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Erscheinungstage:

Mittwoch und Samstag.

Wiestmümrr Tagblatts.

BerlagS - Fernsprecher: Nr. 2953.

Uo. 84.

Samstag» de« 22. Okloder.

1904»

Verdingung.

Die zum Posthausneubau auf dem Postarund­stücke zu Wiesbaden erforderlichen Betonfuß- böden, veranschlagt zu 14,500 Mk., sollen im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden.

Zeichnungen, Masscnbercchnung, Anbietungs­und Ausführungs-Bedingungen und Preisverzeich­nisse liegen im Amtszimmer für den Posthausneu­bau in Wiesbaden Nicolasstrabe 20 während der Dienststunden zur Einsicht aus und köunen daselbst mit Ausnahme der Zeichnungen und Masienberech- nungen gegen Erstattung von 1 Mk. für ein Los bezogen werden.

Die Angebote sind verschlossen und mit einer den Inhalt kennzeichnenden Aufschrift versehen bis zum 29. Oktober 1904, mittags 12 Uhr, an da» PosthauSneubaubürcau in Wiesbaden Nicolas­straße 20 frankiert eiuzuscnden, in dessen Amts­zimmer zur bczcichneten Stunde die Eröffnung der eingegangcncn Angebote in Gegenwart der etwa er­schienenen Bieter stattfinden wird. §293

Frankfurt (Main), 15. Oktober 1904.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

> _ Maier. _

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 7 der Polizei-Verordnung, betreffend Zapf- und Drückvorrichtungen beim gewerbsmäßigen Bierausschank vom 2. Juli 1900 und des § 6 der Polizei-Verordnung, betreffend den Betrieb von Anlagen, in welchen Mineral­wasser rc. hergestellt' werden, vom 6. Februar 1900, bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, daß die Reduzierventile der Firma Cramer & Fracnkel in Frankfurt a. M. mit der Bezeichnung „Original- Auiomat-Patent", Schutzmarke „Well", zur Be­nutzung bei Bierdruckvorrichtungen und Mineral- wasserapvaraten im hiesigen Regierungsbezirk zuge- laffcn werde», sofern sic den Bestimmungen der 88 7 bis 10 der Polizei-Verordnung vom 2. Zull 1960 entsprechen. 2

Wiesbaden, den 24. August 1904.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: gez. v. Gizycki.

«Wird veröffentlicht."

Wiesbaden, den 1. Oktober 1904.

Der Polizei-Präsident. I. V.: Falcke«

Bekanntmachung.

Jntereffenten werden hiermit darauf hinge­wiesen. daß am 1. Jan. 1904 das Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (R.-G.-B. S. 113) in Kraft tritt und die zur Ausführung desselben von den Herren Ministern für Handel und Gewerbe, der geistlichen Unterrichts- u. Medizinal-Angelegen- deiten und de» Innern erlassene Anweisung vom 30. November d. I. demnächst in Form einer Beilage im Regierungsblatt (Frankfurter Amtsblatt) veröffentlicht werden wird.

Wiesbaden, den 16. Dez. 1903.

Der Polizei-Präsident: v. Schenck«

«Wird veröffentlicht." 2

Wiesbaden, den 15. April 1904.

Der Polizei-Präsident: V. Schenck.

Bekanntmachung.

Am 30. d. M. (Sonntag vor Allerheiligen) ist der Verkauf von Blumen und Kränzen bis 6 Uhr abends — mit Ausnahme der Zeit von 9V- bis 11'/- Uhr vormittags — gestattet. 3

Wiesbaden, den 8. Oktober 1904.

Der Polizei-Präsident: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Alle Wandergewcrbetreibenden, welche für das nächste Kalenderjahr — also für 1905 — einen Wandergewerbe- bczw. Gewerbeschein ausgestellt haben wollen, werden aufgefordcrl, ihre diesbezüg­lichen Anträge spätestens in der ersten Hälfte des Monats Oktober d. I. auf dem Bureau desjenigen Polizei-Revier» zu stellen, in dessen Bezirk ihre Wohnung belegen ist.

Abwesende können die Anträge auch durch ihre am Wohnorte befindlichen Angehörigen cinbringcn lassen.

Nur bei Einhaltung der angegebenen Frist ist mit Sicherheit daraus zu rechnen, daß die bean­tragten Scheine noch vor dem 1. Januar k. I. auf der zuständigen Hebestelle zur Einlösung bereit »egen werden.

E» wird gleichzeitig ausdrücklich darauf hin- Sewufen, daß der Gewerbebetrieb im Umherziehen ">cht früher begonnen werden darf, als bis der Gewerbetreibende im Besitze des Scheines ist. 2

Wiesbaden, den 20. September 1904.

Der Polizei-Präsident: v. Schenkt.

Bekanntmachung.

Zur landespolizeilichen Abnahme der Neubau­strecks Waldstratze—Güterbahnhof Wies­baden ist Termin auf Freitag, den 28. d. M., Vormittags 9'/- Uhr — aus Haltestelle Wald­straße beginnend — anberaumt. Jiiteressentcu können etwaige Wünsche und Beschwerden im Termine anbringcn. 1

Wiesbaden, den 18. Oktober 1904.

_ Der Polizei-Präsident: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Nach 8 3 der Polizeiverordnung des Herrn Oberpräsidenten vom 11. September 1900, betreffend den Verkehr mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sind die Wegepolizcibchörden befugt, das Befahren bestimmter Wege, Straßen, Brücken und Plätze, sowie Teile derselben einschließ­lich der Bankette neben den Fahrstraßen mit Fahrrädern oder mit bestimmten Arten von Fahr­rädern ganz oder zeitweilig zu untersagen.

Bereits bestehende Verbote sollen in Kraft bleiben.

Unter Hinweis auf diese Bestimmung bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß gemäß 8 26 der für den Regierungsbezirk Wiesbaden geltenden Wcgepolizeiverordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 7. November 1899 öffentliche Fußwege, also auch die neben den Fahr­straßen der öffentlichen Wege befindlichen Bankette, von Fubrwerken, Reitern, Maschinen oder Vich- trausporten nicht benutzt werden dürfen.

Unter Fuhrwerken sind gemäß 8 1 der er­wähnten Verordnung des Herrn Negierungs- Präsidenten u. A. auch Fahrräder und Selbstfahrer zu verstehen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach 8 55 dieser Verordnung mit Geld­strafe bis zu 60 M., im Unvermögensfallc mit Haft bestraft. *

Wiesbaden, den 19. August 1904.

Der Polizei-Präsident: v. Schenck.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der 88 5 und 6 de» Gesetzes über die Einführung der Polizei-Verwaltung in oen neu erworbenen Landesteilen vom 20. Sept. 1867 wird nach Beratung mit dem hiesigen Gemeinde- Vorstände verordnet wie folgt:

8 1. Dir Bäcker, sowie alle, welche mit Brot­waren handeln, sind verpflichtet, die Preise des ge­wöhnlichen Brotes für je '/-Kilogramm (1 Pfund) an den Verkaufsstellen durch einen von außen sicht­baren und von dem Rcvier-Polizei-Kommissar ab­gestempelten Anschlag zur Kenntnis des Publikums zu bringen.

Die Preise dürfen nur an einem Montag abgeändert werden. Diese Abänderung muß am nänilichen Tage dem Revier-Polizei-Kommissar mit­geteilt und von dem letzteren der abgeändcrte An­schlag abgestempclt werden.

8 2. Die Bäcker, sowie alle, welche mit Brot- waren handeln, sind ferner verpflichtet, an den Verkaufsstellen eine Wage mit Gewichten aufzu­stellen oder mitzuführen und Käufern auf Verlangen das Brot vorzuwiegen.

8 3. Wer einen höheren Preis für Brot, als den nach 8 1 angeschlagenen verlangt oder sich zahlen läßt, oder wer weniger Brot an Gewicht liefert, al« er verkauft hat oder wer sonst den Be­stimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird, sofern nicht eine Bestrafung auf Grund des Straf­gesetzbuches erfolgt, mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder im Unvermögeusfalle mit entsprechender Haft bestraft.

84. Die Polizei-Verordnung vom 25. Februar d. I. wird hiermit außer Kraft gesetzt und tritt an deren Stelle die obige Verordnung. 3

Wiesbaden, den 12. April 1881.

Königliche Polizei-Dirckiion. Dr. v. Strauß.

„Wird veröffentlicht."

Wiesbaden, den 1. Oktober 1904.

_ Der Polizei-Präsident. I. V.: Falcke.

Bekanntmachung.

Um auch den in der Woche den Tag über durch ihre Berufsgeschäfte in Anspruch genommenen Personen Gelegenheit zur mündlichen Verhandlung mit den Beamten der Königlichen Gewerbe- Inspektion zu geben, finden sur die Königliche Gewerbe-Inspektion zu Wiesbaden besondere Sprechstunden am 1. und 3. Sonntag jeden Monats, vormittag« von 11'/» bi» mittag» 1'/, Uhr und am Sonnabend der 2. und 4. Woche jeden Monats, nachmittags von 5'/, bis 7'/- Ubr in deren GcschäflSlokal, Bismarckring 14,1, hier statt.

Wiesbaden, den 8. April 1904. *

Der Polizei-Präsident: v. Schenkt.

Verdingung.

Die Herstellung von rd. 2000 qm

Reifenpflaster für die Zufuhr- und Freiladestrahe auf Bahnhof Bieb­rich-Mosbach, ausschließlich Material­lieferung, soll vergeben werden. Termin zur Eröffnung der Angebote findet am 27 . Oktober d.J., Vorm. 11s- Uhr, im Zimmer Nr. 18 der Unterzeichneten Be­triebs-Inspektion, Rheinbahnhof, statt. Ver­dingungs-Unterlagen können gegen vorherige Einsendung von 30 Pf., in Marken, durch die Post bezogen werden. F277

Zuschlagsfrist 10 Tage.

Wiesbaden, den 18. Oktober 1904. Kgl. Eisenbahn-Betr.-Jnspektion I.

Bekanntmachung.

Mit Wirkung vom 1. Dezember d. I. ab werden bei den Güterabfcrttgungsstellen Wiesbaden und Dotzheim Frachtstückgüter Nachmittags nur noch viS 6 Uhr zum Versandt angenommen.

Die Abfuhr angekommener Frachtstückgut­sendungen kann nack, wie vor bis 7 Uhr erfolgen.

Mainz, den 11. Oktober 1904. §167

Königlich Preußische und Großherzoglich Hessische Eisenbahndirettion.

Aufforderung,

die Versicherung von Gebäuden gegen Feuerschaden betreffend.

Die hiesigen Gebäudebesitzer werden hierdurch ersucht, Anmeldungen wegen Erhöhung. Aufhebung oderVeränderung bestehender Gebäudeversicherungen, sowie Neuaufnahme von Gebäuden in die Nassauische Brandversicherungsanstalt für das Jahr 1905 in dem Rathanse, Zimmer No. 46, in den Vormittags- dicnststunden bis zum 31. Oktober d. I. machen zu wollen.

M handelt sich hier nur um Gebäude­aufnahme rc.. die gelegentlich de« allgemeinen jähr­lichen Rundganges mit Wirkung vom 1. Januar 1905 erfolgen sollen. *

Wiesbaden, den 19. September 1904.

Der Magistrat«

Bekanntmachung.

Die auf dem alten Friedbofe befindliche Kapelle (Trauerhalle) wird zur Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt und zu diesem Zweck im Winter auf städtische Kosten nach Bedarf geheizt; die gärt­nerische und sonstige Ausschmückung der Kapelle dagegen wird stadtseitig nicht besorgt, sondern bleibt alleinige Sache der Antragsteller. Die Benutzung der Kapelle zu Trauerfeierlichkeiten ist rechtzeitig bei dem zuständigen Friedhossaufseher anzumelden, welcher alsdann dafür sorgt, daß diese zur be­stimmten Zeit für den Trauerakt frei ist. *

Wiesbaden, den 1. Oktober 1904.

Die Friedhofs-Deputation.

Bekanntmachung.

Für die bevorstehende kältere Jahreszeit wird der auf der städtischen Gasanstalt gewonnene Koks in den bekannten Sortierungen zum Verkauf gestellt und der Bezug dieses vorzüglichen Brennmaterials hierdurch angelegentlichst empfohlen.

Vom 1. Oktober ab tritt eine Preiserhöhung inkraft, und zwar beträgt dieselbe:

für Sorte I gebrochener Nuß-Koks 0,20 Mk.,

„ „ II gegabelter Stück-Koks 0,20 „

„ „ lila gebrochener Klein-Koks 0,30 ,,

„ „ 111b gesiebter Klein-Koks 0,10 «

für je 100 Kilo.

Ausführliche Preislisten mit Lieferungs­bedingungen werden in dem Verwaltungs-Neben- gcbäude, Friedrichstraße S, an der Koksverkaufs- stelle verabreicht und Bestellungen von 8'/,—12'/- Uhr gegen Barzahlung ebendaselbst entgegengenommen, auch können solche durch Posteinzahlung (einschl. Bestellgeld) an die Kasse de« Gaswerk», Friedrich- straße 9, aufgegebcn werden. *

Wiesbaden, den 26. September 1904.

Der Direktor

der städt. Wasser-, Gas- u. Elektr.-Werke.

Bekanntmachung.

Montag, den 31. Oktober d. I., Vor«

mittags 11 Uhr, soll das Ecke der Emser- und Weißenburgstraße belegene städtische Grundstück, in vier Bauplätze eingeteilt, im Rathause hier, auf Zimmer No. 42, öffentlich meistbietend, zuerst einzeln und dann je 2 und 2 zusammen, versteigert werden.

Die Bedingungen und eine Zeichnung über die Einteilung der Plätze liegen im Rathaus, Zimmer No. 44, während der Vormittagsdtenst- stunden zur Einsicht offen. 1

Wiesbaden, den 15. Oktober 1904.

Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Montag, de« 31. Oktober d. I.» vor» mittags 11 Uhr, soll ein an der Mühlgasse belegener städtischer Bauplatz im Flächengehalte von 1 ar 53 qm in dem Rathause hier, auf Zimmer No. 42, öffentlich versteigert werden. Die Be­dingungen und eine Zeichnung liegen im Rathause. Zimmer No. 44, in den VormittagSdlenststundcn zur Einsicht offen. 1

Wiesvaden, den 16. Oktober 1904. ^

Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Der Fluchtlinienplan für das Terrain Bier« stadterberg ist durch Magistratsbeschluß vom 12. Oktober cr. endgiltig festgesetzt worden und wird vom 22. bis einschl. 29. Oktober cr. weitere 8 Tage im Rathaus I, Obergeschoß, Zimmer No. 38a, während der Dienststunden zu Jedermann» Einsicht offen gelegt. 1

Wiesbaden, den 17. Oktober 1904. _ Der Magistrat.

Staats- und Gemeindesteuer.

Die Erhebung der 3. Rate (Okt., Nov., Dczbr.) erfolgt vom 18. d. M. ab straßenweise nach dem auf dem Steuerzettel angegebenen Hcbe- plan. Die Hebetagc sind nach den Anfangs» buchstabcii der Straßen wie folgt festgesetzt (die auf dem Steuerzetlcl angegebene Straße ist maß­gebend):

8. J, K am 22., 24. u. 26. Oktober,

L, M, N am 26., 27. u. 28. Oktober.

O, P, Q, R am 29. u. 31. Okt., 1. u. 2. Novbr. 8, T, U, V am 3., 4. u. 5. November.

W, Y, Z u. außerh. d. Stadtbering» am 7., 8. u.

9. November.

E» liegt im Interesse der Steuerzahler, daß sie die vorgeschriebenen Hebetage benutzen, nur dann ist rasch« Beförderung möglich.

Da» Geld, besonders die Pfennige, sind genau abzuzählen, damit Wechseln an der Kasse ver- mieden wird. 8

Wiesbaden, den 11. Oktober 1904.

Städtische Steuerkafse, _ Rathaus, Erdgeschoß Zimmer No. 17.

Bekanntmachung.

Bolksbadeanstalte« betr«

Die drei städtischen VoltSbadcanstalten be­finden sich

1. im Gebäude der Höheren Mädchenschule am Schloßplatz,

2. Am Römertor,

3. im Hause Roonstraße 3.

Es werden verabfolgt:

Brausebäder in sämtlichen Anstalten,

Wannenbäder in der Anstalt in der Roon- straße für Männer und Frauen, in der Anstalt am Schloßplatz nur für Frauen.

Badezeiten sind: Mai bi» September vor­mittags 7 Uhr bis abends 8'/- Uhr. Oktober bi» April vormittags 8 Ubr bi» abend» 8 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen wird 1 Stunde früher geöffnet und um 11 Uhr vormittag» geschloffen.

Die Männerabteilung ist (außer Sonnabend) von 1'/,— 2% die Fraucnabteilung stet» 1—4 Uhr geschlossen. *

_ Da» Stadtbauamt.

Städtisches Lechhauszu Wiesbaden, Neugaffe «.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß da« städtische Leihhau» dahier Darlehen auf Pfänder in Beträgen von 2 Mk. bi» 2100 Mk. aus jede beliebige Zeit, längsten» aber auf die Dauer eine» Jabrcs, gegen 10 pCt. Zinsen giebt und daß die Taxatoren von 8—10 Uhr vormittags nnd von 2—3 Uhr nachmittag» im Leihhaus an­wesend sind. *

Die LethhanS-Deputation.

Monats-Ueber sichten der meteorologische« Keodachtungsstation;« Miesbade«

vom Monat September. 1904. (Mitgetheilt von dem Stationsvorstand Ed. Lampe.)

Luftdruck

Lufttemperatur

Absolute Feuchtigkeit

Relative Feuchtigkeit

( I#j

Maximum

mm

Datum

Minimum

mm

Datum

7 m

C°

2 n

C°

9a

C°

Mittel

C»

Mittl.

Max.

C°

Mittl.

Min.

C°

Absol.

Max.

C°

Datum

Absol.

Min.

C°

Datum

7 m

mm

2n

mm

9a

mm

Mittel

mm

7 m

Proc.

2n

Proc.

9a

Proc.

Mittel

Proc.

762,6

18

747,7

25

11,3

17,4

13,1

13,7

17,9

10,2

22,0

13

5,9

24

8,5

9,2

9,1

8,9

84.6

62.6

80.2

75.8

__ Bewölkung

Niederschlag

Zahl der Tage mit

Zahl de

t

Zahl der Wind-Beobachtungen mit

7,

2n

9«

Mittel

Summa

mm

Max. in 24

Stunden.

mm

Datum

C

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Windstille

6,4

5,8

5,7

6,0

60,4

15,0

29

13

—

—

—

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13