Verlag Langgafle 21
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Kreitag. öS. Nugust ISI8. lfiorgeN-^iUSgabL._ nt. 403. . 66. Jahrgang.
Die deutsch-russische Verständigung.
Am Dienstagnachmiitag ist in Berlin der Zusatzvertrag zu dem Fciedensvertrag von Brest-Litowsk unterzeichnet worden, der unsere künftigen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Groß-Rutzland zu regeln bestimmt ist. Wie bekannt, harrte der fertig- gestellte Vertrag schon vor einer Wocl>e der Unterzeichnung durch die beiderseitigen Bevollmächtigten, doch ergaben sich in letzter Stunde einige Schwierigkeiten, die jedoch weder auf deutscher noch auf russischer Seite zu suchen waren. Nachdem sie behoben waren, konnte die Unterzeichnung im Berliner Auswärtigen Amt norge- nommen werden. Der Inhalt des Vertrages ist, wie die nachfolgenden Einzelheiten lehren, außerordentlich günstig für Deutschland und beweist, daß unsere Diplomatie geschickt und umsichtig das Werk vollendete, das in Brest-Litowsk unter so schwierigen und unsicheren Verhältnissen begonnen wurde. Von den politischen Abmachungen ist in erster Linie zu betonen, daß Rußland sich mit der Loslösung von Estland und Livland nachträglich einverstanden erklärt, die bekanntlich mit Kurland vereinigt !verden und Anschluß am Deutschen Reiche finden. Estland und Livland lagen außerhalb der in Brest-Litowsk festgesetzten Abgrenzungslinie, und ihre Abtrennung vom ehemaligen russischen Reiche mußte daher nochmals besonders anerkannt werden. Für den V e r z i ch t auf den Zugang zur £ st- s e e erhält Rußland insofern eine Entschädigung, als es in drei baltischen Häfen Freihandelsbezirke eingeräumt bekommt, wo die Ein- und Ausfuhr ohne Zollbeschränkung vor sich gehen kann. Außerdem wird Rußland die Gleichstellung in bezug auf die Eisenbahn- tarife gewährleistet. Aus dem Komplex der Fragen, die in den Zusatzbestimmunqen behandelt werden, sind noch die finanziellen Entschädigungen Rußlands an Deutschland hervorz»heben, dis für die Verwüstungen in Ostpreußen, für die Vernichtung deutschen Eigentums in Rußland, zur Schadloshaltung der In- ternierten und Verschleppten und zur Bestreitung des Aufwandes für die russischen Kriegsgefangenen in Deutschland gezahlt werden. Es handelt sich dabei um eine M i l l i a r d e n s u m m e, die zum Teil in Gold beglichen wird. Deutschland verpflichtet sich, die weitere Absplitterung von R a n d st a a t e n als selbständige Staatengsbilde nicht zu unterstützen und sie nicht anzuerkennen. Nur Georgien soll noch eine Aus- nähme machen. Neue Staaten dürfen sich also in Rußland nicht loslösen, so daß der Prozeß der Bildung von Pufferstaaten zwischen Deutschland und. Österreich- Ungarn einerseits und Groß-Rußlands andererseits nun- mehr als beendet anzusehen ist. Was die inneren Verhältnisse Rußlands inqebt, so hat Deutschland, so wie die Dinge jetzt liegen, nicht den geringsten Grund, sich einzumischen. Die Russen sollsn sehen, wie sie zu- recht kommen, und es ist ihre eigene Angslegenheit, wie sie sich ihr Hau? ausbauen und einrichten wollen. Die Jnterventionspolitik gewisser Kreise, die mit den nicht vorhandenen „Ordnungsparteien" in Rußland ein Zusammengehen gegen die Rate-Regierung anstrebten, hat an den leitenden Stellen in Deutschland keine-Unterstützung gefunden. Wir werden den abgeschlossenen Vertrag loyal erfüllen und erwarten das gleiche von der Moskauer Regierung. Wird sie vielleicht gestürzt, dann werden wir unsere Interessen gegenüber den neuen Machthabern schon zu wahren wissen. Es war die Rede davon, den R e i ch s t a g über den neuen Vertrag zu be- fragen und ihn durch die Volksvertreter genehmigen zu lassen. Staatsrechtlich ist dies notwendig und die Regierung hat diese ihre Verpflichtung auch vollkommen anerkannt. Nur machten verschiedene schwerwiegende Gründe den schnellen Abschluß des Verttages notwendig, so daß er erst nachträglich dsm Reichstag zur Genehmi- qung vorgelegt werden kann. Da die Parteiführer, denen der Vertrag bei der Konferenz mit dem Vizekanzler v. Payer und Staatssekretär v. Hintze vorher bekannt gegeben wurde, sich damit einverstanden erklärten, kann man annebmen, daß auch der Reichstag für den inhaltlich vorteilhaften Vertrag gern Indemnität erteilen wird.
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Der Inhalt der Zusatzverträge.
.Bon unserer Berliner Abteilung.)
B.'A. Berlin, 29. Aug. (Gig. Drahtberrcht. zk>.) Halb- amtlich wird gemeldet: Als Ergebnis der seit mehreren Monaten in Berlin geführten deutsch-russischen Verhandlungen find am 27. d. M. drei Verträge, nämlich ein Ergänzungsvertrag zum Brester Friedensvertrag sowie ein Finanzabkommen und ein Privatrechtsabkommen zur Ergänzung des dsutsch-ruffischen Zusatzvertrags durch den Staatssekretär v. Hintze und den Ministerialdirektor Kriege auf deutscher und dem diplomatischen Vertreter Herrn Joffe auf russischer Seite unterzeichnet worden-
vke Selbständigkeit der Vallenländer.
Der Ergänzungsvertrag ist dazu bestimmt, eine Reihe politischer und militärischer Fragen zu regeln, die dadurch entstanden sind, daß die Beziehungen zu den Randvölkecn noch ungeregelt sind. Es ist allgemein bekannt, daß die Vierbundmäckte beim Beginn der Brester Friedensverhandlungen nur für die Unabhängigkeit derjenigen Randstaaten cintraten, die bereits im Laufe der kriegerischen Ereignisse vom Zarenjoch befreit worden waren. Während der Brester Verhandlungen machte aber der Prozeß der L o s» lösung der Randvölker unaufhaltsam Fortschritte Der Vierbund konnte sein Interesse den jungen Staatsmesen nicht versagen, die ihm als erste die Friedenshand boten, und so wurde schließlich in dem Frisdensvertrag der Kreis der Randstaaten weiter gezogen, als ursprünglich vorgesehen war. Indes war die Loslösungsbewegung keineswegs zum Stillstand gekommen. Dieser Vorgang erforderte eine klare Auseinandersetzung zwischen Rußland und Deutschland. Dabei wußte sich die deutsche Regierung eins mit dem deutschen Volke in dem Grundsatz, eine gewaltsame Abtrennung dieser bisher rnffischen Gebiete weder zu veran- laffen noch zu, unterstützen. Unter den Randstaaten, dre sich schon vor Abschluß des Brester Friedens an Deutschland um Hilfe gewandt hatten, stehen
Estland und Livland
durch ihre nachbarliche Lage wie durch ihre altüberlieferte Kulturgemeinschaft im Vordergrund des deutschen Interesses. Sie sollten bekanntlich durch eine deutsche Polizeimacht beseht werden, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeinrichtungen gewährleistet sein würde. Die Erlxrltung dieses Ziels verlangte aber eine Klärung des Verhältnisses der Länder zu Rußland. Für Rußland kam es dabei hauptsächlich darauf an, seinen wirtschaftlichen Ausgang zur Ostsee nicht zu verlieren, und so ergab sich die im Ergänzungsvertrag vereinbarte Lösung, welche die Selbständigkeit der baltischen Länder besiegelt, aber der russischen Volkswirtschaft durch Sicherung von Handelswegen und Einräumung von Freihäfen die Tür nach der £ stsee offen hält. Es verficht sich, daß damit für die Gestaltung deS Schicksals dieser Länder zunächst nur die i n t e r- nationale Grundlage gegeben ist, während die sonstigen damit zusammenhängenden Fragen in der Schwebe bleiben. Die Fortschritte
der Staatenbilbnng in Georgien haben die russische Regierung veranlaßt, ihre Z u st immun g zu der von diesem Staut begehrten Anerkennung zu erteilen. Die übrigen Staaten bildungen im Kaukasus konnten dieses Zugeständnis von Rußland nicht erlangen. Die russische Regierung ihrerseits legte auf die Sicherung des Bakugebietes mit seinen reichen Naphthaquellen bereits- den allergrößten Wert. Ihrem Wunsche konnte sich Deutschland um so weniger entziehen, als Rußland seinerseits die Verpflichtung übernahm, einen Teil der Naphthaausbeute fiir den Bedarf Deutschlands und seiner Verbündeten zur Verfügung zu stellen. Neben den politischen Fragen galt es auch, die militärische Lage zu klären, die dadurch entstanden war, daß einzelne Randstaaten deutsche Truppen gegen die drohende innere Zersetzung zu Hilfe riefen und daß russische Land- und See- streitkräfte im Widerspruch mit den Weisungen der offiziellen russischen Regierung Feindseligkeiten gegen diese deutschen Truppen begangen h-itten. Der Ergänzungsvertrag steht eine Liquidierung dieser Konflikts im Geiste wechselseitigen Entgegenkommens vor und gewährt Rußland darübec hinaus wertvolle Erleichterungen der militärischen Bedingungen. In dem deuffchen Okkupationsgebiet östlich der Ukraine ist insbesondere den wirtschaftlichen Bedürfnissen GroßrußlandZ Rechnung getragen.
vas Znanzabkommen.
In dem Finanzabkommen werden die beiderseitigen finanziellen Verpflichtungen geregelt. Die wichtigsten Verpflichtungen, die im Zusatzvertrag festgelegt waren, sollen durch Zahlung von Pauschalsummen abgegolten werden. Auf Grund dieser Pauschalierung Hut unter Anrechnung der entsprechenden deutschen Verpflichtungen
Rußland an Deutschland noch einen Betrag von
S Milliarden Mark zu zahlen,
wovon indes eine Milliarde Mark voraussichtlich von der Ukraine und Finnland übernommen werden. Die Pauschalierung schließt auch die B-gmndung für die Verluste in sich^ die Deutsche durch die russische RevolutionSgesetz- gebung erlitten herben. Da das in dem Zusatzvertrag zur Feststellung der Schaden vorgesehene internationale Kom- missionSverfahren lange Zeit in Anspruch nehmen würde, gelangen die betroffenen Deutschen sehr viel früher, als sie es sonst erwarten konnten, in den Besitz der zum Wiederaufbau ihrer Existenz erforderlichen Mittel. Was die Herausgabe der beiderseitigen Bankdepots und Bankguthaben bettifit, so ist die Abhebung zunächst zwsi Kommissaren übertragen worden, welche die Anträge der Berechtigten und sodann die eingezogenen Vermögenswerte an bestimmten Terminen auStauschen sollen. Die weiteren Bestimmungen des Finanzabkommens verfolgen den Zweck, gewisse Verschiedenheiten, die infolge der russ;en Revolntirnsgesetzgcbung zwischen d-n beiderseitigen Wirtschaftssystemen entstanden sind, auszugleichen. Hinsichtlich der EnteignungSgesehgebung hat Rußland natürlich freie Hand in der Gestaltung seiner inneren
Wirtschaftsverhältnisse. Dementsprechend wird die Enteignung von Vermögenswerten in Rußland grundsätzlich unter der Voraussetzung anerkannt, daß sie allen In- und Ausländern gegenüber gleichmäßig durchgeführt und aufrecht eibalten wird und die deutschen Berechtigten in jedem einzelnen Fall sofort eine durch eine unparteiische Instanz festzusetzende Entschädigung erhalten. Ein zweiter Punkt liegt in der Beschränkung der Verfügung über die in Rußland befindlichen Bankguthaben. Hier ist vereinbart, daß die Beschränkung insoweit nicht Platz greift, als das Bankguthaben zur Befriedigung einer einwandsftei festgestellten, vor dem 1. Juli 1918 entftanbenen deutschen Forderung verwendet werden soll. Zur Regelung des Erbrechts hat man sich darauf geeinigt, daß die mit der Ratifizierung des Friedensvertrags wieder in Kraft getretene deutsch-russische Nachlaßkonvention vom Jahre 1874 so lange in Geltung bleiben soll, als die jetzigen erbrechtlichen Anordnungen in Rußland bestehen.
slus dem Privatrechtsabkommen.
Das Pr'vatrechtsabkommen best'mmr, daß für alle wich- pgen, vor dem Kriegsausbruch begründeten Privatrechtsverhältnisse zwischen Deutschen und Russen eine internationale Gerichtsbarkeit zuständig ist, die durch zwei internationale Gerichte in Berlin und Moskau ausgeübt wird. Sie setzen sich aus je einem dänischen Präsidenten sowie je einem deutschen und russischen Richter zusammen und entscheiden in erster und letzter Instanz. Auf diese Weise rnird ter Recbtsverkehr zwischen beiden Ländern sichergestellt und die Anbahnung normaler Geschäftsbeziehungen gefördert.
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So sind beide Teile nach Kräften bemüht gewesen, heißt es zum Schluß in. der halbamtlichen Mitteilung, die Schwierigkeiten auf dem Wege freundschaftlicher Verständigung zu überwinden. Wenn gleiches Bemühen auch bei der Ausführung der Verträge am Werke bleibt, kann auf eine allmähliche Festigung der deursch- russischen Beziehungen gehofft werden, die zweifellos im Interesse beider Striche gelegen ist.
(vesterreichischs Befriedigung.
W. T.-B. Wien, 29. Aug. S>ie „Neue Fr. Presse" bespricht die Unterzeichnung >des ErgänzungSvertrags zwischen Rußland und Deutschland und evflärt, die Unterzeichnung bedeute vor allem die beruhigende Tatsache, daß ein« .weitere Spannung zwischen Deutschland und Rußland, die leicht aus den Folgen des Brest-Litoirsker Vertrags hätte entstehen können, n i ch t drohe, und daß die Wahrscheinlichkeit einer Regelung der bisher noch nicht gänzlich geklärten Verhältnisse in den Randstaaten Livland, Estland, Kurland und Litauen größer geworden sei. Die Beschuldigung der Entente, daß der Brester Friede eine Gewaltmatzregel sei, werde durch die erfolgte Verständigung widerlegt, die hoffentlich die Grundlage sür ein haltbares Einvernehmen liefern werde.
5! us der Ukraine.
W. T.-B. Kiew, 28. Aug. Der Hetman erklärte dem Vorsitzenden der ukraibischen Friedensdelegation im Zusammenbang mit den Berliner Äußerungen deS Ministerpräsidenten Lysogub, daß er nach wie vor auf dem Boden eines unabhängigen ukrainischen Staates stehe und stehen werde. — Der Geschäftsträger Finnlands Dr. Gumerus ivurde vom Hetman der Ukraine empfangen. _
(Ein finnischer Protest in London.
W. T.-B. HelsingforS» 29. Aug. (Drahtbericht.) Anläßlich der Verletzung finnischen Gebiets durch englische Flieger hat die finnische Regierung durch die englische Gesandtschaft .und die übrigen Ententemächte Protest eingelegt und hat Aufklärung und Bestrafung der Schuldigen sowie Schadenersatz für die Verluste gefordert.
Die Unterbrechung brr finnisch-russischen FrijkdenS- verhandlungen.
W. T.-B. Berlin, 29. Aug. (Amtlich. Drahtbericht.) Die finnisch-russischen Friedensverhandlungen sind für einige Wochen vertagt worden, damit die Unterhändler Gelegenheit erbalten, sich mit ihren Regierungen persönlich in Verbindung zu setzen. _
Der österreichisch'«nyarische Tagesbericht.
W. T.-B. Wien, 29. Aug. (Dralstbericht.) Amtlich verlautet vom 29. August, mittags: In den Judikarien bei Bezzecca und auf der Hochfläche der Sicbeugemeinden Er« kundungsgefechte. Sonst nichts von Belang.
Albanien: Zwischen Janica und Vojusa sowie im Südteile des Tomorgebirge-5 nahm der Feind erneut Stellung.
Der Chef des Generalstabs.
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Eine allslawische Tagung in Krakau.
Ni. Wien, 29. Aug. (Gig. Drahtbericht, zb.) In den nächsten Tagen findet eine neue allslawische Tagung, diesmal
in Krakau, statt. Al» Urheber werde« die Allvosen Glam- btuckki «ch Gras Gkavbek gemumt,
