Nr. 290. Dienstag, LS. Juni 1918.
Wirsdadrrrer TagblaN»
Ab«»d-2lusgabe. (Erstes Blatt.
7-leilS
I Amssilhe Anzeigen
Baterländifcher Hilfsdienst
Aufforderung des Kriegsamts nur freiwilligen Meldung gemäß 8 7. Ablatz 2 des Gesetzes über den vaterländ. Hilfsdienst Helfer für die Etapve! In dem gewaltigen von unserem Heere besetzten feindlichen Gebiet werden zur Verwendung bei Militärbehörden in erhöhtem Matze zahlreiche Hilfskräfte benötigt.
Das Interesse des Vater landes verlangt, daß t»ug. liche und entbehrliche Kräfte der Heimat sich zu diesem Etappendienst zur Verfügung stellen. Zahlreiche kriegsverwendungsfähige Militärpersonen müssen im besetzten Gebiet noch für den Dienst an der Front freigemacht werden.
Die Lebensbedingungen im besetzten Gebiet sind durchaus günstig. Neben reichlicher freier Verpflegung und freier Unterkunft wird gute Entlohnung gewährt. Auch ist Gelegenheit zur Beschaffung billiger Bekleidung gegeben. Und was bedeutet die Notwendigkeit, sich in fremde Verhältnisse einzugewöhnen. gegenüber dem Maß von Opfern und Entbehrungen, das unsere Krieger seit Jahren freudig ertragen!
. Männliche Hilfskräfte leden Alters, auch sugend- liche, können, wenn sie geeignet befunden werden. Beschäftigung im besetzten Gebiet im Westen finden, und zwar für Arbeitsdienst leglicher Art, Boten- und Ordonnanzdienst. sowie als Schreiber, Buchhalter. Kaufleute. Verkäufer. - Lagerverwalter Anfsichtslcnte, Handwerker leder Art.
Personen mit französischen und flämischen Svrachkenntnisscn werden besonders berücksichtigt.
. Wehrpflichtige können nicht angenommen wer den. mit Ausnahme der .'0 Prozent oder mehr erwerbsbeschränkten Kriegsbeschädigten.
Als Entgelt wird gewahrt:
Verpflegung oder Geldentschadigung für Setbitverpflegung, freie Benutzung der Feldpost "e/e Unterkunft, freie Eisenbahnfahrt zum Bestimmungsort und zurück rrme ärztliche u. Lazarctt- behandlung. sowie angemessene Barentlohnung.
Bis zur endgültigen lleberweisung an eine bestimmte Bedarfsssellc wird ein vorläufiger Dienstvertrag abgeschlossen. Die endgültige Höhe des Lohnes oder Gehaktes kann Anstellungsvertrag selbst festgesetzt werden, fete richtet sich nach Art und Dauer der Arbeit, so- Ww der Leistungsfähigkeit des Betreffenden. Eine auskömmliche Bezahlung m ungesichert. Falls Bedürftigkeit vorliegt werden außerdem Zulagen tur die in der Heimat zu ^besorgenden Familienan gehörigen gewährt.
Die Versorgung der-
'enigen die eine Kriegs, dienstbeschadigung erlei. den. ist besonders geregelt
Meldungen nehmen ent- acgen für den Stadt- und Landkreis Wiesbaden, den Untertaunuskreis. Rhein- gaukreiz das Bezirkskommando Wiesbaden. Ber- tramstraße 3, Zimmer 45. mch Hilfsdienstme'destelle Wiesbaden. Dotzh. Str. 1. «immer 12.
Dabei find vorzulegen:
Militärvaviere. Geschäft,gungsausweis ob. Arbeitspapiere, erforderlichenfalls Abkehrschein.
Es ist anzugeben, wann «r Bewerber die Beschäftigung antreten kann, keine vorläufige ärztliche Untersuchung erfolgt bei dem Bezirkskommando kostenlos. Jeder Bewerber hat sich den erforderlichen Schutzimpfungen zu Unterziehen.
Kriegsamtsstelle ,_Frankfurt am Main.
Bekanntmachung.
Da infolge per Verordnung des BundeSrats, betr. die Streckung der vaiervorräte die Leistungsfähigkeit der Pferde uw vermindert, wird es ^forderlich, daß auch die Belastung der Wagen im allgemeinen verringert wird.
„Ach nebme aus diesem
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die Bestimmung im 8 46 der für Wiesbaden gül. tigen Straßenpolizei-Ver- ordnuna vom 10. Oktober 1910 tzinznweisen und deren genai'.e Beachtung zu fordern
Nach dem Wortlaut dieser Verordnung darf die Ladung eines Fuhrwerks. nicht schwerer sein als die Trag- und Leist» ungsfähigkeit des Gespann».
Zuwiderhandlungen ziehen die im tz 92 der genannten Verordnung angedrohte Strafe nach sich
Wiesbaden. 21. 3. 1918.
Der k. Polizeidirektor. _v. Heimburg.
wer Kriegsbeschädigte
Kaufteute, Mrogehilfeu und Arbeiter aller Berufe benötigt, wende sich an die
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im Melis«
Dotzheimer Str. I. F254
Bekanntmachung.
Zur Verhütung von Un glucksfällen auf unbewachten Eisenbahnüber- pftnaen weise ich darauf Mn, daß die Führer von Fuhrwerken, wenn sie mit denselben . Bahnübergängen mit Hintansetzung der notigen Vorsicht überschreiten, nicht nur sich selbst und die ihnen anvertrauten Tiere gefährden, sondern sich auch einer empfindlichen Bestrafung auf Grund des 8 316 des RZchZstrafgesctz- buches aussetzen.
In gegebenen Fällen wird unnachsichtlich eingeschritten und die er- tolgte Bestrafung der Schuldigen öffentlich be- kanntgegeben werden.
Ich bringe dieses zwecks Nachachtung hiermit wiederholt zur allgemeinen Kenntnis.
Der Polizeipräsident.
Bekanntmachung.
Am 26. u. 27. Juni, findet von vormittags 9 Uhr chhs nach»
5 Uhr im „Rabeng Scharfschießen statt.
Es wird gesperrt: «amtliches Gelände einschließlich der Wege u. Straßen, das von folgender Grenze umgeben wird: Friedrich- Königweg, Jdsteiner Str., Trompeter - Straße, Weg hinter der Rentmauer (bis zum Kesselbachtal). Weg Keffelbachtal - Fischzucht bis zur Platter Straße, Teufelsgraben - Weg bis zur Leichtweishöhle. Die vorgenannten Wege und Straßen, mit Ausnahme der innerhalb des abge- sperrtcn Geländes befindlichen, gehören nicht zum Gefahrenbereich und sind für den Verkehr frergc- wben. Jagdschloß Platte kann auf diesen Wegen gefahrlos erreicht werden.
Vor dem Betreten des abgesperrten Geländes wird wegen der damit verbundenen Lebensgefahr gewarnt.
Das Betreten des Schießplatzes im Rabengrund an den Tagen, an denen nicht geschossen wird, wird wegen Schonung der Grasnutzung ebenfalls verboten Garnison-Kommando.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit wiederholt daraus aufmerksam gemacht, daß nach tz 12 der Akziseordnung für die Stadt Wiesbaden Beerwein - Produzenten des Stadtberings ihr Erzeugnis an Beerwein unmittelbar und längstens binnen 24 Stunden nach der Kelterung und Einkellerung schriftlich bei uns bei Vermeidung der in der Akziseordnung angedrohten Dcfraudationsstrafen anzumelden haben. Formulare zur Anmeldung können in unserer Bucki- balterei. Ncugasse 8. Eingang Schulgasse, unentgeltlich in Empfang genommen werden.
Wiesbaden. 19. 6. 1918.
Städtisches Akziseamt.
Bekanntmachung.
Die städtische öffentliche Lastw'age in der Schwal- bacher Straße wird werktäglich in der Zeit vom 16. März bis einschließl. 15. Sevt. von 6 Uhr vormittags bis 12 Ubr nachmittags und von 1 bis 7 Uhr nachmittags in Betrieb gehalten.
Von 12—1 Uhr nachmittags bleibt dieselbe geschlossen.
Wiesbaden. 12. 3. 1918 Städtisches Akziseamt.
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Sonnenberg
Bekanntmachung.
Ausgabe von Butter für Kranke am Mittwoch, den 26. Juni, vormittags von 8—12 Uhr in der Nah- rungsmitiielstelle. — Ausweise vorzeigen!
Sonneubera, 25.-6. 1918. BmLeU. Bürgermeister.
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Die Bibelstundc im Vereinshaus, Matterftr. 2,
findet von Mittwoch, den 28. Juni, a '> wieder regelmäßig statt. »«><1, Pfarrer.
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für die flämischen Volkslieder: Donnerstag, abends 8 Uhr in der Aula des Königl. Gymnasiums. Der Vorstand.
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w. Samstagabend 6 Uhr den weiße» Rock Lebcr- brrg 3 vom Balkon mitnahm. und nach d. Abeaa- straße verschwand, ist er. tannt und wird ersucht, denselben sofort zurückzu, bringen, da sonst gerichtlich eingefchritten wtrp.
