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Donnerrtag, 27. Dezember 1917.

Lin wichtiger §orischritt der 8ried«nroerhandlungen.

71 Tage Unterbrechung der Verhand­lungen behufs Sefprechung mit den Verbündeten Rutzlands.

W. T.-B. vrest-LitowSk, 25. Dez. In der Sitzung vom |22. b. M. hatte die russische Delegaticn erklärt, sie !gehe von dem klar ausgesprochenen Willen der Völker Ruß­lands aus, möglichst bald den Abschl lß eines allgemeinen, gerechten, für alle in gleicher Weise annehmbaren Friedens zu erreichen. Unter Berufung auf diese Beschlüsse des allrussischen Kongresses der Arbeiter- und Soldaten­deputierten und des allrussischen Bauernkongcesses wies die russische Delegation darauf hin. daß sie di« Fortsetzung des Krieges bloß zu dem Zweck, um A n n e x i o n e n zu erreichen, für ein Verbrechen halte und daß sie daher feierlich ihren Entschluß rundgebe, unverzüglich die Bedingungen eines Friedens zu unterschreiben, der diesen Krieg auf der Grund­lage der aufgeführten ausnahmslos für alle Völker in gleicher Weife gerechten Bedingungen b-ende.

Von diesen Grundsätzen ausgehend, hatte die russische Delegation vorgefchlagen, den Friedensverhandlungen fol­gende sechs Punkte zugrunde zu legen:

1. PS wird keine gewaltsame Bereinigung von Gebieten gestattet, die während des Kriege« in Besitz gerammen sind. Di« truppen, die diese Gebiete besetzt halten, werden in kürzester Frist zurückgezogen.

S. St wird in vollem Umfang die politische Selb­ständigkeit der Völker wiederhergestellt, die ihre Seloitänt igkeit in diesem Kriege verloren haben.

3. Dev nationalen Gruppen, die vor dem Kriege pc-litrsch nicht selbständig waren, wird die Möglichkeit gewähr­leistet, d re Frage der Zugehörigkeit zu dem einen oder dem arrderen Staat oder ihrer staatlichen Selbständigkeit durch R e s e r en d u m zu entscheiden. Dieses Referendum muß in der Weise veranstaltet werden, daß volle Unabhängigkeit bei der Stimmabgabe für die ganze Bevölkerung des be­treffenden Gebietes, einschließlich der Auswanderer und Flückili, ge, gewährleistet ist.

4. In bezug aus Gebiete gemischter Nationali­tät wird duS Recht der Minderheit durch ein besonderes Ge­setz geschützt, daS ihr die Selbständigkeit der nationalen Kultur und — falls dieses praktisch durchführbar — auto­nome Verwaltung gibt.

5. Keine» der kriegführenden Länder ist verpflichtet, einem anderen Lande sogenannte „K r ie g s k o st e n" zu zahlen, bereit« erhobene Kontributionen sind zurückzuzahlen. Wa­den Ersatz der Verluste von Privatpersonen infolge des Krieges anbetrifft, so werden sie aus einem besondere» Fonds beglichen, zu dem die Kriegführenden proportionell beitragen.

8. Koloniale Fragen werden unter Berchtung der unter 1 bis 4 dargelegten Grundsätze entschieden.

In Ergänzung dieser Punkte schlug die russische Dele­gation den vertragschließenden Parteien vor, jeder Art ver­steckter Bekämpfung der Freiheit schwacher Natron en durch starke als unzuläffig zu bezeichnen, z. B. durch wirt­schaftlichen Boykott, wirtschaftlich« Vorherrschaft deS einen Landes über daS andere auf Grund auf ge» zwungener Handelsverträge, durch Sonder- Zollverträge, die die Freiheit des Handels dritter Länder be­schränken, durch Seeblockade, die nicht unmittelbare Kriegsziele verfolgt, uiw.

der heute unter dem Vorsitz des bevollmächtigten Vertreters LsleiweichUngarn«. Grafen Czernin, abge­haltenen Plenarsitzung gab dieser folgende

Erklärung de« Vierbundes

cä>, mit nelcker die vorstehenden Ausführungen der russischen Delcpatii.n beantwortet wurden:

„Tie Delegationen der verbündeten Mächte gehen von dem "klar ansgffpwchme'i Willen ihrer Regierungen und rhrer Völker aus. möglichst bald den Abschluß eines allge­meinen, ge, echten Friedens zu erreichen.

Die Delegationen der Verbündeten sind m Überein­stimmung mit dem wiederbolt kundgegebenen Stand- wrnkte ihrer Regierungen der Ansicht, daß die Leitsätze des n.ssilchen Vorschlages eine diSkutableGrundlage für einen silchen Frieden brlden können. Die Delegationen de» VierlurdeS sir>d mit einem sofortigen allgemeinen Frreden ohne gewaltsame Gebietserwerbun­gen und ebne Kriegsentschädigungen einver-

^ ° Wenn die russische Delegation die Fortsetzung deS Krieges nur zu Eroberungszwecken verurteilt, so schließen sich die Delegationen der Verbündeten dieser Auffassung an. Die Staatsmänner der verbündeten Regierungen haben wieder- hrll in program matisckwn Erklärungen betont, die Verbün­deten Hürden, um Eroberungen zu machen, die Krieg Nicht um einen Tag verlängern. An diesem Standpunkt haben die Regierungen der Verbündeten itets unbeirrt festge- halten. Sie erklären feierlich ihren Entschluß, unverzüg­lich erneu Frieden zu unterschreiben, der diesen Krieg auf der Grundlag: der vorstehenden ausnahmslos für alle kriegführenden Mächte in gleicher SitU» LSrgKte« Bedingungen beendet. Es mutz

Kbend-klusgabe.

aber ausdrücklich dgrauf hingewiesen werden, daß sich sämt­liche jetzt am Kriege beteiligten Mächte innerhalb einer an­gemessenen Frist ausnahmslos und ohne j e d e n R u ck- h a l t zu genauesten, alle Völker in gleicher Weise bindenden Bedingungen verpflichten müssen, wenn die Voraussetzungen der russischen Darlegung erfüllt sein sollen. Denn es wurde nicht angehen, daß die setzt in Rußland verhandelnden Machte des Vi-erbundes sich einseitig auf diese Bedingungen sest- legen, ohne die Gewähr dafür *u haben, daß Bundesgenossen diese Beding lnge.a ehrlich und rückhaltlos auch dem Merbunde gegenüber anerkennen und durchfuhren. Dieses vorausgeschickt, ist zu den von der russischen Dele­gation als Verhandlungsgrundlagen vorgeschlagenen sechs Punkten das Nachstehende zu bemerken:

Zu 1. Eine gewaltsame Aneignung vmi Ge­bieten, die während des Krieges besetzt worden sind, siegt nicht in den Absiebten der verbündeten Negierungen. Uber die Truppen in den zurzeit besetzten Gebieten wird nn Friedensvertrag Bestimm ing getroffen, so weit nicht üöer die Zurückziehung an einigen Stellen vorher Einig­keit erzielt wird. m ,.. . ,

Zu 2. Es liegt nicht in der Absicht der Verbündeten, eines der Völker, die in diesem Kriege ihre politische Selb- Müdigkeit verloren haben, dieser Selbständigkeit zu berauben.

Zu 3. Die Frage der staatlichen Zugehörigkeit natio­naler Gruppen, die keine staatliche Selbständigkeit be­sitzen, kann nach dem Standpunkt der Vierbundmächte nicht zwischenstaatlich geregelt werden; sie ist im gegebenen Falle von jedem Staate mit keinen Völkern selb- ftändig auf verfassungsmäßigem Wege zu Wien.

Zu 4. Desgleichen bildet nach Erklärungen von Staats­männern des Vierbundes der Schutz des Rechtes der Minoritäten einen wesentlichen Bestandteil de? ver- fassungsrnätzigen Selbstbestnrunungscechtes der Völker. Auch die Regierungen der Verbündeten verschaffen diesem Grund­satz, so weit er praktisch durchführbar scheint, überall Geltung.

Zu 5. Die verbündeten Mächte haben mehrfach die Mög­lichkeit betont, daß nickst nur auf den Ersatz der Kriegs­kost e n, sondern auch auf den Ersatz der K r i e g s s ch a den wechselseitig verzichtet werden könnte. Hiernach würden von jeder kriegführenden Macht.nur die Aufwendun­gen für ibre tn Kriegsgefangenschaft geratenen An- gebörigen sowie die im eigenen Gebiete durch völkerrechts­widrige Gewaltakte den Zivilangehörrgen des Gegners zugefügten Schäden zu ersetzen sein. Die von der russischen Regierung vorgeschlagene Schaffung wnes beson­deren Fonds für diese Zwecke könnte erst dann zur Er- Wägung gestellt werden, w-enn die anderen Kriegführenden innerhalb einer angemessenen Frist sich den Friedensverhand- lunaen anschließen.

Zu 6. Non den verbündeten Mächten verfugt nur Deutsch­land über Kolonien. Seitens der deutschen Delegation nird hierzu in vrller Übereinstimmung mit den russischen Vorschlägen folgendes erklärt- Die Rückgabe der wahrend des Krieges gewaltsam in Besitz genommenen Kolonral- gebiete ist ein wesentlicher Bestandterl der deutschen Forderungen, von denen unter keinen Umständen abgegangen werden kann. Ebenso entspricht die russische Forderung der alsbaldigen Räumung solcher vom Feinde besetzten Gebiete den deut­schen Absichten. Nach der Nasiir der deutschen Kolonralge- diete scheint, von den früher erörterten grundsätzlichen Er­wägungen abgesehen, die Ausübung des Selbstbestimmungs- rcckteS in den von der rnsiischen Delegation vorgeschlagenen Form zurzeit nicht durchführbar. Der Umstand, daß m den deutschen. Kolonien die Eingeborenen trotz der größten Bc-chwerden und trotz der geringen Aussicht eines Kampfes geeen den um das Vielfache überlegenen, über unbeschranAcn nl eiseeischeu Nachschub verfiigenden Gegner in Not und Tod treu zu ihrem deutschen Freunde gehalten haben, ist ein Be­weis ihrer Anhänglichkeit und ihres Entschlusies, unter allen Umständen bei Deutschland zu bleiben, ein Beweis, der an Einst und Gewicht jede mögliche Willenskundgebung durch Aiftimmung wert übertrifft.

Di« von der rnsiischen Delegation im Anschluß an die eben erörterten sechs Punkte vorgeschlagenen Grundsätze für den wirtschaftlichen Verkehr finden dre un- eingesckränkte Zustimmung der Delegationen der verbündeten Mächte, welche von jeher für die Ausschließung zed- weder wirtschaftlichen Vergewaltigung cinge- treten sind und die in der Wiederherstellung eines geregelten und den Interessen aller Beteiligen voll« Rechnung tragende» Wirtschaftsverkehrs eine der wichtigsten Vorbedingungen sur die Anbahnung und den Ausbau ftwandscyastlicher Deztehnn- gon zwischen den derzeit kriegführenden Mächten erblicken.

Anknüpfend an diese Erklärungen führte hierauf Graf Czernin aus: »Auf Grund dieser soeben entwickelten

Prinzipien sind wir bereit, mit allen unseren Gegnern in Verhandlungen zu treten, um aber nicht unnötig Zeit zu verlieren, sind die Verbündeten bereit, sofort in die Beratung derjenigen Spezialpunkte einzutreten, deren Durcharbeitung sowohl für die rusiische Regierung, als sur die Verbündeten auf alle Fälle notwendig erscheinen wird."

vie Erwiderung der Russen.

In Erwiderung hierauf erklärte der Führer der russischen Delegation, diese konstatiere mit Ge­nugtuung, daß die Antwort oer Delegationen ^Deutsch­land», Lstsrveich-UnggrnS, Bulgariens und dgr Türk« die

Nr. 632» . 65. Jahrgang»

Prinzipien eines allgemeinen demokratische» Friedens ohne .Annexionen ausgenommen habe. Sie erkenne

die enorme Bedeutung dieses Fortschritts auf dem Wege zum allgemeinen Frieden

an, müsse jedoch bemerken, dag die ckntwwt nne wesen t- liche Beschränkung nt Punkt 3 enthalte. Di« rusiische Delegation konsüttwre weiter mit Befriedig ing di« in der Erklärung der Vierbundmächte zu Punft 5 enthaltende An­erkennung des Prinzips ohne Kontributionen; me Antwort der Zentcalmächte macht ledoch hinsichtlich der Ent­schädigung für den Unterhcilt von Kriegsgefangenen Vorbehalte. Ferner erklärte die rusiische Delegation, sie leg« Gewicht darauf, daß P r i v a t p e r s o ne n. die unter Kriegs­aktionen gelitten haben, aus einem l n t e r n ottonolen Fonds entschädigt werden. Die rusiische Delegation erkennt an, daß die Räumung der vom Gegner besetzten deut­schen Kolonien den von ihr entwickelten Grundsätzen entspreche. Sie schlägt vor, die Frage, ob daS Prinzip dsr freien Willensäußerung der Bevölkerungen aus tue Kolonien anwendbar sei, besonderen Komnltsiwnen vorzubehalten.

Abschließend erklärte der Führer der russischen Delegation, diese sei trotz der erwähnten MeinungsveHchiedenhciten der Ansicht, daß die in der Antwort der Mächte deS BierbundeS enthaltene offene Erklärung, keine aggreffivea Absichten zu hegen, die faktische Möglichkeit biete, sofort ,« Verhandlungen über einen allgemeinen Frieden unter allen kriegführende» Staaten zu schreiten, 'ftit Rücksicht hierauf schlagt die rusisiche

Del'gatirn „ .

eine zehntägige Unterbrechung

der Verbandlunaen vor. beginnend heute abend und endigend am 4 Januar 1918, damit den Völkern, deren Regterunge» sich den b,er geft,beten Verhandlungen über einen allge- meinen Frieden noch nicht angeschlosien haben, die Möglichkeit geboten wird, sich mit den jetzt »«fyestellten Prinzipien «ne» solchen Friedens bekannt zu macken.

Nack Ablauf dieser Frist müssen die Verhandlungen unter allen Umständen fortgesetzt werden.

Der Vorsitzende Graf Czernin ersuchte hieraus di« ruffische Delegation, ihre Antwort schriftlich zu ube^> reicken, und schlug vor, sofort in die Verhandlung ien« speziellen Punkte einzutreten, welche für alle Falle ■ zwilchen der russischen Regierung und den Regierungen der verbündeten Mächte geregelt werden müßten.

Der Führer der russischen Delegation schloß sich de«, Vorschlag des Vorsitzenden an und sprach feine Bexeitwilllg- keit ans, sogleich in die Besorechung jener Einzelheiten etn- zutrrten, die anch für de» Fall allgemeiner FriedenSverhand- lungen den Gegenstand spezieller Erörterungen zwischen Rußland und de» vier Verbündeten »u bilden hätte«.

Arff Antrag des Staatssekretärs v. Kühlmann wurde einjtimmig beschlossen, zur Vermeidung jeglichen Zeitverluste» und in Würtigung der Wichtigkeit der zu erfüllenden Äuf- gäbe diese Verhandlungen schon morgen vormittag zu beginnen.

Beratung der Speztalsragen mit Butzleud.

W T-B Brest-LitowSk, 26. Dez. Entsprechend bet achtern' getroffenen Vereint»!r ing fanden heute zwischen den Vertretern Deutschlands und -2 st er r e i ch - U n ga r n S einerseits. Rutzlanvs andererseits Becttmgen statt, dw im wesentlichen die Wiederherstellung deS Ver- ! kehrs zwischen den genannten Machten betras. D»e ratungen werden fortgesetzt.

Ein« deutsche rrommifsion auf dem Wege nach Petersburg.

MV. T.-B. Berlin, 26. Dez. Heute abend begibt fldi unter der Leitung beS Gesandten Grasen Mirbach b-uj im Zusatz zum deutsch-russischen Waffenstillstandsvertrag vom 15. Dezember vorgesehene Kommission nach PeterS-. bürg, die die Regelung des Austausches der Zivil- gefangenen und dienstuntauglichen KnegSgcfangenen in Angriff nehmen und Maßnahmen zur Wiedcrherstel. lung der Beziehung-» zwisckie» den 'beiden Landern innerhalb der durch den Waffenstillstand gezogenen Grenzen treffen soll. Der Kommission gehören an: Gq» heimrat Eckhordt und Generalkonsul Brermann vom Auswärtigen Amt. vier Herren des KnegsminlstemuinK unter Leitung deS Obersten v. Fransecki und Giesilek. Major v. Velsen von der obersten Heeresleitung nnf rwei Begleitern, Geheimrat Schenk vom Reichspostamt und Herr Landsholf vom Roten Kreuz. Die Abordnung ist von Hilfspersonal begleitet.

Eine veleilignn, der LinkrrevolutlonSr» am Babinett.

W. T.-B. Petersburg, 24. Dez. (Meldung der Petersburger Tetegraphen-Agentur.) Zwischen dem Ausschuß der Volkskommissare und dem Zentralausschuß der Link-revolutionäre kam eine Einigung zustande über die Bildung einer Regierung. Di« Lrnksrevolutionäre erhalten 7 Sitze. Kommissar für Ackerba" wird Kale-oeq; für LuMr Sälciafifiu. Llr Selbst' rmflJinM Sjcaf