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Berliner Abteilung deSWiesd-deuerT-gblults: Berlin P.tsd-mer Str.121 K. Kernspr.: Am- Lütz-w 6202 n. 6203.

Donnerstag, 16. November 1916.

klbend-Kusqabe.

Nr. 558. . 64. Jahrgang.

var hilftdienftpflichtgesetz.

Im Vordergründe des allgemeinen Interesses steht begreiflicherweise das „Hilfsdienstpflichtgesetz". Dies wird nämlich aller Voraussicht nach der offizielle Name für die angestrebte Mobilmachung der Heimarmee, für die Einführung der Zivildienstpflicht sein. Man darf wohl sagen, daß das, was bisher über diesen Plan be­kanntgegeben wurde, ganz überwiegend grundsätzliche Zustimmung gefunden hat. Daß sich Bedenken im ein­zelnen geltend machen, daß Zweifelsfragen auftauchen, daß vielleicht auch der eine oder andere Einspruch laut wird, wen könnte das wundernehmen? Treten wir doch hier, wenn es sich bei der Zivildienstpflicht auch um die gradlinige, logische Fortsetzung der allge­meinen Wehrpflicht handelt, immerhin auf ein ganz neues Gebiet, in dem wir uns erst orientieren, in das wir uns hineinfinden müssen. Müssen, denn dieser Schritt ist durch die außerordentliche Schwere und die besonderen Bedingungen des Kampfes, den das deutsche Volk um seinen Bestand, um seine Zukunft ^ührt, gerechtfertigt, wird durch sie erzwungen.

Wir sagten, es handelt sich uni einen Schritt in ein neues Gebiet. Neu wenigstens für uns Deutsche. Denn England, das sich rühmte, das Land einer ganz be­sonders garantierten persönlichen Freiheit zu sein, ist, obwohl es sich erst durch diesen Weltkrieg zur Ein­führung der Wehrpflicht gezwungen sah, nach der Rich­tung der Beschlagnahme der Arbeitsleistung viel weiter gegangen als wir, weiter sogar, als es durch das Hilfsdienstgesetz geplant wird. Das briti­sche Munitionsge^etz vom 2. Juli 1915, das durch mehrere Novellen erweitert wurde und dein jetzt über 2 Millionen Arbeiter unterworfen sind, beschränkt, wenn auch infolge allgemeinen Einspruchs zum Schluß das Streikverbot eingeengt wurde, die Bewegungsfrei­heit der Arbeiter sehr scharf. So dark, wer in Muni- tions- oder ähnlichen Betrieben gearbeitet hat, binnen sechs Wochen von keinem Arbeitgeber eingestellt werden, wenn er nicht eine Bescheinigung des früheren Arbeit­gebers beibringt, daß dieser mit seinem Ausscheiden einverstanden war, und dergleichen mehr.

Uns liegt es lern, das englische Muster nachzuahinen. Unserem Empfinden widerstrebt die Schaffung eines Arbeitsvertrags, der so wie das englische Gesetz die Freiheit des Arbeiters völlig aufhebt. Wohl gemerkt des Arbeiters, nicht des Bürgers tnt allgemeinen. Und schon darin liegt die Einseitigkeit und Ungerechtigkeit. Unser Gesetz soll unserer Auffassung von Recht und Pflicht gegen das Vaterland entsprechend, allgemein und gleichmäßig r etit wie alle Staatsbürger­pflichten. Daraus ergeben sich die Grundsätze der ge­planten Gesetzesvorlage, welche eine a l l g e m e i'n e staatsbürgerliche Pflicht zur Tätigkeit im Dienste der Kriegführung und der Kriegswirtschaft be­gründen soll. Diese Pflicht soll gleichmäßig alle nicht militärisch einberufenen männlichen Personen treffen, die in Rücksicht auf ihr Alter und ihren Gesundheits­zustand zum vaterländischen Hilfsdienst fähig sind. Selbstverständlich soll ebenso wie das bei der Wehrpflicht der Fall ist, jede Rücksicht auf soziale Unter­schiede ausgeschlossen sein. Mit diesem Grund­satz wird es sich natürlich vereinbaren lassen, daß bei der Zuweisung von Beschäftigungen im einzelnen tun­lichst auf die Leistungsfähigkeit, die bisherige Tätigkeit, auf den Wohnort und auf Familienverhältnisse Rück­sicht genommen werden wird.

Wir betonten schon, daß man zunächst auf dem Wege der freiwilligen Meldung alle verfügbaren Arbeitskräfte, auch die, weiblichen, heranzuziehen ver­suchen wftd. Der Zwang, der bei den Frauen über­haupt ausgeschlossen ist, ist auch den Männern gegen­über nur als ultima ratio, als letztes Mittel, ge­dacht und wird hoAentlich auch nur eine Ausnahme bleiben. Wer beschäftigungslos oder in einer Beschäfti­gung tätig ist, die nicht als vaterländischer Hilfsdienst anerkannt werden kann, wird Zeit erhalten, sich selbst eine Beschäftigung im vaterländischen Hilfsdienst zu suchen. Erst wenn er nach angemessener Frist eine solche Tätigkeit nicht gesucht oder erlangt hat, soll sie ihm zu- gewiesen werden.

Als vaterländischen Hilfsdienst steht die Vorlage jede Täftgkcit an, die fi'cr die Kriegführung und die Befrie­digung des wirklich notwendigen Heimatbedarfs un­mittelbar oder mittelbar von Bedeutung ist, wobei in erster Reihe natürlich die Kriegsindustrie und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen Gegenständen dringenden Bedarfs in Frage kommt. Die Leistungen dieser Industrie sollen dadurch gesteigert und zugleich die hier bisher unentbehrlichen, zum Heeresdienst an der Front, in der Etappe oder in der Heimat aeetgneten Personen möglichst vollständig freiqemacht werden. Den Befürchtungen, daß durch solche Zuweisungen Lohndruck eiutretea C>imte, wird durch de» Hinweis gr 1 -

treten, daß eine behördliche Gegenwirkung möglich ist und nötigenfalls erfolgen wird.

Dies ist das, was bis jetzt über den Inhalt des Hilfsdienstpflichtgesetzes getagt werden kann, welches demnächst dem Bundesrate zugeht und, wie schon früher betont, selbstverständlich der Zustimmung des Reichs­tags unterbreitet wird. Über Bedenken und etwaige Abänderungsvorschläge wird nach Bekanntgabe der Vorlage zu sprechen sein. Für jetzt gilt es, uns mit Grundgedanken dieser Zivilwehrvflicht abzufinden, die unseren Gegnern erneut zeigen wird, daß Alldeutsch­land — das Volk in Waffen wie das Volk der Kriegs­arbeit — fest entschlossen ist, durchzuhalten bis zum end­lichen, uns nicht zu entreißenden Siege.

Da; neue Aönignich polen.

Der deutsche Standpunkt.

Generalgouverneur v. Beseler: Wir müssen vor allem an uns selbst denken.

Am 5. November e» pfing Generalgouverneur von Beseler im Schloß Belvcdere zu Warschau eine Abord­nung von Anhängern der Ilualvänyiglcit-Partei. Der Gene- rwlgouverneur beantwortete die Anrede frei Abordnung unge­fähr wie folgt: „Ich danke Ihnen für den Ausdruck >der Dank­barkeit, den Sie meinem hohen öerrn übersenden und hoffe, daß auch er zufrieden fsrr wird Ich sage Ihnen frei und offen, daß »vir in diesem Krieg, zu welchem wir gezwungen worden waren, und in den, wir an sc vielen Fronten kämpfen, vor allem an uns sellst und unseren Schutz denken müssen. Wenn es uns gelingt, auch andere poli­tische und Kulturfragen zu lösen, sind wir sehr zufrieden. Un­ter den Fragen, deren Lösung uns' schon lange arg Herzen liegt, ist vor allem die Angelegenheit der G e st a I t u n g un­serer R e ich s gre n zen Zwischen Polen und Deutsch­land gab es im Lauf der Geschichte perschiederw Streitigkeiten, doch denke ich, ebenso wie dieser Krieg mit dem Osten öffent­lich 'der letzte ist, daß auch Ihre Streitigkeiten mit Deutsch­land sich nicht mehr wiederbalen werden Es unterliegt keinem Zweifel, daß Polen der w e s: l r ck e n Kultur angehört, und damit mutz es auch mit dem Westen seine Front gegen d e n h a I b a s ta t i s ch e n byzantinischen Osten wenden. Aus diesem Grunde haben wir, rüdem wir Ihren uns mitgeteilten Wunsch erfüllten, dos Fundament des pol­nischen Staates geschaffen Auf diesem Fundament werden wir auch weiterhin mit .Ihnen znioinwen bauen, wobei ich bemerken muß, daß der Krieg fcrtdauert, und daß es ver­schiedene K r i e g 8 n o t w e n d i g k e : t e n gibt, di« unver­meidlich sind, urch mit welchen man sich aus söhnen nmitz. Sie haben den Wunsch geäußert, ein polnisches Heer zu gründen, das gegen Rußland kämpfen soll. Es unterliegt keinem Ztreifsl, daß wir auch dazu kommen tverden, und Sie können, was die FachbAdung anb ei «not, auch in dieser Hin­sicht ruhig sein, da unsere tu bi.iiLertjübrrger Erfahrung er- zogene und in hundert Schlachten erprobte Armee Ihnen die Gewähr gibt, daß auch Ihr Heer in gleicher Weise organisiert werden wird. Zuletzt füge ich noch hinzu, daß in dieser Kriogszeit nicht jeder Jbrer Wünsche sich ohne weiteres erfüllen lassen wird, doch hoffe 'ch, daß wir bei gegen­seitigem Vertrauen miteinander zufrieden fein werden.

Die Organisierung der polnischen Armee.

Nr. Wien, 16. Rov. (Erg. Drahtbericht, zb.) Das Ver­ordnungsblatt für Polen enthält die näheren Bestimmungen für den freiwilligen Eintritt in die polnische Arme e. Vom 22. an gef ragen werden für die sich zur polni­schen Armee fteiwillig Meldenden Listen aufgelegt. Bis auf werteres werden folgende Wiffengattargen gebildet: Infan­terie mit Maschinengewehcabteilungen, Reiterei, Sanitäts­abteilungen und Fuhrwesen. Um der polnischen Armee nach den bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen die Eigen­schaft der Armee eines kriegführenden Staates zu sichern, ist cs notwendig, sie, soweit es sich um die oberste Führung und die Rechtsverhältnisse handelt, vorübergehend dem deutschen Heere einzuverleibe«.

Ein Besuch des Prinzen Leopold von Bayern bei der polnischen Legion.

W.T.-B. Kowno, 15. Rov. Wie die Korrespondenz B. mdbet, besuchte am 14. November der Oberbefehlshabe r-Ost. Prinz Leopold von Bayern, die polnische Legion an der Front. Nach der Begrüßung schritt Ser Oberbefehlshaber die Front der Legion ab. Erschienen waren auch deutsche und österreichische Truppen. Der Oberbefehls- baber zeichnete die Abordnungen zweier Divisionen, die sich bei einem kürzlichen Angriff gegen die Russen besonders her­vorgetan haben, durch die Verleihung Eiserner Kreuze aus. Daran schloß sich ein Vorbeimarsch der in Parade stehenden Truppen. Hernach fand ein Frühstück statt, bei dem der Kommandeur der Legion der verbündeten Herrscher gedachte, leren hochherzigen Entschluß Polen den Beginn einer neuen Blüte verdanke. Prinz Leopold erinnerte in der Antwort an den alten Waffenruhm Polens und druckte die Überzeugung aus, daß die Söhne sich der Väter wert erweisen

Rußlands Stellungnahme zu der Wieder­aufrichtung Polens.

Nr. Haag, 16. Nov. (Eig. Drahtbericht. Jens. Bln.) Die russische Regierung erklärt offiziell: Die deutsche und die cstereichisch-ungarische Regierung haben, von der Besetzung eines Teiles des russischen Bodens Gebrauch machend. eine Trennung des polnischen Gebietes von Ruß­land und dessen Erhebung zu einem selbständigen Staat proklamiert. Unsere Feinde bezwecken offenbar, durch die russisch-polnischen Rekruten ihre Arnieen aufzu- süllen. Die russische Regierung erblickt in dieser Tot von Deutschland und Österreich-Ungarn eine grobe Ver­letzung der Grundsätze des internationalen Völkerrechts, das verbietet, Bewohner eines besetzten Gebietes zu zwingen, die Waffen gegen ihr eigenes Vater­land zu erbeben. Die russische Regierung erachtet die Pro­klamation als wertlos. Rußland hat sich seit Beginn deS Krieges zweimal über das polnische Problem ausgesprochen und plant die Bildung eines Königreichs Polen, das sämt­liche polnische Gebiete umfassen soll.

Eine Erklärung der polnischen Dvmagruppe.

W. T.-B. Petersburg, 15. Rov. Bei der Eröffnung der Duma verlas der Führer der polnischen parlamen­tarischen Grupve, Caroussevic, eine Erklärung, in der es heißt: In einem Augenblick, wo der Krieg im vollen Gange ist, hatten die deutschen Mächte die Kühnheit, das Ge­schick nicht nur Polens, sondern von ganz Mitteleuropa voi- wegzuneh neu. Das durch die Deutschen geschaffene König­reich Polen wird in vielen Beziehungen abhängig sein vcn den deutschen Mächten. Das polnische Volk wird dieser deutschen Lösung der Frage nicht z'u stimmen, die allen seinen Bestrebungen widerspricht. Laßt uns kräftig Einspruch erheben. Es war ein Deutscher, der die Teilung Polens be- rrieben hat, es ist ein Deutscher, der die historische Notwendig­keit der polnischen Einigung zu verhindern strebt. Die Folgen der deutschen Handlungsweise drohen den wirklichen Willen des polnischen Volkes zu entstellen. Diese Handlungs­weise sucht augenscheinlich Zwist zwischen Polen, Rußland und seine» Alliierten zu erzeugen, um eine in den Augen der zivilisierten Welt emvörende Rekru­tierung zu rechtfertigen. Wir sind sicher, schloß Caroussevic, daß in dieser tragischen Lage das polnische Volk nicht ver­lassen sein wird, daß das Vorgehen der deutschen Kaiserreiche nicht ohne Nachwirkung bleiben wird, daß Rußland und die alliierten Mächte vor der Welt Einspruch erheben werden und daß die polnische Frage in ihrer Gffamtbeit gelöst werden wird. (Es handelt sich hier offenbar um bestellte Arbeit der russischen Regierung, die das polnische Volk gebührend ein­zuschätzen wissen wird.)

Zusammenbruch eiiollscher Angriffe am Ancre.

Ein zweiter Tagesbericht der deutschen Heeresleitung.

IV. T.-B. Großes Hauptquartier, 15. Nov., 7.46 Uhr abends. (Amtlich.l

° Westen.

(Nachmittags.)

Englische Angriffe beiderseits Ancre auf Südufer bereits gescheitert.

Bei Sailly-Saillisel und Pressoire wird ge- kampst.

Siebenbürgen.

Eigene Fortschritte auf der Sndfront.

Die Ereignisse aus dem Dalkair.

Ein rumänischer General über die deutsche Armee.

Unter den von unseren siegreichen Truppen aufgefun­denen Papieren des Regimentsstabs des rumänischen Infan­terie-Regiments Nr. 5 befanden sich Instruktionen des Kom­mandeurs der 21. Division, Generals Lambru, die folgen­des Urteil über die Heere der Mittelmächte enthalten: „Ich verlange von den Offizieren der 21. Division, der Truppe klar zu machen, daß wir vor uns einen Feind haben, welcher seit zwei Jahren und drei Monaten kämpft, ohne das geringste an seiner militärischen Stoßkraft, mit der er zu An­fang ins Feld gezogen ist, einznbüßen, und welcher Gelegen­beit hatte, in viel höheren Gebirgen als unseren und tn für 'ffgem Gelände anderer Länder zu kämpfen. Einem sok i Feinde gegenüber müssen unsere Truppen, welche ecst se >wei Monaten im Kriege sind, ihre ganze physische und rr alische Kraft sowie ihre ganze Hingebung, welche unseren Soldaten, wie die Geschichte lehrt, eigen ist, aufbieten. Einem furchtlosen, unternehmungslustigen, entschlossenen Gegner, wie der vor uns ist, müssen wir denselben Unternehmungs­geist und dieselbe unbeugsame Willenskraft entgegensetzen dom Soldaten bis zum General."

Dreiste rumänische Lügennachrichten.

IV. T.-B. Berlin, 1b. Nov. Daß unsere Gegner selbst dir größte Mühe nicht scheuen, die Nachrichten unseres Heeres- berichtes tu dementieren, aebört anscheinend zu ihrem stehen»