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Die Ruhr in Nassau |7$j-j7$5, die Ursachen ihrer Verbreitung und ihre Bekämpfung.

Bon vr. Larl

Seuchen konnten sich in früheren Zeiten deshalb mit größerer Schnelligkeit verbreiten nnd die entsetzlichsten Opfer unter der Bevölkerung fordern, weil die Vorbedingungen zu ihrer Entstehung und Verbreitung so außerordentlich günstig waren. Tie enge Bauweise, die Unsauberkeit 5 er Straßen, das Fehlen jeglicher Kanalisation und die hierdurch oft hervorgerufene Unrcinlichkeit der Brunnen machen es erklär­lich, daß die Pest nno die Blattern früher so oft und so furchtbar das Land verheerten.

Weniger bekannt ist die Ruyrepidemie, die 1781—1783 wie in ganz Westeuropa so auch in Nassail wütete. An sie erinnern beute noch, abgesehen von den damals verfaßten therapeutischen Schriften des Weilburger Physikus Johann Philipp Vogler, zwei inhaltlich ähnliche Büchlein, die auf der nassauischcn Landesbibliothek zu Wiesbaden ausbewahrt werden. Das eine trägt den Titel: „Anleitung für den Laudmann in Absicht auf fern Verhalten bey herrschender Ruhr", ist 1783 verfaßt von den Physicis der Stadt und des Oberamts Wiesbaden und war für die Einwohner des Fürstentums Nassau-Usingen bestimmt. Das andere wurde von einem unbekannten Verfasser für die Untertanen des Fürstentums Nassau-Oranien herausgrgebea und heißt: „Kurze Anleitung, wie der Landmann und diejenigen, so keinen Arzt erlangen können, bey herumaehender Ruhr und in denen Jahreszeiten, da solche gewöhnlich sich einzastellen pfleget, sich zu verhalten haben." Diese kleine Schrift ent­stand wie die erste auf Befehl der Negierung, aber schon 1779, weil, wie es in der Vorrede heißt, im Kurkölnischen und Pfälzischen die Krankheit verbreitet sei und sich den nafsau-oranischen Grenzen nähere.

Tic Ausbreitung der Ruhr hatte damals wie die des „schwarzen Todes" und der Pocken außer der Bauweise und Unsauberkeit in den Städten auch noch andere ausdrücklich bezeugte Gründe, nämlich einerseits das Landstreichertum, andererseits den Mangel an geb ldeten Ärzten, der, abgesehen von dem nun einmal una srottbarrn Aberglauben des Volkes, die Leute veranlaßte, die früher massenhaft vorhandenen ortsansässigen und wandernden Quacksalber zu Rate zu ziehen.

Es ist bekannt, wie in alten Tagen die öffentliche Sicher­heit durch Zigeuner, Bettler, Hausierer, Landsknechte und anderes Gesindel aufs stärkste gefährde! war, und ohne weiteres verständlich, daß dies landfahrendc Volk Krankheits- kcim'e leicht verschleppen konnte, zumal da es eine Seuchen­polizei nicht gab. In diesem Zusammenhang ist es besonders interessant, daß man gerade die Landstreicherei der Juden, hauptsächlich der polnischen, früher zu bekämpfen suchte, weil man ihnen die Verbreitung der Seuchen zuschrieö. Die Ver­fügungen darüber sind bis 1771 inl „Lorpus constitutioaum Nassoicarum“, das 1796 erschien, zu finden, di? der späteren Jahre in den „Dillenburger Jntelligenznachrichten", einer in 'Herborn mit Unterstützung der oranischen Regierung

Heiler, Hanau.

herausgegebenen, wöchentlich einmal erschienenen Zeitung, d e nach etwa vierzigjährigem Bestehen 1815 einging. Schon 1655 verbot man rn Hadamar, ausländische Juden zu be­herbergen, die damals in dichten Scharen ins Land kamen und Kranlheitcn mitbrachten. Nach erner Diezer Verordnung von 1730 durste ein Jude das Fürstentum Tiez nur dann betreten, wenn er ein glaubhaftes Gesundheitszeugnis bei­brachte. Im gleichen Jahre wurde wegen der Pestgefahr auch im Diilenburgtfchen Juden und Zigeunern ins Land zu kommen verboten und den Wirten die Verpflichtung auf­erlegt, verdächtige Personen anzuzeigen. Wiederum war es die drohende Pest, die die Diezer Verordnung von 1738 hcrvorrief, daß Bettcljuden und andere Landstreicher auszu- weisen und mit Stanpcnschlägen zu vertreiben seien, wenn sie dennoch ins Land eindringen sollten. Als in Polen die Pest wütete, wurde 1770 von der oranischen Regierung polnischen Juden jeglicher Aufenthalt im Fürstentum ver­boten; wer trotzdem erwischt wurde, bekam 50 Stockschläge, während der einheimische Jude den landesherrlichen Schutz -verlor, wenn er einen polnischen Glaubensgenossen in sein Haus aufnahm. 1778 wurden die polnischen Juden erneut aus dem Oranischen ausgewiejen, weil angeblich gerade sie in Memmingen die Pest eingeschleppt hatten und an einer in der Düsseldorfer Judengemeinde ausgebrochenen Seuche schuld waren. Und noch einmal mußte 1786 die Prüfung jüdischer Gesundheitsatteste den oranischen Beamten zur Pflicht gemacht werden, weil die Pest wiederum in Polen ausgebrochen ivar. Es ist selbstverständlich, daß diesen fried­losen Leuten auch die Verbreitung der Ruhr zum Teil zuzuschreiben ist.

Nicht minder verhängnisvoll war der Mangel an Ärzten und die Tätigkeit der'oft landfahrenden Kurpfuscher. Be­zeichnend ist eine oranische Verordnung von 1781 anläßlich der Ruhr, die von Brumm, „Arzte und Sanitätswesen in Nasiau-Oranien", Nassovia 1910, S. 220 abgedruckt ist. Da heißt es: „Es haben sich bei der gegenwärtig grassierenden Ruhr viele ivieder an die Quacksalber gewendet, von denen einer in Seck im Fürstentum Hadamar wohnt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß der größte Teil derer, die sich ihm anver­traut haben, dahingestorben sind. Lieben Landsleute, wolltet ihr doch einmal die Augen öffnen! Wenn ihr Kleider, Schuhe und Strümpfe für eure Kinoer haben wollt, gehr ihr wahr­haftig nicht zum -Schmied, Schlosser oder Schreiner, und euer Pferdegeschirr laßt ihr auch nicht beim Schneider beschlugen. So ist es inrt der Hilfe bei Krankheiten. Die könnt ihr nur bei den Ärzten finden. Ihr aber verachtet sic und lauft zu ungelehrten Barbieren, Schmieden, zu ge­meinen Bauern, ja wohl gar zu Schäfern und Schindern, zu gemeinen Juden und Landstreichern. Werden durch solche un­verständigen Leute die Eurigen hingerichtet, so schiebt ihr die Schuld auf Gott oder ein unvermeidliches Schicksal." Ganz ähnlich befiehlt eine (Nassovia 1907, S. 17.>) abge-