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(Nachdruck sämtlicher Original-Beiträqe verböte».»

Kurverhältnifie und Anstellung eines Ladekommigars zu Wiesbaden

vor hundert Jahren.

Bon Th. Schüler.

Für die Einwohner Wiesbadens und namentlich für die Kurinteressenten ist eine Einrichtung erwähnenswert, die vor nunmehr hundert Jahren auf den Antrag des Regierungs­präsidenten Jbell getroffen wurde, um den Fremden eine An­nehmlichkeit zu schaffen und dadurch die Kur zu heben. W,e Jbell in seinem im Februar 1816 an das nassauische Staats­ministerium gerichteten Anträge ausführte, mehrte sich der Zu­strom der Freu,den von Jahr zu Jahr, und es machte sich der Mangel eines „Fremden-Anfrags-Comptoirs" oder Bade­kommissariats recht fühlbar. Vielfach komme vor, daß an- kommende Badegäste und vergnügungslustige Reisende m Bad- und Gasthäusern abgewiesen ivürden und nach langem Umher- . laufen froh sein müßten, in einer engen und unbequemen Privatwohnung Unterkunft zu finden. Eine unter Kontrolle der Polizeidirektion stehende Behörde, bei der die Fremden Rat und Unterstützung fänden, sei dringend nötig geworden. Sie müßte Auskunft geben können über die vorhandenen Bad­häuser, ihre Einrichtungen und ihre Preise, über die in Gast- und Privathäusern zur Verfügung stehenden Fremdenzimmer und ihre Preise. Daß diese bei Beginn der Badekur angegebenen Preise auch bei stärkerem Andrang sestgehalten würden, Weibe Sache der Polizeidirektion, damit in der Hochsaison „em höchst unschicklicher Wucher" vermieden lverde. In gleicher Weise inüßte das Badekommissariat über die Preise für Speisen und Getränke im Kurhause, in den Bad- und Gasthäusern und m den Garküchen Ausschluß geben können, und auch hier sei darauf zu halten, daß die anfänglich festgesetzten Preise bei größerem Zulauf nicht erhöht würden, da sich besonders die Garköche die Überfüllung an Sonntagen gern zu nutze machten, schließlich müßte bei der neuen Behörde eine vollständige Arzneitaxe der beiden Apotheken, ein namentliches Verzeichnis der vorhandenen Ärzte und Wundärzte und ein Nachweis derjenigen Personen und ihrer Bedingungen zu finden sein, die sich der Bedienung der Fremden widmeten. Die Bekanntgabe der m Wiesbaden anwesenden Fremden hätte, wie bisher, wöchentlich einmal, und zwar vom 15. Mai bis 15. Oktober in besonderen Listen, iin Winter im Wochenblatt — jedoch mit größerer Zuverlässig­keit als bisher — zu erfolgen. Einen Unterschied zwischen Bad- und Gasthäusern bei der Verpflegung der Fremden zu machen, sei nicht mehr zeitgemäß.

Das nassauische Staatsmmistermm hieß am 26. Marz 1816 die geplante Neuerung gut, wollte jedoch darauf bedacht ge­nommen wissen, daß den Vermietern Und Speisewirten nicht zu große Beschränkungen auferlegt würden, denn es mußte ihnen überlassen bleiben, „aus ihrem Eigentum unter Benutzung der sich ergebenden Umstände den größtmöglichen, durch die Konkurrenz ohnehin in bestimmte Schranken gewiesenen Vor­teile zu ziehen."

Ain 6. Mai forderte die Polizeidirektion, der die Ausführung des Planes übertragen >var, Reflektanten auf die-Stelle eines Badekommissars zum Melden auf, und am 7. Juni brachte sie im „Wiesbader Wochenblatt" Folgendes zur allgemeinen Kenntnis:

„Um die Bedürfnis, ..ad Wünsche der den hiesigen Kur- und Badeort besuchenden Fremden zu befriedigen, denselben alle Bequemlichkeiten, Vergnügen und ökonomischen Vorteile zu verschaffen, welche die glückliche Lage der hiesigen Stadt und die berühmten Heilkräfte sihrer Quellen auf eine so mannigfaltige-.Art darbieten, ist von Herzoglicher hoher Landesregierung ein Bade-Commissär in der Person des Herrn Heinrich'Weihrauch von hier bestellt? worden, welcher gegen eine mäßige Belohnung von den Anfragenden die Verpflichtung hat, allen Fremden während der Badezeit die­jenigen Nachrichten und Aufschlüsse zu erteilen, welche die­selben rücksichtlich der Einmietung in Bad-, Wirts- und Privat- häuser, der Aufwartung, der Einrichtung des Badens, des Prei es der Lebensmittel, der Anwesenheit von anderen Fremden, der öffentlichen Lustbarkeiten, Spaziergänge, Lust- partieen, des hier befindlichen ärztlichen Personals etc. zu wissen verlangen. ... .. ,

Indem die Unterzeichnete Stelle sich beeifert, diese Ein­richtung öffentlich zu verkünden, wird sie selbst es sich zur angenehmen Pflicht machen, den resp. Fremden in polizei­licher Hinsicht jede Art von Dienstgefälligkeiten zu bezeigen.

In weiteren Veröffentlichungen gibt die Polizeidirektion den Bad- und Gastwirten, sowie den Hauseigentümern, die Zimmer vermieteten, sodann den zur Bedienung der Fremden bereiten Personen anheini, dem Badekommissar diejenigen An­gaben zu machen, die in ihrem eigenen Interesse für wünschens- lvert erachtet würden, lind Weyrauch selbst macht bekannt, daß er bestrebt sein werde, den Wünschen der Fremden best­möglichst zu entsprechen, und daß er täglich von 7 bis 9 Uhr vormittags und von 5 bis 7 Uhr nachmittags in seinem Hause Nr. 144 zu sprechen sei. Dieses Haus stand am Michelsberg. Heinrich Weyrauch war Schneider.

Dieses Badekommissariat ist nicht zu verwechseln init dem Polizeikommissariat im Kurhause, dem bis März 1816 der Kriegsrat v. Coll und von da ab der Revisionsrat.Schüler Vorständen.

Wie waren nun die örtlichen und bürgerlichen Verhältnisse Wiesbadens in jener Zeit beschaffen? Nach einer Personen­standsaufnahme aus dem Anfang des Jahres 1816 zählte die Stadt in 490 Wohnhäusern 700 Bürgersamilien, 145 Einzel- Personen mit eigener Haushaltung, über 170 Staatsdiener und 58 Privatbeamte, wie Advokaten, Prokuratoren, Diurnisten usw. mit zusammen 4608 Seelen. Nicht gerechnet ist em m der Stadt untergebrachtes Infanterie-Bataillon. Geboren wurden 1816 190 Kinder, es starben 124 Personen und es verehelichten sich 46 Paare.

Auf den 24 Straßen oder Gassen und einigen Verbindungs- gäßchen der Stadt, unter denen die Friedrichstraße, die Wilhelm­straße und die Nerostraße als^die neuesten zu nennen smd, ließ die Reinlichkeit bei der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betätigung der Einwohner manches zu wünschen übrig. Doch