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ß*. Jahrgang.

Erscheint zw« Ausgabe«. — Bezugs-BreiS: durch denBerlag SO Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. SO Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

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Amrigen - Annalime i 2 "’ itTG Ä*' c fÜ ; bic Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr nachmittags. - Für die Aufnahme später -ingereichter Anzeigen zur nächst.

i ° f erscheinenden Ausgabe, wie für die Anzelgen-Aufuahme an bestimmt oorgeschriebenen Tagen wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

VerlagS-F-rusprecher Ro. SSSS. _ Freitag, dkl! Z. De)fMt»er.

Ko. 563.

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Morgen- Kusgabe.

__1. Matt.

Ein verfehltes Kampfgefeh.

Das neue preußische Lotteriegesetz vom 29. August tl904 ist üeabsichtigtevmaßen eine Vor schär smrg des Ge- setzes von 1885, mit dem bereits der „Übcrschweinnmng" Preußens mit außerpreußischen Lotterielosen begegnet werden sollte. Das neue Gesetz wurde schon im Mgeord- neteichnnse als Notwehrmaßregel bezeichnet und ist eine solche auch. Die Meinung des Gesetzgebers war, daß durch die allgedrohten Strafverschärfungen gegen den Vertrieb von nichtpreußischen Losem die anderen deut­schen Staaten geneigter gemacht werden sollten, die von Preußen angestrebte Lotteriegemeinschast mit diesen Staaten herbeiznführeu. Zur Erreichung dieses Zweckes richtet das Gesetz seine Spitze nicht sowohl gegen den ein­zelnen Spieler, der sogar besser als früher wegkommt (denn an Stelle der eventnellen Gefängnisstrafe tritt jetzt die Haftstvafe), als vielmehr gegen den gelverbsmäßigen Losevertrieb. Die Geldstrafe ist überall erhöht worden, für viele Fälle ist ein Mindestbetrag von 100 M. etn- geführt worden, die Gefängnisstrafe bleibt bestchen, und, was die Hauptsache ist, es wird in dem Gesetz mit dem Begriff der fortgesetzten Handlung gebrochen und ab­weichend von den allgemeinen Grundsätzen des Reichs- strafrechts jeder einzelne Fall der Zuwiderhandlung als selbständige Straftat beurteilt. Es läßt sich begreifen, daß eine so einschneidende Neuerung den Widerspruch der Juristen in besonderem Maße hervorgerufen hat und immer noch hervorruft. Ein Aufsatz in der jüngstert Nummer der „Deutschen Furisten-Zeitnng" gibt den Ein­wendungen gegen die seltsamste aller strafrechtlichen ^Reformen" einen ungewöhnlich deutlichen Ausdruck. Mit 4anm verhüllten« Spott werden manche Einzelheiten des Gesetzes als „eigentümlich und schwer zu verstehen" be­zeichnet, und das fachmännische Organ hebt besonders hervor, daß sogar die beinahe mechanische Tätigkeit der Gchülfen der Losevert'änfer, z. B. das Verpacken der Lose zu Nevsendungszwecken, unter Strafe gestellt wivd.

Wir wollen hier den guten und klaren Ausführungen des Kritikers in der „Deutschen Juristen-Zeitung" nicht weiter folgen, rnöchten aber einen Gesichtspunkt hervor- heben, der nach unserer Meinung die Verfehltheit des neuen preußischen Lotteriegesetzes trotz aller seiner sonderbaren Strafandrohungen und Strafverschärfungen evident macht. Nämlich das preußische Gesetz kann doch nur diejenigen Loseverkäufer treffen, die ’ seiner Zu­ständigkeit unterstehen, also die in Preußen wohnenden. Das Gesetz versagt mithin gegenüber den Loseverkäusern, die von einem anderen Bundesstaate aus ihre Lose nach Preußen vertreiben, und in diesen Fällen können sich Staatsanwälte und Strafkammern nur andre preußischer! Erwerber von Losen halten, für die die Strafen in dem Neuen Gesetz nicht erhöht worden sind. Je strenger die

preußischen Losehändler angefaßt werden sollen, desto mehr wird sich der Losehandel ans Preußen verziehen. Jedermann weiß, wie schwunghaft er von Sachsen, von Hamburg, von Braunschweig, von Mecklenburg aus be­trieben wird. Man belehre uns, wenn man kann, eines andern, aber bis dahin will es uns scheinen, als be­günstige das neue Gesetz wider Willen gerade die Über­schwemmung Preußens mit nichtprentzischen Lotterielosen, indem es den preußischen Losehändlern den Wettbewerb mit den nichtpreußischen erschwert, diese also zu möglichst intensiver Ausbreitung ihres Geschäftsbetriebes er­muntert.

Auf die Handhabung des Gesetzes in der Praxis darf man gespannt sein. In der „Deutschen Juristenzeitung" lesen wir das Folgende: „Wenn das Gesetz auch als ein Kampfgesetz, und zwar als ein solches -mit schneidigen, vielfach aber nicht leicht zu handhabenden Waffen aufzu- fassen ist, so wird die gerichtliche Praxis doch bei Aus­legung und Anwendung seiner Vorschriften nicht außer acht lassen dürfen, daß das Gesetz immerhin ein Straf­gesetz bleibt, und daß Strafvorschriften keiner erweitcim- den, sondern nur einer strikten Auslegung fähig sind." Dies soll wohl heißen, daß von den preußischen Gerichten erwartet wivd, sie werden die beim Erlaß des Gesetzes bestehenden Absichten einer möglichst rücksichtslosen W- schreckung durch hohe Strafzumessung als für sie gleich­gültig erachten und nur solche Strafen verhängen, wie sie im einzelnen Falle nach Pflicht und Gewissen allein verhängt werden können und dürfen. Nun ist die Voraussetzung, daß die preußischen Strafkammern so verfahren werden, allerdings selbstverständlich, aber wir wollen es doch erst erleben, 'daß die Voraussetzung in der Spruchpraxis auch zutrifft. Es soll uns freuen, wenn die etwa in dieser Beziehung vorhandenen Bedenken werden zerstreut werden.

Die fojifllplltlfdien Ausgaben des Reichstags.

Die sozialpolitischen Forderungen, mit denen der deutsche Reichstag in seiner neuen Session sich zu be­schäftigen haben wird,, lassen sich in zwei Gruppen teilen, von denen die eine diejenigen umfaßt, die soweit zur Reife gediehen sind, daß ihre gesetzliche Verwirklichung sofort, eventuell mit gewissen Übergangsfristen ohne Schädigung für die heimische Volkswirtschaft und Industrie erfolgen kann, die andere diejenigen, die sich im Stadium der Vorbereitung befinden und noch der Klärung bedürfen, deren Förderung aber verlangt werden muß.

An der Spitze der ersten Gruppe sicht die gesetzliche Einführung des allgemernen zehnstündigen Maximal­arbeitstages für Männer und Frauen. Durch die vom Reichskanzler eingeleitete Enguete über die Arbeitszeit der Fabrikarbeiterinnen ist die unbedingte Notlwendig- keit eines zehnstündigen Arbeitstages für Frauen aus moralischen, sittlichen und hygienischen Gründen über­zeugend nachgewiesen worden. Was vorher durch private Arbeiten klargestellt worden war, hat durch die amtlichen

Redaktions-Ferufprecher No. 82 1904.

Feststellungen eine Bekräftigung erfahren. Wer auch die gleichzeitige Einbeziehung der männlichen Arbeiter in ein Zehnstundengesetz kann hierbei ohne Schädigung der heimischen Industrie erfolgen. Schon heut besitzt die weitaus überwiegende Mehrheit der Industriearbeiter einen zehnstündigen oder kürzeren Arbeitstag, seine ge- setzliche Festlegung würde also keineswegs eine Urnwäl- znng _ des Produktionsprozesses bedingen. Außerdem aber liegen Äußerungen zahlreicher Arbeitgeber, nament. lich aus der Textilindustrie, wo der Widerstand gegen die Arbeitszeitverkürzung am stärksten ist, vor, daß der gesetzliche Zchnstundentag für Fabrikarbeiterinnen nach der Anordnung des Betriebes auch den für Männer nach sich ziehen würde.

Eine fast ehrwürdig zu nennende Forderung ist die der g e s e tz I i ch e n A n e r k e n n u n g d e r Berufs- Vereine. Schon im Fahre 1869 wurde sie durch Schulze-Delitzsch im norddeutschen Reichstage ausgestellt und ist nachher bis in die neueste Zeit hinein immer wiederholt und zuletzt vom Reichstage mit überwiegender Mehrheit angenommen worden. Am 30. Januar d. I. hat Graf Pofadowsky im Reichstage erklärt, daß die Ver­bündeten Regierungen nicht abgeneigt seien, .die Rechts­fähigkeit der Berufsvereine anznerkennen, trotzdem dürf- ten diejenigen wahrscheinlich enttäuscht werden, die aus eine baldige Gesetzesvorlage hoffen. Die Widerstände im Bundesrat, die noch zu überwinden wären, sind so stark, daß eine schnelle Einigung über die Differenzpnnkte kaum zu erhoffen ist.

In engem Zusammenhang mit der Frage der Be- rufsvereine steht die Schaffung einer gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeiter, die diese fast allein von allen Berussklassen noch immer ent­behren. Zwar ist auch sie bereits durch die kaiserliche Botschaft vom Jahre 1890 versprochen, zwar hat auch fiir sie Graf Pofadowsky am 30. Januar 1904 erklärt, daß die verbündeten Regierungen bereit seien, auf der durch die Gewerbegerichte geschaffenen GrunÄage Ar­beiter-Vertretungen zu schaffen, davon, daß aber auch wirklich Schritte nach dieser Richtung getan worden' seierp ist bisher nichts an die Öffentlichkeit gedrungen.

Die letzte der unmittelbar dringenden Forderungen ist die - freiheitliche Ausgestaltung des Koalitions- rechtes für Arbeitgeber und Arbeiter, die Beseitigung aller Bestimmungen, die dem Ausbau der beiderseitigen Organisationen entgegenstshen. Diese Forderung findet bei der Regierung bisher das allergeringste Entgegen­kommen, zu ihr hat Graf Pofadowsky in der mehrfach erwähnten Reichstagssitzung im Januar d. I. überhaupt nicht Stellung genommen, sondern ist stillschweigend über sie hinweggegangen. Und doch handelt es sich hier um eines der wichtigsten, vielleicht das wichtigste Glied der sozialpolitischen Gesetzgebung. Die Erfahrung im In- lande wie im Auslande lehrt, daß die Arbeitskämpfe in dem Maße seltener werden, wie sich gleich starke Organi­sationen im Produktionsprozeß gegenübertreten, die eher geneigt sind, im Wege friedlicher Vereinbarung als durch

Feuilleton.

Gärten im höchsten Norden.

Plauderei von M. Koffak.

Jedem, der den hohen Norden Europas bereist hat, 'werden die sogenannten „Gärten" ausgefallen sein, die fast alle Häuser und Häuschen umgeben. Der Grund und Böden besitzt so gut wie gar 'keinen Wert, so daß auch der Ärmste sich den Luxus gestatten darf, einen grünen Platz hinter seiner Wohnung zu haben. Denn mehr als ein grüner Platz ist's schließlich nicht, was dort den stolzen Flamen Garten führt. Man denke sich eine» mit einem baufälligen Lattertzann umhegten Platz, ans dem Gras und wehr noch Nesseln wachsen — Nesseln in nie gesehener Üppigkeit —, sonst aber nichts, buchstäblich nichts, soweit die Gärten der unteren und selbst mitt­leren Schichten in Betracht kommen. Nicht einmal Wege führen durch dies Nesselparadics. Nur erratische Blöcke, bic oft mächtig groß ans der Erde emporragen, unter­brechen die grüne Wildnis. Ganz ausnahmsweise findet man eine Birke, die mit ihren tiefhängenden Zweigen l^ras, Nesseln und Steine überschattet. Rur in den 'Gärten der Höhergestellten trifft man die bescheidenen Anfänge einer Anlage, die in der 'Regel aber auch bloß darin besteht, daß an irgend einer ganz ungeeigneten stelle ein paar Rhabarberstauden, einige Akomtpflanzen oder ein verkümmerter, zwergartiger Johannisbeer- ürauch eingegraben sind. Allenfalls zieht sich am Zaun entlang ein mit Unkraut bedecktes Gemüsebeet, auf dem ledoch nie etwas anderes, als ZuckereMen und Peter- nlie gezüchtet wird. Die letztere brauchen die Einge- vvvenen zur Verzierung des kalten Ausschnitts beim toejor; denn es kommt in den Nordländern nicht ein Schnittchen Braten oder Rennticrschinken auf den Tisch, vai» nicht zierlich mit einem .Petersiliciizwciglcin ge­

schmückt ist. „Welch seltsamer Kontrast" — dachte ich oft — „dieser Sinn für das Anmutige, Gefällige auf '-der einen und öi'cse geradezu verblüffende Nichtachtung des Schönen auf der andern Seite! Wie erklärt sich das?"

„Warum sorgen Sie nicht dafür, daß Ihre Gärten ein anderes Aussehen bekommen?" fragte ich wiederholt diesen und jenen, woraus ich stets zur Antwort erhielt: „Es wächst ja nichts bei uns."

Das ist schon richtig, viel wächst nicht in jenen kalten 'Gegcnlden, wo der Sommer so überaus kurz ist, aber immerhin gibt's auch dort Blumen, wie manche Wiese, die im Juli und Anfang August noch eincni bnntfchim- mernden Teppich gleicht, beweist. Pechnelken von herr­lich karmesinroter Farbe, blaue Campanula, Maß­liebchen und gelbe Gänseblümchen gedeihen allenthalben nahe dem Polarkreis, und selbst in der Rdvcntsbucht, vom ewigen Eis umgeben, entfalten Floreus Kinder ihre Blüten, Natürlich sind's arktische 'Pflanzen, die man anderwärts nicht trifft, doch besitzen auch sie ihren Reiz. Die Nordländer aber vermögen diesen nicht herauszu- findcn, ihnen gelten im Grunde nur Gartcnblumen als Blumen. Alles, 'was draußen wächst, in dem großen Treibhaus der Natur, wo Sonne, Regen und Tau die einzigen Gärtner sind, ist in ihren Augen nicht viel besser als Unkraut. Allerdings würde es ja seine Schwierigkeiten haben, einen Garten mit Wiesenblumen zu dekorieren, aber schließlich, sollte ich meinen, müßten sich auch ohne diese in jenen Ländern reizvolle Garten­anlagen schaffen lassen, sofern man sich darauf versteht.

„O gewiß, das wäre schon recht gut möglich", sagte der Vorsteher der finnischen Bant in Uleaborg, mit dem ich über defi «Gegenstand sprach, zu mir. „Die Leute hier haben nur noch nie einen wirklichen Garten ge­sehen, sic wissen nicht einmal, wie dieser beschaffen ist, daher fallen ihre Versuche auf dem Gebiete kindlich aus."

Wenige Tage später hatte ich Gelegenheit, mich von der Wahrheit dieser Worte zu überzeugen. Ich unter­hielt mich wieder einmal mit einem Herrn, den ich in

einem Laden traf, über die nordsinnischen Gärten, und er zeigte sich höchst entrüstet, weil ich diese nicht als Gärten anerkennen wollte.

„Wir haben prachtvolle Gärten hier in Uleaborg" — behauptete er. „Vielleicht haben Sie diese überhaupt noch nicht gesehen. Kommen Sie, ich werde Ihnen die beiden schönsten zeigen."

Sehr gespannt ging ich mit ihm. Bor einer nm- zäunten Gras- und Nesselwildnis, aus deren Mitte etwas Buntes schimmerte, machte er Halt und blickte mich triumphierend an. Hm, ja, die Besitzer dieses Fleckchens Erde hatten sich Mühe gegeben, aber — das Resultat! Auf drei kurzen schmalen Beeten, die mit Brettern um­geben waren, genau in der Manier, wie es bei uns mit den Spargelbeetcn geschieht, blühten, reih weise einge- pflanzt, wohlriechende Wicken, mehrere Astern und ein paar kümmerliche Nelken. Diese drei Beete befanden sich mitten ans dem verwahrlosten Grasplatz. Der zweite „prachtvolle" Garten war diesem ähnlich, nur sah man hier noch ein zwei Meter hohes Tannenbäumchen, das man ebenfalls mit Brettern umgeben hatte.

„Na, noch schöner können Gärten unmöglich fein, als diese", meinte mein Begleiter triumphierend.

Ich nickte verlegen. Wozu sollte ich den Mann kränken?

„Daß ein Privatgarten so großartig sein soll, wie die Anlagen vor dem Sozietäts'haus, können Sie un­möglich verlangen", fuhr er fort. „Dergleichen vermag der einzelne nicht zu bezahlen."

Hierin hatte^ er nun recht, denn die erwähnten An- lagen, die der '-stolz der Uleaborger sind, kosten tatsäch­lich ganz unverhältnismäßig viel Geld und Arbcii. Vor dem Sozictätshaus steht ans großem, freiem Platz ein hoher vielarmiger Kandelaber für elektrische Beleuchtung — die Straßenbeleuchtung ist in jenen Zonen, in denen während des Teiles des Jahres, 0« dem die Sonne über­haupt nicht aufgeht, fortwährend Licht brennen muß, fast durchiveg sehr gut —, dieser ist von einem riesigen Hügel-