Sette 4.
Mend-Ausgabe. Erste- Matt.
Mesbadever TaydlaTr.
Mittwoch, IS. Aprll 1»1«
Nr. 186.
Amerika und Mexiko.
Die Verfolgung Villas eingestellt?
W. T.-B. New York, 19. April. (Nichtamtlich.) Der Be- richterstatter der „Associated Preß" bei dem mexikanischen Expeditionskorps meldet telegraphisch, daß die Verfolgung Villas (Nach einer früheren bisher noch unbestätigten Meldung soll Villa bereits den Tod gefunden haben. Schrift!.) wegen eines neuen unverhofften Angriffs unbotmäßiger Soldaten Carranzas auf die Amerikaner eingestellt worden ist.
Der Tod Villas noch nicht bestätigt.
W. T.-B. Amsterdam, 19. April. (Nichtamtlich. Drahtbericht.) Einem hiesigen Matte zufolge mÄdet di« „Times aus Washington: Da man über den Tod Villas nichts Näheres erfährt, fürchtet man in Washington, daß di« Berichte darüber ganz aus der Lust gegriffen sind.
i Die Lage in China. ,
W.T.-B. Berlin, 19. April. (Nichtamtlich. Drahtberichts Die chinesische Gesandtschaft hat folgendes Telegramm aus Peking erhalten: Zwar haben sich die Provinzen Kuanzst nnd Kuantung nacheinander für unabhängig erklärt, dcch herrscht in den übrigen Provinzen und deren Garnisonen vollständige Ruhe, namentlich auch tu jenen Provinzen, rn melchen Truppen aus dem Norden gavnisonierem
mit Genehmigung der Reichsbranntweinstelle festgesetzt. Die Verordnung erweitert sogar das dem Gesamtausschutz der Spirituszentrale bisher zusteheude Bestimmungsrecht mso- 'ern, als auch besondere Arten von Branntwein und Brennereien berücksichtigt werden können. Auch für Branntwein, der in bestimmten Zeiträumen abgesetzt wird, kann der Preis besonders bemessen werden., Für einzelne Fälle — dabei ist insbesondere an Kornbranntwein gedacht — ist ein vereinfachtes Preisfestsetzungsverfahren vorgesehen, wobei der Vorsitzende der Reichsbranntwein stelle endgültig entscheidet.
Aus dem Ausland erngeführter Branntwein ist ebenfalls an die Spirituszentrale abzuliefcrn.
Die Regelung der Karlofselversütterung.
\V. T.-B. Berlin, 18. April. (Amtlich.) Nachdem durch di« Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. März 1916 dre Wartasfelraticmen festgesetzt wurden, di« den Erzeugern zur «Fütterung ihres Viehs bis zum 15. lNiai höchstens zu belassen sind, verbietet nun ein« soeben beschlossene Beckannt- machmig des BundeSrats die Bersütterung größerer als der gezeichneten Mengen und stellt di« Übertretung dieses Verbots mnrer Strafe. Di« Höchstrationen belaufen sich bekanntlich ans 19 Pfund täglich für Pferde, 5 Pfund für Zugkühe, st Pstmrü für Zugochsen, 2 Pfund für SckFveine. Statt der Kartoffeln kann ein Mertel der erwähnten Giswichtsmengen an Erzeugnissen der Kartoffeltrocknung verfüttert werden; die Kerfütterung von Kartstfelftärke und Kartoffelstärkemehl ist indes verboten. Die LandeSzentralbehöiden können iveitere Eiüschrämkungen der Bersütterung vornehmem. Der einzelne Erzeuger darf die Rationen nur für diejenigen Tiergattungen .in Anspruch nehmen, an die er schon bisher Kartoffeln oder )KartofseLtrc>ckenprad>ukte verfüttert hat. In diesem Rahmen darf er jedoch zur Erleichterung seiner Wirtschaftsführung die Motionen sowohl innerhalb der einzelnen Tiergattuny zwischen den verschiedenen Tieren als auch zwischen den verschiedenen Tievgattungen und innerhalb der Zeit bis 15. Mai nach Belieben übertragen, so lange er in den Grenzen «der ihm zu stehenden Gesamtvation bleibt. Zu verstärkter Sicherung 'der Versorgung mit Brotstreckmitteln aus Kar- toffÄn ist ferner die Pflicht der Erzeuger zur Mieferung von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknung ausgedehnt tvor- den. Der Trockner darf in Zukunft nichts weiter zurückbe- hakten als die nach der Bekanntmachung zulässigen Rationen zur Bersütterung an sein eigenes Vieh (sofern und so weit er Trockenprodukte statt Kartoffeln verfüttert und, wenn er zu den „Selbstversorgern" der GÄreidoverckehrsrogelung zählt, das nötige Brotsweckungsmaterial von 1 Kilogramm pro Kop' und Monat (bis zum 15. August). Die überschieß,enden Mengen, die der Ablieferungspflicht unierliegen, dürfen nicht vergällt werden. Die Rationierung gilt vorläufig nur bis zcrm 15. Mai, für die Zeit nachher bleiben besondere Be- j-stimmungen des Reichskanzlers Vorbehalten.
Ein Branntwein - Kriegs - Monopol.
W. T.-B. Berlin, 18. April. (Nichtamtlich.) Die Organisation unserer Kriegswirtschaft erfaßt immer weitere Gebiete. Nun legt das Reich die Hand auch auf den Brannt- wein. Eine Bundesratsverordnung vom 15. April bringt die Einrichwng einer Reichsbranntweinstclle und zugleich ein Absatzmonopol für Branntwein. Dieses Monopol wird der Spirituszentrale verliehen, die bekanntlich bereits in Friedenszetten etwa 90 Prozent der deutschen Branntweincrzeugung kontrollierte. Die Notwendigkeit, auch den Branntwein einheitlich für das Reichsgebiet zu bewirtschaften, ergab sich aus der Tatsache, daß trotz der Einschrän- ikung der Trinkbranntweinerzeugung der Verbrauch von Branntwein erheblich zugenommen hat. Es galt also auch hier wieder, zunächst den Bedarf für Heer und Marine sicherzustellen. Die neu geschaffene Reichsbranntweinstelle ist eine .unter Aufficht des Reichskanzler? stehende Behörde, die insbesondere bestimmt, für welche Zwecke und in welchen Mengen Branntwein verwendet werden kann, für welche anderen ^Zwecke die Verwendung zu beschränken oder ganz einzustellen ist, usw. Der Reichsbranntweinstelle wird ein B e i - x a t beigegeben, der aus Regierungsvertretern und aus Vertretern der hauptbeteittgten Gewerbe, also neben Vertretern per brarmtweirierzeugenden Industrien auch solchen der Essig- ssabriken, der chemffchen Industrie und des Destillationsgewerbes bestehen soll. Der Beirat soll über alle grundsätzlichen Fragen gehört werden, so also namentlich über den Verwendungszweck, über den Umfang des Absatzes und über Pie bei der Festsetzung zu beobachtenden Grundsätze. Das Neue Absatzmonopol bedingt, daß sämtliche Brenner, auch die außerhalb des Verwertungsverbands deutscher Spiritusfabri- ckanten stehenden, zur Ablieferung ihrer Erzeugnisse an bie Spirituszentrale verpflichtet werden. Der Schutz per bisherigen Außenseiter liegt darin, daß sie mit den angeschlossenen Brennern durchaus gleich behandelt werden sollen. Ausgenommen von der Abiatzpflicht ist insbesondere unver schnittener Kognak, Obstbranntwein und anderer Brannt. !wein, der ausschließlich aus den in § 12 des Branntwein Gesetzes genannten Stoffen hergestellt ist. Außerdem unter Legen die Kleiubrennereien der Ablieferungspflicht nur insoweit, als ihre Jahreserzcugung mehr als 10 Hektoliter Alkohol beträgt. Das Monopol ergreift die Bestände an unversteuerten und an versteuertem Branntwein, und zwar ohne ^Rücksicht daraus, ob er verarbeitet ist oder nicht. Es sind aber Mengen von versteuertem oder verzolltem Branntwein, die -nicht mehr als 10 Hektoliter betragen, ausgenommen. Damit keine Stockung in der Versorgung eintritt, ist vorgesehen, daß Branntweinbestände bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch unvollständig vergällt werden können. Bestände von vollständig vergälltem Branntwein find wiederum von der Verordnung ausgenommen. _
' Der Preis, und zwar sowohl der Übernahme- w,e der tDerkrufspreis, wird im allgemeinen von der Spirituszentrale
Die Regelung der Seifeversorgung.
Die Monopolisierung der Cler-Einfuhr. w. T.-B. Berlin, 19. April. (Nichtamtlich. Dwchtberickst.) Nach den Ausführungen zu der gestern vom Bundesrat beschlossenen Verordnung über den Verkehr mit Seife ustmdars die an eine Person in einem Monat abzngebende Menge 100 Grannen Feinseife sowie 500 Gramm andere Seife oder Seiftnpulver oder aridere fetthaltige Waschmittel nicht übersteigen. Die Abgabe darf nur gegen Borlegung der für eine volle Monat,Swoche bestimmten Brotkarte erfolgen. «sie Ad- iist vom Veräußerer -auf ibent S4a>mm 'bet Brebiur^e unter Bezeichnurig der Art und Menge (Gewicht) mit Tinte zu vermerken. Die zuständige Behörde ist befugt, Ärzten, Hahn ärzterx, Feintechnikern, Hebammen und Krankenpflegern einen bis zum doppelten Bewag der oben angegebenen Mengen Seift zukommen zu lassen. Die Versorgung der Barbiere mit Rasftrseift erfolgt durch Vermittlung des 'Bundes deutscher Friseure, Barbiere, Friseure- und Perückenmacherinnungen. Ari technische Betriebe, insbesondere Waschanstalten, durftr, Seifen, Seisenvulvec und fetthaltige Waschmittel nur mrt Zustimmung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tterflche Ole und Fette in Berlin abgegeben werden.
Die Aussühriingsbestimmungen. zu den Verordnungen über dft Einfuhr von E i e r n und die Einfuhr von k o n d e n - sierter Milch und MKchpulver setzen fest, daß aus dem Ausland eiiigeführte Milch und Milchpuwer nur durch dre ZentvaleinkanfSgeftllschaft in Berlin oder mit -deren Genehmigung in den Verkehr gebracht werden dürftn.
Der Reichsverband „Oftpreutzenhilfe"
W. T.-B. Berlin, 19. April. (Nichtamtlich.) Bei der Gründung des Reichsverbards „Ostpreußenhilft" wurde bekanntlich beschlossen, den Reichskanzler und Feld- marschall v. Hindenburg um die geineln,chaftl,che Übernahme des Ehrenpräsidiums über den Verband zu bitten. Der Reichskanzler hat dieser Bitte durch nachstehende drahtlich an den Verbandsvorfitzendcn Obcrpräsidcnten v. Batockr gerichtete Erwiderung entsprochen: Euer Exzellenz danke ich vermno- lichst für die Mitteilung über die heute vollzogene Begmrn- dung des ReichsverbandS „Ostpreußenhilfe". Die damit hergestellte enge Gemeinschaft zwischen den von der Kriegsnot betroffenen Teilen Ostpreußens und der Gesamtheit im Reich und über seine Grenzen hinaus in edlem Wettstreit gebildeten Hilfsvereinen betrachte ich als ein kostbares neues Zeugnis für den uns und unsere Verbündeten zum Sieg führenden Geist unbedingter gegenseitiger Opferbereitschaft. Ich rechne es mir deshalb zur hohen Ehre ari, das Ehrenpräsidium des Verbands zu übernehmen und an der Durchführung der ihm gestellten großen Ausgaben nach Kräften Mitwirken zu dürfen.
Deutsches Reich«
» und Prrsonal-Nachricht-n. Dem Präsidenten de« Kaiser licken Statistische» Amts Delbrück ,st der Cb-ratn: a» Äug- Geb Oderregi uungsrat verlieben worben. Präsident Del.rua, der lange Jch-e hindurch Direktor im Patentamt und dann vor- tragende Rat im Reichsamt des Innern war ss'dt i-'t tS12 äls Nacksolper van der Borghts an de: Spitz? des 5tar,erl,chen
Bundrsratsbcschliiffe. In der gestrigen Sitzung de» Bundesrats gelangten zur Annabme der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Wahlen nach der RerchSversrchc- rungsordnung, der Entwurf einer Bekanntmachung über bte Einfuhr von Zigarettentabak, der Entwurf einer Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife, der Entwurf erner Be kanntmackung über die Einfuhr von Eiern, der Entwurf einer Bekanntmachung über Druckpapier, der Entwurf erner Bekanntmachung über die Einfuhr kondensierter Milch und Milcbpnlver und der Entwurf einer Bekanntmachung über die Todeserklärung Kriegsvcrschollener.
Heer und §loL1e.
Generalleutnant z. D. Friedrich v. Kamptz, geboren am 11. August 1843 zu Stettin, ist in Berlin gestorben. Exzellenz v. Kamptz war zuletzt Kommandeur der 14. Infanteriedivision in Düsseldorf. ^ ^ ,,
Ordensverleihung. Admiral z. D. D i ck, bisher Direktor des Werftdepartemcnts im Reichsmarineamt, ist aus Anlaß seines Übertritts in den Ruhestand der Rote Adlerorden erster Klasse mit Eichenlaub verliehen worden.
Verlegung der Flleger-Ersatz-Abteilnng Sir. 1. Die Flieger Ersatz-Alteilnnz Nr. 1 is! an'. 1. April 1816 von Döbcritz nach Altenburg verlegt worden.
in deur Regierungsbezirk Wiesbaden unmittelbar nach dem Osterfest eine ähnliche Eatnmlung veranstaltet. 2>ie Ausrufe hierzu werden, wie Landrat Dr. Klauser in der Höchster Kreistagssitzung mitteilte, in diesen Tagen veröffentlicht Rohkaffee. Amtlich wird bckanntgegeben.: Der
Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H., Berlin W. 9, teilt folgendes mit: Das B er bot, Rohkaffee zu rösten, das gleichzeitig mit der Kafsce- bestandsaufnahme erfolgte, wird hierdurch für die t.aushar- tungen, die sich zurzeit im Besitz von Rohkaffee besinden, insoweit aufgehoben, als das Rösten von Rohkassccmengen biL^zu 10 Kilogramm gestattet wird.
— Da? Schlachten von Zirgenmuttrrlämmcrn, die in die- sem Jahr geboren sind, ist vom Minister für Landwirtscyaft, Domänen und Forsten auf Grund einer Bekanntmachung des Reichskanzlers verboten worden, und zwar bis zum 15. Mai d. I. Auf sogenannte Notschlachtungen findet da? Verbot keine Anwendung. Ausnahmen von dem Verbot können aus dringenden wirtschaftlichen Gründen zugelassen werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe^ bis 1500 M. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft.
Invaliden- und Hintcrbliebenenversichcrung der Armierungsarbeitcr. Nach dem Erlaß vom 7. August 1914 waren sämtliche Armierungsarbeiter als Personen anzusehen, die „fteiwillig militärische Dienstleistungen" im Sinne des 8 1893 Ziffer 2 der Ncichsversichcrungsordnung verrichten und deshalb Beitragfreiheit genießen. DaS Reichsversicherungsamt hat aber unterm 12. Februar 1916 im Streitver- fahren endgültig entschieden, daß für die Armierungsarberter Beitragsreiheit nicht in Anspruch genommen werden könne:. Die Beiträge müssen daher nachentrichtet werden. Wegen der Nachentrichtung für b e r e i t s e n t l a s se n e Arbeiter bleibt besondere Anweisung abzuwarten. Für die augenblicklich noch beschäftigten Armierungsarbeiter ist die Beitragzahlung für die ganze Dauer der Beschäftigung alsbald zu regeln. Das Reichsversicherungsamt hat in seiner Entscheidung an- erkannt, daß die Nachentrichtung im vorliegenden Fall ohne Verschulden des Arbeitgebers (8 1433 der Reichsversicherungsordnung) erfolgt. Die Beiträge sind deshalb zwar vom Arbeitgeber voll zu entrichten, die Versicherten müssen sich aber den Abzug der anteiligen Beträge vom Lohn auch für die rückliegende Zeit gefallen lassen. Zur Vermeidung von Härten kann der Abzug in Teilbeträgen erftl- gen. Zweifel über die Durchführung sind bei der Fabriken- cbteilung des Kriegsministeriums zur Sprache zu bringen. 1
— Die Kriegsunterstützungskasse ist Karfteitag und den zweiten Ostertag vormittags von 9 bis 1 Uhr für den Verkehr geöffnet.
— Die Preußische Verlustliste Nr. 509 liegt mit der Bayerischen Verlustliste Nr. 261 in der Tagblattschalterhalle (AuZ- kunftsschalter links) sowie in der Zweigstelle Bismarckring 19 zur Einsichtnahme auf. Sie enthält u. a. Verluste der Infanterie-Regimenter Nr. 117 und 353, der Reftrve-Jnfan- terie-Regimenter Nr. 80, 118 und 224 sowie des Feldartillerie- .egiments Nr. 27.
— Fm Brethov-n-Koni-rvatorinm (Friedrichstroße 48) fanden verflossene Woche die Schlußprüfungen de« Winterhalbjahre« statt und -zeigten durch ihren vortrekflichen Verlauf, daß von Gerten de« Lcbrerpersonal« und der Schüler mit gleicher Liebe und großem tzleiße gearbeitet woeden war. Da« neue Schuhahr beginnt am 1. Mai.
— Fabers mllitärberechtigte höhere Knabenschule. Das abge. lausene Schuljahr hatte am 15. April 1915 leinen Anfang genommen. Trotz de« Krieges war cs möglich, den Unterrichtsbetrieb voll aufrecht zu erhalten, nur lür die teckmiscken Fächer, Turnen, Zeichnen und Singen, konnten kerne Lehrkräfte gewonnen werden, ^.er Herbstschlußprüfung am 3. und 4. SeRember :915 unterzogen itd) 7 und der jetzt ;u Ostern abgehalrenen 19 Schüler; kamtl-.che 17 Prüllinqe bestanden und erwarben daniit zugleich die wistenschatt- liche Berechtigung für dm emjährig-ireiwilllgen Dienst. Das neue Schuljahr beginnt «tu 28. April.
— Kleine Notizen. Am Karfteitaa finden im Kurhaus keine Ko», zerte statt.-Herrn Karl Philipp Momberg er hier, Dotzhermer Straße 171, ist' für eine Heoelverschlußklrpve für Sacke-Fullvorr:ch< tui,i.cn znm Absackcn von Koh'en, Kok«. Äartos,elir usw. unt« Nr. 54 930 ein Musterschutz eingetragen worden.
Vorberichte über Kuitft. Vorträge und verwandte». * Residenz-Theater. Am Samsteg und Sonntagabend wird oat Traucrst iel „Armut" von Anton Wildqans aulgesührt, den, ,etzt p schnell bekannt gewordenen öst-rrrichischen Dichter, eine wechcLou« Dichtung der Tragödie verschämter Armut. Da« Werk hat in München, Hamöarg, Berlin. Leipzig usw. tiefsten Eindruck gemach-t. Sonntagnachnnttag geht „Jettchen Gebert' zu halben Preisen o Szene. Der Montig, zweiter Feiertag bringt abends „Die .cstgi ErzcNeni" und nachmittags zu halben Pceisen Der Bur,che des Herrn Oberst". Die Abendvorstellungen an berden Feiertagen b«> aii-nen un- V-8 'Ihr, Dutzend- und Fünisigerkarten haben E'-Itig- keit. Der Vorverkauf zu sämtlichen Vorstellungen b-.glvnt inorgl» Donncrktag. ___
Aus dem Landkreis Wiesbaden.
Nus Stadt und Land.
Wiesbadener Nachrichten.
— Gegen die Hamster. Unter Bezugnahme auf die um ter dieser Überschrift in der Montag-Abend-Ausgabe ver> öffentlicht- Bekanntmachung des bayerischen Kriegsministe- rrums und den Beschluß des Münchener Lebensmittelaus- schusses wird uns geschrieben: Wenn bei uns in der gewünschten bayerischen Art vorgegangen werden sollte, so wird man sich hoffentlich nicht aus die Städte beschränken, sondern vor ollem die unzähligen H a m st e r n e jt e r auf dem La n d e a u s h e b e n. Denn dort finden sich die Vorräte an xsleizch, Speck und Lebensmitteln jeder Art, durch deren Zuruckhaltung der Notstand der städtischen Bevölkerung verursacht ist, der die Städter ihrerseits wieder dazu bringt, aus Furcht vor wirklicher Hungersnot einige Vorräte ernzuhamstern, die im Vergleich zu den auf den Dörfern zurückgehaltenen einfach armselig genannt werden können. Wenn man diese beschlagnahmt, darf man das Land nicht verschonen.
I — Nassauischr Goldsammlung. Nach der außerordenürch j erfolgreichen Sammlung von Goldsachen zur Stärkung des Goldbestandes der Reichsbank in der Rheinprovinz wrrd auch
— Biebrich, 19. April. Di- städtische Sparkasse bleibt aa Samstag dieser Woche geschlossen.
— Dotzheim. 18. April. Aa Stelle des verstorbenen crriedrr Wilhelm Wintermeycr 2r rst vom Amtsgericht der Lanvtmrt Kcw Wilhelm Wintcmeyer Ir zum EeMchtSmann bei dem hlestge» Ortsgericht ernannt worden. — Einen O ft c t a r u 3 an die D Mmct imFeldc mit allerlei Nachrichten au« der Heimat, Vrrc.e» mi« der Front usw., gibt H:rr Dekan Balze: unentgeltlich für zede« Gemeindeglied im Felde ab. Für weitere Nummern wird Dcckung der Unkosten ein Bürag von ze 10 Pf. erhoben.
LS Erbenheim, 18. April. Dir regelmäßigen Impfung«« der Kinder in, Jahre 1916 finden am 3. Mai d. I. von na.hmitta,
4 Uhr ob, '.n der neuen Schule m der TannuvftraLe statt.
Provinz Hessen-Nassau.
Regierungsbezirk Wiesbaden.
ht Höchst a. M., 18. April. Der Kceistag für dW
r ei« H öch st' hielt heute nnitag nute: dem Vorsitz des rats Dr. Klauser ein? dringliche Sttznitg ab, die sich m Hauttsoche mit Kriegsmaßnahmen bcftianigtc. Ter Kreish halvvlan für das Rechnun.zsjahr 1916 wurde von, Borntzen^l Awpper Weite erlä-t'.-rt. Er gaßt sich völlig den krregSDcrt,chastl. Vmdältnissen an und bietet ein Bild äußerster vparsamkett. . a-^ßtcn Ausgaben ers°rd-rn di- Kr-egsnnl-rstutznnge». 8 Deckung der-hohen und im Laufe d^Jubres .^stelzenden A» gaben genebimst- der Kre.staz dre Erbohniu, d«? «teuer s kür Kreisbednrftisse von v'/» auf 7 ,st Pro;. Jmg^rmt s- dcr Haushalt «plan sür 1916 m Enrnaqmen und An-gabcn 448 WO M. (19>5: 436 000 M.) ab. saerncr erktarste der lkret seinen Beiwitr z« dem Hüftvere« ftr den Wicberatlsban des Kr S t a l l n p ö n e n mrt etncm S^ntcaz von M.
mittel». Weit?« 31 009 M. s>: noch aui de» ^Krms entfallen, . in den Orten des Kress« dnr» Sammln.^en oder durch Er. ans koenmtmesse« Fond« anfgodracht werden.
