesitzern, zu der Deputiertenbank aus der Klasse der begüterten Landeigentümer und größeren Gewerbebesitzern sowie aus dem Geistlichen- und Gelehrten- stand mit näheren Bestiinmungen über Ort und Zeit der zu haltenden Wahlversammlungen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Wahlversammlung der adeligen Gutsbesitzer fand am 14. Februar unter dem Vorsitz des Freiherrn von Trümbach als dirigierendem Kommissarius, diejenige der größeren Gewerbebesitzer unter dem Vorsitz des Geheim- rats Lange und die der bürgerlichen Eigentümer unter dem des Geheimen Regierungsrats Schenk statt und zwar zu Wiesbaden, Weilburg und für den dritten Distrikt zu Ha­damar wegen der Nähe des Wohnorts der dazu gehörigen Wahlmänner.

Alle erscheinenden Vkitglieder hatten sich bei deni diri­gierenden Kommissarius darüber auszuweisen, daß sie den erforderlichen Steuerbeitrag von ihren Gütern und Gewerben entrichtet und das 25. Lebensjahr zurückgelegt hatten.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen durste niemand in doppelter Eigenschaft in den Wahlversammlungen er­scheinen. Außerdem konnte das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Adlige Gutsbesitzer weiblichen Geschlechts und Minorenne, welche ihr Recht durch einen Bevollmäch­tigten auszuüben berechtigt waren, durften niemand mit ihrem Auftrag betrauen, welcher schon für seine Person Mitglied der Wahlversammlung war und als solches seine Stimme abgab. Das Verzeichnis der Mitglieder der Wahl­kandidaten ergab die Namen von 39 adligen Gutseigen­tümern mit Angabe des Betrags des Grundsteuersimplums, das der bürgerlichen Landeigentümer der verscbiedenen Ämter

*) Siehe mich „Mt-Naffau" Nr. 6. ISIS.

zählte 95, und an Auswärtigen 9 Personen. Nachdem die Wahl der Landstände vollzogen war, verordnete der Herzog, daß die erste Versammlung der Landstände am 3. März 1818 zu Wiesbaden eröffnet werde. Die Herrenbank zählte folgende Mitglieder: I. Graf Friedrich von Jngeheim, Geisen­heim; 2. Oberappellationsgerichtsrat von Preuschen zu Liebenstein; 3. Geheimrat Freiherr von Zwierlein zu Geisen­heim; 4. Geheimrat Freiherr von Ritter zu Kiedrich; 5. Domherr, Freiherr von Schütz zu Holzhansen und 6. Ge­heimrat Oberstallmcister Freiherr von Düngern .

Von dem Geistlichen- und Gelehrtenstand Ivaren mit großer Stimmenmehrheit gewählt worden: 1. Generalsuper- intendent Müller; 2. Generalsuperintendent Gieße; 3. von der kathol. Geistlichkeit: Vikariats-Direktor Corden und 4. von den Vorstehern höherer Schulen: Oberschulrat Dr. Suell. Die Gewerbebesitzer wählten: 1. Friedrich Herborn,Diez; 2. Hosgerichtsrat Schmidt, Rüdesheim; 3. Buderns, Auden­schmiede — und Vertreter der begütertesten Grundeigen­tümer waren für den ersten Wahlversammlungsbezirk zu Wiesbaden: 1. Justizrat Herber, Eltville; 2. Schipfer, Nieder­walluf; 3. Schultheiß Koch, Delkenheim; 4. Schultheiß Neu­mann, Flörsheini; 5. Schultheiß Kunz, Eschborn; 6. Reinhard Seibert, Langenschwalbach; 7. Postverwalter Gödeke, Bad Ems; 8. Schultheiß Dörr, Erbenheim; 9. Posthalter Schlichter, Wiesbaden; — für den zweiten Bezirk zu Weil­burg: 1. Obristlcutnant Gödeke, Freiendiez; 2. Hauptmann Eberhard, Dillenburg; 3. Schultheiß Schupp, Niederbrechen: 4. Schultheiß Fink, Seelbach; — für den dritten Bezirk zu Hadamar: 1. Schultheiß Preuß, Steinbach, und 2. Joseph Trombetta, Limburg. Die feierliche Eröffnung der ersten Ständeversammlung fand in einem zu diesem Zweck einge­richteten Saal des älteren Schloßgebäudes zu Wiesbaden statt. Ter Herzog traf unt 12 Uhr im Gefolge des Hof­staates, begleitet von einer berittenen Ehrenwache, welche die Bürger von Biebrich und Mosbach gebildet hatten, daselbst ein. Am Eingang des Schloßgebäudes, wo neben einer Wache von den garnifonierenden Linientruppen die Wies­badener Schützenkvmpagnie aufgestellt war, wurden die Herr­schaften von einer aus 3 Mitgliedern der Herrenbank und 7 Landesdeputierten gebildeten Deputation der Landstände empfangen und begaben sich unter Voraustritt des Hofstaates in den Saal, wo sich zur rechten Seite des Thrones, den Mit­gliedern der Herrenbank gegenüber nebst dem Gefolge die Mit­glieder des Staatsrats und zur linken Seite, den Landdepu­tierten gegenüber die übrige höhere Staatsdienerschaft ver­sammelt hatte. Auch war eine Tribüne für Damen und aus­gezeichnete Fremden angebracht. Von dem Throne herab hielt der Herzog nun folgende lange, in ihren wesentlichsten Zügen wiedergegebene Eröffnungsrede: „Hochwohl-, Wühlgeborene und Hochgelahrte Herrn, Veste, Liebe und Getreue! Mit Empfindungen der lebhaftesten Zufriedenheit sehe ich zum erstenmal die Landstände des Herzogtums um mich ver­sammelt. Es möge der göttlichen Vorsehung gefallen, die