Einzelbild herunterladen
 

, " ';. ' ' -s t m Z '" «w* : '-K

Verlag Langgasse 21

Tagblatthaos".

Kchaller-Holle geöffnet von 8 Uhr morgen« b>« 7 Uhr abend«.

wöchentlich

12 Ausgaben.

Fernruf:

..TagdlatihauS" Rr. 6650-53.

Von « Uhr morgens bis 7 Uhr abend», außer Sonntag«.

sür »>e Zeile: 25 Lsg. sur öriliche Anzeigen; 35 Lsg. für auswärtige Anzeigen; tS c östliche sbeilamen; 250 Bit. sur auswärtige Reklamen. Bei wiederholter Aufnahme unver- Libert-r »iqeigeu m kurzen Zwinhenraumen entivrechender Nachlaß. - Änzeigen-Aunuhme: Für die Abend-Autgabe bi« 12 Uhr mittags; sur die Morgen-LuSgabe bis 3 Uhr nachmittags. Für die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird keine Gewähr übernommen.

Mittwoch» 8. Mai 1918.

Berliner Abteilung des Wiesbadener Tagblatts: Berlin W. 57, An der ApostrMrche 7,1. Fernsprecher: Amt Lützow 6202 und 6203.

5lbend-5lusgabe.

Nr» 214. 66. Jahrgang.

Der Inhalt des Zriedensverttagr mit Rumänien.

^V. T.-B. Berlin, 7. Mai. Der heute Unterzeichnete Frie» densbertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bul­garien und der Türkei einerseits und Rumänien andererseits besagt in der Einleitung, daß die genannten Mächte be­schlossen haben, die in Puftea am 5. März 1918 Unterzeich­neten Friedenspräliminarien in einen endgültigen FriedenSbertrag umzugestalten.

Das 1. Kapitel

besagt in Artikel 1, daß der Kriegszustand beendet ist und daß die vertragschließenden Teile beschlossen haben, fortan in Frieden und Freundschaft miteinander zu leben. .Fn Artikel 2 wird bestätigt, daß die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den ver­tragschließenden Teilen sofort nach der Ratifikation des Frie- denSvertrages toietvei: ausgenommen werden und daß wegen der beiderseitigen KonfulnBerhandlungen Vorbehalten bleiben.

Das 2. Kapitel

regelt die Demobilisierung der rumänischen Streitkräfte, die unmittelbar nach der Unterzeichnung des FriedenAiertrages nach Maßgabe der genaueren Be­stimmungen durchgeführt werden soll. Die infolge der Herab­setzung oder Auflösung verfügbaren Geschütze, Maschinenge­wehre, Handwaffen und Mnnitionsbeständ« werden bis zum Abschluß des allgemeinen Friedens dem Oberkommando der berbündeten Streitkräfte in.den besetzten rumänischen Ge- bieten zur Aufbewahrung übergeben werden. Die demobili­sierten rumänischen Truppe» sollen bis zur Räumung der besetzten rumänischen Gebiete in der Moldau bleiben. Die demobilisierten Mannschaften und Reserveoffiziere können in die besetzten Gehiete zurü-kkehven. Zu dem rumänischen Oberbefehlshaber in der Moldau tritt ein Generalstabsoffi­zier der verbündeten Mächte mit Stab, zu dem Oberkom­mando der verbündeten Streitkräffte in den besetzten rumä­nischen Gebieten ein rumänischer Generalstabsoffizier mit Stab als Verbindungsoffizier. Die rumänischen Fluß- nnd Seestreitkräfte werden bis zur Klärung der Verhältnisse in Beßarabien in ihrer vollen Bemannung und Ausrüstung belassen.

Das 3. Kapitel

regelt die Gebietsabtretungen, über die nach Nr. 1 der Friedenspräliminarien vom Rumänien abzutretende Do»rudscha wird bestimmt, daß Rumänien das ihm nach tem Bi'.karester Friedensvertoag vom Jahr 1913 zugefallene bulgarische Gebiet an Bulgarien mit einer Grenzberichtigung zu dessen Gunsten wieder abtritt. An die verbündeten Mächte tritt Rumänien den Norden der an der erwähnten neuen Grenzlinie liegenden Teile der Dobrudscha bis zur Donau ab, und zwar zwischen der Mün­dung des Stromes und des Schwarzen Meeres bis zum St. Georgs-Arm. Die verbündeten Mächte werden dafür Sorge tragen, daß Rumänien einen hinreichenden Han­delsweg zu dem Schwarzen Meer über Cerna- vcda-Kenstantza erhält. Rumänien-ist ferner damit "in!,erstanden, daß seine Grenzen zugunsten Österreich- Ungarns eine Berichtigung erfahren. Die neue Grenze, beginnt beim Eisenbahndurchlaß westlich Tnrn-Scverin, südwestlich Dudasv und endet am Pruth, 1 Kilometer östlich von Lnnca. Das rumänische Staatsvermögen in den abgetretenen rumänischen Gebieten geht ohne Ent­schädigung und ohne Lasten, jedoch unter Wahrung der dar­auf ruhenden Rechte, auf die diese Gebiete erwerbenden Staaten über.

DaS 4. Kapitel

behandelt die Kriegsentschädigungen und besagt: Die vertragschließenden Teile verzichten gegenseitig auf den Ersatz ihrer Kriegskosten, d. b. der staatlichen Auf­wendungen für die Kriegsführung. Wegen der Regelung von K ri e g s sch ä d e »'bleiben besondere Vereinbarungen Vor­behalten.

Das 5. Kapitel

ktz-trifst die Räumung der besetzten Gebiete. Während der Zeit der Besetzung soll die Stärke des Be- sahnngsheeres, abgesehen von den in Wirfichaftsverbänden verbleibenden Formationen, sechs Divisionen nicht übersteigen. Die rumänischen Behörden haben den Anordnungen zu ent­sprechen, welche sie Befehlshaber des Besatzungsheeres im. Interesse der Sicherheit der besetzten Gebiete sowie der Sicherheit des Unterhaltes und der Verteilung feiner Truppen für erforderlich erachten. Die V e rkehrs e i n ri cht u n - gen, insbesondere Eisenbahn, Post und Telegraph, werden bis auf weiteres in militärischer Verwaltung bleiben. Weyen der Mitwirkung des Oberkommandos bei der Regelung des Geld- und Zollverkebrs bleiben besondere Vereinbarungen Vorbehalten. Die Gerichts­barkeit über die Angehörigen des BrsatzungsheereS, und zwar sowohl der Strafiachen wie der Zivilsachen, verbleibt ebenso wie die Polizeigewalt über diese Personen, in vollem Umfang den verbündeten Mächten. Strafbare Handlungen gegen da? Besahungshccr werden von dessen militärischer Gerichtsbarkeit abgeurteilt wer­den. Das gleiche gilt für Zuwiderhandlungen gegen Anard- nnnaen der Okkupatronsverwaltung. Tie Rückwände- rnng in die besetzten Gcknete soll nur in dem Maße er- m «e rumänische Regierung den Unterhalt der

Rückwanderer durch eine entsprechende Einführung von Lebensmitteln aus der Moldau oder aus Beßarabien sicher- stellt. Rach der Ratifikation des Friedensvertrages wird das Besatzungshccr Requisitionen nicht mehr vornehmen. Das Recht des- Oberkommandos zu Requisitionen von Getreide, Hülsenftüchten, Futtermitteln, Wolle, Pich und Fleisch aus den Erzeugnissen des Jahres 1918, ferner von Hölzern sowie von Erdöl und Erdölrrzeugnisstn, ebenso das Recht wegen der Gewinnung, der Vec>rrbeitung, der Beför­derung und der Verteilung dieser Produkte die erforderlichen Ancrdnungen zu treffen, wird sestgelegt. Dabei wird auf die Ausstellung eines ordnungsmäßigen Aufbringungs­planes sowie aut die Befriedigung des rumänischen Inlandsbedarfes gebührend Bedacht genommen wer­den. Von der Ratifikation des Friedensvertrages an wird der Unterhalt des Besatzungsheeces, im Anschluß an dafür vor­genommene Requisitionen ans Kosten Rumäniens erfolgen.

Das 6. Kapitel

enthält die Regelung der Donau-Schiffahrt. Danach wird Rumänien mit den verbündeten Mächten eine neue ..Donau - Schiffahrt- Akte" schließen. Die Verhandlungen darüber sollen möglichst bald nach der Rati- fikation des Friedensvertrages i.a München beginnen. Für den Strom von Bcaila abwärts mit Einschluß dieses Armes wird die europäische Donaukominission unter dem Namen ,.Donau - Mündnngs - Kommission" als dauernde Einrichtung aufrecht erhalten bleiben. Sie wird fortan nur aus Vertretern von Staaten bestehen, die an d er Do n au oder an der e ur o päi sch e n st e de s Sch Warzen Meeres gelegen sind. Rumänien zervabr- leistet den Schiffern der anderen vertragschließenden Teile den freien Verkehr auf dem rumänischen Teile der Donau mit Einschluß der zugehörigen Häfen und wird von ihren Schiffen und Flößen und von deren Ladung keine Gebühr erheben, die sich lediglich ans die Tatsache der Be­fahrung des Stromes gründet. Auch wird Rumänien auf dem Strome keine anderen Gebühren und Abgaben als die durch die neue Donau-Schifiahrtsakte zugelassenen erheben. Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien, die Türkei und Rumänien haben das Specht, auf derDonau Kriegs- schiffe z u h a l t e-n. Diese dürfen stromabwärts bis zum Meere, stromaufwärts bis zur oberen Grenze des eigenen Staatsgebietes fahren, sie dürfen aber mit dem Ufer eines anderen Staates nur mit Zustimmung dieses Staates in Verkehr treten. Jede der in der Donaumündungskommission vertretenen Mächte hat das Recht, je zwei leichte Kriegsschiffe als Stationsschiffe an den Donaumündungen zu halten. Diese können obne besondere Ermächtigung bis nach Braila hinaus Aufenthalt nehmen.

Das 7. Kapitel

behandelt die Gleichstellung der Religionsbe­kenntnisse Rumäniens.

Das 8. Kapitel

enthält die Schlußbestimmungen. Danach werden die wirtschaftlichen Beziehungen in einzelnen Verträgen geregelt, die, io weit nicht ein affdcres bestimmt ist. gleichzeitig mit dem FriedenSbertrag in Kraft treten. Das gleiche gilt von der Wiederherstellung der Rechtsbeziehnngen, der Regelung von Kriegs- und Zivilschäden, dem Austausch der Kriegsgefangenen und Zivisinternierten usw. Die Ratifikationsurkunden sollen tunlich bald in Wien ausgetauscht werden.

*

vanktelegramme des Hatfers an Herlling und an Hühlmann.

W. T.-B. Berlin, 7. Mai. Der Reichskanzler Kat Seiner Majestät dem Kaiser den Abschluß des Friedens von Bukarest durch folgendes Telegramm ge- meldet:

..Eurer Kaiserlichen Majestät melde ich alleruntertänigst, datz heut« der Frieden in Bukarest abgeschlossen wor­den ist. Damit ist auf der gesamten O st f r o n t der Kriegszustand beendet. Unter der festen und siegreichen Leitung Eurer Majestät hat die hingebungsvolle Opfersteridigkeii des ganzcn deutschen Volkes besonders seiner von ruhmreichen Führern befehligten Wehrmacht einen Erfolg errungen bessin weltgeschichtliche Große erst später? Generationen in seinem vollen Umfang wahrnehmcn werden. Eurer Majestät bitte ich, aus diesem Anlaß meine ehrerbietigsten Glückwünsche huldvollst entgegen nehmen zu wollen. Sie sind getragen von dieser Dankbarkeit für tas, was wir mit Gottes Hilfe vollbracht haben und von unerschütterlich-" Zuversicht darauf, daß auch auf den übrigen Kampsplätzen der Krieg mit einem Siege unse. rer gerechten Sache endigen wird.

Allrruntcrtänigst gez. Graf v. Hertling."

Seine Majestät der Kaiser hat dem Reichs- kanzler mit folgendem Telegramm geantwortet:

Der durch den Friede» mit Rumänien vollendete Abschluß des Krieges im Osten erfüllt auch Mich mit stolzer Freude und Dankbarkeit. In nie re: sagender Vaterlandsliebe erkämpft sich das deutsche Volk dank Gottes ' gnädigem Beistand mit w glänzender militärischer Führung und mit Hilfe einer kraftvolle» S t g a t s k un st Schritt für Schritt den Weg zu einer glücklichen Znkunst. Meinen Dank auch Ihnen und Ihren Mitarbeitern aus diesen, Anlaß zu übermitteln ist Mir «in ausrichtiges Betürstns. Gatt wird uns helfen, den

Kampf, zu dessen Weitcrssihrung uns die friedensseindliche Hal­tung der noch gegen uns die Waffen führenden Mächte zwingen, auch weiterhin zu besiehen und zum Wähle Deutschlands ^nd seiner Verbündeten siegreich a b z u s ch l i e ß en.

gez. Wilhelm I. Id.'

Seine Majestät üer Kaiser hat an den Staats­sekretär v. K ü h I m a n n folgendes Telegramm gerichtet:

Der Abscbluß der Verhandlungen mit Rumänien gibt Mir V-ranlassung. Meine freudige Genugtuung darüber aus- zusprcchen, daß nunmehr dem gqnzen Osten der Frieden w i c d e r,, e g e b c >, worden ist. Möge dem Volke -ms der Wiedcrausnahme der Friedcnsarbeit, der es sich jetzt zuwenden darf, r e i cb e r S c g e »sprieß, n. Ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die im freien Zusammenwirken mit unseren Verbündeten geleistete Arbeit und verleihe Ihnen als Zeichen Meiner Anerkennung de» Kronenorden 1. Klasse.

gez. Wilhelm I. L."

Der Tagesbericht vom 8. Mai.

W. T.-B. Grones Hauptquartier, 8. Mai. (Amtlich.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Südlich vom Nieuwcport -Kanal nahmen wir bei erfolgreich» Erkundung Belgier gefangen.

Auf dem Schlachtseldc in Flandern und an der Lhs lebte der Artillerickampf am Kemmel bei und westlich von B a i l l c u l auf.

In V o r f e l d k ä m p f e » auf dem Schlachtfelde an der Somme wurden Engländer und Franzosen gefan­gen. Beiderseits der Straße Eorbic-Brap griff der Feind nach starker Minenvorbcreitung erfolglos an. Bereit st cllungcn wurden durch' unser Feuer »v i r k u n g s v o l l g e f a st t. Bei einem in der Nacht südlich von der Straße wiederholten Angriff warfen ivir den Feind im Gegenstoß zurück. Starke Feucr- tätigkeit hielt am Lysvach und auf dem Wcstnfer der Avre an.

An der übrigen Front nichts vmr Bedeutung.

Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorsf.

Vizekanzler v. Payer über die Gftfragen.

Im weiteren Verlauf der Beratungen des Hauptaus- schnsses des Reichstags erklärte Vizekanzler v. Paper; In dem Wunsche einer einheitlichen Ost Politik besteht volle Übereinstimmung zwischen der Regierung und den Mit­gliedern dieses Ausschusses. Das Ziel unserer Politik gegenüber den Randvölkern, die sich durch den Zu- sanlmenbruch Rußlands aus dem Verbände dieses Reiches ausgelöst und auf eigene Füße gestellt haben, ist, mit ihnen ,n Frieden und Freundschaft zu leben. Uns und ihnen wird es recht gut bekommen, wenn wir uns politisch, wirtschaftlich und kulturell, so weit es angängig ist, auch militärisch, nähern. Wir erhossei: Vorteile bezüglich der Sicherstellung unserer Ernährung und dessen, was man unter dem allgemeinen Namen Kolonisation zusammenfassen kann.

Der Anschluß der Randstaaten soll und muß nnS die militärische Sicherung unserer Grenzen Rußland oegen- über verschaffen, ans die wir nicht verzichten können. Niemand kann die Entwicklung in Rußland voraussehen, niemand kann wissen, ob wir nicht später einmal wieder in kriegerische Verwicklungen mit Rußland hineingezogen wer-, den. Daneben spielt aber auch die nationale Sympathie mit den Deutschen in lenen Gebieten mit. die um ihr Deutschtum seit Jahren einen schweren Kamps geführt und es sich erhalten haben. Das gilt namentlich für die baltische Bevölke­rung Die Dinge liegen aber in den einzelnen Staaten so verschieden, daß es unmöglich ist, alle gleichmäßig zu behan­deln. Vergleichen Sie beispielsweise hie Verhältnisie in Polen mit denen in E st l a n d und Livland. Polen ist schon ein anerkannter großer Staat. Die Politik ihm gegen­über muß ganz ander? sein wie gegenüber den anderen Heiden Staaten. Über Polen können' Deufichland und Polen nicht allein entscheiden; du hat auch Österreich - Unaarn mitzu reden. Ähnlich liegt es bei der U k r a i n e. " Hier ist auf den benachbarten Staat Österreich-Ungarn die größte Rücksicht zu nehmen. Redner fiihrte noch weitere Arg;»mente dafür an, daß für jedes dieser Völker notgedrungen eine eigene Politik betrieben werden müsse? und ftihr dann fort:

Zunächst Finnland. Man hat uns vorgeworfen, wir hätten dort eingegriffen, getragen von dem Bestreben in der halben Welt Schutzmann und Ordnungshüter zu spielen. Die wirklichen Gründe liegen viel näher. Wir stehen beute noch in einem großen Weltkriege, der die allergrößten Anforderungen an unsere Bevölkerung und unser Militär stellt. Da können wir unnüherweise nirgendswo Soldaten verwenden. Wenn trotzdem die Oberste .Heeresleitung in Übereinstimmung mit der Rsichsleitang sich in dem Augenblick zu einem Einschreiten in Finnland veranlaßt gesehen hat, als die Vorbereitungen zu der großen West offensive dem Abschlüsse nahe kamen, so muß man daraus den gafafr