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Samstag, tt. März 1916. M0vgEN- KUSgabe. Nr. 119. . 64. Iahrgang.

Neue Erfolge westlich von Douaumont und im Voevre.

Die Franzosen wieder in der Panzerfeste Baux. — Die Überlegenheit der deutschen Flieger im Westen. — Gegen 6 deutsche 20 feindliche Verluste im Februar.

Der Tagesbericht vom 20. Marz.

W. T.-B. Großes Hauptquartier, 10. Marz. (Amtlich.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Auf dem westlichen MaaSnfer wurden bei der Säuberung des Rabenwaldes und der feind­lichen Gräben bei Bethincourt 6. Offiziere, 681 Manu gefangen sowie 1! Geschütze cingrbracht. Der Ablain-Wald und der Bergrücken westlich von Douaumont wurden in zähem Ringen dem Gegner entrissen. In der Wacvre schoben wir unsere Linie durch die Waldstücke südlich von D a m I o u p vor

Gegen unsere neue Front westlich und südlich des Dorfes sowie bei der Feste V a n r führten die Fran­zosen kräftige G c g e n st v ß c. In ibrem Verlaus gelang cs dem Feind, in der Panzerfeste selbst wieder Fuß zu fassen. Im übrigen wurden die Angriffe unter starken Verlusten abgewicscn.

Unsere Kampfflieger schössen zwei englische Flugzeuge ab, einen Eindecker bei Whtschaete (südlich von Äpern) und einen Doppeldecker nordöstlich von La Basier. Der Jnsaffc des ersteren ist tot.

Im Monat Februar war die Angriffstätig­keit unserer Fliegervcrbände, die Zahl ihrer weit­reichenden Erkundigungen und Geschwnderflüge hinter der feindlichen Front erheblich größer als je zuvor. Die folgende Zusammenstellung beweist nicht nnr aufs neue unsere Überlegenheit, sondern widerlegt auch die von gegnerischer Seite beliebte Behauptung, unsere Luftkampfvcrlustc seien nnr deshalb so gering, weil sich unsere Flugzeuge nicht über die feindlichen Linien wagten.

Der deutsche V c r l u st an der Westfront im Februar beträgt im Lnitkampf durch Abschuß von der Erde: Vermißt 6; im ganzen 6. Die Franzosen und die Engländer haben verloren: Im Luftkampf 13,

durch Abschuß von der Erde 5, durch unfreiwillige Lan­dung innerhalb unserer Linie 2; rin ganzen 20. Hier­bei ist zu berücksichtigen, daß wir grundsätzlich nur die in unsere Hand gefallenen oder brennend abgestnrzten, nicht die zahlreichen sonst hinter den feindlichen Linien abgeschossenen Flugzeuge des Gegners zahlen.

Östlicher und Balkankriegsschauplatz.

Keine wesentlichen Ereignisse.

Oberste Heeresleitung.

Österreichisch-ungarischer Tagesbericht-

W. T.-B. Wien, 10. März. (Nichtamtlich.) Amtlich verlautet vom 10. März, mittags:

Russischer und südöstlicher Kriegsschauplatz.

Nichts Neues.

Italienischer Kriegsschauplatz.

An der k ü st c n l ä n d i f ch e n Front unterhielt die itatlienische Artillerie stellenweise ein mäßiges Feuer, das nur vor dem Tol,neiner Brückenkopf lebhafter wnrdc. An der Kärntner und Tiroler Front ist dir Gefechtstätigkeit nach wie vor gering. Durch Unter­suchung wurde festgcstellt, daß die Italiener diesmal im Rombvn-Gcbiet Gasbomben verwendeten.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstab«: v. Höfer, Feldmarschallentnaut.

Eine neue deutsche Erklärung in Washington.

Die Londoner Seekriegrechtserklärung. — Das Unterseeboot als neues Kampfmittel.

W. T.-B. Berlin, 10. März. (Nichtamtlich. Drahtbericht.) Der kaiserliche Botschafter in Washington hat im Auftrag der kaiserlichen deutschen Regierung dem Staats­sekretär der Vereinigten Staaten von Amerika folgende Mitteilung gemacht:

Die kaiserliche Regierung legt Wert darauf, die bisherige Entwicklung noch eininal mit aller der Offenheit zu präzisie­ren, die den freundschaftlichen Beziehungen der beiden großen Völker und dem ehrlichen Wunsch der kafferlichen Regierung, diese vor allen Trübungen zu bewah­re«, entspricht. Bei Beginn deS Kriegs hat die deuffche Re-

gicrung sich auf den Vorschlag der Vereinigten Staaten von Amerika sofort bereit erklärt,

die Londoner Seekriegrechtserklärung zu ratifizieren.

Die de utsche Prisrnordnung wurde schon vorher auf Grund der Bestimmungen der Londoner Scckricgsrechtserklä- rung ohne jede Einschränkung erlassen. Dadurch wurde an­erkannt, daß die geltenden Bestimmungen des Völkerrechts, die den legalen Handel der Neutralen auch mit den Krieg­führenden und die Freiheit des Meeres sicherten, deutscher­seits in vollem Umfang berücksichtigt werden sollten.

England lehnte es ab, die Londoner See­kriegrechtserklärung zu ratifizieren

und begann »ach AuSbruch deS Kriegs den legalen Handel der neutralen Staaten zu beschränken, um dadurch Deutschland zu treffen. Den systematischen Verschärfungen der Konter­bandebestimm, ntgen vom 5. August, 20. August, 21. Septem­ber und 29. Oktober folgte am 3. November 1914 ein Erlaß der britischen Admiralität, daß die ganze Nordsee als Kricgsgebiet anzuschcn sei, in der die Handrlsschiff- fahrt jeder Art den schwerste» Gefahren durch Minen und Kriegsschiffe ausgesetzt sei. Ein Protcst der neutralen Staaten hatte keinen Erfolg. Schon von diesem Zeitpunkt an gab es kaum noch eine Freiheit des neutralen Handels mit Deutschland. Im Februar 1915 sah Deutschland sich gezwun­gen, Gegenmaßnahmen zu treffen, die das völker­rechtswidrige Vorgehen der Gegner bekämpfen sollten, und wählte für die Gegenmaßnahmen

neue Kriegsmittel, deren Verwendung im Völkerrecht überhaupt noch nicht geregelt ist.

Es brach damit kein geltendes Recht, sondern trug nur der Eigenart der neuen Waffe des 17-Boots Rechnung. Der Gebrauch der neuen Waffe mußte die Bewegungsfreiheit der Neutralen cinschräntcn und bildete eine Gefahr, der durch eine besondere Warnung begegnet werden sollte, entsprechend der vorausgegangenen englischen Warnung vor den Gefahren des Kriegsgebiets der Nordsee. Die Regierung der Ver­einigten Staaten von Amerika trat, da beide kriegführenden Parteien in der deutschen Note vom 17. Februar 1915 und in der englischen Note vom 18. nnd 20. Februar 1915 den Ein­spruch erhoben, daß ihr Vorgehen nur eine Vergeltung der Rcchtsbrüche der Gegner sei, an beide kriegführenden Par­teien heran, um nochmals zu versuche», das vor dem Krieg anerkannte Völkerrecht wieder zur Geltung zu bringen. Sie forderte einerseits Deutschland auL den Gebrauch seiner neuen Waffe den Bestimmungen für die alten Kriegsmittel anznpasicn, andererseits England, Lebensmittel für die nicht- kämpfende Bevölkerung Deutschlands zur Verteilung unter amerikanischer Kontrolle passieren zu kaffen.

Deutschland erklärte am l. März 1916 seine Bereitwilligkeit,

während England am 15. März eine Verständigung auf Grund der amerikanischen Vorschläge ab lehnte. England besei­tigte sogar durch seine Order vom 11. März 1915 den letzten Rest der völkcrrechtSmäßigcn Freiheit des neutralen Handels mit Deutschland und dessen neutralen Nachbarländern. Der Zweck war, Deutschland durch Aushungerung zu bezwingen. Trotzdem entsprach Deutschland im weiteren Verlauf des Kriegs, nachdem bei verschiedenen Gelegenheiten gegen seinen Wunsch und Willen neutrale Bürger ums Leben gekommen waren, in der praktischen Verwendung seiner 17-Bovtswaffe den Wünschen der amerikanischen Regierung in so entgegen­kommender Weise, daß

die Rechte der Neutralen auf den legale« Handel tatsächlich deutscherseits überall un­beschränkt

waren. Aber England machte die Ausübung deS völkerrecht­lich geregelten Gebrauchs der Unterseeboote nunmehr dadurch unmöglich, daß es nahezu sämtliche Handelsschiffe bewaffnete und einen angriffswcisen Gebrauch der Geschütze an­ordnete. Die deutsche Regierung hat gehofft, daß das tatsäch­liche Tatsachenmaterial die neutralen Regierungen auf Grund der von den Vereinigten Staaten am 23. Januar 1916 gemachten Entwaffnungsvorschläge instand setzen würd* die Entwaffnung der Handelsschiffe durchznsetzen. Tatsächlich ist aber die Bewaffnung mit Geschützen von unseren Gegnern mit großer Energie weiter betrieben worden. Der Grundsatz der amerikanischen Regierung,

ihre Bürger von feindlichen Handelsschiffen fern zu halten,

wurde von England und seinen Alliierten dazu benutzt, Han­delsschiffe für den Angriff zu bewaffnen. Der Besehe! des Waffengebrauches wurde ergänzt durch die Weisung an die Führer der Handelsschiffe,

falsche Flaggen zu führen und U-Boote zu rammen.

Nachrichten über ausgezahlte Prämien und Verleihung von Ehrenzeichen an erfolgreiche Handel-ffchiffsfübrer zeigen die Wirkung dieser Befehle. Diesem englischen Vorgehen haben sich deffeit Verbündete angcschlvssen. Jetzt steht Deutsch- land vor der Tatsache: a) daß eine völkerrechtswidrige Blockade (vergl. amerikanische Note an England vom 5. November 1915) seit einem Jahre de» nentralra Handel

den deutsche» Höfen fern hält nnd Deutschlands Ausfuhr un­möglich macht, b) daß die völkerrechtswidrige Ber­sch ä r f u n g der Konterbandebestimmungen (siehe ameri­kanische Note an England vom 5. November 1915) seit ein­undeinhalb Jahren den für Deutschland in Frage kommende» Seeverkehr der neutralen Nachbarländer verhindern; c) daß

völkerrechtswidrigeEingrifferndiePost (siehe

amerikanisches Memorandum an England vom 11. Januar 1916) jede Verbindung Deutschlands mit dem AuSiand zu ver­hindern strebten; d) daß die s Y st e m a t i s ch gcsteigcrtc Vergewaltigung der Neutralen nach dem Grund­sätze „Macht über Recht" den Verkehr mit Deutscktland über die Landesgrenze unterbindet, um die Hungerblockade der friedlichen Bevölkernng der Zentralmächte zu vervoll- stüildigcn; e) daß Deutsche, die von unseren Feinden ans See angetroffen werden, ohne Rücksicht, ob sie Kämpfer oder Nichtkämpfer sind, der Freiheit beraubt werden; l) daß unsere Gegner Handelsschiffe für den Angriff b c - w a f f n e n und dadurch die Verwendung des Unterseebootes nach dem Grundsätze der Londoner Deklaration unmöglich ge­macht haben (siehe deutsche Denkschrift vom 8. Februar 1916). Die kaiserliche Regierung darf hoffen, daß die fremrd-« schaftlichen Beziehungen, die in einer hundertjährigen Ver­gangenheit zwischen den beiden Völkern bestanden, der hier dnrgelcgtc Standpunkt trotz der durch das Vorgehen unserer Feinde erschwerten Verständigung zwischen den beiden Völkern von dem Volke der Bereinigten Staaten gewürdigt werden wird.

Die Lage im Westen.

Die Offensive an der Maas.

102 Luftgefechte an einem Tage.

I-. Berlin, 10. März. (Eig. Meldung. Jens. Bln.) Der Angriff unserer Truppen auf dem linken Maasufer macht, wie ergänzende Meldungen zum letzten Heeresbericht sagen, planmäßige und gute Fortschritte. Das Dorf Bethincourt war zwar immer noch in ftanzösischer Hand, aber die Vorstellung von Mort'homme wurde genonrmen. Diese liegt schon etwas südlich wie Bethincourt; etwa am Weg nach Curmier in westlicher Richtung dann ein Knie bil­dend, das dann nördlich nach dem Dorf Bethincourt führt. Französische Gegenangriffe gegen unsere neue Stellung im kleinen Nabenwald nnd im Curmicrwald wurden abgewiesen. Die Aktionen auf dem rechten Maasufer, die gestern ihr vorläufiges Ziel erreicht haben, begannen am 7. März mit dem Einschietzen und am 8. März mit dem Wirkungsschietzen gegen die befestigte Front von Donau- mont-Hardoumont vor Vaux. Der Jnfanterieangriff setzte im Lauf des 8. März ein und wurde mit Einbruch der Nacht durchgeführt. Der Sturm ist auf diesem ganzen Front­stück glänzend gelungen. Die Franzosen be­schränkten sich darauf, die von uns in der Woevre-Ebene be­setzten Dörfer zu beschießen.

Während unten die Kämpfe toben, spielen sich auch in der Luft wahre Schlachten ab. Die Flieger haben sich in großer Zahl zusammengefunden -und suchen einander am Aufklärungs- und Zerstörungswerk zu hindern. So fanden am 8. März allein über dem Abschnitt von Douaumont 10 3 Gefechte in der Luft statt. Dabei wurden drei feindliche Flugzeuge abgeschossen, 5 weitere mutzten innerhalb der fran­zösischen Linie eiligst niedergehen. Dagegen haben wir keines unserer Flugzeuge eingebüßt. Alle Flieger kehrten zurück, wenn auch zum Teil verwundet und mit etwas beschädigten Apparaten. Der schon erwähnte, wenn auch nicht mit Namen genannte Fokkerflieger, der in der letz­ten Zeit mehrere Gegner zur Strecke brachte, hat auch bei dein französischen Fliegerangriff auf Metz wieder seine Geschick­lichkeit bewiesen. Er war es, der das Flugzeug des feindlichen Geschwaderführers zur Notlandung zwang. Es kam un­beschädigt nieder. Der unverwundete Kapitän Dutertre, der oft als einer der besten ftanzösischen Militärflieger genannt wurde, ist gefangen, sein Beobachter tot. In den Vogesen dauern die Artilleriekämpfe fort.

Die Berichterstatter an der französischen Front unerwünscht.

Br. Genf, 10. März. (Eig. Drcchtbencht. Zeus. Bln.) Die Berichterstatter der ftanzösischen und neutralen Presse an der ftan­zösischen Front sind nach einer Pariser Meldung nach Paris zurück- gesandt worden. Die Maßnahme erfolgte auf besonderen Wunsch des Oberkommandos.

Oer Nrieg gegen Portugal.

Zur Abreise der Deutschen aus Portugal.

L. Berlin, 10. März. (Eigen- Meldung. Zenis. Mn.) Nach stier emgetroffenen Meldungen waren bereits sämtliche deutschen Staatsangehörigen aus Portugal abgercist, als unser Gesandter Dr. Rosen seine Pässe forderte. Vielleicht verzögerte unsere Regierung ihren unvermeidlichen Entschluß um etwa 10 Tage in der Ab­sicht, den Deutschen Zeit zu lassen, mit ihren Familie» nnd ihrem versendbarcn Besitz in Sicherheit zu komme«. Den deutschen Ansiedlern in den portugiesischen Kolo­nien wird es freilich nicht möglich gewesen sei», abzu- rciscn, es war nicht einmal möglich, sie sämtlich vo« dem Abbruch der Beziehungen mit Portugal zu tzey, ständige«. —' * , **»*^*“‘