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| Blätter für nassamsche Geschichte und Kultur-Geschichte, mmm

Monatliche Srcibeilagc des Wiesbadener Tagblatts.

^ llk. 1 1 . |l). Jahrgang. 1 1017

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(Nachdruck sämtlicher Original-Beiträge verboten.)

Herzog Adolfs landesväterliche Fürsorge.''

Von vr. <£. Spielmann (t).

Staats- nnd Gemeindeverwaltung. Der Herzog übernahm von seinen: Vater die Einrichtung eines dirigierenden Staatsministers, dem die Zentralstaatsb Hörde unterstand. Diese änderte sich 1849 in eine kollegiale unter einem Ministerpräsidenten: die Änderung von 18>1 stellte zwar den diriaierenden Minister wieder her, beließ aber die kollegiale Behandlung der Geschäfte unter ihm. Für die Prünmgcn der Kandidaten im Staatsdienste wurde eine Komm ssion eingesetzt. Der Landtag wurde 1818 in ein; einz g! Volkskammer (wie unser Reichstag, verwandelt; 1851 wurde die frühere Zweiteilung wiederheraestellt (wie unser preußischer Landtag) mit der völligen Gleichstellung Herder Abteilunaen (1. und 2. Kammer benannt), wobei die Anzahl der Mitg'ieder dr 2. Kammer vermehrt wurde. Auch sonst wurden verschied ne. für d e Stände vorteilhafte Änderungen gegen früher getroffen. Durch die Gemeinoevi;dnung von 1854 wurde sämtlichen Gemeinden Selbstverwaltung Ver­lieh m; d>e anerkannt treulichen Bestimmungen haben vier Jahrzehnte, bis in die vreuhische Zeit hinein, Gültcgke-t bchalwn. D n I d n w"rden Staats- und Gemeindeburg -r- rechr verlieh n Pr s'e und Ber,ammlungen wurden srei- g-g"b n, d e späteren BeschränLnaen s'nd auf Bundesiags- h schiüsie z'-ruckzuführen Die Maßr-gelungen und Unter­drückungen in der Konsliktszeit gehörten wie in Preußen u. a. zu den leidigen Begleiterscheinungen des Staates zwischen Regierung und Ständen.

R e ch t s w e s e v. Hier erfolgten die größten ckmwal- zunqcn. Der befreite Gerichtsstand ebenso wie die lehren Reste der Fron- und Dienstbarkeit wurden aufgehoben, die Trenn ng von Rechtsw-sen und B rwaltnug ausgesprochen, und wenn sväter der Amtmann beide Funktionen wieder in sich bereinigte, so wurden doch dies unterdrückt die Parteidarslellung geflissentlich die Justizgeschnfte von den Amtsessessoren von der Verwaltung getrennt vergehen. Die Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Gerichtsverhand­lung m wurde eing-iührt; Geschworenengerichte (Teilnahme der Laien am Rech sv rfahren) wurden eingesetzt. Ein -straf- g"se'-buch und neue Frcvelstrafgesctze erschienen. Auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde das bis rn die neueste Zeit mustergültige' Stockbuchgesetz erlas'en; die Hr'f vollüreckuna wurde neu geregelt, die Prozeßordnung ge ndcrt A » ein M l tärßrafgesetzSuch eich en Zur Auf­rechterhalt ng der Land ssich"het wurde unter Absch fsung veraltet r Ernrichtuugen ein Landjüger(Gendarmen)iorPs ge­bildet. _ .. . .. ,

Militär wesen. Durch das neue Kon, crrptrons- qeset, von 1841 wurde die allgemeine Wehrpflicht mit be- schränkler Stellvertretung festgesetzt. Militärschule und Lehr- komvaguie wurden gründlich reformiert. Dann folgte dre Re b ld'mg der Trupp-n. Die Brigade, vom Herzog selbst befehligt, zählte 2 Regimenter Infanterie je zu 2 Batarl-

*) Dipffr Artikel der leidee vor einiqen Monaten verstorbenen Wiesbadener Etadtarchivdirektors ist eine Ergänzunq des ,m -^v-naffauikchen Kalender sür iSl? erschienenen AufsatzesNassaus alter Herr" von demselben Versager. D Schrift!.

Ionen, ferner 1 Jägerbataillon, 3 Kompagnien Artillerie,

1 Piouierdetachemnt und 1 Sanitätskompagnie. ^ Als mili­tärische Ehrenzeichen stiftete der Herzog das für fünfzig­jährigen Offiziersdicnst nnd die Eckernfördrr Medaille. Er selbß war Inhaber eines preußischen Ulanen-, eines öfter- reichischeu Infanterie- und eines russischen Dragonerregr- ments. Schon mit 38 Jahren war er preußischer General und wurde drer Jahre vor seinem Tode vreußischer General­oberst. Die nassaliische Truppe hat sich in Baden und Schleswig-Holstein und selbst im preußisch-deutschm Kriege (hier trotz schlechter Führung des Bundesgenerals) vorzüg­lich gehalten. Und was die Regimenter im französisch- deutschen und im Weltkriege geleistet haben, daS wissen wir alle. ,

Rel < gion § verhältnisse. Die evangel-sch" Krrche erhelt als oberste selbständige Becwaltungsbehiroe den Kirchcnienat. Di" Rechne des Staates der katholischen Kirche g'geniib r wind n nach lanaj"hrgen Zwistigtei'en (s. vorn) fe^g s tzt i-nd der Kirche freiere Entfaltung g'währt. Dre Deutschkatholiken wurden als Religionsgemeinschaft aufge- nomm'n. die Lage der Dissidenten ward gesetzlich geregelt; dl.' Juden erhielten eine neue .Knltusordnung. Der Landes­herr erwies sich überall als duldsam, um seinem konfessionell gemisch'en Lande damit ein Vorbild zu geben. Und tu der Tat blieben gehässige konfessionelle Streitigkeiten in der Bevölkerung selten.

Unterrichtswesen. Die das freie Studium auf den Un v rs tät' N b -engenden Bestimmungen <betr. Landes- nniversitäten) wurden aufgehoben. Für Kandidaten des h'-h-ren Schulwis-ns wurde eine neue Prüfungsordnung festgesetzt nnd später revidiert. Der allgemeine Religions- unteri'icht in höheren nnd niederen Schulen, bei keiner Konfession recht beliebt, wurde abgeschafft. Tie Dolksschnl- inspektumm wurdm nach Konfessionen getrennt, auch das Parität sehe Landesseminar zu Idstein in zwei paritätische geleit: tatsächlich gingen künftig die evangelischen Zöglinge nach Usingen, d e katholischen nach Montabaur. Neben dem evange isch n werde ach ein ka'holi'cher Schnlrekerent ber der Kegi r na crn nnt A ßer dem begehenden Gymnasium zu We lb rg wu-de ein solches zu Wiesbaden :lnd zu Hada­mar er-ic-teü Wiesbaden bekam dazu ein Realgymnasium, eine Höhere M"dchenschnle, eine Höhere Bürgerschule nnd zwei Mittelschulen. Das Realschulwesen wurde reformiert, die Zahl der Volksschulen vermehrt. Am Simultanschnl- Prinzip wurde sestgehalten. Der Schulbesuch der Volks­schulen war fast kostenlos, und die Erfolge waren vor- züglich. Nassau hat immer die wenigsten Analphabeten gehabt. _

Stenerverhältnisse. Die direkten Stenern wur­den von Zeit zu Zeit revidiert, für Grundsteuer und Gewerbe­steuer neue Ansatzbestimmungen getroffen, während die Sätze für die Gebäudesteucr wie vordem verblieben Die Abgaben­ablösung wurde festgesetzt und beschleunigt. Di; Einführung der beschlossenen progressiven Einkommensteuer nach der