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Ho. 10. Lreibeilage ZUM Wiesbadener Tagblatt, -s^ 1904.

Vilder aus Eppsteins Geschichte.

Von Albert Geyer.

III.

Die Weltlichen Herren.

Als ,5«n Stammvater der weltlichen Herren des Hauses Eppstein müssen wir, wie erwähnt, Gottsried I. ansehen. Seine Nachkommen bewohnten die Burg bis zum Jahre 1522. Nicht alle kommen für uns in Betracht. Be­sonders Lemerkensrvert erscheint uns zunächst Gott­fried III. (1223—1283). Zu feiner Zeit trugen die Epp- steiner das Landgericht Mechtildshausen von Nassau als Afterlehen. Das gefiel ihnen nicht,- sie wünschten sich den Kaiser als unmittelbaren Lehnsherrn. Es entstanden bald Lehnsstreitigkeiten, die aber durch die Friedensliebe des Grafen Walram von Nassau geschlichtet wurden. Erst unter seinem Sohne, dem deutschen Kaiser Adolf, nahm die 'Lache einen ernsteren Charakter an. Als Adolf auf Gottfrieds Fcrdcrnng, Mechtildshausen in ein Reichslehcn zu verwan­deln, nicht einging, fiel Gottfried III. 1282 in die Gegend von Wiesbaden ein, zerstörte Sonnenberg, berannte Wies­baden und verwüstete die Vorstadt, sowie 'den eigentlichen Badeort. Ähnlich verfuhr Gottsried mit der Herrschaft Id­stein. Im folgenden Jahre söhnte man sich wieder aus, Gottfried wurde des Kaisers treuer Berater und focht sogar an seiner Seite gegen Albrecht von Österreich am Hasenbühl bei Göllheim. „ ,

Noch andere Laten zeichnen sein vielbewegtes Leben aus. Im Jahre 1223 ging er und sein Bruder Gerhard I. mit dem Stephansstift in Mainz einen Vertrag über die Gitter zu Hausen bei Steinheim, die den Eppsteinern ge­hörten, «in. 1252 wurde er von dem Pfalzgrase» Otto bei Mein mit der Hälfte der Grafschaft Wied, die Gerhard und Gottsried II. von ihrer Mutter, einer Tochter des Grafen Theodorich von Wied, zustand, belehnt. Zehn Jahre später machten Erzbischof Werner von Mainz, die Herren Gott­fried I. von Eppstein, Heinrich Graf von Weilnau, Reinhard von Hanau, Philipp von Falkenstein und dessen Söhne Philipp und Werner, Gerhard der Jüngere von Eppstein und Graf Eberhard I. von Katzenelnbogen, sowie die Schultheißen, Schössen und Gemeinden der Städte Frank­furt, Friedeberg, Wetzlar und Gelnhausen auf drei Jahre einen Landfrieden, der sich über einen bedeutenden Strich des Landes der Wetterau und Nachbarschaft erstreckte. Sein Zweck war der, im Umfang des Landfriedens das Faustrecht zu verbannen und einem jeden durch ordentliche Gerichte, in gewissen Fällen durch die Entscheidung von acht bestellten Austrägalrichtern und Vollziehern (pacis exe outores) zu seinem Rechte zu verhelfen. Diese Exekutoren sollten nötigenfalls bewafsnete Macht aufbieten und ledem der Verbündeten sein Kontingent dazu bestimmen. Auch wurde zur Deckung der Kosten ein Ein- und Ausgangszoll auf Wein, Getreide, Vieh und Waren gelegt. 1270 beschloß Gottfried III., mit der Witwe Gerhards II. und deren Schwiegersöhnen, den Grafen von Katzenelnbogen und Wert- Setm, die Einkünfte der Dörfer Kleestedt, Großauheim. SlMvtheim und Hainstadt für 140 M. zu verpfänden. Bei

der späteren Teilung erhielt Gottfried die Dörfer Mörle und Hollar, Ochesiiadt (Ockstadt) und Holzburg, Eschbach <bei Usingen) und Pavdebach.

Siegfried IV. (t?83—1318) zeichnete sich durch tiefe Frömmigkeit aus. Dem Augustinerkloster Retters verlieh er einen Hof in Breckenheiw, dem Kloster Bleidenstadt gab er Vogteirechie, und dem heiligen Georg zu Ehren stiftet« er zu Eppstein die Talkirche. Um diese zu beschenken, bai er seinen Oheim, den Erzbischof Gerhard von Mainz, di« Einkünfte der Pfarrei Delkenheim zu dieser Kirche zu schlagen und in Delkenheim selbst nur einen Vikar zu be- stellen. Die Bitte fand 1310 Gehör. Treu zu seinem Oherm haltend, war er zuerst Freund, dann Feind des damaligen Kaisers Albrecht von Österreich. Zur Zeit der Freundschaft zwischen den Eppsteinern und den Kaisern erlangten die Eppsteiner mancherlei Vorrechte und Begünstigungen. So ernannte Kaiser Adolf 1202 Siegfried IV. zum Burgmann in Friedberg und verlieh ihm zum Burglehen 12 Huden (mansos) in der Ockstädier Gemarkung. Siegfried stand v«, Kaiser Albrecht anfänglich in solchem Ansehen, daß ihn dieser zum Landvogt der Wettcrau bestellte. Als aber sein Vetter, Erzbischof Gerhard, mit Kaiser Adolf in Streit geriet, ver­lor Siegfried nicht nur diese Landvogtei, die Ulrich II. von Hanau 1300 erhielt, sondern er wurde auch in den aus lenem Streit entstandenen Krieg verwickelt und mutzte sich dem Kaiser unterwerfen.

Siegfried hatte vier Geschwister: Gerhard IV., Elisa- beth, Gottfried und Mechtild. Gerhard IV. (1283—1291) war mit Elisabeth, der Tochter des Landgrafen Heinrich I. von Hessen, vermählt. Gottfried war Domherr und Dechant des Stephansstiftes zu Mainz und Mechtild die Gemahlin Philipps III. von Falkenstein. Siegfried pflanzte das Ge­schlecht der Eppsteiner allein fort. Seine Gemahlin war Jsengard, eine Schwester Philipps III. von Falkenstein. Diese Wechselheirat beugte allen Erbstreitigkeiten zwischen den Häusern Eppstein und Falkcnstein vor. Im Jahre 1308 veräußerte Siegfried, durch finanzielle Kalamitäten dazu gedrängt, den Anteil an der Grafschaft Wied, womit Gott­sried III. 1252 belehnt worden war, für 5400 M. an Ruprecht Graf von Birnenburg. Er starb 1318, und sein Sohn Gottfried V. (1316—1342) folgte ihm in der Herrschaft. Dieser erfreute sich her Hesouher^n Gunst Kaiser Luhwlgs des Bayern, der ihn in all seinen Gnadenbriefen wegen seiner treuen Dienste ehrt. Am 30. November 1318 verlieh Kaiser Ludwig dem Orte Eppstein das Frankfurter Recht, d h. dieselben Rechte und Freiheiten, die die Stadt Fran. surt damals besaß (Besestigungsrecht, Marktrecht und amdere Privilegien). 1319 wies Ludwig unserem Gottfried Gelder an auf die Steuern der Reichsstädte Frankfurt, Friedberg. Wetzlar und Gelnhausen. Zehn Jahre später verlieh er ihm 25 Malter Frucht jährlich auS dem Hof zu Roda zu Sehers bestellte ihn im Jahre 1333 zum Landvogt der Wettevau und versprach dabei, fein Einkommen alS Landvogt al» penn* fallendes Lehen zu verbessern, und erlaubte Um sog«. W