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Dienstag, 6. März 1917. _ KbeNd-klUSgabS.
Nr. 119. 65. Jahrgang.
Di« Ereignisse in Amerika.
Nach eins: halbamtlichen Erklärung der amerikanischen Regierung mich die Kriegserklärung von D e u t s t, l a n d ausaehen. da Amerika lediglich seine rechtmäßige Schiffahrt zu schützen beabsichtige. Wir werden abzuwarten haben, ob drese Richtungslinie Wilsons noch innegehalten werden wird, nachdem die öffentliche Meinung in den Vereinigten Staaten durch die Bekanntgabe deutsch-mexikanischer Verhandlungen aufgeveitscht worden ist. Eine Wirkung der offenbar mit allen Mitteln zur Siedehitze gebrachten Stimmung im Repräsentantenhaus ist es schon, daß die Bewaffnung der Handelsschiffe mit der überraschend großen Mehrheit von 403 gegen 13 Stimmen beschlossen werden ist. Wenn Wilson roill, kann er mit Senat und Repräsentantenhaus machen, was ihm beliebt. Man hat sich bei uns verschiedentlich in die Vorstellung hineingelebt, daß es drüben erhebliche innere Schwierigkeiten gebe, durch die sich der Präsident stark behindert sehe. Gewiß gibt es rSchwierigkeiten aber sie liegen in den taktischen Fehl- ' griffen, die Wilson selber begangen hat, als er die europäischen Neutralen überrumpeln zu können glaubte. Sonst aber kann er gewiß sein, daß er das . ganze Volk hinter sich haben wird.^wenn er den Augenblick zu einem Eingreifen an der Seite des Vierverbandes für gekomnien glaubt. Schon allein der Kriegsruf des Erp-äsidenten Taft und die auf Wilsons Seite sich stellende Erklärung seines einstmaligen Gegenkandidaten Hughes schäften eine Tatsache, vor der auch der hartnäckigste Zweifel a;t der Wahrscheinlichkeit eines Krieges mit Amerika verstummen muß. Indessen möchte Herr Wilson uns den entscheidenden Entschluß zuschieben, er wagtet also auf . unsere Kriegserklärung. Wir meinen, er wird da ' ziemlich lange zu warten haben. Denn was könnte uns veranlassen, einen solchen förmlichen Schritt zu tun? Wir wollen doch keinen Krieg mit den Vereinigten Staaten, wir wollen nichts als verhindern, daß unseren Feinden durch ausländische Zufuhren die Möglichkeit der Kriegführung gegeben wird. Wagen (sich also omerikanische Handelsschiffe in das Sperrig gebiet so haben si„ ihre Versenkung zu qewärti- • neu. Sind sie bewaffnet, so werden sie entweder l angriffsweise oder in der Verteidigung von ihren ^Waffen Gebrauch machen, und dann^kommt es eben zu kKämpfen zwi'chen Schiff und Schiff. Wenn man ^will, kann das ja schon als Kriegszustand gelten, -aber gerade wenn es einer ist. warum dann noch den (Krieg erklären? Herr Wilson wird sich unter Um- .ständen also dock, wohl selber bemühen müssen, wenn er es durchaus darauf absieht einen völlig klaren (Zustand zu schaffen. Daß es praktisch auch ohne einen gegenseitigen Austausch der bei Kriegserklärungen üblichen Höflichkeiten aeht, haben schon manche Kriege bewiesen, wofür das klassitche Beispiel der russisch-japani- ssche ist, der einfach durch die allgemein verständliche Sprache der Kanonen und nicht durch diplomatische .Noten eröffnet wurde. Voraussichtlich wird es jetzt ungefähr eberfto sein. Wir müssen zunächst abwarten. wie die Kriegspartei in Amerika die merikanische An- .gelegenheit weiter auszunutzen versucht. Von hier aus .und im gegenwärtigen Augenblick läßt sich darüber um so weniger sagen, je weniger aufschlußreich das bisher vorliegende Material ist. Nahezu alles, was eine anscheinende' Ergänzung der amtlichen deutschen Mitteilungen darbietet, kommt aus den trüben amerikanischen und englischen Quellen, ist also von uns aus nur mit Vorsicht zu verwerten. Bei der 'Verschärfung de: Lage zwischen uns und den Vereinigten Staaten mag es als ein überholtes Beginnen erscheinen, noch einmal auf den letzten Kenn der Streitfrage zurückz »kommen, nämlich ob unser uneingeschränkter Unterseeboottzkrieg völkerrechtswidrig ist, wie es Wilson so beharrlich behauptet. Man kann fragen: Was liegt daran? Und in der Tat, wenn Wilson mit uns anbinden will, liegt nicht gerrde vi->l an den Gründen, die in solchem Falle stets billig zu haben sind. Trotzdem ist es rein sachlich von Wert und Wichtigkeit, ob wir einen gesicherten Rechtsboden unter den Füßen haben oder nicht. Wir müssen die mannigfach auch bei nns vertretene Auffassung z n r ü ck w e i s e n, 'daß wir, unbekümmert um ein veraltetes Seereckst, tun, was die Not und die Pflicht der Selbsterhaltnng uns gebietet. Freilich. nur würden so handeln, auch wenn uns das Völkerrecht im Stich ließe, aber das geschieht keineswegs, und deshalb dünkt es nns ein dringendes Gebot zu sein, daß wir unseren Entschluß auch völkerrechtlich gut begründen können. Was ist unsere Seesperre anderes als eine Anpassung an die von England schon am 3. November 1914 ausgesprochene Sperre der Nordsee durch M inen und S e »st r e i t k r ä f t e? Auf die Ü b e r- einstimmung zwischen unseren Maßnahmen und den damaligen englischen weist mit erforderlichem Nach
druck jetzt wieder einmal Professor v. Liszt (im März- Heft der „Deutschen Juristenzeitnng") hin. Nun tonnte man ja sagen, jenes Vorgehen Englands war bereits gegen das Völkerrecht. Aber Liszt beruft sich auf das achte Abkommen der zweiten Haager Konferenz, das von der Minensperre handelt. Hiernach ist das Legen unterseeischer Kontaktminen unter gewissen Voraussetzungen auch auf offener See gestattet. Neutrale Schifte, die sich trotz Warnung in das Minengebiet begeben, tun das aus eigene Gefahr, ohne sich auf die Freiheit der Meere und die Unverletzlichkeit neutraler Staatsbürger berufen zu können. Bei der Seesperre tritt zu der Gefährdung durch Minen die Gefährdung durch kreuzende Seestceitrräfte hinzu, worauf der englische Erlaß vom 3. November 1914 ausdrücklich hingewiesen hat. Ob die Vernichtung durch eine automatische Kontaktmine oder durch das Geschoß einesKriegsfahrzeugs erfolgt, macht auch nach englischer Auffassung keinen Unterschied. In deni erwähnten achten Abkommen der zweiten Haager Konferenz ist aber die Torpedierung der Verwendung von Minen ausdrücklich gleichgestellt (Art. 1, Ziffer 3), und das ist nach Liszts Auffassung der entscheidende Punkt. Unser verschärfter Untersebootskrieg ist also durch die Haager Konvention gerechtfertigt, vorausgesetzt, daß die Grenzen der Seesperre den neutralen Mächten m i t g e t e i l t werden, und daß damit die neutrale Schiffahrt allgemein gewarnt ist: — denselben Standpunkt vertritt auch die unten mitgeteilte österreichisch-ungarische Denkschrift gezenüber der amerikanischen Regierung. . Eine besondere Warnung vor der Versenkung ist nicht ecfoid/rlich: auch die Kontaktmine warnt nicht, bevor sie das Schiss versenkt, und auch für Rettung von Menschenleben ist in den Mineakeldern nicht gesorgt. Was will also Herr Wilson? Ans das Völkwr-'cht, das wir angeblich verletzen sollen, kann er sich nicht berufen. Wir wollen dem Umstande, daß er gegen die Versenkung deutscher Handelsschiffe durch englische und russische Unterseeboote niemals seine Stimm? erhoben hat, kein Gewicht weiter beilegen, wir wissen ja, daß er unser Feind ist. Aber mit vösksrr-'chtlichen Spitzfindigkeiten soll er uns in Ruhe lasten, sie ritzen nicht einmal unsere Haut
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Die Ausnutzung des gestohlenen Dokuments für Wilsons Zwecke.
H- Haag, 2. März. Dis „Times" meldet, daß die Enthüllungen über Mexiko das amerikanische Publikum mehr aufregen, als irgend etwas anderes seit Kriegsbeginn. Mit Lansings Erklärung, daß er die Echtheit des Briefes verbürge, habe man im Kongreß alle Opposition gebrochen. Er hat in einer begeisterten Sitzung mit übergroßer Mehrheit Wilson zur Bewaffnung der amerikanischen Schiffe ermächtigt, obschon das nicht dasselbe ist. wie der Beschluß des Senats, der ihm Vollmacht zu allen Sckrltten gab, die er zur Beschirmung der Rechte von Amerikanern zur See für notwendig halte. Ist doch die Stimmung unter den Kongreßmitgliedern so, daß der Präsident sie ohne Schwierigkeit davon überzeugen kann, daß sie auch den Senatsbeschluß annehmen muffen. Man unterhält sich viel über den W e g, den der Brief des Staatssekretärs Z inmermann genommen hat, ohne entdeckt zu werden. Deutschland kann keine Kabel benutzen, und Bernstorfs habe bäufig über die Aufsicht geklagt, die die amerikanische Regierung über die Funkspruch st ationen ansübc.
Wilsons „verbesserte" Stellung.
Br. Basel, 6. März. (Eig Drahtberickt. zb.) Eine Washingtoner Meldung der „Neuen Korrespondenz" gibt der Meinung Ausdruck, die Enthüllung des deutschen Angebots an Mexiko habe die Stellung Wilsons bedeutend ver - stärkt. Ern Beweis dafiir, daß auch in friedensfreundlichcn Kreisen eine Wandlung eingetreten sei, liege in dem Beitritt B r y a n s zur Politik des Präsidenten.
Neue Mittelchen der amerikanischen Kriegshetzer.
Br. Karlsruhe, 5. März. (Gig. Drahtbericht, zb.) Nach der „Neuen Zürcher Ztg." berichtet die von englischer Seite bediente „Neue Korrespondenz" aus New Aork: Die Negierung der Vereinigten Staaten erklärte, sie sei rm Besitze einer Korrespondenz, aus welcher die Absicht Deutschlands zur Aufreizung der südamerikanischen Staaten gegen die Union ersichtlich ist. Man glaubt, daß die Veröffentlichung auch dieser Dokumente durch Wilson beweisen werde, daß die kubanische Revolution von Deutschland angezettelt wurde.
Die Opposition im amerikanischen Senat.
Hr. Haag. 6. März. (Eig. Drahtbericht, zb.) Der „Times" wird au° Washington gemeldet, an der Spitze der Opposition im Senat standen dre Senatoren La FolIette, Stone, der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, und einige Radikale au§ den westlichen Staaten. Der „Pazifist" La
Follette vertritt den Staat Wisconsin, wo die Deutsch-Amerikaner die überwiegende Majorität haben. Schon lange vorher wurde erwartet, daß nian die Vorrechte des Senats, denen zufolge die Debaffe nicht beschränkt werden kann, ^aus- setzen würde. Die Haltung von Stone, der vier Stunden lang sprach, erregt v i e l A u f s e h e n. Er vertritt Missouri, ino die De u i s ch e n ebenfalls sehr zahlreich sind. Mer man hatte nicht geglaubt, daß er seine Stellung ils. Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses benützen würde, uni dem Präsidenten entgegenzuarbeiten, und noch weniger hatte man erwartet, daß Stone, um zu beweisen, daß die Bewaffnung von Handelsschiffen den Krieg herbeiführen würde, Pläne beraten würde, die das amerikanische Kriegsministerium zum Schutzs der Handelsschiffe entworfen habe und die Stone als Vorsitzender des Ausschusses kennen lernen würde.
Nichts einzuwenden gegen Deulschlnnds bedingtes Angebot an Mexiko!
Die Einsichtigkeit eines New Dorker Blattes.
Br. Rotterdam, 6. März, (zb.) „New Dort Sun" erklärt, die Diplomaten in Washington seien der Meinung, daß gegen Deutschlands Anstrengungen, für den Fall einer Kriegserklärung Bundesgenossen zu finden nichts einzuwenden sei.
Die Memr Denkschrift für Amerika.
IV. T.-B. Wien, 5. März. Der Minister des Äußer» übergab dem Botschafter der Bereinigten Staaten Amerikas Aide eine Denkschrift, in der zunächst der schritt« weisen Außerkraftsetzung der Regeln des Völkerrechts für den Seekrieg durch England ausführlich ge dacht wird. Dabei wird darauf hingewiesen, daß gerade bei Präsident der Vereinigten'Staaten Amerikas in Worten, du in der Geschichte des Völkerrechts fortleben werden, bärge tan hat, daß die von England unter dem Namen „Blockade" verhängte Sperre über die Küsten der Nordsee in gr c l l st c i» Widerspruch zu den hergebrachten und durch internationale Verträge festgelegten Normen des Blockade- und See- rechtes stehe. Auch Italien schloß sich dem Beispiel Englands an und erklärte die Küsten seines Gegners für blockiert. Ersi nach mehr als zwei Jahren sind die Mittelmächte dazr übergegangen. Gleiches mit Gleichem zu vergelten, um btt gebieterische Pflicht gegen ihre Völker zu erfüllen und dw Freiheit der Meere schließlich zum Siege zu verhelfen
Die Erklärungen, die sie am 31. Januar dieses Jahres erließen, richten sich nur scheinbar wider die Rechte der Neutralen, in Wahrheit dienen sie der Wiederherstellung dieser Rechte.
Tie Tauchboote, welche Englands Küste umkreisen, künden, daß der Tag nicht mehr fern ist, da die Flaggen aller Staaten in dem Glanz der neu errungenen Freiheit friedlich über den Meeren wehen werden.
Die österreichisch-ungarische Regierung weist weiter darauf hin. daß sie sich in dem Notenwechsel über die Fälle „Ancona" und „Persia" Vorbehalten hatte, die schwierigen völkerrechtlichen Fragen, die mit dem Unterseebootskrieg zusarnmen- härgen, zu einem späteren Zeitpunkt zur Erörterung zu brir gen. Bei der jetzigen Erörterung dieser Fragen wird sie von dem Wunsche geleitet, der amerikanischen Regierung darzutun. daß sie an der von ihr früher erteilten Zusicherung festhält und durch Klärung jener wichtigsten, aus dem Unterseebootskrieg sich ergebenden Fragen Mißverständnissen zwischen der Monarchie und der amerikanischen Union voc- zubeugen. Der Kern der ganzen Materie bildet die Sorge für die Sicherheit der Personen an Bord vor der Vernichtung feindlicher Handelsschiffe. Dem Grundsatz, daß bei der Ausübung des Rechts der Vernichtung feindlicher Handelsschiffe der Verlust an Menschenleben möglichst vermieden werden soll, kann der Kriegführende nur durch vorhergehende Warnung gerecht werden, sei es durch Warnung des zu versenkenden Fahrzeuges selbst, durch Warnung vor der Ausfahrt des Schiffes oder schließlich durch eine allgemeine, für alle in Betracht kommenden feindlichen Schiffe besffmmte Warnung. Warnungslose Vernichtung ist indeffen zulässig, wenn das Schiff flieht oder Widerstand leistet oder wenn es im Dienste der Kriegführung steht oder auch Waffen führt, um Feindseligkeiten irgendwelcher Art zu begehen. Im ganzen Verlaufe des Krieges haben die östereichisch-ungarischen Kriegsschiffe nicht ein einziges feindliches Handelsschiff ohne vorherige, wenn auch generelle Warnung vernichtet. Den Grundsätzeu der Menschlichkeit entspricht es besser, die Personen durch eine rechtzeitig erlassene Warnung von der Benutzung gefährdeter Schiffe abzuhalten, als ihre Rettung aus See dem blinden „Ungefähi" anheimzustellen. Die K. und K. Regierung hat sich nickt davon überzeugen können, daß Angehörige neutraler Staaten das Reckt darauf besitzen, auf feindlichen Schiffen Unbehelligt zu reisen. Der Grundsatz, daß die Neutralen «ich in Krieaszeiten die Vorteile der Mceresfreiheit genießen, gilt nur für neutrale Schiffe und nicht für neutrale Personen an Boid feindlicher Schiffe, denn die Kriegführenden sind berechtigt, den feindlichen Schiffsverkehr zu unterbinden und dürfen, wenn L« im W erfcahag»
