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lommen.
Dienstag, 16. Januar 1917.
Morgen-klusgabe
Nr. 27. . 65. Jahrgang.
m merii Des 8MA« in öenlra Volke.
Verteidigung unseres Daseins bis zum letzten Blutstropfen!
ReichstagsprSfident Laemp? an den Uaiser.
W- Berlin» 15. Jan. (Drahtbericht.) Der Präsident des Reichstags Dr. K a e m p f hat an den Kaiser folgende Depesche gerichtet: Euere Majestät haben in zündenden Worten der bellflammendcn Entrüstung und dem heiligen Zorn Ausdruck gegeben» von dem ein jedes deutsches Herz in dem Augenblick durchglüht ist» in welchem das hochherzige Friedensangebot Euerer Majestät und Euerer Majestät Verbündeten von unseren Feinden schnöde und mit heuchlerischer Begründung zurückgewiesen worden ist. Angesichts des nunmehr offen bekundeten Zieles unserer Gegner, Deutschland und seine Verbündeten niederzuwerfen und zu zerstören, schart sich das ganze deutsche Volk um Euere Majestät mit dem unerschütterlichen Willen, treu und einmütig zu» sammenzustehen, bis die schändlichen Pläne unserer Feinde an dem ehernen Wall zerschellt sind, mit dem Deutschland und seine Verbündeten bis zum letzten Blutstropfen ihr Dasein und ihre Freiheit verteidigen.
Dr. K a e m p f» Präsident des Reichstags.
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Oer König von Sachsen als Dolmetsch seines Volkes.
W. T.-B. Dresden, 15. Jan. (Drahtbericht.) Der König hat am 14. Januar auf den kaiserlichen Aufruf an das deutsche Volk folgendes Telegramm an den Kaiser gerichtet;
An S. M. den deutschen Kaiser, Großes Hauptquartier. Der Aufruf Eurer kaiserlichen Majestät findet, wie in meinem Herzen so in dem eines jeden meiner Untertanen lebhafte st en Widerhall. Ich und mein Volk fühlen uns Eurer kaiserlichenMajestät für die die Empfindung eines jeden Deutschen wiedergebenden Worte zu unauslöschlichem Dank verpflichtet. Wir sehen mit tiefster Empörung, wie die Feinde die dargebotene Friedenshand mit Hohn zurückgewies cn haben und sind nunmehr entschlossen, unsere heiligste» Güter bis aufs äußerste zu verteidigen, und das Schwert nicht eher in die Scheide zu stecken, bis gegenüber dem frevelhaften Vernichtungswillen unserer Feinde der Sieg voll erkauft ist.
Friedrich August.
Der Abschluß der deutsch-türkischen Vertrages.
i (VonunsererBerlinerAbteilung.)
L. Berlin, 15. Jan. (Eig. Drahtkweicht, zb.) Der Abschluß des deutsch-türkischen Vertrags, der heute von der „Nordd. Mg. Ztg." gemeldet wird, ist ein E r- eignis von großer Bedeutung. Während der Vierverband in seiner Note an Wiffan die Türkei aus Ellropa herauswirst und auch über ihr asiatisches Schicksal kein Zweifel läßt, gibt Deutschland den Ottomanen die erbetene Hand zur Neuorganisation und Ausgestaltung ihresStciatswffens, gibt ihnen den höchsten Vertrauensbeweis, daß sie von der zukünftigen Entwicklung des Deutschen Reiches die europäische Modernisierung erwarten. Die Jungtürken griffen nicht in diesen Krieg ein, weil sie eine Vergrößerung ihres Landes erstrebten, sondern weil sie wußten, daß die Aufteilung ihrer Heimat eines der Kriegsziele des Vierverbandes war. Sie hatten im Auge, sich in diesem Völkerstreit von der Entmündigung zu befreien, in die sie
politisch und wirtschaftlich insbesondere von Frankreich und England hineingezwungen waren. Mit der Aufhebung der Kapitulationen hat die Türkei ihr Kriegsziel schon erreicht sie will Herr im eigenen Hause sein! In Syrien wird nicht mehr der französische Generalkonsul in großer Uniform als der _ eigentliche Gewalthaber paradieren, in Armenien nicht mehr der russische.
Daß der vierfache Vertrag, der unter Überwindung nicht geringer technischer Schwierigkeiten zustande kanl, im Prinzip voll die türkische Oberhoheit anerkennt, aber auch wegen d<-s erst in Ausbildung begriffenen türkischen Ltaatsrechts Vorbehalte macht, ist selbstverständlich. Man darf nicht vergessen, daß der Ursprung der Kapitulationen aus die einst von den Mohammedanern selbst gewünschte Abschließung von den Fremden zurückzuführen ist: sie wollten keine gemeinschaftlichen Andersgläubigen haben, überließen daher die Fremden ihren Konsuln. Daraus entwickelte sich die seltsame Steuerfreiheit für Ausländer in der Türkei. Die veraltete Finanzverwaltung brachte auch es mit sich, daß jede Anleihe, die gewährt wurde, an Verpfändungen und Beaufsichtigungen gebunden war, die allmählich die ganze Staätsorganisa- tion in Abhängigkeit brachte.- Die Entente nützte die immer schwierigere Lage der Pforte zielbewußt aus. so daß Sphäreneinteilung der Interessen entstand, nach der jetzt die Aufteilung kommen Zollte, wenn die Entente gesiegt hätte. Auch die Organisatoren, die bisher von Frankreich, England und Rußland gestellt wurden, arbeiteten als Feinde der staatlichen Zukunft der Türkei, die sich künftig zwar auch nicht selbständig entwickeln zu können glaubt, aber ihre Räte und Instruktoren von dem b e freundeten Deutschland erbittet, dessen Wunsch und Wille es ist. ein starkes Ottomanen reich entstehen zu sehen. Da wir unsere Landsleute in Zukunft der türkischen Gerichtsbarkeit unterstellen, die noch zum großen Teil ihre alten religiösen und auf uns unanwendbare Grundlage hat, ist es wichtig, daß die M o d e r n i s i e- r u ng imter Mitwirkung eines von der deutschen Regierung delegierten Rechtssachrnannes geschieht. Außerdem haben unsere Landsleute in der Türkei entsprechend dem jetzt abgeschlossenen Konstilarvertcag die Gewähr, daß unsere Konsuln ein Notariatsrecht anszuüben vermögen. Das !o verschiedene deutsche Familienrecht, die Ziviltrauung nsw. wird gemäß unseren Erwartungen geübt werden. Im dritten Abkommen wird die selbstverständliche Behandlung von Fahnenflüchtigen geregelt. Schließlich betrifft ein K o l o n i a l v e r t r a g insbesondere unsere ostafrikanische Besitzung, die türkischen Gebieten nabe liegt und auch hier Rechtsfragen aufwirft. Wenn Deutsche vor der Rechtsprechung kommen, werden sie einiges Verständnis finden.
Die heutige deutsche amtliche Veröffentlichung bedeutet für unffre türkischen Verbündeten nach der formalen die praktische Anerkennung ibrer politischen Selbständigmachnn g. Man darf noch der geübten waffenbrüderlichen Treue erhoffen, daß die neue Ära dem Ottomanenreich die s ch ö n st e n Früchte bringen wird.
Die amtliche Mitte»»,«na über den Vertrag- abschlnsi.
IV. T.-B. Berlin, 15. Jam. (Amtlich. DrahLbericht.) Unter dem 11. Januar sind im Auswärtigen Amt von den Bevollmächtigten des Deutschen Reichs und des Osmanischen Reiches eine Reihe von Verträgen unterzeichnet worden, die bestimmt sind, die Rechtsbeziehungen zwischen den beiden Reichen in erschöpfender Weise zu regeln. Es sind dies: 1. Ser Konsularvertrag; 2. der Vertrug Mer den Rechtsschutz und die gegenseitige Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten; 3. der Auslieferungs- Vertrag und der Niederlassungsvertrag, sowie 4. der Vertrag über die gegenseitige Zuführung von Wehrpflichtr- g e h und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreit- kräifte. Dazu kommen fünf weitere Verträge, durch welche die Bestimmungen der bezeichneten Rechtsverträge omf die deutschen Schutzgebiete -den besonderen Verlhältnissen dieser Gebiete entsprechend ausgedehnt werden. Die Verträge sollen das in der Türkei bisher in Geltung gewesene System i
der sog. Kapitulationen durch neue, dem moderner europäischen Völkerrecht entsprechende Bestimmungen ersetzen.
Die Würdigung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung".
W. T.-B. Berlin, 15. Jan. lDrahtbericht.) Die „Nordd. Mg. Ztg." schreibt zum Abschluß der deutsch- türkischen Verträge: Die Bedeutung dieser Verträge liegt darin, daß sie das alte System der sogenannten Kapitulationen, das bisher die Rechtsbeziehungen zwischen dem Deutschen und dem osmanischen Reiche regelte, durch neue, dein modernen Völkerrecht und dem Grundsätze vollkommener Gegenseitigkeit entsprechende Bestimmungen ersetzen sollen. Die Abschaffung der Kapirnlationen ist eines der wesentlichen Krieqsziele des osmanischen Volkes. In der Tat sind die Kapitulationen oftinals der Deckmantel gewesen, hinter dem unsere Ge gm er ihre unlauteren Machenschaften gegen den Bestand der Türkei versteckt haben. Auch haben sie seit langer Zeit eine gesunde Entwickelung der türkischen Wirtschaft?'- und F i n am z v o l i i t f gehemmt. Das Deutsche Reich hat sich daher der Bitte der Hohen Pforte, ihr auch in dieser Beziehung waffenbrüderliche Hilfe zu leisten, nicht verschließen wollen. Die Verhandlungen sind in Berlin geführt worden und haben gerade ein Jahr in Anspruch genommen. Ihre lange Dauer ecklärt sich ans dem Umfange des zu bewältigenden Stoffes und aus der Verschiedenheit des Reckitssystems, die miteinander in Einklang gebracht werden mußten, sowie aus dem abweichenden Charakter der deutschen und türkischen Sprache, in denen die Verträge ihre endgültige Fassung erhielten. Der ansgewendeten Mühe entspricht das Ergebnis, denn trotz der angedeuteten Schwierigkeiten sind die gesamten Rechts- beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei in einer eingehenden und erschöpfenden Weise ge r e g e l t worden, wie dies niemals zwilchen den Völkern in einem einheitlichen Vertrags werk geschehen ist. Die Verträge, die mit Sorgfalt die beiderseitigen Interessen abwägen, werden sobald als möglich dem Bundesrat und Reichstag sowie dem osmanischen Parlament dargelegt werden. Es stebt zu hoffen, daß die gesetzgebenden Körperschaften beider Länder durch die Annahme des Vertragswerkes das damit verfolgte hohe Ziel verwirklichen werden.
wie England sich die »frage der Regelung unserer Kolonien denkt.
Eine offenbar amtlich inspirierte AuSlafsnng.
W. T.-B. London» 15. Jan. Der „Observer" schreibt: Es wird in der Nute der Entente nichts von England und der Zukunft der von den Alliierten eroberten deutschen Kolonien gesagt. Im allgemeinen verlangt das englische Mutterland nichts für sich selbst. Südafrika, Australien und Reu-Seeland sind freie Dominions, jedes mit seiner Monroe-Doktrin. Sie werden nie zugeben, daß die deutsche Gefahr wieder in ihrer Nachbarschaft austaucht. Was die anderen Kindlichen Kolonien betrifft, so wird viel von dem System abhängen, das in Deutschland selbst bestehen wird, und von den: Werte der Garantien, die für die Erhaltung des zukünftigen Friedens gegeben werden. Niemand denkt daran, das deutsche Volk aller billigen wirtschaftlichen Aussichten zu berauben, aber der Handel darf nie mebr dem Militarismus dienstbar gemacht werden. Deutschland wird keinen Da « nt e u breit seines Kolonialbesttzes jemals wieder zurückerhaltcn, wenn es nicht vollkommen sichere Garantien für fern zukünftiges gutes Verhalten gibt. Abgesehen von diesen Bedingungen wünschen wir nicht, das deutsche Volk ausreichender wirtschaftlicher Gelegenheiten außerhalb seiner Grenzen zu berauben. Wahrscheinlists würde es am besten sein, im osmanischen Reiche und in Afrika ein internationales Gebiet zu schassen, das unter gleichen Bedingunpcn Deutschland und allen anderen Länder», natürlich auch den
