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Montag, 14 Januar 1918.
Kbend-Kusgabe.
Nr. 22.. 66. Jahrgang.
Die Verhandlungen in Vreft-Lilowsk.
Vie Sitzung der deutlch-österreich.-ungarijü» russischen Kommission.
W.T.-B. Brest-Litowsk, 14. Jan. (Drahtbericht.) Am 11. Januar konstituierte sich die deutsch-österreichisch- ungarisch-russische Kommission zur Beratung der territorialen fragen und hielt anr H. ^ und 12. Januar drei l a n g -> S i tz u n g e n ab, die folgenden Verlauf nahmen: Nach einer kurzen einleitenden Diskussion über formale Fragen der Beratungen wurde zunächst festgestellt, daß an der e r st e n Stelle des abzuschließenden Vertrages die Beendigung des K r i e g s st o n d e s zwischen den kriegführenden Teilen ausgesprochen werden soll. Dagegen lehnt es Trotzky ab, anschließend hieran auszusprechen, daß dre vertragschließenden Teile entschlossen seien, fortan in Frieden und Freundschaft zu leben" Trotzky fand das als eine dekorative Frage, die nicht den Sinn der Beziehungen kennzeichne, welche zukünftig zwischen dem russischen und deutschen Volk?, bezw. den Völkern Österreich-Ungarns bestehen werde. (?r hoffe, daß ganz andere Dinge die Beziehungen zwischen den Völkern beeinflussen würden. Nach einer Diskussion über diesen Punkt wurde beschlossen, auf den Gegenstand in einem späteren Zeitpunkt nochmals zurückzukommen.
Im weiteren Verlause der Besprechungen wurde festgestellt, daß ein Einvernehmen darüber berrscht, die R ä ugn u n g der von beiden kriegführenden Parteien besetzten Gebiete prinzipiell auf die Grundlage der vollen Gegenseitigkeit zu stellen derart, daß die Räumung des besetzten russischen Gebietes an die Räumung der von Rußland belebten Gebiete rn Öfterreich-Ungarn, der Türkei und Pernens zu knüpfen sei. In einem späteren Stadium der Verhandlungen wurde Persien aus dierem Zusammenhang gestrichen, weil es nicht kriegführender Teil lei. Trotzky schlug vor, einen Schlußsatz einzuschalten: „Rußland verpflichtet
sich, in möglichst naher Zeit leine Trupven aus dem Ge- biete des besetzten neutralen Verffev herauszuführen" und fügte binzn, daß er keinen anderen Grund zu dieser geplanten Änderung habe, als den Wunsch, das schreiende Unrecht zu betonen, das von der ffübrren russischen Rcaicrung aegcnüber den neutra- len Ländern begangen worden sei. Hierzu bemerkte Stoatssekretör v. Kühlmann, er begrüße diese Erkläruno um so mehr, als auf "eiten der Zmtralmächte für das alte Kulturvolk der Perser die allerlebhaftesten Sympathien bestünden und sie nichts mehr wünschten, als daß die Perser in Zukunst frei von Unter- drückung ihre nationale Kultur pflegen könnten. Es kam sodann die Frage zur
Besprechung, in welchem Zeitpunkt die Räumung der besetzten Gebiete zu erfolgen haben werde.
Der deutsche Vorschlag ging dahin, die Räumung an den Zeitpunkt zu knüpfen, in welchem nach Friedens- s ch I u ß Rußland seine Srreitkräste demobilisiert haben wird. Die Räumung der besetzten Gebiete an die erfolgte Demobilisierung der russischen Streitkräfte zu binden, sei deshalb notwendig, weil die Gefahr vorliege, daß Rußland, bevor seine Streit- kräfte demobilisiert seien, infolge Veränderung in fernem Regierungssystem und leinen Absichten, jeder- zeit in der Lage sei, wieder o l f e n s i v e Operationen durchzusühren. Trotzky sprach demgegenüber den Wunsch aus. die Räumung der bek;8Nn Gebrete p n r o 11 e I mit dem Verlnul der beiderseitigen Demobi- lisierung durchzusühren worüber nähere Vereinbarungen zu treffen wären. Nack einem Hinweis Kühlmanns dararif, daß nach dem russisthen Vorschlag dre Räumung der besetzten Gebiete sich bis mm Abschluß des allgemeinen Friedens hinausziehen müsse, wurde die Beratung über diesen Punkt abgebrochen. Es gelangte nun die Frage zur
Erörterung, aus welche Teile der besetzten Gebiete sich die Räumung zu erstreike« habe.
Hierzu führte Staatssekretär v. K ü h l m l n n aus: Wie aus der Definition der Räumung hervorgeht, er- streckt sie sich nur auf diejenigen besetzten Gebiete, welche noch Teile von Staatsgebieten derjenigen Macht sind, mit der der Friede geschlossen wird. Aus (old# Gebiete, welche bei Eintritt des Friedens nrcht mehr Teile dieses Staates bilden, erstreckt sie sich nicht. Es würde also in eine Untersuchung einzutreten sein, ob und welche Teile ehemaligen russischen Gebietes bei Eintritt des Friedens noch als zum russischen Gebiet gehörig betrachtet werden können. Die riiffrK&c Regierung hat entsprechend ihren Grundsätzen für alle in Rußland lebenden Völker ohne Ausnohm» ein blS zu ihrer völligen Absonderung gehendes S e l b st b e st i m m u n g s» recht proklamiert. Wir behaupten, daß in Ausübung dieses Selbstbestiinmungsrecht inallenTeilender von uns beseiten Gebiete die zur Vertretung jiKr betrellerchW Völler cks.facto be iw ll mächti fl te n Stöt*
perschaften ihr Selbstbestimmungsrecht im Sinne der Absonderung von Rußland derart ausgeübt haben, daß nach unserer Auffassung diese Gebiete heute nicht mehr als zum russischen Reiche an -'einem ehemalr- gen Umfange gehörig betrachtet werden können.
Hierauf erklärte Trotzky- Wir halten unsere Erklärungen in vollem Umfange aufrecht, daß die Völkerschaften. die das russische Gebiet b-völkecn, ohne äußeren Einfluß das Recht der Selbstbestimmung haben.und zwar bis zur Lostrennung von Rußland. Wir können jedoch die Anwendung dieses Prinzips nicht anders an- erkennen, als gegenüber den Völkern selbst und nicht etwa gegenüber privilegierten Teilen derselben.
Wir müssen die Auffassung des Bursitzenden der deutschen Delegation ablehnen, welche dahrn ging,
. daß sich der Wille in den besetzten Gebieten durch Sie'tatsächlich bevollmächtigten Organe geäußert hat,
denn diese tatsächlich bevollmächtigten Organe konnten sich nicht berufen auf die von uns proklarnierten Prinzipien.
Anknümend an diese prinzipiellen Äußerungen entwickelte sich eine lange, hauptsächlich in theoretisch ge- führtem Rahnien geführte Debatte über die Frage unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt ein neuer Staat im Wege der Absonderung eines Bestandteiles eines existierenden Staates von diesem entsteht. Staatssekretär v. K ü h l- m a n n faßte den Standpunkt _ der Mittelmächte wie folgt zusammen: Unsere Auflassung geht dahin, daß eine Staatspersönlichkeit entsteht und in der Lage ist, rechtsverbindliche Erklärungen über die Grundlage rhres Daseins abzugeben, sobald irgend ein zur Vertretung und als Sprachrohr geeigneter Vertretungskörper als der Ausdruck des unzweifelhaften Willens der überwiegenden Mehrheit des betreffen- den Volkes den Entschluß der Selbständigkeit und zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts kundgibt. Mir scheint unsere Auffassung dem Cbarakter und der fundamentalen Wichtigkeit des SeGstbestimmungsrechts erheblich näher zu kommen als die von dem Vertreter-der russischen Delegation hier niedergelcgte Auffassung. Denn dieser sagte bisher nickst, wie ein Körper entstehen oder beschaffen sein soll, welcher in größten- teils noch nicht organisierten, die Volkspersönlichkeit anstrebenden Völkern eine Organisation des Votums auf breitester Grundlage vornehmen muß, die nach Ansicht des russischen Vorsitzenden Voraussetzung für die Entstehung dieser Rechtsversönlichkoit bildet. Hierbei wies v.. Kühlmann aus die Beispiele Finn l a n d s und der U k r a i n e hin. welche sich ja aus dem Sinne deutscherseits entwickelte Grundsätze konstituiert hätten und welchen die Petersburger Regierung die Selbständigkeit zuerkannt hat. obgleich ihre Entstehung nicht nach den von ihr jetzt vertretenen Prinzipien er- folgt sei.
Demgegenüber hielt Trotzky an dem von ihm ver tretenen Standpunkt fest und bemerkte zu den von dem ' ätschen Staatssekretär Ins Treffen geführten Bei- -lelen folgendes: Was Finnland betritst, so war es „acht Okkupiert von fremden Truppen. Der Wille des finnländischen Volkes äußerte sich in einer Art und Weise, die als demokratisch bezeichnet werden kann und muß, und von unserer Seite könnt; nicht die leisest? Einwendung dagegen erhoben werden, daß der geäußerte Wille des finnländischen Volkes auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird. Was die Ukraine anbetrifft, so ist dort der Prozeß einer derartigen demokratischen Sebstbestimmung noch nicht durchgeführt. Da aber die Ukraine andererseits nicht besetzt ist von ausländischen Truppen und wir auch der Ansicht sind, daß die Räumung des ukrainischen Gebiets durch dte russischen Truppen keinerlei Schwierigkeiten bereiten rann, zumal dies eine rein technische und nicht politische Frage ist, so sehen wir keinerlei Hindernisse dagegen, daß die Selbstbestimmung des ukrainischen Volke- auf dem Wege der Anerkennung der unabhängigen ukrainrschM Republik erfolgt.
Das Ergebnis der beiderseitigen Ausführungen
über diesen Punkt wurde von Staatssekretär v. Kühlmann folgendermaßen zusammengefaßt'
Trotzky schlug vor, daß die Errichtung von Vertretungskörpern, denen die Organisation und Festsetzung derjenigen Modalitäten übertragen werden soll, unter denen von uns einstweilen rein theo retrsch konzedierten Volksab st immungen oder VolkS- kundgebungen auf breiterer Basis erfolgen sollen, wäbrend w i r aus dem Standpunkt st>'b?n und stehen bleiben müssen, daß mangels anderer Vertretungskörper die vorhandenen und historisch gewordenen Vertretungskörper der präsumtive Ausdruck des Dvlkswillens sind, besonders in der einen vitalen Frage des Willens der k Ratio», a»m Ratio» tu <cob
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In der hieran sich anschließenden Debatte über den Charakter und die Bedeutung der in den besetzten Gebieten fungierenden Volksvev- tretungs-Orqane wiesen Staatssekretär v. Kühlmann und Minister des Äußern Graf Czernin daraus hin, daß nach ihren Eindrücken bei der russischen Delegation während der im Dezember gepflogenen Verhandlungen Neigung vorhanden war, die in den besetzten Gebieten bestehenden Volksvertretungen als de kueto-Vertretungen anzuerkennen und zu präsumieren, daß ihre Beschlüsse als solche den Willen der betreffenden Völker zum Ausdruck brächten. Man habe sich damals dahin verstanden, daß in einer solchen vrovisorischen Lösung der Frage, welches der Wunsch der betreffenden Völker Han- sichtlich ihrer staatlichen Zugehörigkeit lei. ein großer Schritt zum gemeinsamen Ziele gemacht werden könne.
Herr Joffe, welcher die damaligen Besprechungen führte, erwiderte hierauf, er habe stets die Notwendigkeit betont, die Volksabstimmung in Abwesenheit der okkupierenden Trnvpen durchzuführen, doch wolle er nicht ist Abrede stellen daß er gesprächsweise erklärt habe, die in einzelnen Teilen Rußlands bestehenden Organe könnten für die Begründung der Notwendiokeit der Volksabstimmung allerdings eine gewisse Rolle spielen. Anschließend hieran bemerkte Trotzky, daß die Willensäußerungen solcher Landtage allerdings eine große politische Bedeutung besitzen würden. Er wolle den Teil der Bevölkeriing des Landes von der Willensäußerung nicht ausschließen, der auf den Landtagen vertreten sei. Zusammenfassend stellte von Kühlmann fest, daß sich aus den Ausführungen Trotzkys zu ergeben scheine, er wäre bereit, die in den besetzten Gebieten vorhandenen Orgiine der Volksvertretung als provisorische Organe anzuerkennen, wenn diese Landesteile nicht militärisch besetzt seien. Er würde dielen auch die Befugnis zuerkennen, das von ihm geforderte Referendum durchzuführen.
Trotzky erklärte hierauf, daß die Äußerungen von Landtagen, StadÄMtretungen und dergleichen als Äußerungen des Willens eines bestimmten einflußreichen Teils der Bevölkerung aufqefaßt werden könne, die aber nur Grund zu der Annahme bildeten, daß das betreffende Volk mit seiner staatlichen Position unzufrieden sei. Hieraus ergebe sich di? Schlußfolgerung, daß ein Referendum eingebolt werden müsse, wozu aber die Schaffung eines Organs Vorbedingung sei, das W Abstimmung der Völker garantieren könne.
In weiteren Verlaus der Besprechungen behauptete Trotzky, daß zwischen den Erklärungen der Zentralmächte vom 25. Dezember und der Formulierung der Punkte 1 und 2 vom 27. Dezember ein Widerspruch bestehe, der aus den Kommentaren der deutschen Presse Übrigens deutlich hervorgehe.
Staatssekretär v. Kühlmann erklärte demgegenüber, daß beide Dokumente Ausflüsse desselben Geistes und derselben Politik leien, wie sie der R e i ch s- kanzler in seiner programmatischen Rede im Reichstag ongekündigt hat. Diese Rede enthielt im Grunde bereits die Deklaration der Verbündeten vom 25. Dezember und erbrachte ebenso auch den Hinweis, daß die d-utsche Politik ihre Beziehungen zu Polen, Litauen und Kurland unter Berücksichtigung des Selbstbestimmnngsrechts drr Völker zu pflegen beabsichtigt. Des werteren stellte sich Staatssekretär von Kühlmann auf den Standpunkt, daß die nach Absonderung strebenden Teil? Rußlands nach Abgabe einer Willenserklärung der jetzt schon bestehenden Organe setzt schon berechtigt seien.- Verabredungen zu treffen, die sie für ihre Zukunft für gut und nützlich halten würden. Sollten sich in diesen Verabredungen Verfügungen hinsichtlich der Vornahm? von Grenzkorrekturen befinden, so sei es nicht einleuchtend, warum' diese Gebiete in diesen Fragen nicht ebenso frei sei» sollten, zu tun. war ihnen besiebt, wie andere.
Trotzky glaubte in dieser Auffassung eine Unten» grabung des Grundsatzes der Selbstbestimmungsrechte erblicken zu müssen und warf die Frage auf, warum denn die Organe der fraglichen Völkerschaften dann nicht zu den Verhandlungen in Brest-Litowsk elnge- ladm worden ^ien, wenn sie sogar da? Recht habe» sollten, über ihr Gebiet frei zu verfügen. An eine solche Teilnahme der Vertreter dieser Völker an den Verband- sungen werde aber natürlich nicht gedacht, weil eben diese Nationen nicht- als Subjekte, sondern als Objekte der Verbandlnngen betrachtet würden.
In Erwiderung auf diese Bemerkungen führte von K ü h I m a n n aus. der Vorredner habe sich darüber bv- flnpt, daß wir hier noch keine Vertreter der besetzte« Nationen bei den Verhandlungen haben. Wenn er damit zum Ausdruck bringen wollte, daß auch nach seiner Ansicht diese Völker als Individualitäten geschaffen sind und daS Recht der Selbstbestimmung auch ihrer au»-; jn&ctigcR MäLdea LUmss. .fe Jgtftjft
