Einzelbild herunterladen
 

Verlag Langgaffe 21

„Tagbl-trhauS".

Schalter-Halle geöffnet von 8 Uhr morgen» bi» 7 Uhr abend«.

wöchentlich

LLnqg^ffses"'ohne'Brtnaerlöbn^"M"s 30 ^»»rte,i?b?,"iÜ^' M. LW vierteljährlich durch den Verlag ay^S!.SgJf?S'„ illi J?c tlttt l| l*W || l durch alle deutschen Poftanstalten. °u»ichlieül>ch

marrkrmg 19. !vw?e ^1e AusgabWn ?n all?n Kle^ 'bn'lZj" die Zweiastelle SBi»,

-d in den LgSL

XWWV*nnat,mc: &ür bieabenb^u*g. &t3i2U^ m

^^ö^J^btcj^oroenjj^ Uhr nachmittags. Berliner Abteilung des Wiesbadener Tagblatts:

12 Ausgaben.

Fernruf:

„Tagblatlhaus" Nr. 6650-53.

Bon 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, außer Sonntags.

m"äü'§e^cker st/ff i 5 W' kür örtliche Anzeigen im „ArbkitSmarlt" und „Kleiner Anzeiger»

«nÄ. - n ddvon abweichender Sahaussuhruna. iowie für alle übrigen örtlichen

ÄT™ b" ?sg. snr alle auswärtigen -Anzeigen: , Alk. für örttiche Reklamen: 2 m. für auswärüge 5S.k.ri.n%r , w,,L k ' drittel und viertel L-eitcn. durchlaufend, nach besonderer Berechnung. — Bei wiederholter Aufnahme unveränderter Anzeigen in kurzen Zwischenräumen entsprechender Nachlaß.

Sreitag, 5. Mai 1916.

klbend-Kusgabe.

Nr. 210. . 64. Jahrgang.

Eine gute und würdige denif

Der Wortlaut der Rote.

T.-B. Berlin, 5. Mai. (Amtlich. Dvcchtbovicht.) Nach­stehende Note fft in Beantwortung der ainerikcm-ischen Note bochgen Monats über die Führung des deutsch«, Untersesbootknsgss dem Botschafter der Vereinigten Staaten bon >..:m-evNü gestern Lubend übergeben wioriben.

. Unterzeichnete beehrt sich, im Namen der kaiserlichen

deutschen Regreru-ng Sr. Exzellenz dem Boffchafter der Ver­einigten Staaten von Amerika, Herrn James SB. G -erard, auf das Schreiben vom 30. vorigen Monats über die Führung des deutschen Unterseebootkrieges nachstehendes zu erwidern:

Die deutsche Regierung hat das ihr von der Regierung der Leverm-gten Staaten in «achen der „Sussex" mitg-weilte Material an die beteiligten Marinestellen zur Prüfung tvei- tergeg eiben. Auf Grund des bisherigen Ergebnisses dieser Prüfung verschließt sie sich nicht der M ög l i ch k e i t, daß das rn Ihrer Note vom 30. vorigen Monats erwähni«, van einem deutschen Unterseeboot torpedierte Schiff in der Tat mit der „Suff-ex iid-errtisch ist. Die beut'ch-e Ntzgi>erulNg Lxwf sich ein»e weitere Mitteilung hierüber Vorbehalten, bis einige noch aus­stehende, für die Beurteilung des Sachverhaltes ausfchl-ag- gcbende Feststellungen erfolgt sind. Falls es sich erweisen follte, daß die Annahme des Kommandanten, ein Kriegsschiff vor sich zu haben, irrig war. so wird die deutsche btegiernng me sich hieraus ergebenden Folgerungen ziehen. '

SM-e Regierung der Vereinigten Staaten hat an den Fall^ der „Sussex" eine Reihe von Behauptungen geknüpft, die m dem Satze gipfeln, daß dieser Fall nur ein ^ e i s p i e l für bi>e voribebachit-e Methode u.nterschiüds'l.oser Zevftorung von Schiffen aller Art, Nationalität und Bestim- mung durch die Befehlshaber der deutschen Unterseeboote sei. Die^ deutsche Regierung muß diese Behauptung mit Ent.' schiedenheit zurückweisen. Auf eine ins ein­zelne gchende Zurückweisung glaubt sie indessen im gcgen- N-ärtigen Stadium der Angelegenheit verzichten zu sollen, zu­mal, da die amerikanische Regierung es unterlassen hat ibre Behauptuiigen durch eigene gute Angaben zu begrün - den. Die deutsche Regievirng begnügt sich mit der Fest­stellung, daß sie, unid zwar lediglich mit Rücksicht auf die Interessen der Neutralen, in dem Gebrauch der Unter- seeboatswaffe sich weitgehende Beschränkungen auferlegt hat, obwohl diese Beschränkungen notwendiger weise auch den Feinden Deutschlands zugute kommen — eine Rücksicht, der die Neutralen bei England und seinen Verbündeten nicht begegnet sind.

In der Tat sind die deutschen Seestreitkräfte a-ngewi-cfen, deii Unterseebootkrieg nach den allgemeiuen völkerrechtlichen Grundsätzen über die Anhaltung, Durchsuchung und Zer störung von Handelsschiffen zu führen, mit der einzigen Aus nähme des Handelskrieges gegen die im englischen Kriegs- geibret betroffenen feindlichen Frachtschiffe, deretweqen der Regierung der Bereinigten Staaten niemals, auch nicht durch die Erklärung vom 8. Februar d. I., eine Zusicherung gegeben worden ist. Einen Zweifel daran, daß die ent- sprechenden Befehle loyal gegeben worden sind und loyal ausgesührt werden, kann die deutsche Regierung niemand gestatten Irrtum er. wie sie tatsächlich vorgekommen sind, lassen sich bei keiner Art der Kriegsführuny ganz ver­meiden und sind in dem Seekrieg gegen den Feind, der sich aller erlaubten und unerlaubten Listen bedient, erklärlich. Aber auch aibgesehen van Jrrtümern birgt der Seekrieg genau wre der Landkrieg für neutrale Personen und Güter, die in den Bereich der Kämpsinden gelangen, unlvermeidliibe Ge­fahren^ in sich. E Selbst in Fällen, in denen die Kampfhand- likng sich lediglich in den Formen des Kreuzerkrieges abqe- spE Hot, sind wiederholt neutrale Personen und Güter zu Schaden gekommen. Auf die Minengefahr, der zahlreiche Schiffe zum Qpfer gefallen sind, hat die deutsche Regierung wiederholt nusmerffam gemacht.

Die deutsche Regierung hat der Regierung der Vereinngtvn Staaten mehrfach Vorschläge gemacht, die bestimmt waren, -die unvermeidlichen Gefahren -des Seekrieges für amerikanische Reifende und Güter auf ein Mindestmaß zurückzuführem. Leider hat die Regierung der Veveimgten Staateii nicht geglaubt, auf diese Vorschläge eingehen zu stllen, mildern falls würde sie dazu beigetragen haben, einien großen Teil der Unfälle zu verhindern, von denen in­zwischen amerikanische Staatsangehörige betroffen worden strL. Die deutsche Regierung hält auch heute noch an ihrem Angebot fest, Vereinbarungen in dieser Mchtuun zu treffen. ' u

Entsprechend den wiederholt von ihr abgegebenen Er­klärungen kann die deuffche Regierung auf den Gebrauch der Unterseeboatwaffe auch im Handelskrieg nicht ver­zichten. Wenn sie sich heute in der Anpassung der Metlxöde des Unterseebootkrieges an die Interessen der Neutralen' zu einem weiteren Entgegenkommen entschließt, so sind für sie Gründe bestimmend, die sich ü b e r die Bedeutung der vorliegAiden Stveitfr-ige erheben.

Stegitmng mißt den hohen Geboten der Men s ch l i ch k e i t keine geringere Bedeutung bei als die Re.gierung der Vereinigten Staaten. Sie trägt auch voll Rechnung der langen gemeinschaftlichen Arbeit- der beiden Reg.oerungen an einer von diesen Geboten geleiteten Ausge- stÄtung des Völkerrechts, deren Ziel stets die Beschränkung de^ Land- und Seekrieges aus die bewaffnete Macht der Koicgführ-endeu mtb die tunliche Sicherung der Mchtkämpfon- oen gegen dee Grausamkeiten des Krilöges gewelfen sind.

ff'ür sich allem würden jedoch diese Gesichtspunkte, so be­deutsam sie sind, für die deutsche Regierung bei dem gegen- wärtigen Stande der Dnge nicht den Ausschlag geben können. Denn gegenüber dem Appell der Regierung der Vereinigten Staaten an die geheiligten Grundsätze der Menschlichkeit und des Völkerrechtes muß die deuffche Regierung erneut und mit allem Nachdruck seststellen, daß es nicht die deutsche, sondern di« britische Regierung gewesen ist, die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller zwischen den Völkern vereinbarten Rechtsnormen aus Leben und Eigentum de? Nichtkämpfers ausgedehnt 'hat, und zwar ohne jede Rücksicht auf die durch.diese Art der Kri-egs- führung schwer geschädigten Interessen und Rechte der Neu­tralen und Nichtkämpfenden. In der b i t t e r st e n Notwehr gegen die rechtswidrige Kriegführung Englands im Kampfe um das^D asein des deutschen Volkes hat die deutsche KriegAfühunng zu dem harten, aber wirff-am-en Mittel des Unterseebootkrieges greifen müssen. Bei 'dieser Sachlage kann die deutsche Regierung nur erneut ihr Bedau-erm -darüber auS- spvcchen, daß die Humanitären Gefühle der ameri­kanischen Regierung, die sich mit so großer SBIärme den be­dauernswerten Opfern des Unterseebootkrieges zu- wendet, sich nicht mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und Kindern erstrecken, die noch der erklärten Absicht -der englischen Regie­rung in den Hunger getrieben werden und durch ihre Hunger­qualen die siegreichen Armeen der Zentralmächte zu schimpf­licher Kapitulation zwingen sollen. <£i« deutsche Regierung und mit ihr das deutsche Voll hat für dieses ungleiche Empfinden um so weniger Verständnis, als sie zu -wiederholtem Male sich ausdrücklich bereit erklärt hat, sich mit der Anwendung der Unteri-eebootwaffe streng an die vor dem Kri-ege anerkannten völkerrechtlichen Normen zu halten, falls England sich dazu bereit findet, diese Normen gleichfalls seiner Kriegsführung zugrunde zu legen. Die v-er- chiodenen Versuche der Negierung -der Beveinigten Staaten, die gvoßbritanniische Regierung hierzu zu bestimmen, sind an der strikten Ablehnung der britischen Regierung gescheitert. England Hot auch weiterhin Völkerrechtsbrncb auf Völker- rechtsbruch gehäuft und in der Vergewaltigung der Neutralen jede Grenze überschritten. Seine letzte Maßnahme, die Er­klärung deutscher Bunkerkohle als Bannware, ver­bunden mit den Bedingungen, zu den-en allein englische Bunkerkohle an die Neutralen abgegeben wird, bedeutet nichts anderes als einen Versuch, die Tonnage der Neu-ir.alen durch unerhörte Erpressungen unmittelbar in den Dienst des englischen Wirtschaftskrieges zu zwingen.

Das deutsche Volk weiß, daß es in der Hand der Regierung -der Vereinigten Staaten liegt, den Krieg im Sinne der Menschlichkeit und des Völkerrechtes auf die Streit- kräfte der kämbfenden Staaten zu beschränken. De ameri­kanische Regierung wäre dieses Erfolges sicher gewesen, wenn sie sich entschlossen hätte, ihre unbestreitbaren Rechte ans die Freiheit der Meere England gegenüber nachdrücklich geltend zu machen. So aber steht das deutsche Volk unter dem Eindruck, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Deutschland in dessen Existenzkampf die Be­schränkung im Gebrauch einer wirksamen Waffe verlangt und daß sie die Ausrechterhaltung ihrer Beziehungen zu Deutschland von der Erffillring dieser Forderung abhängig macht, während sie sich gegenüber den völkerrechtswidrig en Methoden seiner Feinde mit Protesten begnügt. Auch ist t-em deutschen Volke bekannt, in wie weitem Umfang unsere Feinde aus den Vereinigten Staaten mit Kriegs- Mitteln aller St r t versehen werden.

Unter diesen Umständen wird es verstanden werden, daß die Anrufung des Völkerrechtes und der Gefühle der Mensch­lichkeit im deuffchen Volke nicht den vollen Widerhall finden kann, dessen ein solcher Ilppell hier unter anderen iVerhült- nissen stets sicher ist.

Wenn die deutsche Regierung sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entsckiließt, so ist für sie eni- icheidend einmal die mehr als huuderijährige Freund ('-oft zwischen den beiden großen Völkern, sodann aber dcr^ Ge­danke an das schwere Verhängnis, mit dem eine Llu s deh n ung und Verlängerung dieses grausamen und blutigen Krieges die gesamte zivilisierte Mvnschheit be­droht.

Das Bewußtsein der Stärke bat es der deut- chcn Regierung erlaubt, zweimal im Laufe der letzten Monate ihre Bereitschaft zu einem Deutschlands Lebcnsinier- effen sichernden Frieden offen und vor aller Well zu be­

kunden. Sie hat damit zum Ausdruck gebracht, daß es nicht a n ihr liegt, wenn den Völkern Europas der Friede noch länger vorenthalten bleibt. Mit ebenso starker Berechtigung -dc:rf _bie deuffche Regierung aussprechen, daß es vor der .N^eni^ch'h-ei-t uiriJb d>er Geschichte nicht zu verantUiOrt-en tvüve, noch 31monatiger Kviogsdauer die über den Untersee­bootkrieg entstandene Streitfrage eine den Frie- den zwischen dem -deuffchen und dem amerikanischen Volke -ernstlich bedrohende Wendung nehmen zu lassen.

„ -©irrer solchen Entwicklung will die deutsche Regierung, ff toelt e§ an ihr liegt, Vorbeugen. Sie will gleichzeitig ein Letztes dazu l»eitragen, um — so lange der Krieg noch dauert — die Beschränkung der Kriegsführung aus die kämpfenden Streitkräftc zu ermöglichen, ein Zi-el, das d:e F r e i h e i t d e r Meere einschlietzt und in dem sich die deutsche Regi-erung mit der Regierung der Bereinchten Staaten auch heute noch einig glaubt.

Bon diesen Gedanken geleitet, teilt die deuffche Regierung der Regierung der Bereinigten Stcraten mit, daß Weisung an die deutschen Seestreitkräfte ergangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über Anhaltung, iL-urchsuchung und Zerstörung von Handelsschiffen auch i-nner^ halb des Seekrieg-s.Mietes Kauffahrteischiffe nicht ohne Warnung und Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei denn, daß sie f l i e h e n oder Wider st and l e i st e n.

In dem Daseinskampf, den Deuffchland zu führen gezwungen ist, kann ihm jedoch von den Neutralen nicht zu­gemutet iverdeu, sich mit Micksicht auf ihre Jntereffeu im Ge­brauch einer wirksamen Waffe iSeschränkung onszuerlEn, wenn seinen Gegnern gestattet bleibt/ ihrer, seits völkerrechtswidrige Mittel nach Be- l i e b e n zur Anwendung zu -bringen. Ein solches Verlangen würde mit dem Weien der Neutralität unvereinbar sein. Die deuffcl« Regierung ist überzeugt, daß der Regierung der Ve> einigten Staaten eine derartige Zumutung fern liegt; dies entnimmt sie aus der wiederholten Erklärung der am-erikani- 'chen R-egiernng. daß sie allen Kriegführenden gegenüber die t cvletzte Freiheit der Meere wiederherzustellen, entschlossen sei.

Me deuffche Regierung geht demgemäß von der Er. Wartung aus, daß ihre neue SLeiisung an die Seestreit- kläfte auch in den Augen der lltegierung der Vereinigten Staaten jedes Hiudevnis für die SlerwirMichung der in der Note vom 23. Juli 1915 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch während des Kriege? zu bewirkenden SMederherstellung der Freiiheit der Meere aus dem Wege räumt und sie zweifelt nicht daran, daß die Regierung der Bereinigten Staaten nun- mehr bei der gr o ß b r i ta n n i s che n Regierung die alsbaldige Beobachtung derjenigen Völker- rechtlichen Normen mit allem Nachdruck der- langen und durchsetzen wird, die v o r dem Krieg« a l l g -e m e i n a n e r k a n n t waren und -die insbesondere in den Noten der amerikanischen Regierung an die briffsche Regierung vom 28. Dezember 1914 und vom 5. November 1915 -dargelcgt sind. Sollten die Schritte der Regierung der Der- einigten Staaten nicht zu dem gewollten Erfolge führen, den Gesetzen der Menschlichkeit bei allen kriegführenden Naffo- neu Geltung zu verschaffen, so würde die deutsche Regierung sich einer neuen Sachlage gegenüber sehen, für die sie sich die volle Freiheit der Entschließung rovbohalteu mutz.

Der U-nterzeichn-ete benutzt auch diesen Anlaß, um den: Herrn Botschafter die Versicherung seiner ausgezeichnet«» Hochachtung zu erneuern. (Gez.) v. Jagow.

Sr. Exzellenz (

dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika,

Herrn James W. G e r a r d.

Das Vertrauen, das man: in d-ie Rrichsilcitung setzen durfte, ist nicht enttäuscht worden. Das ist der unseres Erachtens Äurchius erfreuliche Eindruck dieser d-eutichen Note. Die deutsche Regierung hat aus -der Stimmung ides deuffchen Volkes heraus eine Sprache gewählt, deren 'E r n stund W ü r d e bei keinem wirklich Neutralen ihre Wirkung verfehlen wird. Ob auch bei Herrn Wiff-on, den -nran ja zu den wirklich Neu- tral-en nicht rechnen kann, das wissen wir nicht. Jeden­falls hoffen wir auf diese Wirkung beim amerikanffchen Volke. Es wird noch mehr über die Note zu sagen sein. Mag sic vorläufig für sich selber wirken. Wir fassen unser Urteil einstweffen dahin zusaanmen, daß sie nicht nur im Ton eine erfreulich entschiedene Antwort auf die Znmutunae:: der Herren Mffon- Lansing darstellt, sondern daß sie auch in den sach­liche n Fosfftellungsn recht a l n ck l i ch ist und gute Hiebe austeili, die sitzen müssen. Daß wir das Maß unseres Entgegenkommens noch nm ein letztes Sffick verlängert haben, wird überall nfft dem Bewnßffein aufg-enoimmen wenden, daß nur -die verantwort-