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Verlag Langgaffe 21

„Tagblallhaus".

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12 Ausgaben.

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Berliner Abteilung deS Wi»Sbadestrr Tagbl-ttS: Berlin W„ P,t»d«mer Gtr. 121 K, Fernsprecher: Amt Lützo« 6202 und 6203.

Zreitagx 15. Zebruar 1918.

klbenö-klusgabe.

Nr. 78. ♦ 66. Jahrgang.

Im Januar 151 feindliche Flugzeuge und 20 Fesselballone abgeschossen.

W, T.-B. Grvtzetz Hauptistrartier» 16. gebt. (Amtlich.)

Mcsllicficr Kriegsschauplatz Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht,

1 In einzelnen Abschnitten Artillerie- und Minentätigkeit. Abteilungen eines Matrosen-RegimentS brachten von einem ErkundungSvorstoß gegen die belgischen Stellungen südiveftlich von Mannekenliöre 2 Offiziere und 28 Mann gefangen zurück.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Nordwestlich und südlich von ReimS rege ErkmümngS- tStigkeit des Feindes. In der Gegend von Prunay und südwestlich von Tahure entwickelten sich lebhafte Artilleriekümpfe.

Heeresgruppe Herzog Albrechfi

Die Gefechtstätigkeit lebte im Oberelsatz zeitweilig auf.

Im Januar betrug der Berlust der feindlichen Luftftrritkräftc an den deutschen Fronten 20 Feffcl- ballone und 151 Flugzeuge, von denen 67 hinter unse- ren Linien, die übrigen jenseits der gegnerischen Stellungen erkennbar abgestürzt sind. Wir haben im Kampf 68 Flug» zeuge und 4 Fesselballone verlöre«.

Bo» den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Grneralquartiermeister: Ludendorff.

Zur Lage.

(Bon unserer Berliner Abteilung.)

I». Berlin, 15 Febr. (Erg. Dcahtbericht. zb.) Nach­dem der Reichskanzler in den Beratungen im Großen Hauptquartier, an denen, nach dem „B. T.". auch der Staatssekretär des Neichsmarineamts Admiral von Capelle und der Chef des Admirctlstabs der Marine Admiral v. Holtzendorff teilgenommen haben, in völ­liger Übereinstimmung mit der Obersten Heeresleitung die Richtlinien für die Stellung, nahrne der Reichsleitnng zu den gegenwärtig schweben- den si^agen festgestellt bat, dürste er, wie das „B. weiter meldet, aller Wahrscheinlichkeit nach schon in den ersten Tagen nach dem Zusammentritt des Reichstags für seine Erklärungen den Friedensvertrag mit der U kra i n e, die Lage mit Rußland und den Der- s a i l e r Kriegsrat wählen. Daran dürfte sich dann in engem Nahmen eine Aussprache knüpfen. da auch die Fraktionen den Dunsch^haben. sobald als möglich zu den politischen Fragen Stellung zu nehmen. Sollte es nicht durchführbar sein, diese Erörterung an einem Sihungstage zu erledigen, so würde noch ein zweiter Tag dafür in Anspruch genommen werden müssen. Nach der Aussprache wird dann die Einbringung des Reichs- haushaltplanes für 1918 durch den Reichsschatzsekretär Grafen v. Rödern erfolgen. Wie das „B. T." ans parlamentarischen Kreisen erfährt, wurde in den lebten Besprechungen der 'Frakstansführer der Mchrbcits- Parteien mit den leitenden Regierungsstellen von diesen der Wunsch ausgesprochen, den Friedensvertrag mit der Ukraine vor allen anderen Fragen vorwegzunehmen und ihn am Mittwoch, 20. Februar, gleich in allen drei Lesungen zu verabschieden. Der Reichskanz- ler wird den Friedensvertrag in einer einleitenden Rede begründen. Bis zur Stunde liegen keine anderen Ver- einbavnngen zwischen denReaierungen und denParteien vor. Dieallgemeinepolitische Rede des Reichs- kanzkers wird erst bei der großen Etatsdebatte erwartet.

Nach Trotzstq? ErklSruny.

Ni. Wien, 16. Febr. (Gig. Drahwericht. zb.) Zu der durch die Erklärung Trotzkys geschaffenen neuen Lage wird mitgeteilt: Wir sind durch diese Erklärung in keiner Weise gebunden. Wir befinden uns mit Rußland völ­kerrechtlich noch immer im Kriegszustand, allerdings : n einem Kriegszustand, der gekennzeichnet ist durch das Bestehen eine» kündbaren Waffenstillstands. Die russische Regierung hat uns die Möglichkeit gegoken, je nach Umständen und der Notwendigkeit entweder den Waffenstillstand und den Krieg ftrtzusetzen cder unsererseits eine ähnliche FriedenS- erklärung abzngeben. Wenn wir auch keinen Grund baben, den Waffenstillstand zu kündigen, so wäre es andererseits doch «in großer Fehler, wenn wir seht auch unsererseits den Friedenszustand erklärten und unS mit dieser Er­klärung die Hände binden wollten. Dies wäre nicht angängig für den Fall, daß wir z. B. genötigt wären, zum Schutz der Ukraine zu intervenieren. Jedoch darf un­ser Verhältnis zur ruffischen Regierung keineswegs in dem Sinne aufgefaßt werden, als seien die Beziehungen abgebrochen Auch die . Russen wünschen das. Der Kriedensjchlutz au* der Ukrai ne Lat auch die rumänische

Frage zur Entwicklung gebracht. Wir erwarten für die allernächste Zeit bereits ein« Erklärung der rumänischen Re­gierung, daß sie mit uns in Verhandlung treten will.

Kleinlaute Stimmung im Smolny-Institut.

IV. T.-B. Stockholm, 14. Fobr. Telegraphischen MelÄun- gen aus Petersburg zufolge äußert sich die bolschowisiische Presse zu den Ergebnissen der Verhandlungen in Brest- Litowsk in zustimmender Weife, doch klingt diese Zustimmung etwas gedämpft.

„Rowaja Shisn", das Organ Gorkis, findet den Ausgang der Verhandlungen unbefriedigend, da Deutschland stark genug sei, um in Rußland weiter vorzudringen, und die ukrainische Frage militärisch wie wirtschaftlich eing gefähr­liche Wendung genommen habe. — Das Kadettenblatt ,,Wftk"' erklärt die jetzt vorliegende Situation zwischen Rußland und dom Vierbund wogen der inneren Gefahren und der wirt­schaftlichen Misere Rußlands als eine unmögliche.

Im Smolnp-Jiestitut herrscht eine kleinlaute Stimmung. Man verhehlt sich kaum mehr, daß man sich über den Aus­bruch der erwarteten revolutionären Umwälzung jn Deutschland gründlich getäuscht hat. Die gedrückte Stimmung wird noch durch das Gefühl der Ohnmacht gegenüber der allgemeinen Anarchie und besonders gegen- über den tn Petersburg herrschenden trostlosen Zuständen wesentlich verschärft Besonders kritisch erscheint die Gesamt- läge durch das Vorgehen des Generals A l e x e j e w, der über etwa 100 000 Mann, darunter 30 000 Offiziere, verfügen soll, gegen Moskau.

8 -

Technische und militärische Hilfe für die Ukraine.

Br. Berlin, 15. Febr. (Eist Drahrbricht. zb.) Die Ukraine befindet sich infolge des Krieges in einem Zu- stand, der es unmöglich macht, die Verpflichtungen zu erfüllen, die sie im Friedensvertrag auch auf die Liefe­rung ihrer Überschüsse übernommen hat, wenn sie, nicht Hilfe von außen erhält. Diese Hilfe wird ihr, wie von befugter Seite mitgeterlt wurde, gegeben werden. Sie wird nicht nur technischer Art sein, z. B. in Bereitstellung von Lokomotiven ugd Waggons bestehen, es könnte auch sein, daß ihr von den Mittelmächten Beistand zur Organisation eines Sicherheitsdienstes geleistet wird. Die militärische Hilfe der Mittelmächte würde, wenn es erforderlich werden sollte, den Warenaustausch mit der Ukraine zu schützen, darin bestehen, wichtig« Knotenpunkte und Stapelplätze geaen Überfälle durch Banden sicherzustellen. Natür­lich würde diese Hilfeleistung im Einvernehmen und im Zusammenwirken mit den ukrainischen Behörden erfolgen.

ver Zriedensvertrag ml« der Ukraine , und dl« polen.

I» Berlin, 16. Febr. (Eig. Drahtbericht, zb.) Der Ab­schluß des FriedensvertregS mit der Ukraine bat bekanntlich wegen der Einverleibung deZGebietsvon Cholm große Mißstimmung bei den Polen, zumal bei den oster- reichlichen Polen, erregt. Welche Auffassung man in Lster- reich über die Cholmer Frage hat und inwieweit man zugleich auch in polnischen Kreffen eine Lösung erhofft -darüber be- richtet uns unser Wiener Berichterstatter folgendes: Zu dem Abschluß der Verhandlungen mit der Ukraine in Brest- LitwoSk wird von informierter Seite mitgeteilt, daß der Friede mit der Ukraine nur mit Zugeständnis bezüglich des Ebolmer Gebiets zu erlangen war. Cholm ist in ethno- graphischer Beziebung em so sehr gemischtes Land, daß von einer Zugehörigkeit zu Polen eigentlich wicht gesprochen werden kann. Die Linie, die im Friedensvertrag die beiden Länder trennt, wurde gewählt, weil östlich der Linie das ukrainische Element überwiegt, übrigens ist die Linie nicht endgültig festgesetzt, di« Abgrenzung in ihren Einzelheiten wird einer gemischten Kommission übertragen, wobei dem polnischen Element ein entsprechender Einfluß eingeräumt wird. Es ist unverständlich, daß ein Widerstand gegen eine Destimmrmg, die sachlich vollständig begründet erscheint, zutage getreten ist. Ist doch der G r u n d- s a tz des Se 1 b st b e st i m m u n g s re ch t s maßgebend für sämtliche russischen Gebiete, Für das polnische Gebiet kann daher auch kein anderer Grundsatz gelten.

*

ver Rablnettswechsel in Rumänien.

Br. Schweizer Grenze, 15. Febr. (Eig. Drahtbericht, zb.) Die „Neue Korrespondenz" meldet aus Jassy, baf der bereits zum Ministerpräsidenten ernannte General Averescu gleichzeitig das Portefeuille des Auswärti­gen übernehmen soll.

Br. Gens, 15. Febr. (Eig. Drahtbericht, zb.) Eine Depesche Averescus an di? Pariser rumänische Ge­sandtschaft enthält noch keine Bestätigung der Be­setz u n t ] Kischinews durch die runiänijchenTruppen. Averescu beschränkt sich auf die Bekanntgabe, daß ihm der König den Vorsitz im Ministerrat und die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten anvertraut hat.

ver Verlauf der beiden letzten Sitzungen in Brest-Litowsk.

Staatssekretär v. Kühlmann führte weiter auS: WaS das zukünftig«

Schicksal der in den besetzten Randgebieten lebenden BSlker anlangc, so keziehe er sich auf die bei den hiesigen Verhand­lungen von den Vertretern der Mittelmächte abgegebenen Erklärungen sowie auf die Darlegungen, die über diese Frage von den Staatsmännern Deutschlands und der verbündeten österreichisch-ungarischen Monarchie vor ihren Volksvertretun­gen gemacht worden seien. Trotz der von den Mitteln:ächten vertretenen und feftgehaltenen Auffassung, nach der daS Selbstbestimmungsrecht in diesen Gebieten bereits a u s g e - ü b t worden sei, seien die verbündeten Regierungen bereits durch planmäßigen Ausbau der bestehenden VertretungS. körper die Möglichkeit einer Kundgebung auf brei­te st e r v o l k ^ i' m 1 1 ch e r Grundlage zu schaffen. Die Bestimmung Los Zeitpunktes und der Form dieser Kund­gebung wäre zweckmäßig im Einvernehmen mit den der­zeitigen Bertretungskörpern der besetzten Gebiete festzusetzen.

Graf C z e r n i n bemerkte, daS Verhältnis der Ukraine zur Petersburger Regierung gehe den Vierbund nichts on. Ein unfreundlicher Akt gegen die russische Regierung sei in dem Friedensschlüsse mit der Ukraine nicht zu erblicken. Der Vierbund habe mit der Ukraine keinen Bundes-, sondern einen Friedensvertrag unterzeichnet. Die Ukraine sei also für den Vierbund durch diesen Vertrag nicht etwa ein verbündeter, sondern ein neutraler Staat geworden. Komme der Vlerbund auch mit der russischen Regierung zu einem Friedensschlüsse, so werde Rußland für den Vierbund gleichfalls ein neutraler Staat sein. Die Beziehungen des Vierbundes zur Ukraine und seine Beziehungen zu Rußland würden in diesem Falle dieselben sein. Ein Unterschied würde mir dann bestehen, wenn der Vierbund zu keinem Frieden mit dem Rat der Volkskommissare gelange. Denn in diesem Falle hätte der Vierbund die ukrainischen Gebiete als neu­trale, die dem Einfiutz des Rates der Volkskommissare unter siebenden Gebiete aber bis auf weiteres als feind­liche zu betrachten.

Auf die Frage T r o tz k h S nach der

Grenzführung südlich »on Brest-LitowSk, über die mit den Ukrainern verhandelt worden sei, entgegnet« v. Kühlmann, daß auch für Ziehung dieser Grenze Vev- sucht werden sei, zwischen der ethnographischen VolkSvcr» teilung und den historisch entstandenen Grenzlinien einen verständigen Mittelweg zu finden.

Nachdem Graf C z e r n i n bemerkt hatte, daß er keinen Grund sehe, wesbalb der russischen Delegation keine Mit­teilung über die Führung dec Grenzlinie südlich von Brest gegeben werden solle, erklärte Trotz ky sich mit dem Zu­sammentritt der militärischen Kommission zur Prüfung der Grenzlinie einverstanden.

Staatssekretär v. K ü h l m a n n betonte, er sei unbedingt nctwendig. bi? zu der für den folgenden Tag anzuberoumen- den Sitzung K l a r h e i t zu schaffen, es handle sich jetzt darum, Entschlüsse zu fassen. Von dem Wunsthe der Be­schleunigung der Verhandlungen geleitet, wolle er eine neue Fassung

Vorschlägen, die unter Umständen den zweiten Artikel teS zu vereinbarenden Friedensvertrages bilden könnte. Diese lautet:

Rußland nimmt Kenntnis von den folgenden terri­torialen Verändecangm, die mit der Ratifikation des Agenwärtigen Friedensvertrages eintreten. Die Gebiete zwischen den Grenzen Deutschland?. 4 sterreich-UngarnS >»>- Linie, die.... ve:läuft, werden der territorialen Oberhoheit Rußlands nicht mehr unterliegen. AuS - ehemaligen Zugehörigkeit «um russischen Kaiserreiche werden ihnen keinerlei Verpflichtungen gegenüber Rußland erwachsen. Das künftig; Schicksal dieser Gebiete wird in dieser Beziehung im Einvernehmen mit ihren Völkern entschieden werden, und zwar nach Maßgabe der Vereinbarungen, die Deutschland und Österreich-Ungarn mit ihnen treffen werden.

Im Zusammenhang hiermit wolle er noch bemerken, daß der wesentliche Inhalt des Artikels 1 des ersten Vorschlags für den Vierbund eine oonckitro sirie qua' non des Friedens­schlusses sei. Es handle sich darum, daß die Räumung gewisser Gebiete durch die Mittelmächte zugesagt worden sei unter der Bedingung, daß die Räumung der Gebiete ihrer Verl.ündeten gleichzeitig stattfind«. Damals sei als Zeitpunkt, vom welchem an für die Mittelmächte die Räu­mungsverpflichtungen beginnen würde, das Ende der ruffi» ichen Demobilisierung in Aussicht genommen worden. Er stehe nicht an. zu erklären, daß die Mittelmächte hinsicht­lich dieses Zeitpunktes zu Konzessionen bereit wären, müsse aber wiederholen, daß ein FriedenSschluß, in dem die Zusikberi!ng der Räumung der verbündeten Gebiete durch die Truvpen der Petersburger Regierung nicht enthalten lei, nicht in Frage käme. Nach den früheren Mitteilungen des Herrn Volkskommissars für auswärtige Angelegenheiten glaube er nicht daran zweifeln zu sollen, daß die russischen Truppen in den besetzten türkischen Gebieten, cm die ec in erster Linie denke, dem Befehl der Petersburger Regierung unterständen. Bezüglich der mehrfach berührten AalandSfrnqe

müsse er elLaren, daß der FrisdenSMuß Deutschland alss