Einzelbild herunterladen
 

fcbaiVnrr TsMt.

•"‘S.Ä? 81 wöchentlich 13 kwssaben. ^ _ »Ä 1 «* _ .

Schr»er-V«ae geigntt #on 8 Ildr morgens HI 7 Mn «Habt. tWHfv /7» ® on 8 u ^ r mot8enä **• 7 a * ,cnt,ä ' a,I &“ Sonntagi.

SerunS-Breis für beide Äusß-den: Ml. I.- monatlich, MI, L— vierteljährlich durch den «erlag Langqasje 2t, ohne Bringerlohn, Mt *M vierteljährlich durch alle demlchen «ofte-lstalten, -nrlchlichlich Bciteugeld — Brznes»veiiellnngen nehmen außerdem entgegen: in Wietbaden die Zweigfteile Bii- marckrmg 19, sowie die Lusgabcftellrn in allen Teilen der «Stadt i in Biebrich! die dortigen AnS- galeilellen und in den benachbarte» Landorten und im Rheingau die betreffenden Tagblatt-Träger

„TagdlatehauS" Nr. 6650-53.

Bon 8 Uhr morgen» dis 7 Uhr abends, außer Sonntag».

Auzeigeu-Preis für dir Zeile: IS Bsg, für örtliche Anzeigen im .ArbeitSmarkt" und „kleiner Anzeiger" in eucheirkicher Satzform; 28 Pfg, in davon abweichender Saxausiiihruna, sowie für alle übrigen örtlichen Anzeigen: so Pfg, für alle auswärtigen Anzeigen; 1 Ml. für örtliche Reklamen: 2 MI, für auswärtige Reklamen. Lanze, halbe, drittel und viertel Seiten, durchlaufend, nach besonderer Berechnung, — Bei wiederholter Aumahme unveränderter Anzeigen in kurzen Zwischenräumen entsprechender Rachkaß.

mittags'iü??^ M?rge^Au»g,^b!»^Mir^Lchm«-!^ Berliner Abteilung des Wiesbadener Tagblatts: Berlin W. t Potsdamer Str.121 L. Fer»spr.: L«t Lützow 6202 u. 6203. 1^«,,' ^ f <8i&&gnwirb tefneW^sSSlmfn.

Mittwoch, 8 . November 1916 .

Morgen-Kusgabe.

Nr. 542 .

64 . J<rhrgang.

Die Neuordnung Galiziens.

Von eineni deutsch-österreichischen Politiker wird uns geschrieben: . ^ .

Die Ankündigung einer staatsrechtlichen Neuord­nung Galiziens ist nicht nur gleichzeitig mit der Prokla­mation erfolgt, welche die Schaffung eines polnischen Königreiches verkündet, sondern das Handschreiben des Kaisers Franz Joseph an den österreichistben Minister- Präsidenten v. Koerber weist auch ausdrücklich aus dev engen Zusammenhang der beiden Neuregelungen hin. Der Gedankengang, der dieser Verleihung beson- derer Rechte an Galizien zugrunde liegt, ist ohne wer­teres klar. Man glaubt durch ein so w e i t h e r z: g e s Entgegenkommen einer ausgesprochenen Orientierung Galiziens nach dem neu zu schaffenden Polen hrn der Bildung einer polnischen Jrredenta Vorbeugen zu können, nachdem man mit anderen irredentrstrschen Be- Wegungen in der Donaumonarchie so schlechte Erfahrun­gen gemacht hat. . r ..

Wie weit die Derlechung der Autonomie für Gali» zien gehen soll, das ist weder in dem Kaiserlichen Hand- schreiben noch in dem Wiener halbamtlichen Kommen­tar gesagt. Wenn es in dem Handschreiben heißt, daß dem Lande Galizien das Recht verliehen werden soll, „seine Landesangelegenheiten bis zum vol­len Maße dessen, was mit seiner Zugehörigkeit zur staatlichen Gesamtheit und mit deren Gedeihen im Em- klänge steht, selbständig zu ordnen", so muß dar­auf hingewiesen werden, daß Galizien schon, jetzt über weitgehende Selbstverwaltungsrechte verfügt. Dies österreichische Kronland, welches den Titel „Königreich Galizien und Lodomerien nebst dem Großherzogtum Krakau und den Herzogtümer Auschwitz und Zator" führt und 78 496 Quadratkilometer mit 8 022 126 Em- wohnern (nach der Zählung von 1910) umfaßt, gehört zu den „Königreichen und Ländern", deren Gesamtheit den österreichischen Staat bildet, welcher seinerseits durch Realunion mit dem Königreich Ungarn zur österreichisch-ungarischen Monarchie verbunden ist. Galizien bat für seine besonderen Angelegenheiten einen selbständigen Landtag, in dem einer polni­schen Mehrheit eine r u t h e n i s ch e Minderheit gegen­übersteht, welch erstere, nebenbei bemerkt, von besagter' Mehrheit stets einen sehr ausgiebigen Gebrauch ohne zarte Rücksicht auf die Rechte der Minderheit gemacht hat. Jni österreichischen Abgeordnetenhause, welches 516 Mitglieder zählt, ist Galizien durch 88 Abgeord­nete vertreten, die unbeschränktes Stimmrecht haben, also auch betreffs solcher Angelegenheiten, die hinsicht­lich Galiziens der Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses entzogen sind. Hierbei hat sich wiederholt der p o li­tt sch widersinnige Fall ergeben (so einmal in einer sehr wichtigen Schnlgesetzfrage), daß die polnischen Vertreter im Abaeordnetenhause einer Maßnahme, von der sie selbst für ihr eigenes Land nichts wissen wollten,. int übrigen Österreich zum Nachteil der Deut­schen zum Siege verhalfen.

Was die jetzt geplante Neuregelung betrrfft, so geht die radikalste Meinung dahin, daß sie nach dem Muster des Verhältnisses zwischen Österreich und Ungarn erfolgen soll, während die mildere Lesart an dre der­zeitige staatsrechtliche Stellung Kroatiens innerhalb Ungarns denkt. Österreich und Ungarn sind, wie schon betont, durch Realunion verbunden, und die gemein­samen Angelegenheiten beider Länder unterliegen, der Beschlußfassung der gemeinsam tagenden, österreichischen und ungarischen Delegationen, die je 60 Mit­glieder zählen, von denen das Abgeordnetenhaus 40 und das Oberhaus (in Österreich Herrenbaus, in Ungarn Magnatenhaus) 20 wählt. Daß nun an Stelle des bis­herigen Dualismus in Österreich durch Schaffung eines völlig selbständigen, gleichberechtigten Galiziens em Trialismus treten wll, ist nicht wahrscheinlich, und dagegen spricht schon die Wendung in der offiziösen Mitteilung, wonach die Regelung der künftigen „Stel­lung Galiziens innerhalb Österreichs" erst spater er­folgen soll. Also innerhalb Österreichs! Damit ist gesagt, daß kein Trialismus geschaffen, sondern Gali­zien im österreichischen Staatsverbande bleiben soll, wenn auch mit weitgehenden Rechten. Vielleicht, ja wahrscheinlich, noch weitergehenden als Kroatien in Ungarn, das dort hinsichtlich der inneren Verwal­tung, der Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten und des Justizwesens volle Autonomie hat und m das ungarische Abgeordnetenhaus 40 vom kroatlsch-slawo- nischm Landtag gewählte Abgeordnete entsendet.

Wenn aber auch über die Art der Neuregelung noch nichts Sicheres seststebt, so ist doch, in bezug auf das Verhältnis des neuen Galiziens zu Österreich emes klar, daß die polnischen Abgeordneten entweder überhaupt aus dem Abgeordnetenhause ausscheiden, oder aber höchstens bei den gemeinsamen Ange- legenheften Galiziens und des übrigen Öster­reichs mftraten und mittaten und um, übrigen natur- üemafe irgendwie an. den L)ele^aatronswablen

teilnehmen müßten. Diese Ausscheidung der Polen wird jedenfalls eine erfreuliche Klätung in be­zug auf die innerpolitischen Verhältnisse des übrigen Österreichs mft sich bringen, sie wird die Lösung der Nationalitätenfrage erleichtern, und sie wird deshalb von den D e u t s ch en mit großer Befriedigung begrüßt. Ob aber diese staatsrechtliche Neuordnung Galiziens die der Donaumonarchie durch die Schaffung eines selbständigen Polens er- wachsenden Schwierigkeiten wirklich beseitigen oder vielleicht gar vergrößern wird, diese Schicksalsftage wird erst die Zukunft zu beantworten vermögen.

Das neue Königreich.

Bor der Verkündigung der Unabhängigkeit Polens.

W. T.-B. Berlin, 7. Nov. (Amtlich. Drahtbericht,) Am 28. Oktober empfing der Reichskanzler im Kongrehsaal des Reichskanzlerpalais die Herren Stadtverordnetenvorsteher und Rektor der Universität Warschau Brudzinski, den ehe­maligen Duma-Abgeordneten Exzellenz Lempicki, den zweiten Bürgermeister von Warschau Chmialewski, den Vizepräsiden­ten der Landschaft Dzwierzbicki, Professor Sc-muel Dickstein, den Vorstand des Haupthilfsausschusses Grafen Ronikier und den Vorsteher der Miliz Prinzen Radziwill. Die Herren wur­den dem Reichskanzler vorgestellt, welcher darauf folgende Worte an sie richtete:

„Meine Herren! Ihrem Wunsche, von mir empfangen zu werden, habe ich gern stattgegeben. Ich fteue mich Sie in dies'em historischen Saal, der vor 40 Jahren der Schau­platz großer Ereigniffe gewesen ist, begrüßen zu können, und darf Ihnen anheimgeben, den Gedanken Ausdruck zu verleihen, die Sie hierher geführt haben."

H'erauf ergriff Professor Brudzinski zu folgender Anfprach das Wort:

„Aufgefordert zur Darlegung der Wünsche der Polen, haben wir die hohe Ehre, vor Eurer Exzellenz zu erscheinen. Wir sind zwar nicht eine bevollmächtigte Vertretung des polnischen Volkes, denn eine sblche zu bil­den ist in der gegenwärtigen Kriegszeit eine Unmöglich­keit. Wir glauben jedoch berechtigt zu sein, namens der polnischen Nation ihren unerschütterlichen Bestrebungen nacb Wiederaufrichtung eines polnischen Staates Ausdruck zu geben. Wir sind tief überzeugt, daß nur die Schaffung eines starken, allseitig entwicklungs- fäb'gen uno Gleichberechtigung aller seiner Bürger gewähr­leistenden polnischen Staatswesens Europa die festen Grundlagen eines dauernden Friedens sichern kann, und daß in den Polen denjenigen Mächten, die dieses Werk voll­bracht haben werden, ein treuer Bundesgenosse erstehen wird. Siegreiche Schlachten haben das Schicksal Polens in die Hände der Zentralmächte gelegt. Polen gebört zum Westen. Seine Wiederauftichtung, wagen wir zu behaupten, wird mit den eigenen Interessen der Zentralmächte im Einklang stehen; sie wird ein von der Geschichte geforderter Akt der Gerechtigkeit sein. Der noch immer dauernde Krieg erlaubt vielleicht nicht heute schon einen Staat mit bestimmten Grenzen, insbe­sondere nach Osten, zu bilden, doch erheischen die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse gebieterisch die Er­lassung eines Staatsaktes, durch welchen die Staatsoberhäupter der Zentralmächte ein selbständiges Polen proklamieren und garantieren. Sodann sollte, so weit d>e Kriegsereignisie dies irgendwie gestatten, zwecks Schaffung fester und dauernder Grundlagen eines polni­schen Staatswesens sofort an die Realisierung dieses- Aktes geschritten werden. Rach unserer Überzeugung ist dies durch folgende Maßnahmen zu erreichen: I.Ernennung eines Regenten zur Ausübung der vollen Regie­rungsgewalt auf dem Gebiet des polnischen Staats; 2, Auf­hebung der Grenze zwischen den beiden Okkupationsge­bieten; 3. Bildung eines provisorischen Staatsrats aus ein­hermischen polnischen Elementen als Organe, der zur Auf­gabe hätte: a) Ausarbeitung einer Verfasiung, sowie von Gesetzentwürfen, b) Organisierung der polnischen Staats­verwaltung; 4. Bildung eines Militärdeparte­ments beim Staatsrat zur Organisierung eines künftigen polnischen Heeres, dem die polnischen Legionen als Kadres zu dienen hätten. Der letzte Moment der Realisierung eines polnischen Staatswesens bildet die Proklamation des polnischen Königs und, als endgültige Form des Wieder­aufbaues Polens, die genaue Festlegung der Grenzen beim Friedensschlutz."

Hierauf erwiderte der Reichskanzler:

„Meine Herren! Ich habe den Ausdruck Ihrer Wünsche vernommen. Sie begegnen sich in ihren Endzielen mit den Absichten der beiden Zentralmächte. Beide ver­bündeten Kaiserreiche, in deren Hand das Schicksal dieses un­geheuren Krieges in weitem Umfang den Besitz des polni­schen Landes gelegt hat, sind gewillt, einen polnischen Staat unter einem König mit einer polnischen Armee in festem An- schluß an die Kaisermächte — namentlich auch in mttitärischer Hinsicht — erstehen zu lassen, einen Staat, innerhalb dessen Grenzen den polnischen Wünschen auf ein nattonales, kul­

turelles und selbständiges Leben der Weg gebahnt werden soll. So lange der Kampf tobt, der alle Lebensverhällniffe erfaßt, können wenige Meilen hinter der Kampffront die Grenzen dieses Staates nicht festgelegt werden und damit auch der Stagt selbst nicht fertig konstituiert werden. Erst im Frieden kann das Werk geschaffen und vollendet tverden. Darum ist es mir heute nicht möglich, auf die detaillierten Wünsche, die Sie soeben vorgetragen, im einzelnen einzu- gehen. Aber eins werden Sie während der über ein Jahr langen Zeit, in per wir die Verwaltung von Teilen des Lan­des führen, erkannt haben: Wir sind bemüht, nicht nur das gesamte Leben des Volkes wieder auszubauen, so weit das un­ter den harten Anforderungen, die der Krieg stellt, mögl'ch ist, wir sind auch besttebt, durch eine allmähliche Heran­bildung der polnischen Selb st Verwaltung Ein­richtungen zu schaffen und fortschreitend immer weiter aus­zubauen. die die Grundlage und das feste Gefüge für den Augenblick vorbereiten sollen, in dem die Bildung des Staates einmal wird abgeschlossen werden können. Die Vorarbeit, 8ie hier schon jetzt zu leisten ist, muß auf gemeinsamer Tättgkeit in gegenseitigem Verständnis ousgebaut werden, ebenso wie unser zukünftiges freundnachbarliches Verhältnis in der Ee- meinsainkeit der großen Ziele des staatlichen, politischen und wirtschafflichen Lebens seine Bestimmung sinden wird. Voller Vertrauen darauf haben die verbündeten Kaiserreiche ihren Entschluß gefaßt. Sie geben sich der Ge­wißheit hin, daß dieses Vertrauen erwidert wird. Wir haben dabei die feste Zuversicht, daß die Polen verttcruensvoll ihr Geschick aus den Händen der beiden Kaiser­reiche erwarten und selbst Seite an Seite mit uns an der Sicherung der errungenen und endgültigen Erreichung der großen Ziele Mitwirken werden. Gott wolle unser Werk zu einem guten Ende fuhren!"

Ein österreichischer Erzherzog künftiger König?

Die „Tägl. Rundschau" nennt den österreichischen Erz­herzog Franz Stephan als vermutlichen König von Polen. Im Gegensatz zu dieser in mehr als einer Beziehung Aufsehen erregenden Mitteilung wird der Wener „Reichs­post' von unterrichteter Seite geschrieben: „Innerhalb des großen feststehenden Rahmens der polnischen Staatlichkeit harrt noch manche Frage der Erledigung. So ist die K r o n - f r a g e n o ch n i ch t g e I ö st. Es wird darüber in dem Hand­schreiben unseres Kaisers gesagt, daß ein selbständiger Staat mit erblicher Monarchie und konstitutioneller Verfasiung ge­bildet werden soll. Namensnennungen beruhen auf willkürlichen Vermutungen. Der einzige in Be­tracht kommende Faktor ist, daß zwei Kaiser ihr Wort fiir die staatliche Selbständigkeit eines fteien Polens verkündet haben. Die Verfasiung, die Frage des Herrschers sowie die Art des Anschluffes an die Mittelmächte in politischer und militärischer Beziehung, das sind die Einzelheiten, die noch geschaffen wer­den müffen."

Unfreundliche Beurteilung iu Holland und Norwegen.

W. T.-B. Amsterdam, 7. Nov. (Drahtbericht.) Die meisten Blätter äußern sich skeptisch über die Schaffung eines neuen Königreichs Polen. Sie betonen, daß Polen von den Zentralmächten aus s e l b st s ü ch t i g e n Beweggrün­den wiederhergestellt wurde und stellen die Tatsache in den Vordergrund, daß es nicht in seinem ganzen ursprünglichen Umfang wiederhergestellt worden sei, sondern daß man nur das den Rusien entrisiene Gebiet selbständig mache. „Alge- meen Handelsblaad ' schreibt: Die Proklamierung eines neuen selbständigen Polen, das aber nur im nattonalen Sinne selb­ständig, im übrigen aber pokittsch eng mit Deuffchland und Österreich verbunden ist. ist die Krönung einer Politik) die darauf ausgeht. Polen als Pufferstaat zwischen den dcuffchen Landen und dem russischen Koloß einzuschieüen. Man muß vorläufig abwarten, was sich weiter im Osten ab­spielen wird. Das Blatt fährt dann fort: Die Kanonen

dröhnen noch und werden bei der schließlichen Besttmmung des Landes Polen mitzusprechen haben. Das Manifest der beiden Kaiser ist aber eine hi st arische Tat, die, wie der Weltkrieg auch ausgehen mag, nicht verfehlt, -inen starken Einfluß ausznüben. Auch in der Weltgeschichte spielt das fait accompli eine Rolle.

W. T.-B. Rotterdam, 7. Nov. (Drahtbericht.) Der katho­lische „Maasbote" schreibt in einem Leitartikel über die Unab­hängigkeitserklärung Polens folgendermaßen: Die neue

Sonne ist in Nebel und Rätsel gehüllt emporgestiegen, die ihr wohltätiges Licht verschleiern und verhindern, daß sie sich ausbreitet. Aber der n e u e T a g f ü r P o l e n hat, wenn auch nicht unter sehr günstigen Umständen, begonnen. Möge ihr Glanz voller und strahlender sein, als er bei seinem Beginn sich ankündigte. — Das sozialdemokratische Blatt „Het Volk" sagt: Daß Polen sich wirklich zu einem selb- ständigen Staat der modernen, polittschen und sozialen Ent- wicklungsmöglichkeiten für die Bevölkerung entwickeln kann, wivd auch von der sozialdemokratischen Bewegung des Landes nicht in Zweifel gezogen. Aber was in der nächsten Zukunft aus Polen werden wird, hängt schließlich von dem Ausgang des Weltkampfes ab, desien Ende und Ergebnis noch ganz im Dunkeln liege«.