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Altere Landwerksgebräuche, Landwerkslöhne und Lebensmittelpreise
in der Lerrschaft Wiesbaden.
Von Ih. Schüler. (F,rtse»uncd
Nach den Zimmerleutcn separierten sich- die Maurer und die Dach- oder Steindecke-r von der Hammerznnft, um runter Hinzuziehung des einzigen Steinhauermeisters der Stadt Wiesbaden Johann Jakob Bager eine eigene Zunft zil bilden. Bager beantragte für sich und die Maurer die Vereinfachung des Meisterstücks, da man auch in Frankfurt die Zeichnung der Katharinenkirche und in Mainz die oes Liebsrauenstists neben einem mündlichen Examen als genüg nd betrachte. Die 1755 von der Landesregierung erneuten Zunftartikel schrieben den Maurern und Steinhauern die Anfertigung von'Grund- und Profilrissen einer Romanisch n Treppe und „eines an eren schicklichen Grundrisses", den Leiendeckern die Herstellung eines bleiernen viereckigen Sarges, der in den vier Ecken keine Naht zeige, vor: außerdem sollten letztere „einen Leistbruch aufheben und ohne Stich und Gebund wieder also eindeckeu. daß er in die alten Gebun e wi der ordentlich Anträge." An Kosten erwuchsen dem jung n Meister: für das Meisterrecht 8 fl., zur Unterhaltung d:s Zunftschildes und des Grabtuches i fl. bezw. 22i 2 Albus, für eine Zunftzeche 5 fl., zur Wa s n- und Arm n ntcrstützung IV, fl., Oberzunftmeistergebühr 1 fl. Bemerkenswert ist, was der gewesene herrschaftliche Werkmeister Bager zu Wiesbaden unter dem 5. Februar 1755 dem Obeczunftmeisteramt wegen der gebräuchlichen Arbeits- und Lohnverhältnisse der Maurer, Ste ndecker und Steinhauer zur Berücksichtigung bei Aufstellung der Zunftartikel empfahl. Bei Aufführung von Mauern von 10 bis 12 Schuh Höhe und 2 bis 3 Schuh Dicke im Akkord erhielt der Maurermeister für die Rute oder 258 Kubikschuh 2 fl. 15 alb. Das Grunögraben für das Fundament war ihm mit 18 alb. für 256 Kubikschuh zu bezahlen. Das Rüstwerk stellte der Bauherr, wenn es mehr als zehn Bretter erforderte; das Aufschlagen desselben blieb Sache des Maurermeisters. Zu demselben Preis geschah die Herstellung von Fundamenimauern und Kellergewotben bei Gebäuden. Bei einer Kellertiefe von über zehn Schuh war für eine Rute Grundgräberarbeit je nach der Beschaffenheit des Bodens und der Gelegenheit zum Wegbringen des Grundes bis oder über 1 fl. zu zahlen. Im ersten Stockwerk kam die Rute 5 alb., im zweiten 10, im dritten 20 A.bus höher zu stehen wegen der Zeitversäumnis bei der Ausstellung der Gerüste, und weil ein oder zwei Gesellen mit einem Taglohn von 18 bis 20 Albus einzustellen waren, auf die sich der Meister verlassen konnte. Ähnliche Zusätze traten bei Kirchen- und Turmbauten von 12 zu' 12 Schuh Höhe ein. Für Maurerarbeiten in Gebäuden wurde das Stücken und Wickeln von Bodengefachen mit sechs Pfennig für den laufenden Schuh bezahlt; bei größeren Gebäuden, in denen zwei oder drei Böden übereinander lagen, trat wegen der beschwerlicheren Handreichung ein Zusatz von zwei Pfennig für den laufenden Fuß ein. Schildgefach« doppelt zu kleben waren mit 3 bis
4 Kreuzer, zuzumauern mit 4 bis 5 Kreuzer zu vergüten. Einen Kamin mit Brandmauer in bürgerlichen Häusern durch zw i Stockwerke bis übers Dach zu führen kostete mindest ns 6 Gulden; war vom zweiten Stockwerk aus eine dopvelte Röhre aufzuführen, st eg der Preis auf 10» , Gulden. In großen Gebäuden mit mehreren Röhren oder Abzügen wurde für jedes Stockwerk und jede Röhre samt Kamin und Brandmauer 1 fl. 15 Albus gerechnet. Für e n n Kücken-Schornstein mit doppelter Brandmauer und Feuerherd kamen 7» , bis 9 Gi lden in Aniatz. Das Weiß- b nden der kleineren und mittleren Räume, d. h. das Bekleben von Holzwänden mit Lahmen und das Tünchen, bezahlte man mit drei Gulden; war das Gemach bis 20 Fuß lang und 15 Fuß breit, mit 4>Gulden. Beim Ausmessen des ganzen Innern von „geineinen Häusern, worinnen durchgängig die Wände von Holz gemacht sind," waren sechs Albus für eine Klafter oder 36 Quadratschuh üblich; wurde aber auf Mauerwerk und „mit lauterem Speiß" getüncht, auch Wände und Decken mit Rohr bezog m dann kam das Klafter auf 7 bis 7»^ Albus. Das Ausbessern und Ausweißen einer Stube wurde herkömmlich mit 1 fl bis li 2 fl. bezahlt; geschah diese Arbeit zu- gleich in mehreren Räumen, so trat Preisermäßigung ein.
Die St in- oder L iendecker (Dachdecker) berechneten für das Eindecken von 100 Borten mit Schiefersteinen 13 Gul- den oder für eine Rute 256 Quadratschuh bis 4 Gulden; für ein großes Dachfenster 1 fl. 15 alb., für ein mittelgroßes 1 fl. 5 alb. und für ein kleines 22»alb.; für Dachfenster in Ziegeldächern stiegen diese Preise auf 1 fl. 20 alb., 1 fl. 10 alb. und 1 fl. Das Einfassen der Firste auf Ziegeldächern mit Schiefer kam auf 3 Kreuzer für den lausenden Schuh oder auf 15 Kr. für Bortlänge, das Eindecken von Kehlen auf 5 bis 6 Kreuzer für den laufenden Schuh. Bei dem Eindecken neuer Kirchtürme kam der Arbeitslohn für Hausdächer doppelt, bei Türmen mit Kupveln und Helmen wohl auch dreifach zum Ansatz. In Einzelfällcn wurde das Auflegen von einem Reiß Schiefer- stein.n für 20 Albus bei gewöhnlichen und für 1 fl. 10 alb. bei Turmdächcrn ausgesührt. Bei dem Decken von Ziegeldächern wurden für tausend Ziegeln 22»Albus, bei dem Ab- oder Umdecken alter Dächer 10 bis 12 Albus gezahlt. Doch waren dem Dachdecker in jedem Fall Beihilfen zum Hinaufschaffen der Materialien auf die Dächer zu stellen.
Äuch bei Steinhauerarbeiten hielt man sich an herkömmliche Preise. So wurden Fenstergestelle sowie Einfassungen von Kaminen und Kellerlöchern für 5 bis 6»/, Albus im laufenden Schuh einschließlich des Steines geliefert. Bei Türgestcllen. wurde der Schuh Stein zu 9 Kr. und die Arbe.it zu 5 bis 9 Kr., je nach ihrer Güte, Im Rechnung gestellt. Bei einfachen Treppensteinen kamen Stein und Arbeitslohn im Schuh auf 6 Albus oder 12 Kr., bei besseren auf 7», 8 Albus. Besondere Arbeiten zogen
