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Mittwoch, 5. Januar 1916.

Nr. 6. » L4. Jahrgang.

Der Krieg.

Oer Tagesbericht vom 5. Januar.

W. T.-B. Großes Hauptquartier, 5. Jan. (Amtlich.)

westlicher Kriegsschauplatz.

Artillerie- und Minenkämpfe an mehreren Stellen der Front.

Gestlicher und valkan-Nriegsschauplatz.

Die Lage ist unverändert.

Oberste Heeresleitung.

Oie Ereignisse aus dem Balkan.

Die Einschüchterung Griechenlands durch den vteroerband.

Br. Athen, 6. Jan. (Eig. Drahtbericht. Jens. Mn.) Die

englisch-französische Flotte erhielt Befehl, nach Saloniki zurückzukehren. Vor Saloniki stehen Flotteneinheitcn, die sichtlich nur den Zweck haben, Griechenland einzuschüch- t c r n und ein möglicherweise in Betracht kommendes aggrcssi. Les Auftreten Griechenlands zu verhindern.

Zeindliche Truppenlandungen in llavalla?

Br. Budapest, 5. Jan. (Eig. Drahtbericht. Jens. Bln.) Eine aus Xanti in Sofia eingetrosfene Meldung besagt: In dem griechischen Hafen 5k a v a l l a liefen unter dem Schutz von vier englische» Kreuzern englische und französische Transportschiffe ein. Sie landeten zahlreiche Kolo- n i a l m i l i t ä r p e r s o n e » und Kricgsgcrät. Die Transportschiffe sind unter dem Schutz eines Kreuzers wieder ausgelaufen. Drei andere Kreuzer bleiben vor Kavnüa. Die verhafteten Uonsuln sollen nach der Schweiz gebracht werden.

W. T.-B. Paris, 5. Jan. (Nichtamtlich.) Die Agence Havas meldet amtlich: Die in Saloniki verhaftete» feindlichen Konsuln, die nach Marseille verbracht werden, werden gleich nach ihrer Ankunft in diesem Hafen zur schweize­rischen Grenze verbracht werden.

*

Nachdem zuerst die allerdings wohl mehr Gerüchten ent­springende Nachricht verbreitet worden war, daß die ver­hafteten Konsuln Deutschlands, der Donaumonarchie und der Türkei nach Malta unterwegs feien, kommt nun eine Meldung, die wissen will, 'daß die Verhafteten nach Marse lle verbracht und von dort an die schweizerische Grenze abgc- schoben werden sollen. Vorausgesetzt selbst, daß dich: Absicht den Tatsachen entsprechen sollte und die in Haft lefindlicyen Konsuln so wieder in Freiheit gchetzt würden, weil ihnen damit die Reise in die Heimat offen stände, so bleibt die Verletzung der Hoheitsrechte Griechenlands von seiten deS Vierverbandes doch noch voll und ganz bestehen. Denn ungeschehen gemacht werden kann dieser Gewaltakt uie- und nimmermehr. Aber auch die Absetzung in fremdem Gebiet nimmermehr. Aber auch die Absetzung in fremdem Gebiete stellt sich als eine Umgohung, ja geradezu als Verhöhnung der Forderungen Griechenlands dar, das in seiner Protestnote ausdrücklich verlang, daß die gewaltsam entführten Konsuln unverzüglich auf g r i e ch i s ch e m Boden wieder abzufetzen wären. Aufs neue beweist der Vrerverband, wie er die Ge­walt und das Bestimmungsrecht aus den Händen Griechen­lands entrissen hat, wie er die griechischen Behörden als Nullen behandelt und vielleicht in kurzer Zeit schon ganz über rhr Tun und selbst über ihre Freiheit entscheiden wird, wenn die griechische Regierung nicht bald in unzweideutigster Weise kunogibt, daß sie ihr Recht als Hausherr nicht mehr mit Protesten, sondern auch mit den drastischsten Mitteln zu wahren entschlossen ist.

Erscheint es doch nach Peters von Serbien Ankunft immer tvahrscheinlicher, daß sich die Bierveribändler samt den serbischen Flüchtlingen immer häuslicher auf dem gastlichen Boden Griechenlands einznrichten gedenken, daß an Stelle der Lcmdcsgesehc die englisch-französischen Gesetze der mili­tärischen Eindringlinge zur Anwendung kommen und daß an Stelle Athens das englisch-französische Saloniki zum Zentral­punkt des ReUierens gesetzt wird. Oder will sich die griechische Regierung rioch ferner Demütigungen über Demütigungen gefallen lassen? Mutz den mit der Türkei und Bulgarien Verbündeten Mittelmächten erst und endlich der Geduldsfaden reißen, damit sie die Aufgabe erfüllen, die Griechenland gegenüber Franzosen und Engländern zur Durchführung zu bringen, allein zu ohnmächtig erscheint? Wenn Griechenland der Hilfe bedarf, so mag es nur laut und vernehmlich seine Stimme «schallen lassen. Deffen kann es gewiß sein, daß sein Ruf nicht ungehört verhallen wird, und daß die rm Norden stehenden Verbündeten darauf brennen, das zum Schauplatz wüstesten Durcheinanders gewordene Haus wieder gründlich zu reinigen. Bisher hoben mancherlei Rücksichten van solchem Vorgehen abgehalten. Aber sollten einerseits altüberkommene Gegensätzlichkeiten endlich in der Stunde der Gefahr vergessen werden, so kann doch gerade Bulgarien liche Truppen vor seiner Nase gelandet werden, die, so lange liche Truppen vor seiner Nase gelandet werden, die so kauge der .Krieg währt, eine beständige Bedrohung seiner Grenzen bilden würden. Wir vertrauen daraus, daß auch Griechenland zu dieser Einsicht kommen und vor allem seine Hohettsrtchte nicht länger ungestraft beleidigen lassen wird.

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wurde, wird die diplomatische Vorgeschichte des Ereignisses fölgendermaßen geschildert:

Seit zwei Wochen lief in iSalonikr das Ge- rächt um, die Heeresleitung der Verbandsmächte be­absichtige, zur Verhaftung des Personals der Kon-, sulate der Mittelmächte zu schreiten. Infolgedessen b e- eilte sich die griechische Regierung, die Wer-. bandsmachte zu verständigen, sie könne unter keinen Umständen zulasten, datz jene die griechischen Hoheitsrechte über Saloniki soweit vergäßen, daß sie gegen Personen, die auf neutralem Boden sich auf­hielten und daher das Recht hätten, sich unter dam Schutze der Gesetze und der Ortsbehörden in vollster Sicherheit zu glauben, ohne vorherige Verständigung einen Anschlag ausführen und sie belästigen. Die Re­gierung erinnerte die Verbandsmächte daran, datz sie nach den ursprünglichen Regeln der Menschlichkeit jedenfalls die heilige Pflicht hätten, die griechische Re-, qierung rechtzeitig von ihren Absichten zu verständigen.

damit Ädaßregeln getroffen werden könnten, me me sichere Abreise der so bedrohten Personen der- bürgten. Die Antwort der englischen und der fvanzöfi-, scheu Regierung ließ hoffen, daß die gewünschte Mt- teilung erfolgen würde, und die griechische Regie­rung verließ sich auf diese Antwort.

Trotzdem schritten die Militärbchörden der Ver­bands machte am Nachmittag des 30. Dezember brüsk zur Besetzung der Konsulate der vier Mittelmächte und zur Verhaftung der Konsuln mit ihrem Personal, ms- gesamt 60 Personen. Alle wurden gewaltsam nt .das französische Hauptquartier und von da unter Be­deckung auf ein Kriegsschiff im Hafen gebracht. Dieser unter den geschilderten erschwerenden Umständen ver­übte Anschlag legt der griechischen Regierung die ge­bieterische Pflicht auf, bei der englischen und der fran­zösischen Regierung

nachdrücklich entrüsteten Protest zu erheben gegen diese flagranteste, unmenschliche Bcrlevung der griechische« Staatshoheit über Saloniki,

die unter Mißachtung des überlieferten diploma- tischen Asylrechts und der elementarsten internationalen Höflichkeit verübt wurde. Die griechische Negierung überläßt zwar 'dein Viervcr- bande die volle Verantwortung für die Folgen gegen­über den Mittelmächten, -inuß sich aber unbedingt in Ausübung ihrer Hoheitsrechte gegen die Akte von höherer Gewalt schützen, deren Folgen sie seit so langer Zeit erduldet. Sie kann daher mit vollem Rechte aufs dringendste von den Westmächte« verlangen, daß diese ohne Säumen ihre Seabehörben in Saloniki beauftragen, für die Sicherheit der willkür­lich verhafteten Personen zu sorgen und besonders, daß diese den griechischen Behörden übergeben werden. Nutze ödem sollen auch die von den Verbands­truppen besetzten Konsulate 'den griechischen Behörden üb^rantwortet werden, die deren Bewachung und schütz gemäß der Achtung, die ihren Wappen zusteht, übernehmen würden.

Griechenlands Protest.

W. T.-B. Sofia, 5. Jan. (Nichtamtlich. Drahibericht.) Der griechische Gesandte in Sofia, Raum, legte dem Minister­präsidenten Nadoslawow den Text der Note vor, in der dig

Der bulgarische ttanzler in Paris verhaftet.

Gegenmaßregel gegen Gegenmaßregrl.

W. T.-B. Paris, 5. Jan. (Nichtamtlich.) Die Agence Havas meldet amtlich: Als Antwort auf die w.llknrliche völkerrechtswidrige Maßnahme der bulgarischen Regierung gegen den französischen Bizekonsul in Sofia, der mit der Ob­hut 'der Archive der ftangösischen Gesandtschaft be uftragt war, hat die französische Regierung gestern unter denselben Bedingungen den bulgarischen Kanzler verhaften lassen, der die Archive der bulgarischen Gesandtschaft in Paris überwacht. Da dieser Beamte leidend ist, wunde ihm ge­stattet, unter ständiger Bewachung in feiner Wohnung zu bleiben:

Oie Türkei droht mit Vergeltungsmaßnahmen.

W. T.-B. Konstantinopel, 5. Jan. (Nichtamtlich. Die Agentur Milli meldet: Die Verhaftung des türkischen, deutschen, österreichisch-ungarischen und bulgarischen Konsuls in Saloniki hat in Konstantinopel große Entrüstung hervoogennfen. In der gestrigen Kammersitzung brachten einige Abgeordnete Jn:«- pellationen ein, um zu erfahren, welche Vergültungsmaßregeln er­griffen worden seien. Der Mimst« des Innern Talaat-Bei erklärte auf diese Anfrage: Unser Gesandte in Athen hat mitgeteÄt, daß unser Generalkonsul in Saloniki ebenso wie der ästerveichffch - ungarische, der deutsche umd der bulgarische Konsul auf Befehl des Generals Sarrail nnter der Anschuldigung ver­haftet worden ist, den Fliegern, die Saloniki überflogen, Zeichen ge­geben zu haben. Die kaiserliche Regierung hat durch Vermittlung des Botschafters der Bereinigten Staaten in Konstantinopel gegen diesen Akt, der eine flagrante Verletzung des Völkerrechts darstellt, Einspruch erhoben. Für den Fall, daß d ese rechtswidrige Handlung nicht sofort gutgemacht wird, ist die Regierung entschlossen, Vergeltungsmaß­nahmen anzuwenden, ohne, so leid es ihr tut, vor der Rücksicht auf das Völkerrecht Halt zu machen. Wir hoffen, daß diese Handlung gin-gemacht werden wird. Die Rechne der griechischen Regierung sind durch dieses willkürliche Vorgehen ebenso verletzt worden. Die Ver­geltungsmaßnahmen, zu denen wir greifen werden, werden auf keinen Fall geringer sein als die der anderen verbündeten Mächte. Sie können davon überzeugt fein, daß die Regierung mit Entschiedenheit ihre Pflicht erfüllen wird. Nach den Er­klärungen des Ministers ergriffen einige Abgeordnete das Wort und erklärten, daß die Verhaftung der Konsuln ein Verbrechen und die Handlungsweise von Briganten sei, und daß daher die Regierung unverzüglich mit VergÄtckngs- maßnahmen Vorgehen müsse, 'damit sie nachträglich gutgemacht würde.

W. T.-B. Konstantinopel, 5. Jan. (Nichtamtlich. Draht­bericht.) Bis gestern abend war bei der hiesigen ameri­kanischen Botschaft noch keine Antwort auf den Schritt der Pforte eingelaufen. Die Blätter betonen zwar, daß die Türkei beschlossen habe, einige Tage zu warten und nicht sofort Bemgeltungsm,aßregeln zu «greifen, sie «klären ab«, daß ihre Regierung, wenn die Antwort nicht in einem oder zwei Tagen eintrifft, sie sofort gegen die Untertanen der Verbandsmächte die bereits beschlossenen Maß­nahmen durchführen werde. D«Tanin" bespricht den Vor­fall von Saloniki sowie die daraus zu ziehende Lebve und er­klärt, d« schmähliche Zwischenfall müsse insbesondere Grie­chenland zur Lehre dienen. Die Truppenzuisammenzrehungen und Befcstigungsmatznahmen sowie die Ankunft des serbi­schen Königs in Saloniki deuten an, daß die Verbandsmächte sich -endgüllig enffchloffen haben, sich in Saloniki mederzu- laffen, daß sie an Stelle Athens Saloniki als Hauptstadt des von ihnen zu regierenden Griechenlands sehen möchten. D« Vi«verband will Griechenland zeigen, daß beute die englisch - französischen Gesetze in Griechenland herrschen. Wir wissen nicht, von welchen politischen Er­wägungen sich Griechenland noch leiten läßt, wir glauben aber, daß sich die griechische Souveränität in einer wirklichen Ge­fahr befindet.

vis Westmächte in Griechenland.

Näheres über die griechische Protestnote.

Athen, 3. Jan. (Zeus. Bin.) Bon zuverlässiger Seite erhält der Sonderberichterstatter üer Tele- graphen-Union über >beu entschiedenen Einspruch, den die griechische Regierung wegen der Verhaftung der Konsuln eingelegt hat, die folgende Darstellung:

In der Protestnote, die von der griechischen Regie­rung wegen der Verhaftung der Konsuln der Mittel­mächte in Saloniki nach Paris und London gerichtet

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