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Verlag: Langgasse 27.

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c _ * ericheincnven Ausgabe, wie für die Anzelgen-Aufsahme an bestimmt vorgeichrrebenen Tagen wird »ein« Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

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SU. 889.

BerlagSHernsprecher R». 28S».

Freitag, de« 83. Dezemder.

Nedaktions-Ferusprrcher No. 52.

1904.

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Morgen - Ausgabe.

1. Wtatt.

ßie RetztspreAng in ilnfütaftrijenniplQijjen.

Von Dr. jur. W. Brandts.

Wer die Königin Aug-uista-Straße zn Berlin in den Vormittagsstunden öfters durchwandert, wird- dort schwächlich- oder kränklich aussehenden Personen des Ar­beiterstands oder gar Krüppeln begegnet sein. Sie wollten zu dem ReichsversicherUngsamt und hier im Streit mit einer Berufsgenossenschaft, !welche behauptet, daß ihr Leiden nicht durch den Unfall herbeigeführt oder daß die von ihr gewährte Unfallreute ausreichend sei, ihr bmneintliches Recht suchen. Sie kommen persönlich, ob- gleich -die Statistik der Rechtsprechung ergibt, daß % der ton den Verletzten eingelegten Rekurse unbegründet sind, weil die Rente von den Berufsgenossenschaften oder dem Schiedsgericht richtig festgesetzt ist und obwohl auch in dem mehr oder weniger aussichtsvollen fünften Teil der Fälle der Verletzte in der Regel klüger tut, sich an den Vorstand seines Vereins oder seiner Gewerkschaft oder, wenn er einen humanen Arbeitgeber hat, an diesen zu wenden, um seine Vertretung, falls nötig, zu veranlassen. Zum großen Teil wohnen diese Leute inBerlin oder dessen Nähe, zuweilen aber kommen sie von den Grenzen des Reiches her. Was erreichen diese Leute vor dem Reichs- desticherungsmnt? Wem dies gleichgültig ist, der wird dieser Frage vielleicht einiges Interesse dann entgegen- dnngen, wenn er vernimmt, daß unsere Industrie im Uten Jahre 99 Millionen Mark und unsere Land- und vlnstvirtschaft 30 Millionen Mark aufgebracht hat, um ^Unfallverletzten zu -entschädigen. Es ist bekannt, daß SchredsMDichtg und Reichsversicherungsamt die Gesetze aroeiierfreunidlich angswendet haben, und lohnt es -sich wohl, zu sehen, wie dort zweifelhafte Fälle entschieden werden.

Zunächst begegnen wir da den häufigen Streitsachen, S* unter einem „Unfall bei dein Betriebe" zu vcr- r~! en ist, denn nur für die sogenannten Betxiebsunsälle Verletzten Anspruch auf eine Entschädigung, ^her Höfte das Reichsversicherungsamt angenommen, t“ Arbeiter oder Beamter sich dadurch, -daß er wider m ermssenes und auch mit Energie aufrecht erhaltenes ?Mot verstoße, also z>mr Beispiel einen zum Transport Jttt Erde oder Kohlen bestimmten Wagen besteigt, um ^stüchahren, sich außerhalb des Betriebes setze und, wenn Mhrerbei ein Unfall zustoße, keinen Anspruch auf u-fallrente habe. Diese lang jährige Praxis ist neu er- «St? Rolfen und eine Unfallentschädigung auch für e gewährt, in denen der Verletzte überzeugend kann, daß er die nnfallbringende Handlungs- nrcht etwa ans Begiiemlichkeit oder zu Privat- Bstr? Euternontmen hat, sondern daß dieselbe dem ^ gedient hat. — Eine zeitweise Entfernung betriebe, um Schutz vor der Witterung zu - bleirt nicht dem Betriebe, und ist deshalb ein

Feuilleton.

Werhuachlsmusik.

Hy^Ioria in exeelsis Deo", dieser lichtverklärte *»11 himmlischen Heerscharen über der Krippe

bk»tj;^EhIel)-cui ist das Leitmotiv des fröhlichsten und fetoJ ?^ien aller Feste der christlichen Kirche. Die Änxi^^"ben eZ in die von mildem Glanze verklärte Nacht tam ’ "t-e frommen Hirten ziehen mit frohem Herzen ’ taf sen a vT ä ! tm J^suslnaben, die heiligen drei Könige ja, göttlichen Kindlein mit anbetendcn Gesängen.

^'Sen 3-\„ÜJr* ar * 0 und Josef selbst stimmen in den freu- s° st^. ""keshymnus mit ein. Alles singt und fu&elt; tcr f )e , r 0or unserer Phantasie das friedenatmende Bild auf. Wie mächtig der Weihnachtsge- ^ Empfinden, auf die Phantasie des einzelnen bereit- lassen zu allen Zeiten wirkte, das beweis.'» U gr^„ ^"^lichen, altchristlichen (desänge, wie sic in sdihain,!. "kschcn Choralbüchern der katholischen Kirche b«rt i ,tt * und die noch heute an dem Feste der Ge- während der feierlichen Messt gesungen ^tQs - W nur der wunderbare Introitus „Luer s vabis" und das jubilierende Gradual: U ^ie 5 m„ t <: 0rancR klnes terrae" genannt. All diese p ?"^tszeit b's Epiphania gesungenen Choral- ^ """ ganz besonderer Innigkeit und Tiefe

M. Sr?«®- Auch h-ute - ^ •

—.... bös"'“ 1 “- «üch heute ist uns Weihnachten jenes M oh» vor allem auch im häuslichen Kreise

"hne Gesang denken können. Welch 5 ?r schönsten BolkSmelodien ist in unseren

e '^ ern » die wir selbst von Kindesbeinen an

8 von anfgestapelt. Leider sind viel zu

alle», v 'f n , prächtigen Liedern genügend bekannt, ^atniu^»wiönen Gssänge frithcrer Zeiten sind aus w "^»kreise entschwunden.

Unfall bei solcher Gelegenheit nicht entschädigt worden. Tie Beniutzung eines Rades bei Zurücklegung eines Weges im Aufträge des Betriebsherrn ist durchaus an­gemessen. Ein Beamter oder Arbeiter, der dabei mit einem anderen Radfahrer eine Wettfahrt unternommen, hierbei gestürzt war und sich erhäilich verletzt hat, ist dieserhalb jedoch nicht entschädigt worden.

Allgemein interessant ist eine Auskunft des meteorolo-gischen Instituts in Berlin über die Blitz­gefahr. Danach ist die vielverbreitete Meinung, daß der Aufenthült im Walde wegen der hohen Bäume die Blitzgefahr. für den Menschen erhöht, eine irrige. Wohl aber ist ein einsamer Arbeiter auf dem Felde, der in einem größeren Umfang den. einzigen erhöhten Punkt bildet, in großer Gefahr. Ihm ist deshalb, beziehungs­weise seinen Hinterbliebenen, wenn er aus Anlaß seiner Bctriebstätigkeit auf^ dem Felde sich aufhalten mußte, eine Unfallrente bewilligt worden, nicht aber jemandem, der sich im Walde aufhalten mußte.

Ter Umfang der Versicherung hat durch die neuen Gesetze bekanntlich eine erhebliche Ausdehnung erfahren und ist es jetzt Sache der Rechtspreckping, die Grenzen festzusetzen. Geschäfte, mit denen eine Lagerung von größeren Massen von Waren berbunden ist, unterliegen jetzt, wenn der Inhaber in das Handelsregister einge­tragen ist, für ihre Leute der gesetzlichen Ünfallversiche- rung. Diese Bestimmung ist nicht angswendet worden bei Kousumvereinen,^ weil diese ja nicht in d>as Handels­register, sondern in das Genossenschaftsregister einge­tragen werden. Ein seltsames, nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht anders mögliches, aber kaum beabsichtigtes Ergebnis! ^— Die in Zeitungsspeditionen beschäftigten Personen sind nicht nur dann für versicherungsp-flichtig angesehen, wenn der Inhaber.in das Handelsregister ein­getragen^ ist, sondern wenn die Beförderung eine -nicht unerhebliche ist. — Die zahlreiche-!. Architekten und Bau­geschäfte, welche im wesentlichen Zeichnurigen und Pläne entwerfen, aber mich hin und wieder die Überwachung der Ausführung von Hochbauten übernehmen und zu diesem Zweck ihr Personal auf -die B-auten entsenden, müssen dieses wegen letztem Umstandes versichern. Die Folge ist, -daß die Techniker nsw. nicht nur für Unfälle, -die sie auf Bauten betreffen, versichert sind, sondem auch für Unfälle auf dem Bureau, z. B. Blutvergiftung durch Blei und Tinte.

' Für Landwirte interessant ist die Bewilligung einer Entschädigung an die Ehefrau eines kleinen Landwirts, welche sich beim Stricken von Strümpfen für ihren Mann in den Finger gestochen und eine Blinwergiftung zuge- zog-m hatte, die dauemd nachteilige Folge nach sich zog. Die d landwirtschaftliche Berufsgenossenschasten haben nämlick häusliche Verrichtungen für versichemmysp-flichtig erklärt, wenn ein Zusammenhang mit dem landwirtschaft­lichen Betriebe vorliegt. Diesen Zusammenhang hat das Rieichsversichemngsamt darin gefunden, -daß die Wolle, ans der die Frau die Strümpfe strickte, von den eigenen Schafen des Landwirts gewonnen war, sie also die Produkte seiner Wirtschaft Venvertete. — Auch ein Altsitzer, welcher eine ernstliche Arbeitsverrichtung Vor-

M-chr noch als heute stand die Christenheit im- Mittel­alter unter dem Eindruck des poesieUmwobeneir Athste- riums der Menschwerdung Christi. Und wieder speziell in den öeutich 'n Landen war der Ginn für die friedlich- pastorale StimrNunq des Weih nachtsfestes, die Freude an all den mit der kirchlichen -Feier verbunidenen symbolischen -Vorgängen besonders rege. Der naiveGesch,mack des Volkes fand großen Gefallen an den bildlichen und späterhin dramatischen Vorführungen der Weihnachtshegebenheiten in der Kirche, die im engen Awsch>luß an den Gottesdienst stattfanden. Schon im 10. Jahrhundert wurden von der -Geistlichkeit solche in latnuischer Sprache verfaßten Wech­selgesänge in den entsprechenden Kostümen vorgetragen. So stellte man am Weihnachtsfcst selbst die Anbetung der Hirten, am Tag der unschuldigen Kinder (28. Dezember) d.-n bethlehemitischen Kindermord und am Feste der heiligen drei Könige (6. Januar) die Anbetung der Weisen ans dem Morgenlande dar. Später wurde aus diesen einzelnen Teilen ein zusammenhängendes Gan-zes. Auch die sogenannten Prophetcnspiele fand-en allniählich Aufnahme, in denen gleichfalls im An-schlntz an einen liturgischen Text die Propheten vorgestthrt wurden, welche di: Geburt Christi voraus verkündet hatten. Oft kombinierte man diese PropheteNspielc mit den Weihnachts- oder Krippelspiclen. Wir besitzen-eine verhältnismäßig reichhaltige Literatur solcher Spiele be­sonders ans dem 16. Jahrhundert. Sie wurden später­hin meist in deutscher Sprache abgcsaßt. Auch Hans Sachs hat die Ereignisse der Weihnachtszeit auf diese Weise dramatisiert. Diese Krippelfpiele, die sich st.'ts den volkstümlichen, intinien Charakter bewahrten, im Gegen­satz zu den theatralisch pomphaft angelegten Passions- spielen, haben sich an manchen Orten, so in Sü-ddeutsch- land und in Schlesien, bis in das 18. Jahrhnn-dert hinein gehalten. Beson!ders das ,,-Krippel,wiegen" wurde mit Vorliebe noch in späterer Zeit geübt. Die an der Krippe sitzende Maria sang zum Joses: „Josef, lieber Neve min,

genommen, also nicht nur aus Liebhaberei sich beschäftigt hatte, hat weg-en des hierbei erlittenen Unfalls die ge­wöhnliche Rente erhalten, obwohl er keinett ständigen Posten aussüllte.

Von den Entscheidungen, welche die den Verletzten zu gewährende Unterstützung betreffen, ist in erster Reihe der Aiusspmch zu erwähnen, daß die sogenannte Hülf- losenrente, b. h. diejenige erhöhte Rente, welche solchen Verletzten zu gewähren ist, die nicht nur nichts berdienen, sondern ohne sremd-e Wartung und Pflege nicht bestehen können, auch alten Verletzten zu gsvahren ist, die ihren llnfall schon vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetze er­litten haben und deren Rente schon rechtskräftig festge­stellt ist. Die Hilflosenrente kann aber nur gefordert werden, wenn Me Hilflosigkeit erst während der Geltung -des neuen Gesetzes, -also nach dem 1. Oktober 1900, etn- getreten ist. — Aber Ordnung muß sein! Ein Verletzter ntutz sich von dem ihm von der Berufsgenossenschaft be- zeichneten Arzt untersuchen lassen. Wergert er sich, das zu tun, so darf, -die B-erufsgenossenschaft die -denkbar günstigste Besserung des Zustandes des Verletzten an- nehmen.*)

In den letzten Monaten lassen sich die Verletzten stärker als früher in den Rekurstevminen vertreten. An manchen Tagen -sind zwei bis drei sozialdemokratische Vertreter, ein Vertreter der christlichen Gewerkschaften, einer des katholischen Arbeilerverbands, ein Vertreter des Transportaibeiter-Verbands und mehrere Anwälte fiir Me Verletzten erschienen, gegenüber einer ungefähr gleichen Zahl beirufsgenossensckaftlicher Vertreter. Tie Richtung der Entscheidung des Reichsverstcherungsamts hat dabei keine Änderung erfahren. Es wird Recht ge­sprochen, wie es die Aufgabe eines Vcrwaltnngsgerichts ist, stets im Hinblick auf die Wirkung des Rechtsspruchs, nicht nur im allgemeinen, sondern auch im einzelnen Fall. Wie im Strafrecht der Satz gilt: „Im Zweifel für den Angeklagten", so hier der Satz: „Im Zweifel für dev Verletzten".

*) Wer sich des näheren für die neuen Entscheidungen des Reichsversicherungsamies interessiert, lese die beiden Aufsätze des Regierungsrats Professor Dr. Latz im „Preuß. Berwaltungsbl.^.

Voiitischr

Der Kaiser katholisch.

Man sollte es nicht glauben, daß ern Blatt seinen guten Ruf so aufs Spiel setzen kann, wie es die „Deutsche Zeitung" getan h-at, -als sie sich aus Rom melden ließ, Kaiser Wilhelm sei im geheimen katholisch geworden. Die „Nachricht" wirkte, wie dergleichen eben wirken kann, d. h. -sie begegnete einem allgemeinen Schweigen, an dem ein wohlwollendes Mitleid nüt dem Opfer un­erhörter Leichtgläubigkeit ebenso seinen Anteil hatte wie die Geringschätzung eines solchen Geschwätzes. Nun muß man sich aber doch darüber wundern, daß das erste deutsche Zcntrumsb-latt, die „Kölnische Volks,zeitung", die Sache für wichtig genilg hält, um in ziemlicher

hilf mir wiegen das Kinöeli-n". Darauf aniimortet Jo-se-f: „Geme, liebe Mühme min, ich Hilfe dir miegen -diu Kindelin". Die Gemeinde beteiligte sich an diesem Zwie- gcsang mit den letzten Versen: „Nun frei dich, christen- liche Schar".

Diese Wiegenlieder spielen eine große Rolle in der Literatur der Weihnachtsgesänge. Leider sind sie eben­falls der Familie, die jetzt der Hort des votkstüni-ltchen lWeihn-achtsgedankens geworden ist, mit gerinaen Aüs- lmhmen verloren gegangen. Auch das altehrwürdig: „Es ist ein Ros' entsprungen" und die schöne Lutherdich- tung „Vom Him!ui-:l hoch, da komm' ich her" werden zwar hier und da in den Schulen gelehrt, aber zu Hause int traulichen Kreise ertönt immer nur wieder das- seit den k'tzten vierzig Jahren fest eingebürgerte und gewiß sehr schöne „Stille Nacht, heilige Nacht", deffen Ursprung übri­gens noch nicht sicher festgestellt ist. -Jedenfalls stamwt eS aus Österreich-Schlesien oder aus der Grossckast Glatz, von woher so manches schöne kirchliche Volkslied zu uns gekommen ist. Als Dichter wird der katholische Pfarrer Grnber, als Komponist der Berliner Musikdirektor Mohr angegeben. Auch das lieblich bewegte „Ihr Kinderlein kommet" und das aus dem Italienischen zu uns gekom­mene „O du fröhliche, o du selige, gnaden bringende Weih­nachtszeit" zählen znm ständigen Repertoire der hKus. lichen Wei-Hnachtskieber.

Durch das Verschmelzen des christlichen Weihnachts- gedankens mit der auf heidnischer Ubcrliefernng fußenden Sitte des Tannenbaums kam noch ein besonderer Züg in unsere Weihnachtsfeier, der den Romanen, mit Aus­nahme der Franzosen, fremd g-eblicben ist. Die 0)er. matten und Kelten stellten am Julsest eine Eberesche in ihren Hütten auf als ein Symbol der neugeborenen Sonne und der sich von ne-item entfaltenden Naturkräfte Am 2t. Dezember tritt die Erde in den Wendakreis des Sieinb-vcks, und damit beginnt der Reigen der auswärts steigenden Tage zum Frühling hin. Da nun das Gc-