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Blatter für nassauische Geschichte und Kultur-Geschichte, immm

Monatliche Freideilage des Wiesbadener Tagblatts

Nr. 5.

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(Nachdruck lämilicher Original-Beiträge verboten.)

Altere Dandwerksgebräuche> Daudwerkslöhne und Lebensmittclpreise

in der Derrschaft Wiesbaden.

Von Th. Schüler. (Echiutz.,

Von d^n Zerwürfnissen. die sich innerhalb der Zünfte gegm M'tte des 18. Jahrh mderts brmerklich machten von der Unusried nheit w gen geri g n Verdienstes und dem ne d sch n Hinblick aus andere H indwer er waren auch die Schreiner nicht unberührt geblieben. Ihre Mißgunst geg nüber d n Gl s rn denen sie das Recht zum Anfertigen der F nsterrahm n absvrechen wol t n ist erwähnt. Inner» halb der eigenen Genossenschaft machten dir willkürlich von den Zunftmeistern in den Jahren zwischen 1710 und 1750 anges tz'en Gebühren für da? Meisterwürden viel böses Blut. W hrend b s um 1710 17 oder 18 fl. üblich waren, wurden 1748 von Balthasir Schmidt 80 fl.. 1745 von Daniel Stüber 40 fl., 1746 von Anton Geyer, der nachher nach Pensyl- vanien auSwandcrte, 35 fl., von Andrea? Mahr 50 fl., 1719 von Michoel Stiehl in Bierstadt 25 fl. und 1750 von Ludw g Hild wieder 19 fl. erhoben. Die Landschreiner glaub- ten sich von den Stadtschreinern zurückgesetzt und beschwer­ten sich 1752 darüber, daß sie zu den Gelagen-bei Auf­nahme junger Stadtine'st'r von der Zunft nicht eingeladen den. Da sie den Zunftmeistern Michael Gntermann und Giorg Fuss n er uno d n ich« Rechnungsführung n chag en, so kam es gegen diese zu einer Untersuchung, bei der auch Peter Kohlberg und Balthasar Schmidt verhört wurden. Es stellte sich heraus, daß Phil. Ludwig Grimpe und Jakob Knadl v-n Mosbach sowie Peter Seligmaun von Schierstein du Bewegung der Landmeister gegen die Stadl meiste in der Hotfn'Ng angezettelt hatten, in der neu zu bichenden Landme'sterzunft eine führende Rolle spielen zu können.

Durch die Erneuerung der Zunftartikel für Schreiner, Schlosser und Büchsenmacher im Jahre 1788, die am Tage Matthäi (21. September) ihre Zusammenkunft haben sollten g^a'bte die fürstlich nassau-usingensche Regierung den Zwistigkeiten ein Ziel zu setzen. Ehrbares Austreten und höfliches Benehmen der jüngeren gegen die älteren Meister solle an die Stelle alter Mißbräuche und unge­schliffener Redn treten. Den einheimischen Schreinern wurde ein eichener oder nußbaumener Kleiderschrank von 7> 2 Fuß Höhe mit siebenzöl igen Kugeln und gebrochenen Ecken als Meisterstück vorgeschrieben, während auswärtigeauf die Ecken und in die Mitte (des Schrankes) noch eine erhobene Läsine mit Verkripfung" machen sollten. Das Meisterstück der einheimischen Schlos'er und der Meisterssöhne bestand aus einem gs.bmi d ten St b ntürschloß mit einem Schlüs. sel und zwei Riegelnin englischer Art", das der aus­wärtigen in einem Haustürschloß und das der Büchsen­macher aus einer Scheibenbüchse. Das. Meistergeld für Fremde betrug dreißig, für Einheimische fünfzehn Gulden.

Zur Unterhalt ng kranker Nebengesellen waren nach Vorschrift der Zunftartikel jedem Gesellen wöchentlich zwei Pfenn g vom Lohn abzuziehen. Diese Kraukenkassebeiträge erhöhten auf den Vorschlag der beiden Altgesellen Gottlieb Gerlach aus Königsberg und Karl Heige aus dem Gotha-

ischen di? Schreinergesellen im Jahre 1805 freiwillig. nach­dem sie sch mit ihrem Zunftmeister Johann PH lipp Poths, der in Pol n l.n> R> ßiand g wandert wir. ins Einvernehmen gef tzt betten. Da die Schceinergesel en gegen andere Prä­ses ion st n dn ansehnlichen Wochenlohn von vier bis fünf

G lden,wohl auch mehr", bezögen, so lasse es ihr Stolz

n cht zu, daß arbeitsunfähige Mitgesellen in Hospitälern un'erg bracht würden oder dem Publikum durch Betteln zur Last felen: sie sollten in Zukunft vom Herbergsvater im Wirtshaus verpflegt werden. Dazu gab jeder Geselle

monatlich sechs Kreuzer, im ersten Vierteljahr aber das Dreifache Dagegen wurde das herkömmlicheHobeln", eine Z dr, d e der au? der Lehre tretende Geselle den älteren Gesellen geben mußte und aus 12 biS 15 Gulden kam,

abgeschasft.

Mit den Wogen- und Hufschmieden, oon denen sich die Schlosser unausgesetzt beeinträchtigt glaubten, hatte zu Anfang des 18. Jahrhunderts Fürst Georg August Samuel von Nassau-Idstein die.Waffenschmiede und die Wagner zil einem Zunftverband vereint und ihren Jahrestag auf Dienstag nach Lstern festgesetzt. Ein Junge sollte in zwei Lehrt'bmn nicht über 30 Gulden Lehrgeld geben und nach dregchr gr G sellenzeit sein Meisterstück machen dürfen. Gsllen b'e ohne Ursache aus der Arbeit traten, wurden mit einem Gulden und zwei Maß Wein bestraft: dieselbe Strafe traf den Meister, der einen solchen Gesellen in Arbeit nahm. Als Meisterstück hatte ein Schmied einem Füllen, das noch keine Eisen auf den Hufen gehabt, nach­dem er diese begehen, ohne Maß vier Eisen zu machen und aufzi'schlagen. Für jedes Eisen, das zu weit oder zu eng war. und für jeden Nagel, den er mit dem Hammer oder der Za-g" wieder zog. mußte er den aufsichtführenden Mei­stern ein Merml W in geben. Fertigte er aber ein ganz un- pes'end.'s Eilen oder zog er zwei oder drei Nägel, dann war er gehalten, ein weiteres Jahr zu wandern. Zweitens hatte er ein Paar Räder mit neuen Eisen zu beschlagen, den-n er nur eine Schiene gemessen hatte. Dann sollte er die Röder wegstl'en. damit er keinen weiteren Augen­schein nehmen könne, dm Schiene anfertigen und also auf- l g n. , daß sie im Beschlagen recht ankeinander zutreffen. W nn aber daran eine Schiene oder Nagel fehlen wird, soll er für jeden ein Viertel Wein zur Strafe geben, e? eb"r an nl'em fehlen wird, soll er in die Unkosten ver­fallen sün und das Handwerk besser zu lernen ausgewiesen werden."

Von dem Waffenschmied wurdeein Breitbeil in die Dreiang l im Win'elmaß und eine Zwecchaxt, alles ohn- gem.'ls n", als Meisterstück verlangt.

Dn Wagnwn war anfgegeben,einen Schubkarch mit Brettern zu macken d ß er Wein halte und mit nicht mehr denn mit vier Nägeln eingeschrenkt sei," dazu ein Rad mit