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Donnerstag, 15. fomi 1S16.
Mresbadeuer Taablstt.
Morgen-AuSgabe. Grsted Blatt.
Seite 3.
tillerir vertrieben, die feindlichen Depots auf dieser Insel und anf der Insel Hakim beschossen. Am 11. Juni riefe« unsere Flugzeuge bei einem Angriff mit Bombe« und Maschinengewehren auf das englische Lager am Sueskanal bei Raman und Kantara große Unordnung hervor, griffen ebenfalls ein englisches Wasserflugzeug an und zwangen cs, auf das Mutterschiff zurückzukehren, von dem es abgeflogen war.
Der Krieg gegen Italien.
Die Kundgebungen der Kriegsparteiler in Italien.
W. T.-B. Bern, 14. Juni. (Nichtamtlich. Drahtbericht.) Mailänder BlätGrn Mfolge finden seit Sonntag in Mailand abends regeln,,''ig Demonstrationen der interventionistischen Verbindungen statt, wobei zur Aufrecht- erhaltung di r Ordnung sogar Truppenaufgebote notwendig sind. Die Demonstranten verlangen unter Abbasso-Rufen auf di« Sozialisten und Neutralisten ein nationales Ministerium unter Bissolatti.
Der Eintritt Sonninos in das Kabinett eine Garantie für den Vierverband.
8r. Lugano, 14. Juni. (Eig. Drahtbericht. Zeus. Bln.) Der Eintritt Bissolatti s und Sonninos in das neue Ministe- rimn scheint gesichert zu sein. Sonnino ist zwar den touan- gebenden Kriegsparteilern persönlich wenig angenehm, da gerade er die Hauptschuld an Salandras Isolierung in der Kammer trug, doch verlangt der e n g l i s ch e B o t s ch a s t e r im Bunde mit seinen sranzösischen und russischen Kollegen den Eintritt Sonninos als Garantie für den Bierverband. Sonnino soll für sein Verbleiben im Amte gewisse Bedingungen gestellt haben. Die Aufnahme Bissolattis ist so gut wie sicher, da die Kriegsparteiler geschlossen für ihn sind, ja, ihn am liebsten als MinisterpräsideM sehen. Aber auch Bissolatti hat gewisse Wünsche, so vor allem sein Spezialsteckenpferd, dieKriegserklärunganDeutsch- lcnd. Ob er schließlich hieraus verzichten wird, ist unbestimmt. Jedenfalls hat die Piazzapartei ihren Generalsekretär nach Rom entsandt, mn den Sitzungen der parlamentarischen Kriegspartei beizuwohnen und ihnen den Willen der Piazza aufzuzwiugen. Widrigenfalls wird mit der Revolution gedroht.
Die Geldsendungen an kriegs- und zivilgefangene Deutsche in Frankreich.
W. T.-B. Berlin, 14. Juni. (Amtlich.) Von den Geld- Sendungen an kriegs- und zivilgefangene Deutsche in Franko reich werben neuerdings infolge Verordnung deS französischen Kriegsministerimns 20 Prozent einbehalten und der französischen Staatskaffe zugcführt. Die französische Regierung sucht diese willkürliche Maßregel durch den Hinweis zu rechtfertigen, daß in Deutschland Geldanweisungen an kriegs- und zivibgefangene Franzosen zum Gold-Parikurs ausgezahlt werden und nicht zu dem für die Empfänger derartiger Geldsendungen vorteilhafteren niedrigeren Kurs, den die deutsche Mark gegenwärtig infolge der Verminderung der deutschen Ausfuhr im neutralen Ausland besitzt. Dieser Standpunkt der zuständigen deutschen Behörden ist rechtlich an sich unanfechtbar. Im Jntereffe der beiderseitigen Kriegs- und Zivil- gefangenen wird jedoch beabsichtigt, mit der französischen Regierung unter Hintansetzung des grundsätzlichen Standpunktes ein erträgliches Abkommen über die beiderseitige Behandlung von Geldsendungen an Gefangene zu vereinbaren. Das Abkommen wird rückwirkende Kraft besitzen, so daß die jetzt zurückbehaltenen Beträge nachträglich auch an die kriegs- und zivilgefangrnen Deutschen in Frankreich zur Auszahlung gelangen. Für die Angehörigen besteht demnach keine Befürchtung, daß die jetzt zurückgehaltenen 20 Prozent für den Empfänger endgültig verloren sein könnten.
Die Reichsbekleidungsstelle. X
Die Freiliste.
Auf Grund der ihm durch die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1016 erteilten Vollmacht hat der Reichskanzler ein Verzeichnis derjenigen Gegenstände erlaffen, auf welche die Vorschriften der Bekanntmachung, abgesehen von einigen Ausnahmen, keine Anwendung finden (Freiliste). Insbesondere fallt für die in der Freiliste enthaltenen Waren der Jnventur- zwang fort. Für sie ist auch ein Bezugsschein nicht erforderlich. Ihr Verkauf unterliegt nicht der Beschränkung auf 20 v. H. während der /Übergangszeit. Wohl aber finden die Borschrrsten, wonach Großhändler nur an solche Abnehmer
-flegung der Arme« gab, scheint aber die Ansicht, daß es einem in der russischen Armee gut gehe, doch eben nur die auf den amtlichen Vordrucken maßgebende zu sein, denn die Zahl der Überläufer, die immer in den letzten Monaten mehrere Hundert erreichte, hat etwa im Ostermonat, von dem mir die Zahl bekannt ist, die bemerkenswerte Hohe von über 800 Mmm allein an der Front der Hindenburgfchen Armeen er-
^Es ist trotzdem schwer, aus dieser erstaunlichen Zahl allgemeine Schlüffe auf die russische Armee zu S'ehen. Sie ist nach den großen Erschütterungen in manchem 'brer Tei e von Zerrüttung kaum allzu fern gewesen, und sie hat sich immer wieder überraschend schnell erholt. > Sie hat schon tn allen früheren Feldzügen des heiligen Rußland Niederlagen und Nie^rlagen merkwürdig gut überstanden, und der russische Muschik wird auch jetzt angreifen, fallen, sterben, wenn ihn die ^staken vortreiben, „das kleine graue Vieh , wie sie ihn nennen, wird noch einmal die Leichenhügel, die furchtbaren Leichenhügel vor unseren festen Linien türmen. Vielleicht bald, vielleicht viel später, es wird ja nicht einmal von den russischen Führern abhängen, sondern von dem Nachdruck, den die Verbündeten ihren Notrufen und Befehlen geben, von englischem Geld, von französischem Werben, von italienischem Geschrei. Ich sehe die trostlosen graublauen, ergebenen Au§n des russischen Überläufers an.diesem stehlenden Montag: „Wofür? Für Rußland? N,tschm>o . (Jens. Bln.)
RolfBrandt, Kriegsberichterstatter.
Meine Chronik.
Thratrr und Literatur. Intendant Dr. Hagemann durch Vermittlung des Verlags Oesterheld u. Co.,
W. 16 , Me breraktWe Komödie „S>*t »« ««,«
Ware liefern dürfen, mit denen sie bereits vor dem 1. Mai
1016 in dauernder Geschäftsverbindung gestanden haben, die Vorschriften über die gewerbsmäßige Herstellung von Bekleidungsstücken und ie Vorschriften über die der Reichsbekleidungsstelle zustehenden Kontrollbefugnisse Anwendung. Die Einschränkung des Verbrauchs solcher Gegenstände, die hauptsächlich dem Luxus oder der Annehmlichkeit dienen, ist durch kein öffentliches Jntereffe geboten; sie würde vielmehr weiten Kreisen zum Nachteil gereichen, weil sie viele Personen, die mit der Herstellung solcher Erzeugnisse beschäftigt sind, brotlos macht. Indirekt werden durch die Freigabe solcher Erzeugnisse Waren gespart, deren die Masse der Bevöl kerung zu ihrer Bekleidung bedarf. Auch mußte vermieden werden, daß bereits fertiggestellte, der Mode unterworfene Konfektion nicht am Lager bleibt, dadurch unmodern und teilweise wertlos wird und zum Schaden der Allgemeinheit verloren geht.
Die Freiliste, deren eingehende Durchsicht für jeden Gewerbetreibenden notwendig ist, enthält u. a. Stoffe aus Seide und Halbseide sowie gewisse Waren daraus, Bänder, Kordeln, Schnürsenkel, Hosenträger, Strumpfbänder, Spitzen, Besatzstickereien, Tapisserien, Mützen, Hüte, Schleier, Schirme, Teppiche, Bettüberdecken, farbige Tischdecken, abgepaßte Gardinen und Vorhänge, Tüllgardinen, gewisse wollene Damen- und Mäntelstoffe, gewisse baumwollene Kleider- mid Schürzenstoffe, gewisse Herrenstoffe, Pelz«, Säuglingswasche, Taschentücher, Korsette und Korfetffchoner, gemusterte weiße Tischzeuge, Kragen, Manschetten, Krawatten u. a. m. Vielfach sind Stoffe und Waren freigegeben, deren Preis eine be- stimmte Grenze überschreitet, wie z. B. fertige Rockanzüge für Herren über 15 M„ Damenmäntel über 60 M., Kleinhandelspreis. Eine künstliche Erhöhung billiger Waren auf oder über diese Freigrenze ist unzulässig, weil nach der am 6. April 10 in Kraft getretenen Bundesratsverordnung über die Preisbeschränkungen Web-, Wirk- urtb Strickwaren zu keinem hohe ren Preis verkauft werden dürfen als dem, den der Verkäufer bei Gegenständen und Verkäufen gleicher oder ahn- licher Art innerhalb der Kriegszeit vor dem 1. Februar 1916 -uletzt nachweislich erzielt oder als Verkaufspreis festgesetzt hat. Fehlt es an einem solchen Preis oder sind d,e Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinne höher als dieser Preis, so sind die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinne maßgebend. Jeder Käufer, welcher glaubt, übervorteilt zu sein, kann binnen 2 Wochen nach Abschluß des Kaufs Fesfftellung des Preises durch ein Schiedsgericht beantragen.
Der Reichsbekleidungsstelle und den zur Überwachung der Vorschriften betrauten Personen sind umfangreiche Befugnisse zur Kontrollierung der Durchführung der Verordnung gegeben. Sie können u. a. Warenlager besichtigen, Auskünfte einholen und Geschaftsaufzeich- nungen einsehen. Die zuständige Behörde kann Betriebe schließen, deren Leiter sich in Befolgung der Pflichten, die ihnen durch die Verordnung auferlegt sind, unzuverlässig zeigen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Verordnung sind mit Gefängnis oder Geldstrafen bedroht.
Der Verkehr mit Web-. Wirk- und Strickware««
W T.-B. Berlin, 12. Juni. (Amtlich ) Der Bunderrat hat unter dem lO.Juni 1916 eine eingehende Verordnung über dieRegelung dc^Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren sirr die bürgerliche Bevölkwuna erlassen. Me Regelung soll Haupt ächlich e,neu spar- samen ^Verbrauch ter vorhandenen Bestände h^suhrm damü auch bei noch so langer Kriegsdauer am Friedensschluss sur me m ibre bürgerlichen Berufe girückkehrenden Kroger genügend Stoffe vorhanden sind. Daneben sollen die benötigten Stoffe für die Behörden sowie öffentliche und private Krankenanstalten bereit gestellt und die Herstellung wie der Vertrieb von Ersatzstoffen geordert werden Mit der Durchführung dieser Ausgabe wird die Reichs- bckleidungsstelle betraut. Sie besteht aus einer Verwaltungsab- teiluna die sich aus dem Vorstande und einem Beirat zusammen- setzt und einer Geschäftsabteilung. Als solche wird die Reich^be- kleidungsstelle der Kriegswirtschafts-Aktiengesellschaft angegliedert, die aus diesem Gebiete schon eingearbeitet ist. Vorsitzender der Reichsbekleidungsstelle ist Geheimer Rat Oberbürgermeister Dr. Beutler Die Verbrauchsregelung soll errewht werden in der Übergangszeit bis zum 1. August 1916 durch Me Beschränkung des Absatzes im Kleinhandel auf 20 Pro,, des Jnventurergebnisses bei Mm Geschäft. Von da an dürfen unter die Verordnung fallende Web- Wirk- und Strickwaren im Kleinhandel nur gegen Bezugsschein an die Verbraucher abgegeben werden, der dem Antragsteller von der Behörde seines Wohnsitzes ausgestellt wird. Jeder Kleinhändler mit diesen Stoffen hat unverzüglich eme Inventur der- artiaer in seinem Besitz sich befindlichen Waren mit Einsetzung der Pre?" aufzunehmen. Während der Inventur besteht V-rkaM- sperre. Fabrikanten und Großhändler dürfen nur an solche Ab- nchmer liefern, mit welchen sie bereits vor dem 1. Mai 1916 m dauernder Geschäftsverbindung standen. Von der Berbrauchsein-
nen" von F. A. Schmid-Noerr zur Uraufführung für das Mannheimer Hoftheater. — Michael B o h n e n, der neue ausgezeichnete Bassist der Berliner Hofoper, wird in da? Fach des Heldenbaritons übergehen. Er wird im nächsten Winter zunächst die Wotanpartien in Wagners Ring singen.
Bildende Kunst und Musik. Die Wiener Hofoper hat Paul v. Klenaus Ballett „Klein Jdas Blumen das vor kurzem an den Hostheatern in Stuttgart und Mann- heim ungewöhnlich großen Erfolg erzielte, vertragsmäßig er- worben; das Werk wird als eine der ersten Novitäten der kommenden Spielzeit zur Aufführung gelangen. Klenaus Ballett ist für die nächste Spielzeit auch bereits von den Hof- theatern in München, Wiesbaden, Darmstadt sowie von den Stadttheatern in Frankfurt, Leipzig, Breslau, Bremen, Düsseldorf usw. zur Aufführung angenommen worden. — In Lille führte das König!. Hoftheater in Stuttgart die „Meistersinger" aus. Den Liller Aufführungen voraus ging ein erläuternder Vortrag des bekannten Wagnerforfchers Professor Dr. Richard Sternfeld (Berlin)
Wissenschaft und Technik. Der „L.-A." meldet aus Kopenhagen: Der Nobelpreisträger der Medizin für
1015 Dr. Robert B a r a n h, der seit Kriegsausbruch in russischer Gefangenschaft gehalten wurde, ist fr ei gelassen worden. Er ist am 7. Juni in Haparanda eingetroffen. — Aus Amsterdam liegt uns folgender Drahtbericht vor: Der Korrespondent der „Times" in B u e n o s-A i r e s meldet: Ein Fischdampfer aus Uruguay, mit drahtloser Telegraphie ausgerüstet und 26 Mann und einem Arzt an Bord, hat Montevideo verlassen, um zuerst Shackleton von den Falklandinseln abzuholen und dann nach der Elefanteninsel weiterzufahren, wo 22 Mann der Expedition dhatzÜLt,«» find.
schränkung sind eine Reihe von Waren ausgenommen, wie stosse, Batiste, Schirme, Schleier usw., die unter den 34 Nummern in der sogenannten Freiliste verössentlicht sind.
Deutscher Reich.
» Hof- und Personal-Rachrichte». Prinz Joachim von ^.rrußen und Gemahlin sind in Kassel angekommeu und im Prinzenpalais abgestiegen.
TM. Justiz-Personalien. Im Kriege fand den Heldentod Jusfi- anwärter Otto Flick aus Wiesbaden.
Heer und Flotte.
Militärische Di-ustjubiläen. Eine Reihe von Generalen, die bei Ausbruch des Krieges von 1866 aus dem Kadettenkorps m das Heer eimraten, kann am 13. d. Ri. aus eine 50jährlge Zugehörigkeit zur preußischen Arniee zurückblicken. Es sind dies u. a. die folgenden: General der Infanterie z. D. Friedrich v. Bock und P o l a ch , der zuletzt, von 1903 bis 1907, kommandierender Gen«al des 9. Armeekorps in Altona war. Er ist ein jüngerer Bruder des verstorbenen Generalfeldmarschalls v. Bock und Polach. — General der Infanterie v. Lieberi. der bekannte Kolonialpolitiker, hat seine militärische Laufbahn im 58. Infanterie-Regiment begonnoa, in dem er auch die Feldzüge von 1866 und 1870/71 mitmachte. 1W6 wurde er als Gouverneur an die Spitze der Verwalimig des Schutzgebietes Dcutsch-Ostasrika berufen und hat diesen Posten vier Jahre hindurch fest 1897 gleichzeitig als Kommandeur der Schutztrupp« versehen. 1901 kehrte er wieder nach Deutschland zurück und fand hier als Kommandeur der 6. Division Verwendung, bis er 1903 in den Ruhestand trat. Bei Ausbruch des Krieges stellte er sich der Heeresverwaltung wieder zur Berfügung; er steht seitdem an der Spitze einer Division im Felde. — Generalleuwant Egon von Schul, ist 1866 in das 26. Jnsanierie-Regimcnt eingetreten mW stand zuletzt, von 1904 bis 1906, an der Spitze der 4. Divis,ou m Bromberg. 1908 wurde er geadelt. — Generalmajor z D DilhÄm Eben wurde am 13. Juli 1866 Portepee-Fähnrich ,m 2. Garde- Grenadier-Regiment und hatte zuletzt, bis 1903, die Führung der 79. Jnfanterie-Brigade. — Das goldene MUitärjubilaum begingen ferner die Generalleutnants z. D. Stein v. Kamienski, v Raven und Waldemar v. Hennigs, zurzeit Gouverneur der Festung Grandenz, der bis vor Ausbruch des Krieges m Steg- litz im Ruhestand lebte und hier in sozialer und politischer Hinsicht eine rege Listigkeit entfaltete.
Bersoual - Veränderungen. Müller, Walter (Wiesbaden), Bi-efeldw., jetzt in der Pion.-Komp. Ü86, zum Leut der Res der Pion, befördert. * Ammann (Karlsruhe), Bizeseldw. des Pion.- Bats. Nr. 25, jetzt im Pion.-Regi. Nr. 25, zum Leut, der Res. der Pion, befördert. * Lönholdt, Hauptm. der Landw. L D. (2 Frankfurt a. M.), zuletzt Hauptm. der Landw.-Piou. 2. Amgeb., jetzt Bats.-Kom. im Pion.-Regt. Nr. 25, den Chsrakier als Major erbalten. * B i b r a n s , Vberleut. der Res. des Jns.-Regts. Nr 88 (Halle a. S.), jetzt bei der Eisenb.-Bau-Komp. 82, zu den Res.-Offizieren des Eiscnb.-Bats. Nr. 4 versetzt. * Pingel, Unterofs. im Jnf.-Regt. Nr. 87, zum Fähnr. befördert. » Sund- selb, Oberleut, der Res. des Füs.-Regts. Nr. 86 (2 Hamburg), jetzt im Jnf.-Regt. Nr. 87, zum Hauptm. befördert. * Howindt (1 Hamburg), Trenktrog (Kiel), Britz lus. GoeserlSt. Wendel), Espenschied (Mannheim), Kappe /Meschede), Röhl .(Wiesbaden), Rade macher (Stade-, Heilbrunn (Göttingen). Schulte (Siegen), Oblasser (Sambrucken), Bi,e- seldw. im Jnf.-Regt. Nr. 87, zu Leuts, der Res. dieses Regts. be- fördert.
flus Stadt und Land.
Wiesbadener Nachrichten.
vke Sleischversorgnng Wiesbadens.
Die Zuschrift des Geschäftsführers der „Hotel- und Gast- Wirte-Jnnung", die wir in der gestrigen Morgen-Ansgabe veröffentlicht haben, hat vielfach Widerspruch geftmden. Und es ist so, wie in der letzten Stadtverordnetenfitzung gesagt -wurde: die Bürgerschaft wird nicht leicht zu überzeugen sein, daß die Art -der Verteilung des Fleisches an die Fremden und die Einwohner gerechffertigt ist. Was wir davon halten, haben wir in der letzten Sonntagsnummer ausgeführt; ganz zu- ftieden sind wir auch nicht, wir meinen aber, im Interesse der Aufrechterhaltungder Kurindustrie, die nun einmal leider der Lebensnerv der wirffchastlichen Existenz Wiesbadens ist, müsse sich die Bevölkerung mit der Taffache abfinden, daß die Gäste der Stadt mehr Fleisch er- halten werden als die Einwohner selbst, so lange die Verhältnisse nicht so schlecht werden, daß eine weitere Rücksichtnahme auf die Kurindustrie ein Verbrechen an der einheimischen Bevölkerung wäre. Vorläufig muß mit Geduld abgewartet werden, wie sich die Verhältnisse nach der Eirffüh- rung der Fleischkarte gestalten. Wir hoffen, daß sie erheblich besser werden, als sie gegenwärtig sind. Zurzeit find sie, das kann niemand bestreiten und wick> auch vom Magistrat nicht bestritten werden können, durchaus unbefriedi- gend, nicht sowohl, weil das Fleisch knapp ist, sondern vor allem deshalb, weil taffächlich die Bevölkerung Wiesbadens, so weit sie auf die eigene Küche angewiesen ist, ganz erheblich schlechter gestellt ist' als die Fremden und die Kostgänger der Wirtschaften. In mchreren Zuschriften zu der Kundgebung der Innung wird die Taffache unterstrichen, daß zwar bei den sogenannten „Menüs" nur ein Fleischgericht gegeben werde, daß aber wohl in den meisten Gastwirtschaften an den Fleischtagen eine ganze Anzahl Fleischspeisen der verschiedensten Art auf der Karte stehen. Ein Gast, der mit einer Fleischspeise nicht genug hat, findet leicht Mittel und Wege, sich noch ein zweites Fleischgericht zu beschaffen. Das Publikum fängt auch an — das kommt ebenfalls in einigen Zuschriften zum Ausdruck — die Flerschvorräte der Metzger mit. dem, was in den Läden verkauft wird, zu vergleichen, und auf diese Weise bildet sich die Meinung heraus, es werde tat» sächlich in viel zu reichlichem Maße für die Küchen der Gastwirtschaften Fleisch geliefert. Das schafft Unzufriedenheit, und es ist daher gut, daß die Fleischverteilung nach Bezugs- karten vor der Tür steht. Es wird sich sehr empfehlen, wen« die zur Verfügung stehenden Fleischmengen für die volle Zuteilung der 600 Gramm an die Fremden, der 375 Gramm au die Passanten und der 200 Gramm an die Einwohner nicht ausreichen sollten, nicht die Rationen der Einwohner, sondern in erster Linie die der Fremden und Passanten zu kürzen. Wir setzen aber große Hoffnung auf die Neuregelung und sind überzeugt, daß bet gutem Willen auf beiden Seiten die Fleischversorgung der Bevölkerung vom 21. Juni an bedeuten- besser werden wird, als sie heute ist.
allgemeine NShrpflicht.
Das Wort, das neuerdings gern als Schlagwort verwendet wird, ist an sich vortrefflich. Die Produktion von Leben». Mitteln ist in unserem kriegsumtobten, von den meisten Zu- fuhrgebieten abgeschlossenen Vaterland nicht Geschäft, nicht private, durch bloßes Gewinnstreben bestimmte Erwerbstätig- keit, sondern öffentlicher Dienst, patriotische Pflicht. Furm« w ie«»«» muß da« betont, bi« in da« entlegenste Dorf
