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gelte 4. GaoMag, 8. MAz 1917.

Dr. Maurenbrecher als Vertreter der Vaterländischen Gesellschaft von 1914 für Thüringen, Verbandssekretär Ehr. T i sch e ndör f e r u. a. In seinem Schlußwort konnte Ge­heimrat Dr. Kahl darauf Hinweisen, wie alle Redner einig gewesen seien in der Erkenntnis der Notwendigkeit, alle Kräfte unseres Volkes freizumachen für das Vaterland.

* Ein Spcrrgesetz gegen die Fideikommißerrichtung. Die fort­schrittliche Volkspartei hat einen Antcaz cingebracht. der von Reichs- Wegen di: Sperrung der Fidttkominißerriclckiing für die Kriegs­und Übergangszeit vorsteht und dieser not.ren'ige Antrag, der die Form eines Gesetzentwurfes hat, hat auch die ilnterstützung der ge­samten nationalliberalen ReichZtagssraktion gesunden. Nur der ganz rechts stehende nationalliLerale Acg. Hirsch (Essen­hai seine Unterschrift nicht gegeben. Der gemeinsame fortschrittliche und nationalliberale Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Sperrung der Fidei- kvmniiberrichtnng für die Kriegs und Übergangszeit.

Z 1. Die Errichtung und Erweiterung von Fideikommissen auch in der Form von Stammgütern ist bis ans weiteres un­zulässig.

8 9. Der Landesgcsetzgebung bleibt es Vorbehalten, frühestens drei Iabre nach Friedensschluß mit den europäischen Großmächten diese Gesetzgebung für ihr Gebiet ailßcr Geltung zu setzen.

Die sozialdenivkratrsche Fraktion soll die Absicht haben, einen ähn­lichen Antrag mit der Modifikation einzubringen, daß die Sperrfrist auf 5 Jahre verlängert wird.

Ein« neue Reichsorganisation für das Baugewerbe. Br. Berlin,

2. März. (Eig. Drahtbericht zb.) Die beiden Standesorganisationeu des Baugewerbes, der deutsche A r b e i t g e b c r b n n d für das Baugewerbe und der I n n u n g v e r b a n d deutscher Baugewerks­meister. haben beschlossen, zur Wahrung der wirtschaftlichen Inter- eflen des deutschen Baugewerbes eine neue, das ganze Reich nm- fastende Organisation tns Leben zu rufen. Unter den Auf­gaben, die sich diese Organisation gestellt hat, sind besonders wichtig: Die Veibistirung und Vereinheitlichllng d:Z Berdingungswesens im Baugewerbe, Schaffung von Einrichtungen zun? Schutz angeinestener Preise und Liefe»ungsbedingnngen für Bauausführungen. Die neue Organisation wird den NamenDeutscher Wirtschaft)- bund für das Baugewerbe" sühreu und ihren Sitz in Berlin haben.

* Bcvölkerungspolitik. Der Gesetzentwurf,' welcher deinnächst dem Reichstage zugehen scll wegen Zurückhaltung solcher Militär- perlonen, die an ansteckenden Krankheiten lerdcn, 'wird, wie dieNeue Pol. Korr." schreibt, die Unierbringnng dieser Per­sonen in den Genesungsheimen der Landesversicherungs- anstallcn in Aussicht nehmen.

* Bereinsachung der Rechtspflege. Die dem Reichstag vorzu- legendcn umfangreichen G e s c tz e n t w ü r s e über d:e Berein- fachung der Rechtspflege unterliegen, nachdem das preußische Staais- ministerium Stellung genommen hat, noch der Prüfung der Bundes­regierungen und werden da>m der Beschlußfassung des Bundesrats unterbreitet. Boranssichtlich im Lause des nächsten Monats können dann die Vorlagen an den Reichstag gelangen.

flus Stadt und Land.

Wiesbadener Nachrichten.

Kriegsauszeichnungen. Mit dem Eisernen Kreuz S. Klaffe wurden ausgezeichnet: der Seminarist Ernst Erb, Sohn des Kauftn-anns Erb in Wiesbaden; der Pionier Kurl A l p h e i s, Sohn des bei der städtischen Gartenverwaltang in Wiesbaden beschäftigten Gärtners C. Alpheis; unter Be­förderung zum Feldwaffenmeister-Unteroffizier der Gefreite im Res.-Jnf.-Regt. 116 August Wagner, Sohn des Herrn- schneidermeifters Heinrich Wagner in Wiesbaden; der Ge­freite im Res.-Regt. 253 Leopold Schneider aus Wies­baden; der Krattwagenführer W. Metz, Sohn des verstorbe­nen Schriftsetzers W. Metz in Wiesbaden, und der Militär- invalide, derzeitige Polizeihilfsbote Karl Becker aus Wies­baden, welcher bei der 10. Kompagnie des Res.-Jnf.-Regts. 80 stand. Der Gefreite Max Kahn, Sohn des Kaufmanns Leopold Kahn in Wiesbaden, erhielt das Bulgarische Tapfer­keitskreuz mit Schwertern. Dem freiwilligen Kranken­pfleger 'Friedrich K u g e l st a d t aus Wiesbaden, int Begleit­trupp einer Etappe tätig, ist die Rote-Kreuzmeduille 3. Klaffe verliehen worden.

Der Schulunterricht wird in allen Wiesbadener Schulen am Dienstag nächster Woche, vormittags um 8 Uhr, wieder ausgenommen werden.

Gestohlene städtische Kartoffeln und Kohlrabis. Längere Zeit haben verschiedene bei dem städtischen Ernährungsamt Wiesbadens beschäftigte Arbeiter Kartoffeln sowie Kohlrabis beiseite geschafft und sie zu einer Frau Link gebracht, die sie ihnen, obwohl ihr die Herkunft nicht unklar sein konnte, gern

Wiesbadener Tagdlatt»

abnahm. Der Arbeiter Joh. Kunz und Karl PH. G r u b e r standen daher wegen fortgesetzten Diebstahls, die Eheftau Link wegen gewerbs- und gewohnheitsmäßiger Hehlerei vor der Strafkammer. Gruber wurde wegen nicht ausreichenden Beweises fteigesprochen, Kunz dagegen zu1Jahr3Mona- te n, die Eheftau Link wegen einfacher Hehlerei in 5 bis 6 Fällen zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt.

Kartoffelerzeuger keine Schwerarbeiter! Nach einer neuerdings bestätigten Entscheidung der Reichskartoffelstelle sind Kartoffelerzeuger nicht als Schwerarbeiter anzusehen. Ihnen und ihren Wirtschaftsangehörigen stehen daher für die Zeit vom 1. März bis 20. Juli 1917 nur je 140 Pfund Kartof. ln zu, was insbesondere auch bei der bevorstehenden Bestandsaufnahme der Kartoffeln zu 'berücksichtigen ist.

Futtermittelverteilung. Den Kreisen wurde von der preußischen Landesfuttermittel-Gesellschaft Kraftfutter überwiesen, welches zur Prämiierung von Landwirten für in die öffentliche Bewirtschaftung abaeführte Vollmilch oder Butter bestimmt ist. Die Verteilung wird allgemein in der Weise vargenommen, daß für abgelieferte Vollmilch oder Butter eine bestimmte Menge Futtermittel, in der Haupffache Kleie, zu gesetzlichen Preisen, zunächst vorschuß­weise, gegeben wird. Die Höhe der Fnttermiitelprämie, welche ein Milchlieferer erhalten kann, und die Futtermitte^- menge, die dem Kreis insgesamt zur Verfügung gestellt wird, richtet sich nach dem System, welches der Krets für die Verteilung der verfügbaren Futtermittel gewählt hat. Die Futtermittelprämie beträgt zwischen 2 und 3 Pfund Futter für 15 Liter abgelieferte Milch, und bis zu 2 Pfund Futter für 1 Pfund abgelieferte Butter. Der Nachweis über die Ablieferung ist durch die empfangende Stelle zu erbringen. Die M'Ich produzierenden Landwirte werden gut daran tun, sich ungesäumt bei ihren Landräten über die näheren Be­dingungen, unter welchen diese Futtermittelprämien zu er­halten sind, zu erkundigen.

Nus dem Landkreis Wiesbaden.

Dotzheim, 1. März. Aus de,: in der Haupt-Mitgliederver- sammlung erstatteten Jahresberichten der hiesigenLokal- S t e r b e k a s s e" ist solgeudes zu erwähnen: Die Einnaymen öe- liefen sich im Jahre 1916 auf 4091.55 M., die Ausgaben auf 4024.67 Mark, die Mitgliederzahl beträgt letzt 171. Die 72 im Felde stehen­den Miicffieder sind sämtlich mit je einem Anteil bei der Nassauischen Kriegsversicherung versichert, davon sind bis jetzt 4 gefallen. Die verschiedenen Wahlen hatten folgendes Ergebnis: Zu Vorstandsmit­gliedern wiedergcwählt Johann Gebh.ndt, Emil Bocher, Philipp Fischer w »gewählt Wilhelm Hrrschochs, zu Kossenrevisoren Adolf Honsack, Wilhelm Honsack, Chrrstian EnderS, zu Rechnungsprüfern Fritz Quint, Heinrich Sauerborn, Karl Sauerdorn, August Wurster, Franz Dinges. ________

Provinz Hessen-Nassau.

Regierungsbezirk Wiesbaden.

Merkwürdiges Versehe«. »

ht- Schwooheim a. M., 1. März. Bei der militärischen Nach. Prüfung der hiesigen Kartosfelbestände wurde Ende November 1916 ein Überschuß von 2643 Zentnern festgestelll. In der Berband- lung zwischen tem Höchster Landrat-amt und der Temerndebehorde' gab diese an, daß von der an die Einwohner zu liefernden Menge von 11171 Zentnern sogar 13 849.56 Zentner qelrefert seien, also 2678 Zentner zuviel. Demzufolge ordnete das Landratsamt die Herausgabe der bei den Schwanbeinrer Landwitten noch vor- bandcnen überschüssigen Kartoffeln an. Als die Gemeinde der Auf­forderung nicht nachkam, rrdntte man eine neue Bestandsaufnahme an. die nur 956 Zentner als überschüssig sestst-stte. Da Schwanhcim jedoch 1900 Zentner als Pflichtmeng: an die Gemeinde Nied zu liefern hatte, mußte sie noch 944 Zentner bei den Ortsbewohnern erheben, worüber sich zahlreiche Leute bei dem Laudratsamt be­schwerten. Dieses ließ nun durch einen besonderen Beamten in Schwanheim eine abernralrge Bestandsaufnahm: vornehmen, die,

wie Lanörat Dr. K l o n s e r jetzt öffentlich bekannt g:bt, solgeudes , unerhörte" Ergebnis brachte: Der Bericht der Schwanheimer Ge­meindeverwaltung, daß an die Ottsbewohner 13 849.56 Zentner ge- liesett seren, stimmt nicht, sondern die Leute haben nur '950 Zentner erhalten. Die Gemeinde hat also bei einem Gelamtbedarf von 11171 Zentnern noch einen Fehlbetrag von 3121 Zentner, für dessen Deckung nun die Gemeindebehörde aus Anordnung des Land- ratsamtes auskormnen muß.

Nachbarstaaten u. -Provinzen.

FC. Main,, 1. März. Der Kunstmaler Meyer-Elbing in Wiesbaden hat der hiesigen Stadtverwaltung anläßlich des 25- jähiigen Regrerungsjubiläuins des Großherzogs von Hessen als Jnbffänmi gäbe ein Ölgemälde, das den Grcßherzog im Frack, mit dem Stern des Ludwigs-Ordens zeigt, gestiftet. Dre Stadtverwaltung bat die Strstung angenomnren und mit denr Bild den kleinen Stadt­verordnetensitzungssaal geschmückt.

Morgem-Aoseprbe. Erstes Blatt. Nr- 113.

Gerichtssaal.

FC Beleidigung und übermäßige Preissteigernng. Unlmrgst kan,

ein Ardefter rn das Geschäft des Händlers Peter Christ tn Wiesoadvr und verlangte 11h Zentner Kohlen. Statt den Wunsch des Mannes zu erfüllen, beleidigte ihn der Händler und memte, Koylru gebe er nur seinen Kunden. Endlich verstand er sich doch dazu, dem Arbeticr die Kohlen zu verabfolgen, ließ sich aber einen Preis »e- zahlen, der nicht gerechtfertigt war. Das Schöffengericht verurteutr ihn wegen Beleidigung zu 20 w. und wegen über mag'.gtt Prets. steigerung zu 3 M. Geldstrafe. _ '

Sport und Luftfahrt.

* Fußball. Zu den am 4. März beginnenden Frnhjahrs-Bec bandsspielen ist die Soielvereinigung Wiesbaden wieder in der 2. Klaffe des Nordkreises im Südmaingau, Bepack 1, vertreten. Zum ersten Meisterschaftsspiel fährt die Mannschaft am, morgigen Sonn- tag nach Sprendlingen, um gegen den -artigen Fnßbnllklnb Butorra anzutteten. ALsahrt 10.40 Uhr.__,

Handelsteil.

Berliner Börse.

$ Berlin 2. März. (Eig. Drahtberkht) Bei kleinem Geschält ließ die Börse keine einheitliche Stimmung er­kennen. Während die sonst bevorzugten Rüstungswerte vorwiegend Abbröckelungen erfuhren, trat Nachfrage bei anziehenden Kursen für einzelne Sonderpapiere, so für Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg, Rositzer Braunkohlen, Deutsche Eraöl und Chemische Fabrik Hönningen hervor. Fernei et hielt sich die Festigkeit für türkische Werte. Der Anlagemarkt wies ira allgemeinen keine Änderung auf. Insbesondere waren deutsche Anleihen gut behauptet. Russische Bankaktien waren abgeschwächt

Banken und Geldmarkt.

= Die Frankfurter Hypothekenbank hält am 27. Mära ihre 55. ordentliche Generalversammlung ab. Bezüglich der Tagesordnung verweisen wir auf dis im Anzeigenteil ent­haltene Bekanntmachung.

Industrie und Handel.

Konkurse im Februar Die Anzahl der neu eröff- neten Konkurse hat sich im Februar gegenüber dem Vor­monat in geringfügigem Maße erhöht. Es sind nach einer Zusammenstellung der FinanzzeitschriftDie Bank 126 Konkurse eröffnet worden gegen 216 im Januar Im Ver­gleich zum Vorjahre halten sich indessen die Konkurseröff­nungen andauernd auf einem äußerst niedrigen Stand. Im Februar 1916 belief sich die Anzahl auf -255, im Februhr 1915 sogar auf 510. Die deutsche Erwerbswirtschaft hat sich also oeii Kriegsverhältnissen immer mehr angepaßt. Weiter- geher.de Schlußfolgerungen lassen sieh aus dar Abnahme der Konkurseröffnungen indes nbht ziehen, weil ein erheb­licher, ziffernmäßig aber nicht bekannter Teil der Insol­venzen heute zur Geschäftsaufsicht statt zum Konkurs führt.

Marktberichte.

W. T.-B. Berliner Produktenmarkt. Berlin, 2. März. Früh markt unverändert.

W. T.-B. Berlin, 2. März. Warenmarkt. Im hiesigen Produktcnverkehr blieb es im allgemeinen still. Hafer war gegen Bezugsschein in einigen Posten guter Qualität ge­handelt. Die Abgeber scheinen teilweise etwas entgegen­kommender geworden zu sein. Die Zufuhren in Heu und Stroh genügten der Nachfrage. Das Riibengeschäft stockt völlig. Die wenigen Zufuhren werden infolge vorteil­hafterer Preise in anderen Bundesstaaten dein hiesigen Platz ferngehalten. Am Saatenmarkt ist die Lage unver­ändert. _

Briefkasten.

(Sie Schristleitnnq b(S »ieababeitfr Tagblatts beantwortet mir Geistliche »fragen im Briefkasten, und zwar ahne Reansverbindlichlett. Besprechungen können nicht gewäbrt werden.)

. 44. Mit dem 60. Lebensjahr dort die Zivildienstpflrcht auf. A. R. Geschästsempfehlungen sind vom Briefkasten ausgeschlossen. K. St. Die Entlohnung richtet sich nach der Art der Beschäf­tigung utiö den Leistungen des Drenstpilichtlgen.

K. Sch. Msttelschullehrer werden Bolksschullehrer nach Ab­legung einer besonderen Prüfung.

vie Morgen-Ausgabe unrfatzt 8 Seiten

Hauptichriftleiter: A. He,erhörst.

Verantwortlich für deutsche Politik: ». Hegerhorst; für Auslandspolilik: v> phil. ff. Sturm; für den Unter haltungSteil: B ». Hauen darf: für Nachrichten aus Wiesbaden und den Nachbardezirken: I V,: H Diesenbach;

t r Gerichissaal: H. Diesenbach; für Sport UN« Lustsahrt: I. B.: C Losacker; t Vermischte« und den Briefkasten: L LoSacker; für den Handelsteil W. Etz; für die Anzeigen und Reltamen: H. Dornauf; sämtlich in Wiesb.den.

Druck und Verlag der L. Schellenberg'schen Hos-Buchdruckerei in Wiesbaden.

Sprechstunde der Schriftleimng: IS bis 1 Uhr.

Beiordnung.

Ans Grund der 88 1 und 9b des Gesetzes über den Belagerungszu­stand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. Dez. 1915 verordne ich für den Be­fehlsbereich der Festung Mainz:

Es ist verboten, einem anderen Mitteilungen zu machen, aus denen auf militärische Maßnahmen Schlüsse gezogen werden können, sowie Mit­teilungen in geheimer Schribart oder einer Gehermsprache und Mit­teilungen, die nur aus Einzelbuch- staben oder Zahlen oder nur aus Unterschrift bestehen. Der Versuch ist ebenfalls verboten.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zn 1500 M. bestraft.

Mainz, den 12. Febr. 1917.

Der Gouverneur der Festung Mainz

gez. v. ck ing. General der Art.

Bekanntmachung.

Beröffentlichtzing von Anzeigen über die Beschäftigung von Arbeits­kräften jeder Art.

Auf Grund des 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. 6. 1851 in der Fassung des Ge­setzes vom 11. 12. 1915 bestimme ich im Einvernehmen mit dem Gouver­neur der Festung Mainz für den ganzen Bereich des 18. Armeekorps, unter Ausschluß des Bezirks dier Kommandantur Koblenz, hiermit folgendes:

An Stelle aller seitherigen Anord­

nungen über Anzeigen auf dem Stellenvermittlungsmarkt treten fol- geilde Bestimmungen:

Verboten sind folgende Anzeigen in der Tages- und Fachpreffe, so­wie in den periodisch erscheinenden Zeitschriften und Zeitungen ohne Rücksicht darauf, ob kttegs- oder privatwirtschaftttche Betriebe in Frage kommen:

1. Anzeigen unter Chiffre oder Deckadresse, soweit sie

a) der Anwerbung gewerblicher männlicher oder weiblicher Arbeits­kräfte, einschließlich der Werkmeister und Vorarbeiter, dienen,

b) Stellungsgesuche männlicher oder weiblicher Arbeitskräfte ent­halten.

Ausgenommen von dem Verbote sind Anzeigen, die kaufmännische, technische und wiffenschaftliche Ange­stellte lin weiterem Sinnes, den Neneintritt von Lehrlingen (männ­lichen oder weiblichen). Hauspersonal jeder Art und landwirtschaftliche Arbeitskräfte betreffen.

Die Angabe nicht gewerbsmäßiger Arbeitsnachweise. zu denen auch die Deutsche Arbeiter-Zentrale gehört, ist nicht als Deckadresse anzusehen. Gewerbsmäßige Arbeitsnachweise bedürfen, falls sie ihren Namen als Anzeigeunterschrift benutzen wollen, der Genehmigung der zuständigen Polizeibehörde.

2. Anzeigen jeder Art, in denen

a) ein Hinweis ans bohe Löhne eder besondere Vergünstigungen ent­halten ist.

b) eine Zusage auf Befreiung oder Zurückstellung vom Heeres­dienst oder aus Stellung eines ent­sprechenden Antrags des Arbeit­gebers gegeben wird.

es von Arbeitsuchenden Zurück­stellung vom Heeresdienst angestrebt wird.

3. Anzeigen, in denen Arbeit im neutralen oder feindlichen Ausland angeboten oder gesucht wird.

4. - Anzeigen, die einen direkten oder indrrekten Hinweis auf das Ge­setz über den vaterländischen Hilfs­dienst enthalten, soweit sie nicht vom Kriegsamt oder Kriegsamtsstellen ausgehen oder genehmigt sind.

Anzeigen in den Zeitungen usw. gleichzuachten sind rn den Fällen unter Z. l4 Plakate. Flugblätter iHandzettel), sowie vervielfältigte Werbeschreiben jeder Art.

Wer den vorstehenden Bestimmun­gen zuwiderhandelt oder zu ihrer Uebertretung auffordert oder an­reizt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Sind mil- derr:de Umstände vorhanden, so kann auf Hast oder Geldstrafe bis 1500 Mark erkannt werden.

Frankfurt a. M., den 26. 1. 1917. Gouvernement der Festung Mainz.

Der stellv. Komm'and. General:

Riedel, Generalleutnant.

Zranksurter Hypothekenbank.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der

55 . ordentlichen Generalversammlung

Dienstag, den 27. März 1917, vormittags 10 Uhr,

im Bankgebäude (Gallusanlage 8) eingeladen.

Tagesordnung:

1. Beschlußfaffung über die Genehmigung der Jahresbilanz und die Gewinnverteilung sowie über die Entlastung des Vorstandes und des Aussichtsrates.

2. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates.

Druckexemplare des Geschäftsberichts können dom 8. März 1917 ab seitens der Herren Aktionäre bei der Bank erhoben werden.

Nach Art. 16 des Statuts ist berechtigt zur Teilnahme an der Generale Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in derselben, wer die von ihm zu vertretenden Aktien spätestens am dritten Tage vor der Ver­sammlung bei der Gesellschaft anmeidet Und gleichzeitig für die Zeit bis nach abgehaltener 'Versammlung entweder bei der Gesellsck)aft oder bei einer von derselben genehmigten anderen Stelle oder bei einem Notar hinterlegt, auch in den beiden letzteren Fällen die Hinterlegung ungesäumt durch Vorlage des Hinterlegungsscheines nachweist. BevollkNächtigte haben binnen gleicher Frist schriftliche Vollmacht einzureichen.

Frankfurt a. M-, 27. Februar 1917. Fgg

Der Aufsichtsrat. Die Direktion.

UNWMche tiitiital

Ich bin Abgeber von

Heidekraut

in Bahnladungen. F60

Vorzügliches Streu- u. Futtermittel! Außerordentlich ermäß. Bahnftacht!

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