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Amtliche

des

Ammen

Erscheinungstage:

Mittwoch und Samstag.

Wiesbadener Tagblatts.

l

Verlag».Fernsprecher: Nr. 2958.

K-. 102.

Mittwoch, dsrr 28 . Dezember.

1904.

Bekanntmachung.

Der Beginn der nächsten Kursus *ttr Aus­bildung von Lebrschmiedemeistern an der Lebr- sckmiede zu Charlotteuburg ist auf Montag, dm 3«. Januar 1905, festgesetzt. Anmeldungen nimmt der Direktor des Institut», Ober-Roßarzt a, D. Brand zu Charlottenburg, Sprccstraße42, mtgeoen. g

Wiesbaden, den 22. Oktober 1904.

Der Regierungs-Präsident. I. SB.: gez. v. Gizycki.

Wird hiermit veröffentlicht.

Wiesbaden, den 17. November 1904.

Der Polizei-Präsident: v. Scheuet.

Bekanntmachung.

Durch Verfügung des Großberzoglichcn Kreis­amts Mainz vom 8. d. M. ist für Mainz. Kastei und Kosthcim die Hundesperre auf die Dauer von 3 Monaten angeordnct worden. 3

Wiesbaden, den 12. Dezember 1904.

_Der Polizei-Präsident: v. Scheuet.

Bekanntmachung.

Donnerstag, den 29. Dezember d. I., ^"kmittags, soll in dem Stadtwaldc „Unteres Bahnbolz 4" das nachstehend bezeichnte Gehölz an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert werden:

1. 37 eichene Stämme von zusammen 10 Festmtr

2. 5 eichen- Stangen 1. Klaffe,

47 Rmtr. eich. Prügelholz. 2.20 Mtr. lang, 46 Rmtr. eich. Scheitholz,

87 Rmtr. eich. Prügelholz,

220 eich. Wellen,

274 Rmtr. buch. Scheitholz, n 213 Rmtr. buch. Prügelholz,

9. 4910 buch. Wellen und 10. 4 Rmtr. Nadelholz (Scheit).

Auf Verlangen Krcditbewilligung bi» 1. Sep tember 1905.

Zusammenkunft vormittag» 10 Uhr beim Forsterhau» im Dambachtal. 2

Wiesbaden, den 21. Dezember 1904. _ Der Magistrat.

3.

4.

5.

6 .

7.

8 .

Polizei-Verordnung, betreffend das Meldewesen.

Mi'-hÄrwaltnn?;» f»„ B '' nb Allerhöchsten Vcrordiiiing vom 20. September 1867 über die Mize,-Verwaltung in den neu erworbenen Landertellen, sowie der 143 und 144 de» KeieNe« Landes-Verwalrung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung de» Magistrats sur den Polizeibezirk der Stadt Wiesbaden nachstehende Polizei-Verordnung erlassen: 8

§ I.

tm . t . Anmeldung.

li» W'kSbaden seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt nehmen will, ist verpflichtet.

w 3 2:afl ' n "ach dem Tage de» Zuzug» anzi,melden. Di- Anmeldung hat bei dem Büreau .d . rn-Rev,-r- zu erfolgen, in dessen Bezirk di- bezogene Wohnung liegt. Im Falle des Zuzug» E rinkr preußischen Gemeinde (Gutsbezirk) ist der Abmeldeschein vorzulegen. Die Vervflichtuna D-r AnÄenÄ auchauf die zum Hausstände de. Anziehenden gehörenden P-rson-m

n N ^ verpflichtet. Über seme und ,einer Angehörigen persönlichen Verhältnisse auf »^ordern Anskuntt zu geben. Errolgt der Zuzug aus einer »ichtprcußischen Gemeinde und wird ein »dEschrm mcht beigebracht, so hat der Anziehende sich über seine Identität genügend auszuweisen.

ferner Derienige unterworfen, der seinen bisherigen Wohnsitz oder ^ ohne ihn ailfzugebcu, verlassen hat und in Wiesbaden vorübergehend Brem,e»i>» ^ Landwirtschaft oder m deren Nebenbetrieben (Ziegeleien. Zuckerfabriken.

Brauereien. Forsten u. ,. w.) zur Verrichtung von ihrer Natur nach an bestimmte Allen des Jahres geknüpfte Arbeiten in Beschäftigung zu treten. (Saisonarbeiter.)

Saisonarbeiter, der m Wiesbaden seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat.

inntrhalh Ij, fo un i fr J !ff,t ' r b « Vflickt der W,edera„Meldung. Die Wiederanmcldung hat

MMW b 6 Tagen nach dem Tage des Wiederanzugs zu geschehen.

M-mvei». Belcheliiigung über die erfolgte Anmeldiiiig erhält der Anziehende das im § 4 erwähnte ab- Anmcldung nur au^ Wunsch -nett?""' "' 8 ' eine anberiBeit,ßc Bestätigung der

§ 2 .

im • ttmmeldung.

seine Wohnung verändert, hat solches innerhalb 6 Tagen nach dem Umzug 4Ä Wohnung"',egt"" 8 Önt ben,ieni2en P°liz-i°R-vier zu erfolgen, in dessen Bezirk die

Als Bescheinigung über die erfolgte Ummeldung gilt das im 8 4 erwähnt- 3. Exemplar der Meldung.

8 3.

m, .. Abmeldung«

und di, r.en Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Wiesbaden aufgeben will, ist verpflichtet, sich Abmeldn,,Hausstände gehörigen Personen, die am Fortzugc tcilnehmen. abzumelden. Die Debet n»? b ^ Regel vor, spätestens aber innerhalb 6 Tagen nach dem Abzüge zu erfolgen.

oer Abzichcnde den Gemeinde- oder Gutsbezirk, wohin er zu verziehen beabsichtigt. Attest erteilt Utbct btt er f° Ißte Abmeldung wird dem Abziehenden vom Polizei-Revier ein Abzug».

Abmeldchflicht ® 1 n “ ber h^cichneten Saisonarbeiter unterliegen im Falle de» Fortzuges ebenfalls der

8 4.

Form der Meldung.

bis 3) sind schriftlich zu erstatten. Der Meldende hat stets 2 Exemplare "" " " " für Anmeldungen, Muster 2 für “

lltlb 1 ui» U, |tuu lumimu, ju tiiiuiicu. Älti a/mucui« ,-u» ikib z irxempiare

'"'Ibunofn tnt l u ben vorgeschriebenen Mustern (Muster 1 für Anmeldungen. Muster 2 für Um- ben An. 3 für Abmeldungen) bei dem betreffenden Polizei-Revier einzurejchen. Bei

SRet)i (r nh „J’ Ummeldungen kann noch ein 3. Exemplar eingereicht werde», das alsdann, vom ^rbflickt.?'r 5^!*. dom Meldenden als Ausweis über die erfolgte Meldung zurückgegeben wird; »ach Mi,n.J, blt Meldenden hierzu nicht. Bei der Abmeldung wird eine Abmelde-Bescheiniguna ^ -ocuner 4 vom Revier ausgefertigt.

föntten W ipSr,^ ebe Dorson sind besondere Meldezettel auszufüllen. Familienangehörige und Dienstboten Di» hom Meldezettel des Haushaltiingsvorstande» mitoerzeichnet werden.

Ä Zentim..'"bkformiilare sind auf gutem gelblich weißem Papier von 18 Zentimeter Breite und owimuter Lange Herz,.stellen und vom Meldenden selbst zu beschaffen.

„ o„ . Zur Meldung Berpfticktete.

gebende ft" b o" 1 bis 3 vorgeschriebenen Meldungen ist in erster Linie der An», Um- oder

^rschasti, «k t bervflichiet. Außerdem sind hierzu verpflichtet: der Hgushaltungsvorstand (Dienst- H iv uuo der

8 6 .

3,,,.. . Fremdcu-Mcldungen.

^llich"D!n,,„ siende Fremde (Badegäste, Reisende :c.), welche in Privathänsern für Entgelt oder unent- ^änbw,» m !' ß ffobmen, sind binnen 24 Stunden durch den WohnnngSgcber bei den Bureaus des Gast, „'^lreviers an-, bczw. abznmelden.

Nongen-, ->"' b Herbcrgswirtc haben täglich bis 11 Uhr vormittags alle während des vorher- -öureau b.» ober während der Nacht angckommenen bczw. abgereistc» Fremden bei dem

Die sandige» Polizeireviers an-, bezw. abzumelden.

Größe"ü b Abmeldung der Fremde» geickieht schriftlich durch Meldezettel von 21-s-16V« Zenti- Md die Akm,." b bwar die Anmeldung nach dem unten »aber bezeichneie» llsiustcr 5 von weißem »Zungen In»« ^»8„nach dem unten näher bezeickineten Muster 6 von biaßgrünem Papier. Die n 'i bezw >ode einzelne Person durch besondere,,, in doppelter Ausfertigung eiuzureichende»

zui'amns.» "dezettel bewirkt werden; ausgenommen hiervon sind Familienglieder, die der Reihe Auf di? einem Zettel aingefnhrt werden können (jedoch nicht Bedienstete).

Die K»ft 2 o>'a»e und vollständige Ausfüllung der einzelnen Spalten ist zu achten.

Nm Muster 17 m ' b Horbergswirte find verpflichtet, ein Fremdenbuch nach dem unten näher bezcichneten ^agiiiia v». ‘ , iu beiten, dies Buch einem jeden Fremden alsbald nach seiner Ankunft zur * vorzulegen und für die richtige und vollständige Slusfüllung der Rubriken Sorge zu tragen."

Gesindedieiist treten wollen,

z,re'ts gelöste ü?ft" Polizci-Rcvierb.ircau persönlich zu melden, um ein Geliudkbnch zu Io.cn oder das

haben sich die betreffende» Personell im lvohnte, zur Abstcmpelniig reip. Beglaubigung

Gesinde.

treten wollen, haben sich vor dem Antritt des Dienstes

•Cg« gelost» „77“ +’u*i|)ci>üicuifroiitfau persönlich zu liier*.

^Nburen,, wf* ftembeltt zu lassen. Beim DienstauStrilt ^ Dienst.»,tzs7°V"^2,ers. in welche»! die Dienstberrschast w.

*rosch.edszeng„issks zu melde».

n lntoih § b.

Hnb{t iÜDiif tl *fIn“ nbI . lm (l t, i gegen vorstehende Bestimmungen iverden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk,, im ue mit entsprechender Hast bestraft.

| - : • • . 0.

6^i i ^ i= Sierorh7f, r0tb,un, fl tritt mit dem 1. Oktober 1904 in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten di, äffend die er»." 2 !" b °'" 17 - Februar 1900, velreffend das Meldeweseu, und vom 30. Rlärz 1903, 1°"'^dennielhungen, außer Kraft.

W den 30. Juli 1904

Der Königs. Polizei-Präsident: v. Tchenck.

Muster 1. Am . . vom . .

SS

CQ

Anmeldung.

. 130 .. find — ist — nachstehend aufgeführte Person — en —

Kreis . . . m Wiesbaden.Straße — Platz — Ring Nr.

. . . Stock, Vorderhaus Seitenbau bei.

Der Zuziehenden

Familie«» nameu»

bei Frauen auch Geburts­name

Vorname«,

Rufname

unterstreichen

Stand

oder

Gewerbe

Geburtr-

<2 O

Cft, ^

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«>-*-»

WZ

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©

Ob ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend

Ob schon früher in Wiesbaden gewohnt, zutreffenden Falls letzte Wohnung hier

N

«n ; - •... . . . (Eingangsstempel des Polizei-R viers.)

(Name und Stand de« zur Meldnna Pervflichteten.) _ _

Muster 2. Ummeldung.

190 . . sind folgende Personen umgezogen von Wiesbaden,

Am

' i Sn-* » Straße — Platz — Ring Nr. . ., Vorderhaus. S nach Wiesbaden,.Straße — Platz — Ring Nr,

Vorderhaus, Seitenbau, .". Stock bei

Vorderhaus, Seitenbau

SS

Des Verziehenden Familien­

namen,

bei Frauen auchGeburts- name

Vornamen,

Rufname

unterstreichen

Geburt»-

Stand

oder

Gewerbe

wer

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§10

— Xf

SS

Ob ledig, verheiratet, verwitwet oder

geschieden

Bemerkungen.

(Name und Stand de» zur Meldung Verpflichteten.)

(EingangSstcmpel di» Polizei-RrvicrS.)

Muster 3. Abmeldung.

von .'• ffnd — ist nachstehend verzeichncte Person — en — verzogen

von Wiesbaden.Straße — Platz Nr. . . nach.Kreis ....

o*

Des Verziehenden Familien­

name«,

bei Frauen auch GcburtSi name

Vorname«,

Rufname

unterstreichen

Stand

oder

Gewerbe

Geburts-

<7?

:s;

es—

Db ledig, verheiratet, verwitwet oder

geschieden

Wie lange hier

gewohnt

r-

m-»! »Hi.»» st-' mmabmi i,s

Muster 4. Abmeldeschein

;ür nachstehende au» Wiesbaden.Straße - Ring - Platz - Haus - Nr. .

bft .. Kreis.Provinz ober Staat ....

verziehende Person — en.

nach

Des Verziehenden

Familien­

namen,

bei Frauen auch Geburts­name

Vornamen,

Rufname

unterstreichen

Stand

oder

Gewerbe

Geburts-

v?

S s*

— Xf ©

Ob ledig, verheiratet, verwitwet oder

geschieden

Wie lange in Wies­baden gewohnt

8

K

(Name und Stand de» zur Meldung Verpflichteten.)

Wiesbaden, den.190 ..

(Datum des Abzugs.) (Stempel des Reviers.)

Muster 5.

In d Straße Nr.

Polizeiliche Fremden-Anmeldung.

. unten bezeichneten Gasthof - Pilla — Pension - PrivathauS ist angekommen:

1

Monat

Tag

2.

Vor- und Zuname

3.

Stand oder Gewerbe

4.

Wohnort

S.

Wird der Aufenthalt voraussichtlich länger als eine Woche dauern?

(Ja — Nein)

6.

Nationa­

lität

Wiesbaden, den

ten

190

m Name des Wohnniigsgebers (Firma des Gasthofs vv.l

.. np, ^Anmerkung: ^nse Anmeldung ist spätestens am Tage nach der Ankunft des Fremden bl» 11 Ubr voniiittags de, dem zunandigen Polizeirevier abzuaebcn.i "

Muster 6.

Polizeiliche Fremden-Abmelduna.

Straße N?. . G^hof - Villa - Pension - Privathaus

Monat

1 .

Tag

2.

Vor- und Zuname

Stand oder Olewerbe

4.

Wohnort

5.

Bemerkungen

„,.L .

190

>1 llbr vormittaos de, dem zuständige» Polizeirevier avzuaeben.) ' ° eS ^ rt btl b 8

Muster 7.

Hotel

Fremdenbuch (Muster).

1.

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rx hZ « =

H BZ

3 .

Vor- und Zuname

4.

ja x>

6.

Natio­

nalität

6.

Wohn­

ort

7.

Wird der Aufenthalt voraussichtlich länger als eine Woche dauern?

(Ja — Wein)

8 .

Tag

der

Abreise

Zusätzlich zu obiger Verordnung bemerke ich. daß ich den Gebrauch der bisher Meldeformulare bis zum 1. Januar 1805 gestatte» will. Der Polizei-Prüsidcut: Schsn«.^ J