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%g. 568. Msrgrrr-Airssabr. 1 . _ Wivsbaderrsr Tsgblatt. Freit a- g. 2. Derer» der 1904. Krrte Z.

«irreren und sicher sein Ziel erreichen, ohne sich zu expo­nieren, was für ihn selber ein großer Borteil, da­gegen aber für den Gegner hoppelt entsetzlich ist. Wir kommen nun zu einer Reihe anderer Erfindungen, hie sich mehr in einem großen Rahmen halten. Zunächst sehen wir den Panzerzug, englisches Fabrikat, bas Mer auch schon aus her ostchinesischen Bahn eingesührt «wird. Ferner hie Antomobilbatterie, -die durch die Stahlwände gegen unliebsame Überraschungen geschützt ist, «nt ihren Schnellfeuergeschützen, welche Tod und Verderben in die Reihen des Feindes senden kann, dem sie stets näher und näher aus den Leib rückt, ohne daß er ihr gefährlich «wer­den könnte. Den Beschluß macht das Unterseeboot, auch noch eine teuflische Erfindung, daraus berechnet, nicht bloß den einzelnen Menschen unschädlich zu machen, sondern Hunderte non ihnen durch einen einzigen Torpedo in die Unterwelt zu befördern. Sieht man diese Ausam-men- jstellung vor sich, kann man da noch den Gedanken an die wachsende Humanität der modernen Kriege festhalten?

Israelitische Militärdesertenr?

'treffen in immer größeren Scharen aus Russisch-Polen in Galizien «ein. Am Samstag langte ein solcher Saminel- zug nrit russischen Deserteuren in Krakau an, in dem sich 400 Flüchtlinge befanden, einige von Frauen und Kin­dern begleitet. Unter diesen 400 befinden sich 385 Juden und nur 15 Christen. Hülfskomitees in Galizien beför­dern die Leute weiter. Wie die jüdischen Flüchtlinge er­zählen, bezahlen sie den russischen Grenzsoldaten 15 Rubel pro Kopf und dann läßt die Grenzwache die Deserteure ruhig hinüberlaufen. Manche russische «®>en&armerte= beamte lassen sich aber, /mk der „Czas" meldet, pro Militärdeserteur bis zu 00 Rubel bezahlen und nehmen oft noch dann -den Juden ihr ganzes Vermögen ab. Ein sjüdischer Deserteur bat voriger Woche flehentlich, nach­dem ihm der russische Grenzgendarm seine Barschaft, die aus 62 Rubeln bestanden hatte, abgenommen, ihm wenig­stens drei Rubel zum Lebensunterhalt zu lassen. Der «russische Grenzbeamte gab aber nicht eine Kopeke heraus, sondern brüllte den Deserteur mit den Worten an: „Pa­lscholl won!" (Scher dich fort), worauf der russische Deser­teur ruhig über die Grenze nach Österreich lief, ohne daß 'von den zahlreichen ruffischen Grenzsoldaten nur einer hie Verfolgung ausgenommen hätte.

Aus Stadt und Zarrd.

Wiesbaden, 2. Dezember

Haftpflicht des Arbeitgebers für nicht verwendete Jnvalidenmarkcn.

Gin Arbeiter aus Rheydt war bei einem dortigen Fuhrunternehmer in der Zeit vom Herbst 1896 bis Herbst 1898 als Arbeiter gegen Tagelohn beschäftigt worden. Der Arbeitgeber hatte es unterlassen, die nach dem Ge­setze vom 22. Juni ■ 1889 erforderlichen Beiträge zur Alters- und J-nvalidenverstcherung durch Einkleben von Marten in eine Quittungskarte zu entrichten. Anfang April 1901 wurde der Arbeiter erwerbsunfähig im Sinne des genannten Gesetzes. Sein Antrag aus Gewährung einer Invalidenrente wurde jedoch durch Bescheid der Kandesversichernngsänstalt und durch Urteil des Schieds­gerichts mit der Begründung abgelehnt, daß nicht die ausreichende Anzahl von Beitragsmarken verwendet sei und die nachträgliche Beibringung von Marken wegen Ablaufs der zweijährigen Frist unzulässig sei. Der Ar­beiter machte seinen Arbeitgeber für den Verlust seines Anspruches ans Invalidenrente aus dem Klagewege ver­antwortlich und beantragte, Liesen zu verurteilen, an ihn vom 25. Mai 1801 ab eine lebenslängliche viertel­jährliche Rente von 43 M. 5 Pf. zu zahlen. «Durch Urteil «des Landgerichts zu Düsseldorf wurde Beklagter verur­teilt, an Kläger eine lebenslängliche vierteljährliche Rente von 28 M. 70 Pf. zu zahlen, der Mehrbetrag der Klage aber abgewiesen. «Auf erhobene B-.rusung des Be­klagten und Anschlutzberufung des Klägers wurde das Urteil des Landgerichts durch Entscheidung des zweiten Zivilsenats des Kölner Oberlandesgerichts vom 12. Nov. d. I. unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten dahin abgeändert, daß letzterer verurteilt wird, an Kläger

eine- lebenslängliche monatlrche Rente von 11 M. 45 Pf. zu zahlen. In der Urteilsbegründung des Oberlandes- gerichts ist im wesentlichen folgendes ansgeführt: «Das vorstehende Rechtsverhältnis ist gemäß Art. !S0 des Einführungsg'esetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch nach den Bestimmungen des alten Gesetzes des „code civil" 5» beurteilen, die sich jedoch mit denen des Bürgerlichen Gesetzbuches wesentlich decken, indem zur Voraussetzung der Haftpflicht erforderlich ist, daß durch vorsätzliches Handeln oder Unterlassen der Schaden verursacht worden ist. _ So weit den Verletzten ebenfalls ein Verschulden trifft, ist sestzustellen, «we'lches Verschoben als die eigent­liche und Hauptursache des schädigenden Ereignisses an­zusehen ist. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der «Klüger einen Rentenanspruch hätte geltend machien «können, wenn für ihn seitens des Beklagten die vvrge- schrtebenen Marken geklebt worden wären. Es ist nun noch zu untersuchen, ob dies schuldhaft nicht geschehen ist. D-ies ist zu bejahen. Der Beklagte war durch das Gesetz verpflichtet, den Kläger während «der Zeit, zu der er bei ihm in Arbeit stand, versichert zu halten. D«ie Unter­lassung war mit Stras«e bedroht. Der Beklagte wußte, daß, wenn der Kläger nicht versichert wurde, ein Renten- anspruch überhaupt nicht zur Entstehung kommen Sonnte. Er mußte sich ferner bei Anwendung genügender Sorg­salt darüber klar sein, daß, werm auch seine Versicherung nicht die «alleinige Grundlage für den Rentenanspvuch geben würde, sie doch ein Glied in einer Kette von Ver­sicherungen bilde, und «deshalb für eine Höhe der Rente, -möglicher Weise aber auch schon für die Entstehung des Mentena-nspruches von erheblicher Bedeutung sein werde. «Trotzdem hat Beklagter es unterlassen, zu der gesetzlich vorgcschriebenen Zeit die Beiträge zu entrichten. Er kann sich auch nicht damit enschükdigen, daß er ja jeder­zeit später seine Unterlassung habe nachholen können. Abgesehen davon, daß keinerlei Umstände dafür sprechen, oder auch nur behauptet sind, «daß der Beklagte zu irgend einer Zeit, bevor der Schäden entstanden mär, die ernst­liche Absicht gehabt oder gar betätigt Hütte, die fehlenden Marken nachzukleben, mußte er sich auch bei Anwendung «der erforderlichen Sorgfalt von vornherein sagen, daß die mannigfachsten Möglichkeiten bestanden, durch welche er später an der Nachholung der unterlassenen Verpflich­tung gehindert werden konnte. Derartige Möglichkeiten waren heisp-iclsweise- Tod oder Zahlungsunfähigkeit des Beklagten, Vergeßli-chkeit, Verziehen des Klägers Usw. Auch der weitere Einwand des Beklagten, daß Klüger selbst nicht für Beschaffung der Qnittungskarten gesorgt und den Beklagten zur Entrichtung der Beiträge ange­halten habe, ist nicht stichhaltig. -Es war di« Verpflich­tung des Beklagten als Arbeitgeber, die Beitragsmarken bei der Lohnzahlung in die Qnittungskart« «inzukleben, er hatte dieselben aus eigenen Mitteln erworben und setzte sich nach 8 143 des Alters- un!d JnvalMtäts-Ber- sichierungsgesetzes der Bestrafung aus, wenn er seine «Verpflichtungen nicht erfüllte. Nach der auf den Schutz der Arbeiter gerichteten Tendenz sollte den Arbeitgebern die ganze Verantwortung für Ausführung «der Versicherung auscrlegt sein. Die Frage, ob dem Kläger s«Ib«st ein die Hauptursache bildendes Ver­schulden bei«znmessen ist, kann auch nicht in der Weife ver­wertet werden, daß die Verpflichtung des Beklagten zur «Beitragsleistung als eine öffentlich-rechtliche im «Inter­esse der Sicherung der Beitragszahlung an die Versiche­rungsanstalten angeordnet sei, und daß ein pvivatrecht- liches Vermögensinteresse an der Erflillung jener Ver­pflichtung ganz allein aus seiten des Klägers selbst gelegen habe. Wenn auch die Alters- und Jnvaliditätsversiche- rnng den Charakter einer öffentlich-rechtlichen Institu­tion trägt, so schließt dies nicht aus, daß durch die Ver­letzung der im öffentlichen Interesse gegebenen Vorschrift auch gleichz-eitigVerm-ögensinteressen im einzelnen verletzt werden und diesen hieraus ein Schädensersatzanspruch erwächst. Das Gesetz bezweckt nun aber durch die Ve- jtimMung, daß der Arbeitgeber die Beiträge zur Ver­sicherung entrichten soll, ersichtlich den Schutz eines Ver­mögensrechtes des Arbeiters, seines Anspruches auf zu­künftige Rente. «Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die zur Durchführung der Versicherung nötige Beitrags­

zahlung, die von Arbeitern als eine, wenn auch nur ge­ringe, so doch gegenwärtige lästige Vermögerisei'nbuße empfun«den wird, sich als ein Hindernis der Ausführang des Gesetzes ergeben würde, und daß der praktisch: Er­folg der Versicherung als einer zum Segen der Arbeiter bestimmten Einrichtung gänzlich in Krage gestellt wer­den könne, falls die Beitragsentrichtuug in die Hände «der Arbeiter gelegt würde. Er führt deshalb im Inter­esse und zum Schutze der Arbeiter als eine Art Bevor­mundung «die Bestimmung ein, daß der Arbeitgeber, von rvelchem ein weiterer Blick und größere Einsicht erwartet «wird, die Beiträge zu leisten hat.

— Personal-Nachrichten. Dem Herrn Tanitätsrat Dr- med. O. Thilenius tu Soden ist der Titel „Geheimer Sam- tätsxat" verliehen worden.

[/ — Der Aufstieg zum Provisorium. Gin hiesiger Hotel­besitzer schreibt uns: „In der kurzen Zeit seit Eröffnung des Kurhaus-Pr-oviforinms sind seitens hiesiger Kurgäste Bemerkungen geäußert worden, wonach der Weg znm Kurhause zu beschwerlich sei. Diese Beschwerden werden sich im Frühjahr, zur Zeit des Fremdembesuchs, in einer viel häufigeren Weise wiederholen. Wenn nicht für Ab­hülse, sei es durch Anlage eines Aufzugs oder eines an­deren Beförderungsmittels, rechtzeitig gesorgt wird, wird der Besuch des Kurhauses leiden. Eine große Anzahl von Fremden, welche gewohnt waren, an den Unterhal­tungen am Kurhause teilzunehmen, «werden, wenn ihnen keine Gelegenheit gegeben ist, ans «ine bequeme Weise nach dem Kurhaus zu kommen, ihren Aufenthalt ab­kürzen,' es wird für die Kurkasse ein Ausfall an Ein­nahme und für die hiesigen Geschäftsleute, welche doch in erster Linie vom Frem-denbesnch abhängig sind, eine schwere Schädigung erfolgen. Wer heute ini Verkehr mit dem 'Publikum in den Hotels «steht, weiß, «wie bequem die Gäste geworden sind. Die Aufzüge sind den «ganzen Dag in Bewegung: es führt eben jedermann, um nach den oberen Etagen zu kommen. Vor Einrichtung von Auf­zügen -war es in den hiesigen Hotels kaum möglich, Zim­mer in dem dritten Stock zu vermieten. Gleiche Er­fahrung wird die Kurverwaltung mit dem Besuch «des hochgelegenen Kurhauses machen. Der Ausfall an Ein­nahmen für -die Kurkasse wird in einem Jahre größer sein, als die Kosten eines «Aufzugs. Ein baldiger Ent­schluß ist daher «dringend nötig." — In einer weiteren Zuschrift macht ein hiesiger Gelehrter folgenden Vorschlag zur Lösung «der tatsächlich brennenden Frage: ,/Hat die Kurverwaltung zwecks Beförderung Wogunfertiger zu-m Kurhaus-Provisorium das einfachste und probateste Mittel, „d e n E f e l als Zugtie r", noch nicht in Er­wägung gezogen? Ein Tier, von einem «Burschen ge­leitet, würde für den gewöhnlichen Tagesdienst genügen, vor Beginn der Konzerte deren 3 bis 4. «Jeder Fahr- stuhlinhaber läßt an seinem Geführt an passender Stelle einen, im andern - Falle zwei Haken oder Ösen aNbringen, an welchen die Zugleine des Esels «eingehakt wird und — vorwärts geht's! Der Wagenschicber bleibt dabei selbstverständlich ans seinem Posten und hilft nach. Für solche, deren Unter­tanen zwar noch funktionieren, denen aber das Berg­steigen zu sauer füllt, stellt die Kurverwaltung geeignete, durch Meister Langohr zu befördernde Fahrzeuge in Dienst. «Ein Fuhrunternehmer wird mit der gaüzen Sache betraut und hat das lebendige wie das tote Mate­rial zu «stellen und imstan«de zu halten." — Eine be­sondere Neuerung wäre dieses „Esel-Institut" gerade nicht, «denn vor etwa 80 Jahren noch standen solche Grau» tiere dem Publikum ganz in der Nähe des jetzigen Pro­visoriums zur Verfügung, allerdings nicht, um die Kur­gäste in das Kurhaus zu befördern, sondern um sie in die Umgebung der Stadt, z. B. auf den Neroberg usw., zu tragen. Niemand aber, dem es ernst mit der Sache ist, wird bestreiten können, daß das Bedürfnis einer besseren Verbindung mit dem Kurhaus-Provisorium tag­täglich mehr hervortritt und nach Abhülfe verlangt.

— Die handwerklichen Fortbildungskurse der Hand- irerkskarnmer zu Wiesbaden für das laufende Winter­halbjahr beginnen wieder. In denselben «wird unter­richtet über «Gesetzesknnde, Buchführung und Kalkulation. Solche Kurse sind bereits eröffnet in Eppstein, Welterod, Kelkheim, Wiesbaden und Frankfurt. Weitere «stehen in

günstig ans die «mit der «Krankheit verbundenen Be­wegungsstörungen ein, und es sind Fälle zu verzeichnen, bei «denen durch diese neue Behandlung bei sonst einer Besserung zugänglichen Bedingungen ein weit schnellerer Fortschrit erzielt worden ist, als man ihn bisher je wahr- genommen hat. DaS «Mittel wird entweder durch« den Mund eingenommen oder durch« die Haut eingeimpft, «jedoch scheint «die letztere Art bessere Ergebnisse zu ge­währleisten. «Weitere Berichte über diese Neuheit wer­den «mit großer «Spannung zu erwarten sein.

* Das operierte Verbrechen. An einem 15 Jahre «alten Knaben, der eine hoffnungslose verbrecherische An­lage aufmies, wurde, wie die Wochenschrift „English Mechanie" berichtet, ans «die Aussage seiner Mutter hin, «daß «er im «Alter von 3 Jahren einmal eine Verletzung am Kopse erlitten hätte, mit besonderer Erlaubnis «des Gerichtes eine Operation vorgenvmmen. Die Arzte ent­deckten an einer Stelle des Schädels eine Mißbildung und beseitigten drei Knochenstücke, unter denen dicke Wuche- Tungen gefunden wurden. Die Operation gelang voll­kommen, indem der «Knabe nicht nur von den Folgen der Operation sich schnell erholte, sondern auch eine vollkom­mene moralische und geistige Gesundheit erlangte.

* Verschiedene Mitteilungen. Aus Paris wird vom 28. November berichtet: An der hiesigen Arbeits­börse trat heute ein neugebildetes Syndikat, das der Ballett änzerinnen, in Wirksamkeit. Dieses be­steht vorläufig aus sechzig Damen, «welche «der Großen >m«d der Komischen Oper, sowie dem Chatelet angehören. , In Weimar «begeht der Bassist Herr Julius F i s ch e r das Jubiläum seiner fünfzigjährigen Zugehörigkeit zur Hofbühn«. Der Sänger hat unter sechs Jnteu«danten ge­wirkt und i«st noch rüstig und wohl verwendbar.

Zum Letter «des St«a«dttheaters in Elber­feld für «die Jahre 1905/08 wurde der Direktor des Zwickauer Stadttheaters, Herr Julius Otto, gewählt. Um den Direktorposten hatten «sich 85 Personen beworben.

«Am 22. November verschied zu Leipzig im hohen Wer von 88 Jahren Frau Emilie Auguste «Kltnger, gcb. Richter, die «Mutter Max Klingers. Von ihr

erbte der Meister den monumentalen «Zug in seinem «Schaffen, denn die Mutter hatte eine bei Frauen seltene, starke Begabung für Architektur, die sie am liebsten auch praktisch in ihrem Leben betätigt hätte. Der Künstler hing mit inniger Liebe an seiner Mutter, die seine große Begabung schon früh erkannt und nicht nur mit mütter­licher Liebe, son«dern auch mit verständnisvoller Teil­nahme begleitet hatte.

Die Premiere von Leoncavallos neuer Oper „Der Roland von Berlin" findet voraussichtlich am 13. Dezember im königlichen Opernhaus« in Berlin statt. Kapellmeister Dr. Muck wird das Werk «dirigieren.

Im Deutschen Theater zu Hannover fand Adalbert v. Honsteins Schauspiel „Zwei Welten" ein leb­haft interessiertes Publikum. Nach jedem Akte hob sich mehrmals der Vorhang.

Der Mailänder Musikverleger Sonzoano erläßt ein Preisausschreiben für O pe r n libr e t t i. Die Oper muß mehrere Akte umfassen und den Abend füllen. Der erste Preis betrügt 25 000 Lire, «der zweite Preis 10 000 Lire.

Das Thdlltre Antoine in Paris gab vorgestern die Generalprobe von Shakespeares „König Lear", der seit Jahrzehnten auf keiner sranzösischen Bühne ge­spielt worden war. Der Ausführung «war eine fast un­gekürzte wörtliche Übersetzung von Pierre Loti und Emil Beöel zugrunde gelegt. Die Darstellung «der Hauptrollen ließ, nach unseren deutschen Begriffen, manches zu wün­schen übrig. Antoine selbst spielte den König Lear und verlieh der Gestalt «viele seine Züge, ohne jedoch den Fresken-Stil zu finden, «der allein die grandiose Poesie des «Werkes znm Ausdruck zu dringen vermag.

Ein« illustrierte Chopin-Biographie erscheint noch vor Weihnachten dieses Jahres als sech­zehnter, in sich abgeschlossener Band der von der Verlags­gesellschaft Harmonie" in Berlin unter der Redaktion von Professor Dr. Heinrich R e i m a n n herausgegebenen MunographtonsaMmlung „Berühmte Musiker", welche auf den Weltausstellungen in Paris und neuerdings auch in St. Louis prämiiert «wurde. Die Ausstattung «und

Illustration wird, ebenso wie bei den früheren Bänden, eine hervorragende sein. Der Verfasser dieses Bandes ist der bekannte Mu-sikschriftsteller Di«. Hugo Leichteutritt.

Von Professor Peter B e h r e n s , dem Direktor «der Knnstgcwerleschnle in «Düsseldorf, «dem die Kunst der Gegenivaet so manche tiefgehende Anregungen verdankt, ist soeben eine hoch bedeutsame Broschüre, „Alkohol und Kunst" betitelt, erschienen (Verlag von Deutschlands Großloge 1( des I. O. (!. V., Flensburg, Neustadt 45), in i «.'lchcr der hervorragende Künstler in geistvoller Weise die Ästhetik der M«kvhvlabsttnenz bespricht. Er zeigt darin, daß «die Abstinenz nicht nur «die Arbeitskraft hebt, sondern auch die Genußfähigkeit steigert, und be. tont, daß sie ein durch Schönheit glückliches« Menschen­geschlecht msrd erstehen lassen.

Aus T t. P c t e r s b u r g wird berichtet: Der

schwere Krieg im fernen Osten hat Adelina Patti, «die jetzige Baronin Cederström, an die Zeit erinnert, in ö«r sie ihre ersten Lorbeeren in Rußland pskttckte, und in dankbarer Erinnerung an Sen begeisterten Empfang, «den inan ihr dort bereitet hat, will sie ein Konzert in St. Petersburg geben, dessen Ertrag den Verwundeten zu- gute «kommen soll. Das, Konzert wird anl 14. Dezember in den Räumen des Aristokratenklubs -stattfinden.

som Meihnnchls-Sücherlisch.

Der Verlag von Lev» u. Müller in Stuttgart erfreut sich seit langem berechtigten NiisehcnS auf dem Gebiete der Fugend, literatur. Auch diesmal legt er eine statttichc Reihe hübscher Bücher aus den Weihnachtstisch, zunächst, verschiedenes für die ganz Kleinen. Da ist: „Komm miti'^EIn schwarz-fröhlicheS Bilderbuch van E. Maudcrer mit Versen von Frida Echan». Preis in essektvollem rotem tdrigtnaleinband 2 M. BO Pf. Aus jeder Ecitc entdeckt das kindliche Auge einen lieben Freund an« der Tierwelt in irgend einer humoristischen Situation: gerade da- Komische ist c» sa, da» den lieben Kleinen das größte Ver- gnügen bereitet. Die sich an jede» Bild anschltehenben Verse vermitteln meisterhaft die Eindrücke, die die dargestelltcn Szencn auf das Kind machen sollen. Sic sind t» leichten RSvthmen und tn einer AuSdrnckSweife gehalten, bte dem Verständnis der Kleinen keinerlei Schwierigkeiten bereitet, fo baß sie sich dem