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Morgen-Ausgabe. Erstes Blatt.

Mirslms-ner Taablatt

Sonntag, II, Statt 1916.

^ Rr. 1271*

Oer Krieg gegen Rußland.

Russische Truppen aus dem Kaukasus an der Polnischen Front.

Die Übertreibungen der russischen Heeresberichte.

Nr. Wien, 10. Juni. (Eig. Drahtbericht. Jens. Bln.) Noch Berichten aus dem Kriegspressequartier kämpfen an der russischen Front gegen die österreichisch-ungarischen Truppen auch russische Heeresteile, die noch vor kurzem im Kaukasus standen und jetzt an die polnische Front geworfen wurden. Die russischen Truppen haben in den Kämpfen der letzten Tage ungeheure Berluste erlitten. Dagegen sind die russi­schen Berichte über die österreichischen Verluste voll von unge­heuerlichen Übertreibungen.

Büchersendungen an Kriegsgesangene in Rußland verboten.

W. T.-B. Berlin, 10. Juni. (Nichtamtlich.) Nach einer an die neutralen Postdirektionen gerichteten Mitteilung der ruffischen Regierung ist die Einfuhr von kartonnierten oder gebundenen Büchern in Rußland verboten. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Sendungen an Kriegsgefangene.

Oie Ereignisse auf dem Balkan.

Äußerste Zuspitzung der Beziehungen Griechenlands zu den Ententemächten.

Regierung und Ententegesandte in Permanenz.

Nr. Wien, 10. Juni. (Eig. Drahtbericht. Zens. Bln.) Der AthenerEmbros" erfährt von zuständiger Seite: Die griechische Regierung ist in Permanenz, ebenso die Ge­sandten der Ententemächte. Fast den ganzen Tag werden Verhandlungen gepflogen, die allem Anschein nach nicht im­stande sein we.den, eine friedliche Klärung der Lage herbei­zuführen. Vielfach herrscht die Ansicht, daß die unverkennbrr praktische Tätigkeit der Verbandsmächte den Abbruch der diplomatischen Beziehungen tn Griechenland als bevor st ehend erscheinen läßt.

Erneutes Drängen der französischen Regierung.

Br. Budapest, 10. Juni. (Eig. Drahtbericht. Zens. Bln.) Aus Athen wird gemeldet: Der französische Gesandte Guille- niine besuchte den König Konstantin diese Woche zweimal und hatte dann mit Skuludis eine lange Beratung. Der Gesandte weigert sich, den Journalisten über die Audienz Auskunft zu erteilen. Die griechische Presse mißt ihr große Bedeu­tung bei. Tatsache ist, daß Guillemine von seiner Regie­rung neue Instruktionen erhielt und daß diese außecgtwöhn- lichen ernsten Charakters sind.

Italien gibt nicht die Verschiffung von den Montenegrinern gehörenden Lebensmitteln von Saloniki nach Antivari zu!

W. T.-B. Wien, 10. Juni. (Nichtamtlich. Drahtbericht.) AuS dem Kriegspressequartier wird gemeldet: Der Metro­polit von Montenegro Mitrofan und Präsident der Skupschtina Milo sowie mehrere hohe montenegrinische Würdenträger wandten sich an den Botschafter der Vereinig­ten Staaten von Amerika in Wien mit der Bitte, die Re­gierungen des Vierverbands zu ersuchen, daß sie die Über­führung von Lebensmitteln für die Zivilbevöl­kerung von Montenegro aus den Magazinen der montene­grinischen Regierung in Saloniki an Bord eines neutralen Dampfers nach Antivari gestatten mögen. Der italienische Minister des Äußern verständigte durch die amerikanische Botschaft in Rom die amerikanische Botschaft in Wien, daß die italienische Regierung nicht gesonnen sei, die Uberschiffung der Montenegro gehörenden Lebens­mittel nach Antivari zu erlauben.

Der Krieg gegen Italien.

Die schwierige Lage des Ministeriums Salandra-Sonnino.

W. T.-B. Bern, 10. Juni. (Nichtamtlich.) Nach einer ,.Secolo"-Meldung aus Rom wird die Lage des Ministeriums, statt sich zu klären, immer dunkler. Gestern fand ein drei­stündiger Ministerrat statt, der sich ausschließlich mit der Haltung des Parlaments gegenüber der Regierung befaßte.

Wieder Giolitti in Rom.

Lugano, 8. Juni. Giolitti ist gestern vormittag in Begleitung des Bürgermeisters von Turin, Senators Rosst, und des Marchese Federici in Rom eingetroffen. Cr begab sich direkt zu seiner Gattin in der Villa Frascati, ohne jede Berührung mit dem Parla­ment oder mit Politikern. Dies entspricht seiner Ankündigung, daß er den Ereignissen n a h e b l e i- b e n wolle, ohne in sie einzugreifen.

Mehrforderungen des italienischen Kriegsministeriums.

W, T.-B. Rom, 10. Juni. (Nichtamrlich.) Das Amts­blatt veröffentlicht eine Verfügung, durch welche für ver­schiedene Kapitel im Budget de§ Kriegsministeriums Er­höhungen um 400 Millionen vorgenommen werden.

Bayern und das Kriegsernährungsamt.

Der Besuch des Herrn v. Batocki in München.

W. T.-B. München, 10. Juni. (Nichtamtlich.) Die Korrespondenz Hoffmann" schreibt: Dem Wunsche des Prä­sidenten des Kriegsernährungsamts v. B a t o ck i, sich über die Verhältnisse der Volksernährung Bayerns durch persönliche Aussprache zu unterrichten, entsprechend, hat vorgestern nach­mittag in seiner Anwesenheit unter dem Vorsitz des Ministers des Innern v. Soden init Vertretern der übrigen beteiligten Staatsministerien, stellvertretenden Generalkom­mandos, der Städte, Landwirtschaft, des Handels, der Konsu­menten und der Presse sine mehrstündige Be­sprechung sämtlicher einschlägigen Punkte stattgefunden, die geeignet ist, die verschiedenen Besorgnisse, die sich an die Errichtung des Kriegsernährungsamts bezüglich der Ver­sorgung von Bayern geknüpft haben, zu zerstreuen. Vor allem wivd nicht daran gedacht, die Ausfuhrbeschränkungen, die durch die Sonderregelung bezüglich einzelner Lebensmittel in Bayern geboten sind und die von dem Präsidenten Batocki im ganzen als richtig anerkannt wurden, zu beseitigen. Vorerst gelte es nur, die aus ihrer Einhaltung in den Grenzbezirken entstandenen Härten zu mildern. Jedenfalls wäre es durch­aus unzweckmäßig, die bestehenden Ausfuhrbeschränkungen aufzuheben, bevor nicht eine entsprechende allgemeine Preisregulierung durchgeführt ist. Eine zwingende Notwendigkeit sei, daß die Kontingente der Schlachtungen iür die e i n'z e l n e n B u n d e s st a a t e n für die nächsten Monate möglichst verringert werden. Von Bedeutung sei die Frage der Massenspeisung, hinsichtlich deren jedoch nirgends ein Zwang ausgeübt, sondern den jeweiligen Ver­hältnissen Rechnung getragen werden solle. Der Wirtschafts­plan für das kommende Erntejahr sei die erste Aufgabe, und die Preisregulierung, besonders der Futtermittel, spiele dabei die wichtigste Rolle. Minister v. Soden drückte seine Be­friedigung darüber aus, daß nach den Ausführungen des Präsidenten v. Batocki die Zeitungsnachricht unrichtig sei, daß sein Besuch der Aufhebung der Ausfuhrbeschränkungen gelte. Der Staatsminister benutzte diese Feststellung, um Herrn v. Batocki ans Herz zu legen, die bayerischen Sondereinrich­tungen für die Volksernährung, so weit immer möglich, zu erhalten. Bayern sei dagegen bereit, die entbehr­lichen Lebensmittel notleidenden Gebieten zuzuwenden. Insbesondere werde er versuchen, für eine baldige Be­reitstellung von Kartoffeln zu sorgen. Herr von Batocki äußerte seine Übereinstimmung mit dem Minister und brachte die Ansicht zum Ausdruck, daß ein Hineinregie­re n in die Aufgaben der bundesstaatlichen Behörden, so weit irgend möglich, mit Rücksicht auf die bundesstaatliche Selbständigkeit vermieden werden müsse. Zu einer gedechlichen Tätigkeit des Kriegsernährungsamts sei dieses auf die freiwillige Mitarbeit aller Bundes­regierungen angewiesen.

Liebknecht unter der Anklage wegen versuchten Kriegsverrats.

W. T.-B. Berlin, 9. Juni. (Nichtamtlich.) Wie nunmehr bestimmt verlautet, ist gegen den feit 1. Mai in Haft befindlichen Reichstags- und Landtagsabge­ordneten Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht Anklage wegen versuchten Kriegsverrats im Kriege auf Grund des § 89 des Strafgesetzbuches erhoben wor­den. Tie Verhandlung dürfte in nächster Zeit vor dem Berliner K o m m a n d a n t u r g e r i ch t in der Lehrterstraße stattfinden.

Eine neue Bundesratsverordnung über die Geltendmachung von Hypotheken» Grund­schulden und Rentenschulden. ,

W. T.-B. Berlin, 10. Juni. (Nichtamtlich.) Der Bundes* rat hat in seiner Sitzung am 8. Juni eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grundschulden und Renten­schulden beschlossen, die den Schutz der durch den Krieg in Mit­leidenschaft gezogenen Haus» und Grundbesitzer über den bisherigen gesetzlichen Rahmen hinaus erweitert. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der Verordnung, betreffend die Bewilligung von Zahlungsfristen bei Hypotheken und Grundschulden (R.-G.-Bl. 1915, S. 293) und der Verordnung über die Versagung des Zuschlags bei der Zwangsversteigerung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens vom 10. Dezember 1914, die aufgehoben worden sind.

Durch die Verordnung wird zunächst (mit Rücksicht aus die er. heblichc Dauer des Krieges und ihre Begleiterscheinungen im städtischen Jmmobiliarwssen) die Länge der vom Gericht zu bewilligenden Zahlungsfrist ausgedehnt. Sie kann jetzt für das Kapital der Hvpoihck oder Grundschuld oder die Ablösungssumme dcr Renienschuld bis zu einem Jahre, für Zinsen und andere Nebenleistungen bis zu sechs Monaten bemessen werden (bisher sechs bezw. drei Monate». Damit Härten, die sich aus der Verlängerung der Frist für den Gläubiger ergeben mögen, vermieden werden können, kann die Fristbestimmung von der Erfüllung be. stimmt« Bedingungen (z. B. Erhöhung des Zinsfußes) abhängig gemacht werden.

Bisher war bei vollstreckbaren Hypothekenforderungen die Frist- bcwilligung nur im Wege einer Einstellung der Zwangs. Vollstreckung also durch eine Maßnahme von rein prozessualer Bedeutung möglich. Nach der neuen Verordnung kann auch bei vollstreckbaren Hypothekensorderungen eine mate- rielle Zahlungsfrist gewährt werden, die wie eine vom Gläubiger bewilligte Stundung wirkt, also vor allem den Eintritt von Verzugsfolgen verhindert. Die Entscheidung erfolgt durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk das belastete Grundstück be­legen ist. Auch bei der Bewilligung von Zahlungsfristen für Hypothekenschuld-n außerhalb eines Rechtsstreites soll künftig der dingliche Gerichts st and maßgebend sein (bisher das Amts- gericht, bei dem der Gläubiger seinen allgemeinen Gerichtsstand hat). Das bedeutet eine erhebliche Erleichterung für den Schuldner.

Die Bewilligung von Zahlungsfristen soll, wenn Billig­keitsgründe vorliegen, in Zukunft auch bei Hypotheken zulässig sein, die nach dem 3l. Juli 1914, also nach KAegS- ansbruch entstanden sind. In der Hauptsache ist dabei an Fäll« gedacht, in denen Personen während des Krieges zur Verhntnnz eigener Verluste genötigt waren, ein Grundstück zu erstehen, «hne dabei das Bargebot berichtigen zu können.

Für Kapitalschulden kann die Bewilligung einer Zahlungsfrist mehrfach erfolgen, für Zinsen und sonstige N ebenlei st ungen nur einmal. Der Antrag auf Bewilli- gung einer Zahlungsfrist darf, wie die Verordnung ausdrücklrch bestimmt, bei Kapitalschulden nicht deshalb abgelehnt werden, weil anzunehmen ist, daß der Beklagte nach Ablauf der Frist zur Be­friedigung des Klägers außerstande sein wird.

Die Zwangsversleigerung kann aus Antrag der Schuldners für die Dauer von längstens sechs Monaten e i n g e- st e l l t werden, auch wenn die Bestimmung einer Zahlungsfrist abgelehnt oder nicht zulässig ist. Die Einstellung kann mehrfach erfolgen. Sie ist jedoch (damit ein unbegrenztes Anwachsen von Zinsrückständen vermieden wird) auf Antrag eines Be­teiligten auszuheben, wenn ihm fällige Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen für zwei Jahre im Range Vorgehen. Ebenso ist der Antrag aus Einstellung der Zwangsversteigerung von vornherein abzulehnen, wenn fälschliche Ansprüche des be­treibenden Gläubigers für zwei Jahre nicht gezahlt sind.

Zum Schutze der N a ch h y p o t h e k t n ist die Bietungsgrenze, bis zu der der Zuschlag versagt werden kann, von bisher (8 1 der Bekanntmachung über die Versagung des Zuschlags bei der Zwangs­versteigerung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens) zwei Dritteln auf drei Viertel des Wertes erhöht worden.

Die K o st e n v o r s ch r i s t e n der Verordnung enthalten die neue Bestimmung, daß das Gericht dem Erleichterungen beantragen- den Schuldner die Kosten auch dann aufbürden kann, wenn seinem Anträge stattgegeben wird. Dies ist aus Billigkeitsgründen gerecht­fertigt.

Eine andere Bekanntmachung des Bundesrats vom 8. Juni schützt die heimkehrenden Kriegsteilnehmer vor einem für ihr wirtschaftliches Fortkommen bedenklichen Zugriffe ihrer Gläubiger. Aus Antrag des Kriegsteilnehmers kann Zahlung«, stist bis zu sechs Monaten bewilligt werden auch für nach dem 31. Juli 1914, aber vor oder während der Teilnahme des Schuldners am Kriege entstandene Forderungen. Auf diese Forderungen findet auch die Verordnung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung (Reichs-Gesetzblatt 1315 S. 292) An- Wendung. Die Zwangsvollstreckung kann auf sechs Monate einge­stellt werden; die Einstellung kann mehrfach erfolgen und ist auch zulässig, wenn eine Zahlungsfrist bereits bestimmt ist. Voraus- setzung für die Zahlungsfrist sowohl wie für die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist, daßdie wirtschastlrche Lage des Schuldners durch die Teilnahme am Kriege so wesentlich verschlechtert ist, daß sein Fortkommen gefährdet erscheint".

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung kann ausgehoben werden, wenn sie infolge nachträglicher wesentlicher Veränderungen der Umstände dem Gläubiger einen unverhältms- mäßigen Nachteil bringen würde, insbesondere, wenn die spatere Destiedigung des Gläubigers durch andere Zwangsvollstreckungen erheblich gefährdet wird. _

Mngstmorgen.

Pfingstglocken läuten durch blauen Duft Klingende Lebensfanfaren!

Mir ist, als ob meine Kindheit ruft

Durch Morgendämmer und Sommerluft-

Über den Wall von Jahren.

Als ob ich wieder zu Hause wär'

Am lichten Feiertagsmorgen.

Die Heimatwälder rauschen so hehr;

Heimatblumen blüh'n um mich her.

Und mein Herz ist in Liebe geborgen.

Nun wandern wir wieder den Pfad enllang Zwischen den wogenden Halmen.

Ferne erwacht einer Glocke Klang-

Der Lerche schmetternder Lobgesang Jubelt empor in Psalmen.

Mutter, was sinnt dein weicher Blick Über den blühenden Auen . . . .?

Schaust du in Kommendes-schaust du zurück?

Über dem friedvollen Heimatglück Sah ich dein Auge tauen. . . .

Marie Sauer.

Pfingsten als Fest altdeutscher Kampfesfreude.

Bon Dr. Friedrich Spree».

Vom Has zu Überlingen erzählt die Zimmernsche Chronik eine merkwürdige Geschichte, die Gottfried Keller den Stoff zu einer seiner schönsten Balladen geliehen hat. Alljährlich beim Nahen des Frühlings zog der Has, gewappnet mit Brust- und Rückenpanzer, im Eiscnhut, die Hellebarde in der Hand, zu Felde, um den Winter zu vertreiben und der chm

verhaßten vauhen Jahreszeit, die seinen alten Gliedern ge­fährlich war, den Gnadenstoß zu versetzen. Mit einerecht­germanischen symbolischen Handlung", wie Keller sagt, kämpfte er gegen Wind und Wetter:

Fubr dann den. Alten rauh entgegen Ein Staubgrwölk im Sonnenschein,

Ein Schauer auch von Schnee und Regen,

So hieb und stach er mächtig drein.

Denn in dem Dufte sah er drohen Den Gegner mit gezücktem Speer:

Drum schlug er, bis der Spuk entflohen,

Und blickte siegreich um sich her.

DaS seltsame Bild dieses Has von Überlirlgen ist nur ein Symbol jenes kriegerisch trotzigen Sinnes, jener Kampfes- fveude und Fehdelust, die tn den Frühlingsgebräuchen des deutschen Volkes zum Ausdruck kommt. Nach uralt mythischen Vorstellungen erschien ihm der Übergang von der schlechten zur guten Jahreszeit als ein Streit zwischen Sommer und Winter, in dem die Sturmriesen und die Nebelalben mit den Göttern des Lichts und der Wärme wilde Schlachten ausstxhten. Im Vvlksgeb rauch aber lebte dieser Krieg der Naturgewalten in lustigen Kampffpielen fort, in der drama* tischen Gegenüberstellung des alten vertrockneten Winters und des grünenden jungen Frühlings, in dem Feste des Mai­königs und in dem Umritt der Maigrasen. Hier klingt das ritterlich stolze Wesen des deutschen Mittelalters herein, die Sehnsucht nach der langen erzwungenen Rast des Winters im hellen Sonnenstrahl die Kräfte uitd Waffen zu erproben und im Mairitt zum kecken Turnier, vielfach aber auch zur blutigen Kriegesfahrt auszuziehen.

So sind die altdeutschen Frühlmgsbräuche von ungefüger Kampfeslust und kühnem Wagemut erfüllt, und ein Wieder­hall dieser kriegerischen Stimniung zieht auch noch durch die Pfingstsitten, da unter deni Einfluß der Kirche die meisten Frühlingsbräuche auf Pfingsten verlegt wurden, und so lebt in dem kirchlichen Pfingstfest, dessen Feier durch tausend ge­heimnisvolle Fäden mit altersgrauer Vorzeit verknüpft ist.

der Kampf der Natungewalten und die kriegerische Dust unserer Altvordern fort. Die altgermanischen Wetffpiele und körperlichen Übungen, die mit dem neuen Erwachen der Natur von unserm lebenskräftigen und kriegslustigen VoT veranstaltet wurden, sind noch heute zahlreich im Volksbrauch erhalten. Es sind teils symbolische Kampfhandlungen, teils feierliche Flurumgänge, die Hirten und Landleute in Ver­ehrung der fogenspendenden Gottheit unternahmen. Vor allem , ist es Wotan, der altgermanische Wintergott, dessen Gestalt in diesen Frühlingsfesten hervortritt und der als Maikönig oder Schimmelreiter in kriegerischem Schmuck, von seinem riesigen Heere geleitet, aus langer Winterverbarmung in die Sommerflur einzieht und segnend das Feld umreitet. So gestaltet sich der Einzug des Pfingstkönigs auch heute noch rocht kriegerisch, indem Oberst, Fähnrich und Soldaten chn in manchen Gegenden ins Dorf führen, und die Freude der Deutschen am Messen der Kräfte im Kampf, am soldatischen Wesen schimmert überall durch.

Wcttläufe und Kraftproben aller Art verschönen und er­heitern die Feier des Pfnigstfestes. Da wird hoch zu Pferde nach dem Kranze gestochen oder nach einem Ringe, nach einem Fichtenbusch und Faßreifen. Die Hirtenjungen rasen im Wettrennen zu Pferde um die Flur; selbst die Mädchen laufen um einen Preis. Beim Karrenschieben setzt jeder Bursch sein Mädchen in einen Schubkarren und .fährt so schnell er kann auf den Maibaum zu, der als Ziel dient. Bei dem uralten Rolandreiten stoßen die Reiter mit voller Macht gegen eine drehbare Figur, die wohl auch in Erinnerung an die Türkenkriege einen Türken darstellte. Die militärische Einkleidung dieser altdeutschen Spiele tritt deutlich hervor. So im Schützenfest, das ursprünglich stets zu Pfingsten ge­feiert wurde und mit der alten Sitte des Mairittes eng zu- sammenhängt. Uns wird nämlich schon aus den frühesten Schilderungen der Frühlingsfeste berichtet, daß sie mit einem Freischießen verknüpft waren, und zwar wurde der beste Schütze Maikönig, so daß der altdeutsche Pfingstkönig in den,