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tzofmann.
Lin Beitrag zur Geschichte der deutschen Kamiliennamen.
Von Kriegsgerichtsrat Dr. Dofmann, Paderborn.
Förster, Hofmann, Keller, Schulze, Meier und Vogt gehören mit zu den häufigsten deutschen Familiennamen, dock sind ihre Träger über den Ursprung und die eigentliche Bedeutung in vielen Fällen recht im unklaren, wenn sie auch das unbestimmte Gefühl haben, daß die Namen ländlichen Verhältnissen entnommen sind.
Versuchen wir nun diese Namen, in erster Linie den Namen Hofmann, zu erklären.
Mit „hoffen" hat er nichts zu tun (nicht griechisch elpenor), denn hoffen heißt niederdeutsch hapen (hapeninge), der niederdeutsche Name aber lautet: Howeman, Hoveman, Hoffmann, hat also das f (v) behalten. Hosmann ist viel- mehr auf „Hof" zurückzuführen. Das Wort gehört sämtlichen deutschen Dialekten an (den gotischen vielleicht ausgenommen. und hat sich, abgesehen vom angelsächsischen, überall bis heute erhalten, wenn auch mit etwas verschiedener Bedeutung in den einzelnen Mundarten. Zu den Hofmünnern (althochdeutsch hovaman, mittelhochdeutsch Hove- man, niederdeutsch houeman) gehören auch die Hoffmann (nicht aber Hohman). Im Altdeutschen war nämlich der Stammvokal o kurz, daher schrieb man auch bis ins 17. und 18. Jahrhundert Hoffmann. Dieses o ist dann im Laufe der Zeit, abgesehen von Norddeutschland, lang und dann aus Hoffmann Hofmann geworden.
Iw.' Niederdeutschen und vereinzelt auch im Althochdeutschen ist der Hof das Gartenland, Grasland, Nutzland (trortsts). Das Hochdeutsche bezeichnet damit einen eingesriedeten Platz, so den Kirchhof, den Turnierhof, den Ort in der Stadt, wo die Bürger spazieren gehen, und ganz besonders den von Gebäuden begrenzten Wirtschaftshof (curris, atrium). Dann nannte man diesen Raum mit den Gebäuden „Hof", den Gasthof, den Pfarrhof und dehnte endlich den Begriff auf ein ganzes Stadt- oder Landgut aus (area), Bauernhof, Edelhof, Fürstenhof. Endlich wurden die Personen, die sich regelmäßig an bestimmten Plätzen versammelten, „Hof" genannt, Gerichtshof, Hof eines Fürsten, Hof einer Dame (daher: den Hof machen). Die Entwicklung dieser Begriffe ist etwa im 13. und 14. Jahrhundert beendet. Natürlich haben sich in bestimmten Gegenden auch noch ganz bestimmte Bedeutungen heraus gebildet. So ist z. B. in Salzburg ein „Hof" ein Getreidemaß.
Der zweite Bestandteil des Namens Hofmann ist wie Hof, seit alters und überall gebräuchlich und in seiner Bedeutung allgemein bekannt. In der fränkischen Zeit war „der Mann" der freie Mann, der Krieger. Die Bezeichnung „Mann" für Krieger übertrug sich später auch auf die von den seßhaft gewordenen Heeren für den Kriegsdienst gestellten unfreien Hörigen und aus die — zuerst auch unfreien — Ministerialen, die ständigen Gefolgsleute der Fürsten. Ter „Mann" war nun der Lehnsmann, der Vasall.
Man kann sich die Möglichkeiten der Entstehung des Namens zusammenrechnen, muß aber dabei immer bedenken, daß Familiennamen nicht vor dem 13. und 14. Jahrhundert
entstanden sind. Die Friesen hatten erst im 18. Jahrhundert, und die Juden im 19. Jahrhundert allgemein. Familiennamen. Weiter ist zu beachten, daß die Namen ihre Träger deutlich von andern Personen unterscheiden mußten, und endlich daß sie, besonders beim Adel, die Familienzusammengehörigkeit stolz nach außen hin bekunden sollten. Es ist deshalb wenig wahrscheinlich, daß sich Leute nach ihrem Garten oder daß der höfische Adel (aiilicus) sich „Hofmann" genannt haben. Dagegen spricht viel dafür, daß der Name in erster Linie mit dem Gutshof zusammenhängt. In dieser Beziehung kann er nun bezeichnen: 1. den freien Besitzer des Hofes (colonus,
accola), in den Alpenländern Hofveard, Hofsert, Hofert, Hofer, Höfer, nicht aber Huber; 2. den Lehnsmann, Verwalter, Schaffner, Pächter (villicus, griechisch epistates); 3. den Hörigen des Hofes, den Dienstmanu (cnrisnsis, servus). Daß „Hofmann" den Hörigen bezeichnet, dürfte zu den Seltenheiten gehören, da die Hörigen tn der Regel Knechte, Burschen, Buben, Jungen und Mägde und nur in der Mehrzahl „Hofleute" genannt wurden.
Daneben hat „Hofmanu" vereinzelt noch besondere Bedeutungen. Im Bremer Lande waren Hofleute Soldaten (Geschichtsquellen des Erzstifts und der Stadt Bremen. Lappenburg 1841. S. 95, 103), in Lübeck nannte man den Kriegshauptmann „Hofmann" (decurio). (Lüb. Chronik von Grautosf, Hckmburg 1829, S. 75). Möglicherweise hat man auch hier unter „Hofmann" ursprünglich den Hofbesitzer mit seinen bewaffneten Knechten verstanden. Zuletzt sei noch bemerkt, daß im Althochdeutschen der scdolasticus de foro, der Rechtsbeistand, „Hofmann" genannt wurde (Schade, Altdeutsches Wörterbuch) und daß „Hofmann" auch aus Hof - amman (Hof - Amtmann) entstanden sein kann (Lerer, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch).
Was verstanden nun unsere Altvordern unter einem Hosmann? Als die Germanen seßhaft wurden und sich, wie sie gekämpft hatten, ansiedelten: die Völkerschaften unter ihren Königen, die Gaue unter ihrem Grafen, die Hundertschaften (Zenten) unter ihren Zentenaren, da nannte mau die freien Grundeigentümer (ingenii) Hofgesessene, Bauermänner, Hofmänner. Sie bildeten in. ihrer Zent, als dem kleinsten politischen Verband, Bauernrepubliken, und der von ihnen gewählte Zentenar war ihr Heerführer, ihr Ber- waltungs- und Polizeibeamter und mit den Gerichtsmännern, den Schöffen, zusammen ihr Richter in kleineren Sachen auf dem gebotenen Ding, dem außerordentlichen Gerichtstage (Schöffengerichte). Die höhere Gerichtsbarkeit wurde von den Hofmünnern auf dem echten Ding, dem ordentlichen Gerichtstag, ausgeübt, schon in der fränkischen Zeit unter dem Vorsitz des Gaugrasen (Grafengerichte, Landgerichte), der von Ding zu Ding reiste und dabei auch eine gewisse Aufsicht über die Zenlenare und die Gemeinden ausübte. Der Graf hatte bei dem echten Ding die Strafe zu vollstrecken und ließ dabei die Geldstrafen nnd die Ge-
