Verlag Langgaffe 21
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Dienstag» 18. Dezember 1917.
Morgen-Kusgabe.
Nr. 639. . 68. Jahrgang.
Zum deutsch-russischen Waffenstillstand.
(Bon unserer Berliner Abteilung.)
I-. Berlin, 17. Dez. (Erg. Drahtbericht, zb.) Der Vertrag. der in Brest-L'towsk zwischen den Bevollmächtigten der beiden Heeres'eit lugen unter Mitwirkung non Vertretern des Reichskanzlers sowie des Auswärtigen Amtes unterzeichnet wurde, wird bei den Völkern des Vierhundes berechtigte Genugtuung und Freude nuslösen, ebenso gewiß auch beim russischen Volk. Denn es sind in dem Vertvag, über den Waffenstillstand hi,'ausgehend, bereits eine Reihe bon Verfügungen enthalten, die als glückliche Einleitung des FriedensverrrageS gelten können. So weit die einzelnen Artikel des geschichtlichen Dokumentes rein militärischer Natur sind und auf Truppen» :rschiebungen, Stellungen und dergl. Bezug nehmen, entziehen sie sich ebenso wie die Matz- gaben für die beiderseitig-:» Kriegsflotten, aller Kommentare. Nur so viel kann darüber gesrgt werden, daß auch sie, wie die rein politischen Vereinbarungen, im Sinne des Entgegenkommens und Vertrauens sowie in der Absicht, schnell zum guten Ziel zu kommen, abgefaßt wurden. Es war selbstverständlich, daß entlang der Riesenfront von der Ostsee bis zi-m Schwarzen Meer in größerer Zahl gemischte Aussck, üsse wieder eingesetzt werden mußten, welche insbesondere zu verhüten haben, daß keine Versündigungen gegen die Waffenruhe eintreten.
Die politischen Abmachungen des Vertrages sind schönste Friedensvorboten. Insbesondere begrüßen wir, daß ein schneller Austausch der Z i v i l g e - fangenen, vor allem der Frauen und Kinder unter 14 Jahren, auf dem kürzesten Wege, d. h. über die dvlch weiße Flaggen neutralisierte Frontstellen, stattfinden soll. Die teilweise Wiederaufnahme des Po st - und Handelsverkehrs über dief-lben Stellen ist ein nicht minder brel- ve, sprechendes Symptom für die Anbahnung der alten Beziehungen zwischen dem russischen Volk und den Völkern des Vieib'Mdes. Artikel 4 des Vertrags enthält die Bestimmungen zur Befestigung eines freundschaftlichen Verkehrs zwischen den bisher feindlichen Trupven — der freundschast- I che Verkehr mit dem Hinterland soll nach dein Zusatz, der dem Vertrag angefügt wurde, ebenfalls sofort beginnen. AIS Zeichen des Vertrauens, daS wir in den aufrichligen Wunsch des russischen Volkes setzen, dem Kriegsübel ein Ende zu machen, wurde Petersburg zum Sitz des Ausschusses gerncckit, der über die Entwicklung des vorläufigen Post- und Hc'rdelsv'"'^"'? s.m. Sehr wi^'tig jsf auch, daß
k,e im Artikel 10 vorgesehene Räumung des „früher unab- hänffgen pieutralen persischen Reiches" durch die römischen Tri-ppen eine erste praktische Festlegung nach dem Prinzip des Selbstbestimmungsvechts der Völker enthält. Tic Enttäuschung im Ententelager über diesen Wrffenstillstandsvertrag muß eine ganz außerordentliche sein. Llrtd Georar und Clemenreau bleibt n i t Sie N" nreste Hoffnung, daß sich die marimalistisch: Rlgieiung abhalten lassen wird, durch direkte Verhandlungen mit den, Vieibund zu einem gereckt-n Frieden zu kommen. Bei cllcn Schmähungen gestehen „Times" und „Temps", gls die führenden Divlomaten-Blätter Englands und Frankreichs. ein, daß ganz Rußland in dem Friedens- Villen einig sei; sie mögen erfahren, daß die russischen Unterhändler und die ruffischen Soldaten mehr und mehr ganz offen ihr Zutrauen in die Abmrchungen mit uns setzten und dagegen de- Haß gegen England im Wachsen ist Eiinae Rilsien gingen so west, dgß sie den Wunsch äitßeiieri. in unseren Rühm gegen dst Engländer zu kämpfen. Sie wißen beute, daß die Kriegsverlängerung über jedes Bernunklmaß hinaus in erster Linie durch Englands Schuld geschah. Mögen setzt die Friedensverhandlungen mit Rußland auch Schwierigkeiten und Verzögerungen zu iberwinden baden — oa nick» vergessen werden kann, daß sie durch« linkere kriegerischem Operationen erzwungen wurden —, so lieht doch da? eine, fest, daß wir den Osten nicht mehr zu ffirchten haben. Obn» übertriebene Erwartungen können wir mit Ruhe der Entwicklung der Ereigniffe entgegensehen.
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Br. Berlin, 17. Dez. (Eig. Drahtbericht, zb.) Wie die „Berliner Böisenztg." hört, wird St,mtssekretär Dr. Kühl- ni a il u. in den nächsten Tagen sich zur Teilnahme an den Fried-ensverhondlungen nach Brest-Litowsk begeben. Auch der österveichisch-ungarische Minister des Äußern Graf C? ernin wird zur gleichen Zeit dort erwartet.
Der Wortlaut des Waffenstillstands- Vertrags mit Rußland.
W. T.-B. Berlin, 17. Dez. (Amtlich. Dr, htbericht.) Worr- laut des abgeschlossenen WakstnstillstcmdAjertracis zwischen den bevollmächt-gten Vertretern der Obersten HeereÄeituugea Deutschlands, Österreich-Ungarns, Bulgariens und der Türkei einerseits und Rußland andererseits.
Es wird zur Herbeiführung eines dauerhaften, für alle Test» ehrenvollen Friedens folgender Waffenstillstand abgeschlossen:
1. Der Waffenstillstand beginnt am 17. DezemLer 1917, 12 Uhr mittag? (t. Dezember 1917, 14 Uhr rufst sche>- Zeit). und dauert bi? ,zu-m 14. Januar 1818, 12 Uhr mittag? (1. Januar 1618, 14 Uhr russischer Zeit). Die Vertragschließeiden Parteien find berechtigt, den Waffenstillstand am 21. Tag
mit siebentägiger Frist zu kündigen. Erfolgt die- n'ht, so dauert der Waffenstillstand automatisch weiter, bis eine der Pirteien ihn mit siebentägiger Frstr kündigt. ■
2. Der Waffenstillstand erstreckt sich auf alle Land» und Luftstreitkräfte der genannten Mächte, auf der Laudfront zwischen dem Schwarzen Meer und der Ostsee. Aus den russisch-türkischen Kriegsschauplätzen in Pers'en tritt der Waffenst'llsiiaud gleichzeitig ein. Die AertragSschljetzenden verpklichte» sich, während des Waffenstillstands-die Anzahl der an den genannten Fvonten und auf den Inseln des Mohnsunds bestndlicben Truppenverbände - - auch Hinsichtbich ihrer Miederung und ihres Etats — nicht zu verstärken und an dielen Fvonten kci ne Umgruppierungen zur Vorbereitung einer Offensive vorzunehmen. Ferner verpflichten sich die Vertragsschließenden, bis zum 14. Januar 1618 (1. Januar 1918 russischer Zeit) von der Front zwischen dem Schwarzen Meer und der Ostsee keine operativen Truppenverschiebnngen dvrchzu führen, es sei denn daß d'e Verschiebungen rm Augenblick des WiffenstillstandSvertrays schon eingeleitet sind. Endl'ch verpflichten sich die Vertragsschließenden. in den H ä f e n de r O stf ee. ösitlich des IS. Längegrades, Ost von Greenwich, und in den Häfen des Schwarzen Meeres während der Dauer des Waffenstillstandes keine Truppen zufammenzuziehen.
3. Als Demarkationslinie an der europäifchen Front gelten die b-iderckeit'gen vordersten Hindernisse der eigenen Stell-rugen. Diese Linien dürfen nur unter Bedingungen der Ziffer 4 überschritten werden. Dort, wo keine geschloffenen Stellungen bestehen, gilt beiderseits als Demarkationslinie die Gerade zwischen den vordersten besetzten Punkten. Der Zwischenraum zwischen den beiden Linien gilt als neutral. Ebenso sind schiffbare Flüsse, die die beiderseitigen Stellungen trennen, neutral und unbefahrbar, es sei denn, daß es sich um eine vereinbarte Handelsschiffahrt handelt. In den Abschnitten, wo die Stellungen weit auseinander liegen, sind alsbald durch W a f s e n st i l l st a n d s k o m m i s s i o n e n (Ziffer 7) Demarkationslinien testzu/legen und kenntlich zu machen. Auf dem rufsisch-türk'schen Kriegsschauplatz m Asien ist d-e Deniartatimsl'n'e sowie der Verkehr über dieselbe (Ziffer 4) durch Vereinbarung der be,'dcrieitigen Höchstkommandierenden zu bestimmen.
4. Zur Entwicklung und Befestigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern der vertragschließenden Parteien wird ein organisierter Verkehr der Truppen unter folgenden Bedingungen gestattet: 1. Der Verkehr ist erlaubt für Parlamentäre, fiir Mitglieder der Waffenstillstandskommissionen (Ziffer 7) und deren Vertreter. Sie alle müssen dazu Ausweise von mindestens einem Korpskommando bezw. Korvskomitee besitzen. 2. In jedem 'Abschnitt einer ruffischen Division kann an etwa zwei b's drei Stellen ein organisierter Verkehr stattfinden. Hierzu sind im Einvernehmen ser sich gegenüberstehenden Divisionen Verkehrs st eklen in der neutralen Zone zwilchen den Demarkationslinien einzurichten und durch weiße Flaggen zu bezeichnen. Der Verkehr ist nur bei Tage von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zulässig. Auf den Verkehrs- stellen düifen sich gleichzeitig höchstens 25 Angehörige jeder Partei obre Waffen aufhalten. Der Austausch von Nachrichten und Zeitungen ist gestattet. Offene Briese können zur Bfföiderung übergeben werden. Der Verkauf und Austausch von Waren des täglichen Gebrauchs an den Verkehrsstellen ist erlaubt. 3 Die B e e r di g u n g Gefallener in der uevtralen Zone ist erlaubt. Die näheren Bestimmungen sind jedesmal durch die be:derseitiqen Divisionen oder höheren Dienststellen zu vereinbaren. 4. über die Rückkehr ent- lass euer Heeresangehöriger des einen Landes, Ne jenseits der Demarkationslinie des anderen Landes be- hiimatet sind, kann erst bei den Fciedensverhandlungen entschieden werden. Hierzu zu rechnen sind auch die Angehörigen polnischer Truppenteile. 5. Alle Personen, die — entgegen den vorstehenden Vereinbarungen 1 bis 4 — die Demar- kotirnslinie der Gegenpartei überschreiten, werden festge- balten und erst bei Friedensschluß oder Kündigung des Wo^enstillstand-'s zuriickgegeben. Die' vertragschließenden Parteien verpflichten sich, ihre Truppen durch strengen Befehl 'ivd eingehende Belehnung auf das Einhalten der Verkehrsbe- binpvrgen und di» Folgen von Überschreitungen hinzuweisen.
5 Für den S >, c T r i e g wird seihendes festgesetzt: 1. Der Waffenstillstand erstreckt sich auf da? ganze Schwarze Meer und auf die Ostsee östlich de? 15 Läugegrade? Ost-Greenwich, und zwar auf alle dort befiud'ichen See- und Luststreitkräste der vertragschließenden Parteien, Für die Frage des Waffenstillstandes im Weißen Meer, i» den russischen Küstengewasiern und ntt nördlichen Eismeer wird vrn der deutschen und von der russischen Seckriegsleitung in gearr se'tigem Einvernehmen eine besondere Vereinbarung ge- trossea werden. Gcgenleinge Angriffe aus Handels- und Kriegs- tchifse ic. den genannten Geväffern sollen nach Möglichkeit schon jetzt nr.terblcibrn In jene besondere Vereinbarung sollen auch Bestimmungen rwstenrmnikn werden, um nach Möglichkeit zu verhindern, daß Secstreiikrnfte der vertragschließenden Parteien auf anderen Meeren sich bekämpfen. 2. Angriffe von See aus und aus t* r Luft, aus Hafen und Küsten der anderen dertragichließenden
t arteier. werden ans allen Meeren beiderseits unterbleiben.
uch ist das Aiilcusten der von der eimn Partei besetzten Häfen und Küsten durch Scesireitkräste der anderen Parlei vervoten. 3. Das
überfliegen von Hafer- und Küsten der anvrrrn vertrags- schließerden Partei sowie der Demarkationslinien ist auf allen Meeren untersagt 4 Die Demarkationslinien verlaufen, s.) rm Schwrrzcii Meer von Olrnaka-Leuchtturm (Et. George-Mündung) bis Kap Heros kTrapczunt), t>) in t-er Ostsee von Nogekuew-West» küste bis L^rrnid-Begefavar-Svendska-Hoegarne.
Die nähere Festsetzung der Linie zwischen Armns- Bosgkaner wird der WasfenstillstandSkommMcn der Ostsee (Ziffer 7, 1) übecrragen mit der Maßgabe, daß den rrrffrschen Scestreitkräften bei allen Wetter- und Eisverhältnissen freie Fahrt nach der Aalands.ee gewährleistet ist. Die vutsisifchen Sesstreitkräfte werden die Demarkationslinie mcht nach Süden die Seöstreiikräste der vier verbündeten Mächte nicht n-ach Norden überschreiten. Die ruififche Regierung übernimmt die Gew>ä'hr daffir, daß die Seestreitkräfte der Enteme. die fick bei Beginn d»s W iffenftillstands nördlich der Dvmar« kationslinie befinden oder späterbin dorthin gelangen, sich ebenso verhalten wie die russischen Seeftreitkräste. Handel und Handelskchiffahrt in den in Ziffer 1, Absatz 1, der bczeich- neten Seegebiete sind frei. Die Festlegung aller Bestimmungen für den Hundo.' sowie die Bekanntgabe der gefahrlosen Wege für die H inds!Sschi>sfe wird den WaffenstillftandSkom- mifsionen des Tcliwarzen Meeres und der Ostsee (Ziffer 7, 1) übertragen. Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, während des D)asfenstillsta-nds im Schwarzen Meer und in der Ostsee keine Vorberestungen zu Angriffeoperationeu zur See gegeneinander vorzunebinen. (Schluß folgt.)
Gjterreichrsch.ungarischer Lagesberlchü
W. T.-B. Wien, 17. Dez. (Drahtbericht:) Amtlich vorlautet vom 17. Dezenlber, mittags'
Östlicher Kriegsschauplatz.
Waffenstillstand.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Zwrschen Brenta und Piave südlich des Cot Cap rite wurden neuerlich 400 Gefangene eingebracht. Weite: osKich scheiterten feindliche Angriffe. An der Prive Artilleriekämpfe. Hauptmann Brumowskh errang seine« 2 7. Luftsieg. Der Chef des Generalstabs.
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Ein verlenmderischer Brigndcbefehl.
\V. T.-B. Berlin, 17. Dez. (Dvahtbericht.) Kennzeichns-id für die Art, wie man in Italien den geringen Kampf- Willen per Truppen aufzupeitschen versucht, ist ein erbeuteter Befehl der 4. Bevsaglierie-Brigade vom 30, Novem- ker:. Sollten wir mit der deutschen Jägerdivision :n Kampf kommen, denkt daran, daß diese Division Dellun» pilürrdcrte, dort die Frauen niedermehelte und Hab und Gut verwüstete. Jeder dieser Feiglinge erhalte 'n dem Kampf ohne Gnade und Pardon seinen verdienten Teil. Es bedarf keinetz Wortes, vm d>e erlogenen Anschuldigungen gegen die deutschen Jäger-Dtvisionen zurückzuweiken. Auch mit Verleunl- tungeu dieser Art werden die Jnventioiusten den Krieg nicht populärer machen.
Unsere Beute in dar ersten Monatshälfte des vezember.
L. Berlin, 17. Dez «Eig, Trahtbericht. zb.) In der ersten MonotkHälfte tes Dezimter haben unsere verbündeten Heere über 3'. G ( t G efani, cne gemacht, 2 13 Kanonen, 977 M a s ct> i n c n g c w e h r c , 85 Minenwerfer und massenhaftes Gerät eingebracki. wahrend der Gegner nach feinen Heeresberichten ins- gesimt nur 6f)i> Gefangene, 2 Kanonen und eine geringe Anzahl Maschine »gen ehre auszählen konnte, den englischen Gewinn bi» Je r u s a l c in e i n b e g r l s s e n.
Der Stimmungsrückrschiag durch LamSrai.
W. T.-B. Stockholm» 16. Dez. „Dagens Nyheier" schreibt zur Lage an der Westfront' Der große Triumph, den die Engländer zuerst durch ihren Vorstoß bei C a m b r a i Ende November zu feiern glaubten, und der bald einen entscheidenden Durchbruch zu versprechen schien, ist durch die letzten Eleignisfe in das Gegenteil umgeschlugen. Der Ge- lietsverlust der Alliierten während der deutschen Gegenoffensive übersteigt ihren ursprünglichst!! Gewinn. Wie stark der Rückschlag auf die allgemeine Stimmung gewirkt hat, geht aus Bonar Laws Rede im Unterhaus hervor, 1 ie in ziemlich offenen Redewendungen einen bevorstehenden Wechsel im Oberbefehl der englischen Front anbeutete. Dies beweist, daß in der Stimmung nicht die gleich« Festigkeit herrscht wie früher, wenn ein so gefeierter Feldherr wie Haigh durch einen Mißerfolg, der doch keinen größeren Umfang angenommen fyxt, mit dem Fall bedroht wird. Er wird für die neuerdings enttäuschten Hoffnungen geopfert.
Eine lächerliche Meldunq.
W. T.-B. Berlin, 17. Dez. (Drahtbericht.) Der Amsterdamer „Telegraph" vom 2^. November läßt sich meldon, daß griechische Truppen in Görlitz in deutschen Uniformen zuerst an der i.talienifcken, daun au der BaLbru- front kämpken sollten, daß aber augeblich die größtenteils venizÄvstifchen Offiziere dagegen protestierten. Die Melduw» ist so lächerlich, daß sie e*ie ernste Zurückweisung nicht tW» dient
