Kette 30.
Sonntag. 30 . Oktober 1904 . Wiesbadener Tagblatt. Worgeu-Ausgabe. 3 .Klatt.
U». 509.
Bekanntmachung,
Vexrüncket 185,5.
IJisI»er an Versichert« gezahlt 65 Mill. Mk.
betreffend
die Begebung von 30,000 Stüd Reichrbank-
Anleilscheine«.
Magdeburger
Lebens-Versicherungs - Gesellschaft
bat äußerst günsti e Einrichtungen nir Versicherung von Personen, welche, ohne direkt krank zu ~ fein, zu gewöhn!. Bedingungen keine Anfiiahme finden. , ,
Vertreter für Wiesbaden: '»Vilbel»,» Subdirektor, Moritzstraxe 4.
Die gemäß Artikel 1 und Artikel 8 des ReichsgescheS vom 7. Juni 1899, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (R. G. Bl. S. 311) und der Verordnung vom 3. September 1900 (R. G. Bl. S. 793) zur Erhöhung des Grundkapitals der Reichsbank noch auszugebeuden dreißigtauscnd Anteilscheine der Reichsbank, lautend ein jeder über eintausend Mark, welche vom 1. Januar 1905 ab an den Erträgnissen der Reichsbank teilnehmen, werden hierdurch zur öffentlichen Zeichnung unter den nachstehenden | Bedingungen aufgelegt:
1. Die Zeichnungen werden bei dem Kontor der Reichshauptbank für Werk papiere in Berlin und bei den sämtlichen Reichsbankhauptstellen, Rcichsbank- stellen und Reichsbanknebenstellen mit Kassencinrichlung
Aufruf!
Der Nassauische Kunstverein tat beschlossen, im Früh-
jahr 1905 (vom 1. Mai bis 15. Juni) eine Ausstellung von Gemälden aus Wiesbadener Privatfeesitz zu veranstalten. Er hofft, dem in unserer
Stadt stetig wachsenden Bedürfnis nach künstlerischer Anregung entgegenzu-
am 5. November M4
in der Zeit von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags entgegengenommen und alsdann geschlossen.
2. Der Zeichnungspreis ist auf 144 vom Hundert oder 1440 Mark für jeden Anteilschein festgesetzt.
3. Jede Zeichnung muß auf eine bestimmte Stückzahl von Reichsbank-Anteilscheinen zu je 1000 Mark lauten. Sie ist mittels Ausfüllung und Einreichung zweier gleichlautender Anmeldescheine zu bewirken, welche vom 24. Oktober d. I. bei jeder Zeichnungsstelle unentgeltlich entnommen werden können. Das eine Exemplar des Anmeldescheins erhält der Zeichner mit der Bescheinigung der Zeichnungsstelle über die erfolgte Zeichnung zurück.
4. Zugleich mit der Zeichnung muß eine Anzahlung von zehn Prozent des gezeichneten Nennbetrags mit 100 Mark für jeden Anteilschein bar eingezahlt werden.
5. Die Zuteilung erfolgt in kürzester Frist. Sobald sie stattgefunden bat, wird ihr Ergebnis den Zeichnern bekannt gegeben. Zugleich werden dieselben anfgefordert, bei ihren Zeichnungsstellen gegen Rückgabe des in ihren Händen befindlichen Zeichnungsscheins und gegen Erstattung der vollen nach dem Reichsstempelgesctz vom 14. Juni 1900 (R. G. Bl. S. 275) von der Reichsbank zu entrichtenden Stempelbeträge für jeden zugeteilten Anteilschein einen Bezugsschein in Empfang zu nehmen und das im Verhältnis zu den zu geteilten Beträgen zu viel gezahlte Angeld abzuheben.
6. Die Bezugsscheine werden von dem Reichsbank-Direktorium ausgestellt und enthalten die Quittung über die Zahlung des Angelds. Sie lauten auf den Name« der ersten Zeichner und können durch das Ausfüllen der auf ihrer Rückseite befindlichen Indossamente übertragen werden. Für die Form der Indossamente kommen die Bestimmungen der Artikel 11 bis 13 der Wechsel- Ordnung in Anwendung. Die ersten Zeichner bleiben für die Vollzahlung der ihnen zugeteiltrn Anteilscheine verhaftet; erfolgt dieselbe nicht rechtzeitig, so verfällt der darauf nach Ziffer 4 gezahlte Betrag dem Reservefonds der Reichsbank als Vertragsstrafe.
7. Für die Anteilscheine können sogleich nach der Zuteilung Teil- und Voll zahlungen geleistet werden. Letztere müssen jedoch spätestens bis zum 29. Dezember d. I. (einschl.) erfolgt sein. Alle Zahlungen sind bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere oder bei einer beliebigen Reichsbankhauptstelle, Reichsbankstclle oder Reichsbanknebenstelle mit Kasseneinrichtung unter Vorlegung des Bezugsscheins zu leisten, auf welchem Quittung geleistet werden wird. Ueber eine Voll«, bezw. Schlußzahlung kann letztere jedoch nur von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere zu Berlin oder einer Reichsbankhauptstelle oder einer Reichsdankstelle gültig erfolgen. Die Reichsbanknebenstellen vermitteln nach Erhalt solcher Zahlungen lediglich die Ausstellung gütiger Quittungen an zuständiger Stelle. Aus Bezugsscheinen, auf welchen über die Vollzahlung nicht quittiert ist, können vom 80. Dezember d. I. ab irgend welche Ansprüche gegen die Reichsbank nicht mehr geltend gemacht werden.
8. Der Umtausch der Bezugsscheine gegen Reichsbank-Anteilscheine findet nach näherer Bekanntmachung des Reichsbank-Direktoriums in den ersten Monaten des Jahres 1905 statt. Die Aushändigung der auf den Namen der Zeichner ausgefertigtcn Anteilscheine erfolgt gegen Rücklieferung der Bezugsscheine. Hat ein Uebergang des Eigentums eines Bezugsscheines stattgefunden, so wird dies auf dem Anteilschein vermerkt.
Zur Prüfung der Legitimation des Einliefcrcrs ist die Reichsbauk berechtigt, aber nicht verpflichtet.
9. Auf einen Schriftwechsel lassen sich die Zeichnungsstellen nicht ein. Auswärtige haben Bevollmächtigte zu bestellen. E 291
ißtrlitt, den 5. Oktober 1904.
Der Reichskanzler.
kommen, zugleich aber auch die Freude am eigenen Besitz von Kunstwerken zu heben, indem er die Bekanntschaft weiterer Kreise mit den xahlreiclaem wert* vollen, in den Sammlungen unserer Kunstfreunde verstreuten Gemälden vermittelt. Der Vorstand wendet sich daher an alle hiesigen Besitzer solcher wertvollen Bildwerke, sei es älterer oder neuerer Meister, mit der herzlichen Bitte, unserem, dem allgemeinen Interesse dienenden Vorhaben ihr V ohlwollen zuzuwenden und sein Gelingen durch Bereitstellung geeigneter Kunstwerke zu fördern. Als Ausstellungsräume sind uns seitens der hiesigen Königlichen Regierung die ehemals Deiters’sclien Kunstsäle (Oberlichtsäle), Luisenstrasse, zur Verfügung gestellt worden. Die volle Garantie für jedes zur Ausstellung gelangendes Gemälde, die Kosten der Beförderung, sorgfältigste Verwahrung und unversehrte Rückgabe, insbesondere auch die Versicherung in voller Höhe des Wertes übernimmt der Verein. Gütige Mitteilungen und Anmeldungen erbitten wir an die Adresse des Nassauischen Kunstvereins, zu Händen des geschäftsführenden Mitglieds, Herrn Kunsthistoriker Dr. Waldschmidt, hier. F 489
Der Vorstand:
Justizrat Dr. Romeiss, Direktor. M. Willett, Schriftführer. Fritz Bergmann, Verlagsbuchhändl. Geh. Reg.-Rat Caesar. Caspar KSgler, Maler. Landesbank-Oberbuchhalter Cenz. Professor Dr. Erich Eiesegang. Professor Dr. Hermann Pagenstecher._
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Die Restanten der evangel. Kirchensteuer für 1904/05 werden an die alsbaldige Zahlung erinnert, mit dem Bemerken, daß Anfangs November d. I. mit der Mahnung begonnen wird. p 337
Wiesbaden, den 22. Oktober 1904.
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