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Blätter für nassauische Geschichte und Kultur-Geschichte, vmmm

Monatliche Lreibeilage des Wiesbadener Tagblatts.

Nr. ö.

(Nachdruck lämilicher Original-Briiräge verboten.)

Line Dillenburger Viehzählungsliste vom Jahre 1447»

Bon R. llies, Haspe.

Volks- und Viehzählungen }inb unserem Volke fett Jahr­zehnten etwas Geläufiges. Niemand fällt es ein, sich durch diese staatlichen Erhebungen beunruhigen zu lassen, da man weiß, daß sic zur Gewinnung von statrstischein Material und keineswegs aus steuertechnischen Gründen veranstaltet werden. ;Jn früherer Zeit war dies anders; da sah man solchen Zählungen mit berechtigtein Mißtrauen entgegen, denn sie dienten damals ganz anderen Zwecken, entweder lvie bei einzelnen Völkern des Altertums, um die waffenfähige Mann­schaft zu ermitteln, «der er handelte sich dabei, wie bei ,en Zählungen des römischen Kaisers Augustns, um Ver- mögcnscinschätzungen.

In Deutschland sind Volkszählungen zum Zwecke der Statistik erst seit ungefähr 100 Jahren gebräuchlich, jedoch finden sich bereits im Mittelalter Ansätze zu allgemeinen .Zählungen besonders in den Staaten und freien Städten Süddeutschlands. So wird aus damaliger Zeit von Volks­zählungen aus den Städten Nürnberg und Straßbnrg be- . richtet. Doch mag es sich dabei wohl auch kaum um statistische ! Erhebungen als vielmehr um Schatzungen gehandelt haben.

Auch Nassau, wenigstens in seinem nördlichen, den- oranisch-nassauischeu Teile, gehört mit zu den Staaten, in welchen solche Erhebungen als „Schatzungen" in sehr früher Zeit statifanden. Wenn Schatzungen mit nachfolgenden Steucreinziehungeil an sich auch nicht zu den Aunehmlich- keitcu des Lebens gerechnet werden, so waren solche in früherer Zeit ebensowohl notwendig wie heute, und den nassauischen Regenten kann wegen dieser Erhebungen kein Vorwurf gemacht werden; vielmehr bekundet sich gerade in der Aufstellung der Schatzungslisten der gute Wille, die zu erhebenden Abgaben in möglichst gerechter Weise zu verteilen. Ob dies erreicht wurde, vermögen wir nicht zu beurteilen; möglich, daß es auch damals schon Leute gab, die es verstanden, trotz Schatzungs- oder Steuerliste sich ganz oder doch teilweise von diesen Abgaben zu drücken.»)

Die auf uns gekommenen Schatzungsregister enthalten manche bemerkenswerte Nachrichten und verdienen als wert­volle Kulturdokumente der Vorzeit eine größere Beachtung unk. Würdigung, als ihnen bisher zuteil geloorden ist. Zu den ältesten Schriftstücken dieser Art gehören die Akten über eine Schatzung und Viehzählung im Nassau-Tillenburgischen vom Jahre 1447, welche das Königl. Staatsarchiv zu Wies­baden besitzt. Durch die Direktion des Staatsarchivs wurde es mir vor mehreren Jahren ermöglicht, Einsicht in diese und einige ähnliche Listen aus späterer Zeit zu nehmen, und ich hatte Gelegenheit, Auszüge über Dillenburg, Herborn und das Dorf Feldbach herzustellen.

Bei der Schatzungs- und Viehzählungsliste von 1447 handelt es sich um einen starken Aktenband von 166 Blättern,

>) Zwei Notizen in der nnten besprochenen Schatzungsliste lasten wenigstens daran! schließen. Bei Donsback tjeifet es: „Dar synt eyn deyl lnde die er vehe nit all ge,alt batten und »a biester schlifft bh gebracht hant nsw."; übertragen: „Da sind ein Teil Leute, die ihr Bieh nicht all gezählt hatte» und (nun) nach dreier Schrift beigebracht haben.- Dieselbe Notiz sindet sich auch bei Herborn über Leute der Herborner Mark

der aus zwei, wenn auch in Einzelheiten etwas voneinander abweichenden, so doch dem Inhalt nach ziemlich überein­stimmenden Teilen besteht, sodaß jeder Ort zweimal auf- gesührt tvird, u. a. auch Dillenburg. Da in. diesen Listen auch das ineines Erachtens nach älteste Einwohner- verzeichnisvonDillenburg enthalten ist, so dürfte eine Veröffentlichuilg dieses Teiles nicht unerwünscht sein. Jedoch sei vorher noch einiges über die ganze Einrichtung und Beschaffenheit des Schatzungsregisters bemerkt.

Mit Ausnahme der beiden Herborner Listen, tue in der Art der Vieh- und 'steucrnotierung abweichen, werden bei den einzelnen Orten in beiden Listen die Einwohner in derselben Reihensolge aufgeführt und bei jedem der Vieh­besitz notiert. Dahinter ist dann von anderer Hand der Steuerbetrag eingetragen. Es sind aber auch solche Leut? genannt, die kein Vieh besitzen. In vielen Fällen steht dann hinter dem Namen „ist arm" oder am Rande „Pauper" (panvre = arm). Die Schreibweise der Personennamen weicht in den beiden Listen nicht unwesentlich voneinander ab, doch so, daß sie sich gegenseitig ergänzen; es seien hier eine Anzahl Namen der Dillenburger Listen gegenübergestellt:

Greytvens Henne Moerthenne peter Coentzghen Bunten Contzgen von Burch Rippel Schomecher Conrayt Bruwysern Joist snyder Morthennen Contze lyßgen

Schmerer Cristian

Memchen

gilichen

Henrich Bruwer Magnes gmelchen Hennichin eydens tvigeln eydom Nyclas Tiel eydersten hen Smid

clumpenhenrich

Contze des Webers eydom

heinczgen bangart

Conczgen regen

Cristian vff der porczen

Gerait fürster

der Wirt

plogeskop

der Hovemesster,

Contze der Schutheissen

und Greetghins Henne „ Merthenhennen Peter „ Contzghen bontten „ Contzghin von burgh „ Ruppel schomecher „ Conrayt bruysern „ Joest snyder „ Moyrthennen Contze „ lyßghin „ Schmers cristian „ Menchin „ gylchm

„ Heynrich bruwer „ magnes ymelchin „ Henichin eydenswigeln eydem

„ Nyclaß tyl „ nytdersten Hennen Hermann

„ Clomppen Heynrich „ Contze des molners eydom „ heyntzghin baumgart „ Contzghin Ragen „ Cristian portener „ Gerhart fürster „ Heiderich der Wirt „ ploygesheupt „ der Hobemeister „ Contze der Schultiß.

Wie aus den angeführten Beispielen ersichtlich ist, werden die Bor- und Familiennamen - insofern man überhaupt schon von letzteren sprechen kann, da sie sich im allgemeinen