58. Jahrgang.
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Verlag: Langgaffe 27.
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Wo. 470.
Verlags-Fernsprecher No. 2953.
Freitag, den 7. Oktober.
Redaktions-Fernsprecher No. 52,
1904.
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Abend-Ausgabe.
1. WLatt.
Weilye CnWdWng crijalten Nnfttlverletzte?
Von Dr. jur. W. Brandis, Berlin.
Im Falle der Verletzung werden als Schadenersatz vom Beginne der vierzehnten Woche nach Eintritt des Unfalls ad gewährt:
.1. freie ärztliche .Behandlung, Arznei und sonstige Heilmittel, sowie die zur Sicherung des Erfolges des Heilverfahrens lind zur Erleichterung der Folgen der Verletzung erforderlichen Hülfsmittel (Krücken, Stützapparate und dergleichen),
2. eine Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit.
Die ärztliche Behandlung kann -von der Berufsgenossenschaft nach ihrem freien Ermessen in einem Krankenhause gewährt werden, wenn der Verletzte unver- heiratet und nicht Mitglied der Haushaltung seiner Familie ist, auch keine eigene Haushaltung hat. Sonstige Verletzte kann die Berussgenossenschaft nur dann ins Krankenhaus schicken, wenn die Behandlung in der Familie nicht durchführbar ist. Operationen, d. h. Eingriffe in die körperliche Unverletztheit, dürfen nur mit Einwilligung des Verletzten vorgenommen werden. Auch nach vorläufigem Abschluß eines Heilverfahrens kann die Beimfsgeuossenschaft, wenn allzunehmen ist, daß bei Durchführung eines neuen Heilverfahrens eine erhöhte Erwerbsfähigkeit eintreten werde, zu diesem Zwecke jederzeit ein solches, z. B. in einer medico-mechanischen Anstalt eintreten lassen.
Die Rente beträgt:
&) im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben sechsundsechzigzweidrittel Prozent des Jahresarbeitsverdienstes (Vollrente);
’j) im Falle teilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben denjenigen Teil der Vollrente, welcher dein Maße der durch den Unfall herbei- gcführten Einbuße an Erwerbsfähigkeit entspricht (Teilrente).
Der Verletzte erhält also nicht, wie nach dem Haft- pflichtgefetz, den vollen entgangenen Verdienst, sondern stets nur zwei Drittel desselben. Ties ist damit be- gründet, daß der Verletzte nach dem Haftpflichtgesetze in der Regel riichts erhielt; nur in den sehr seltenen Fällen, in denen er dem Unternehmer oder dessen Beauftragten eine Schuld nachwies, erhielt er den -vollen bisherigen Lohn. Jetzt müssen die Unternehmer immer zahlen, selbst wenn eigenes Verschulden des Verletzten vorliegt, mit einziger Ausnahme der seltenen Fälle, wo der Arbeiter vorsätzlich den Unfall herbeigeführt oder bei Begehung eines durch strafgerichtliches Urteil festgestelltcn Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens sich Zugezogen
Ein Rätsel.
Erzählung von L. L. — Übersetzt von M. Walter.
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1.
Klinglingling! — „Ach, das Telephon!"
Richard Jasper, der mit seiner Tante Harrtet am Zierlich geordneten Frühstückstisch saß, sprang hastig auf. »Wer kann so früh — es ist kaum sieben Uhr — nach mir Sehnsucht haben?" rief er halb lachend, halb ärgerlich aus, indem er die Telephonmuschel ans Ohr hielt. „Wer da?" fragte er, in die Öffnung sprechend.
„Bist du's, Richard?" scholl es zurück.
„Ja!"
„Dann komm um des Himmels willen sobald als möglich zu mir. Geh' bei Doktor Roth vorbei und bring' ihn mit hierher, sag' aber niemand ein Wort davon. Ich bin in größter Bestürzung!"
„Komme sofort, Onkel!" versprach Jasper. Er klingelte ab und kehrte an den Frühstückstisch zurück, jedoch nicht, um sich wie vorher gemütlich daran niederzu- lais-n. Stehend trank er rasch seine Tasse aus. „Bin eilig gerufen worden, Tante Harrtet", sagte er zu dem alten Fräulein, das seit seinem sechsten Jahre Mutter- stelle an ihn: vertrat. „Zu welchem Zweck weiß ich nicht, kann daher auch nicht bestimmen, wann ich wieder hier sein werde. Vielleicht erst zu Mittag."
Und ohne eine Erwiderung abzuwarten, verließ er das Zimmer. Er fühlte sich im höchsten Grade beunruhigt, denn er begriff nicht, was seinem Vormund, Doktor Westland, den er Onkel nannte, obgleich keine nahe Verwandtschaft zwischen ihnen bestand, veranlaßt haben konnte,ihn zu so früher Morgenstunde und in solcher Weise zu sich zu rufen. Jaspers Vater und Advokat Westland, weitläufig verwandt, waren langjährige Freunde gewesen. Letzterer wurde Vornmnd des früh Verwaisten Knaben, der mit seiner unverheirateten Tante Harrtet Jasper in Winston, einem kleinen Ort bei New-
hat. Für die Arbeiterschaft im ganzen bedeutet die jetzige Unfallversicherung trotz der Beschränkung der Entschädigung eine ungeheure Besserstellung, wie schon die jährlichen Ausgaben für Unfallentschädigungen beweisen, die jetzt wohl das Hundertfache der unter dem Hastpflichtgesetz gezahlten Entschädigungen betragen. Einen Teil des Unfallschadens muß also der Verletzte selber tragen. Kann der Verletzte infolge des Unfalles nicht nur nichts verdienen, sondern ist er auch derart hülflos geworden, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen kann, so ist für die Dauer dieses Zustandes die Rente bis zum Betrage des vollen Arbeitsverdienstes zu erhöhen; sogenannte Hülfsloseurente.
Im Falle der Tötung erhalten die Hinterbliebenen al? Sterbegeld den 15. Teil des Jahvesarbeitsverdienstes, mindestens jedoch 50 M. Außerdem erhält die Witwe bis zu ihrem Tode oder bis zu ihrer Wiederverheiratung, sowie für jedes Hinterbliebene Kind bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahre 20 Prozent -des vollen Jahresarbeitsverdienstes, im ganzen aber höchstens 60 Prozent. Im Fall der Wie-der-verheiratung erhält Je für sich 60 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes als Abfindung. Gleiche Rente erhält der Witwer, wenn wegen seiner Erwerbsunfähigkeit die verstorbene Ehefrau den Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat. Hinter- lassene Eltern oder Großeltern erhalten insgesamt 20 Prozent, wenn der Verstorbene ihren Unterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat. Gleiches gilt für Enkel. Tie Rente aller Hinterbliebenen zusammen darf aber nicht 60 Prozent übersteigen. Enkel erhalten überhaupt nichts, wenn der Höchstbetrag der Rente für die anderen Hinterbliebenen in Anspruch genommen wird; Eltern und Großeltern erhalten nichts, wenn der Ehegatte oder die Müder schon 60 Prozent erhalten.
Bei Ermittelung des Jahresarbeitsvecdicnstes kommen auch regelmäßige Nebeneinkünfte, wie freie Wohnung und Trinkgelder, in Anrechnung. Da es sich ledoch bei der Unfallversicherung nicht um Gewährung des vollen Schadenersatzes, sondern lediglich um die dringend erforderliche Fürsorge handelt, so soll bei denjenigen Verletzten, welche au Gehalt oder Lohn mehr als 1500 M. bezogen haben, der übersteigende Betrag nur mit zwei Drittel zur Anrechnung kommen. Für minderjährige Personen, z. B. Lehrlinge, wird nicht der von ihnen gerade bezogene geringe Lohn der Rentenberechnung zu- gründe gelegt, sondern der 300fache Betrag des üblichen Tagelohnes, wie er für alle Orte von Zeit zu Zeit de- hördlich fostgestellt wird. Bei der gewerblichen Unfallversicherung wird sonst der wirklich verdiente Lohn der Rentenberechnung zugrunde gelegt; bei der land- und forstwirtschaftlichen UnfallversichernnstPingegen der orts- übliche Tagelohn mit Ausnahme der sogen, gelernten Ar- beiter, wie Stellmacher, Schmiede, Gärtner.
Die große Wohltat, welche unserer Arbeiterwelt durch die Unfallversicherung erwiesen ist, erhält am besten
Jork, lebte. Tort besaß auch Dr. Westland ein Landhaus, das er im Sommer mit seiner Frau, seiner Tochter und einer bei ihm lebenden Nichte bewohnte.
.. Da Richard Erbe eines ziemlich beträchtlichen Vermögens war, so konnte er einen Beruf nach freier Neigung wählen. Er besuchte daher die llniversttät, machte sein Jnristenexamen und assoziierte sich also mit seinem Vormund, der eine väterliche Zuneigung für den tüchtigen jungen Mann besaß.
Die Teilhaberschaft währte jedoch nicht lange und zwar aus folgendem Grunde: Dr. Westland war zum Verteidiger eines des Mordes Angeklagten berufen war- den. Im Laufe des Prozesses hatte er Richard beauftragt, die nötigen Nachforschungen anzustellen, um die Unschuld seines Klienten darlegen zu können. Nun geschah es aber, daß der junge Advokat bei seinen Ermittelungen Tatsachen in Erfahrung brachte, die keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten aufkomnien ließen.
Infolgedessen wollte Jasper mit der Sackte nichts mehr zu tun haben; es widerstrebte seinem Gewissen, einem notorischen Verbrecher zur Freiheit zu verhelfen, ihn der wohlverdienten Strafe zu entziehen. Dr. Westland jedoch erklärte, die Verteidigung des Angeklagten, nun er sie einmal übernommen, auch durchführen zu müssen: nach Erledigung dieses Falles stände es Jasper frei, dem Advokatenbernf zu entsagen, wenn ihn derselbe in Konflikt mit seinem Gewissen oder seiner Überzeugung bringe.
Ter Zufall fügte es, daß Dr. Westland am Tage der Gerichtsverhandlung die Verteidigungsrede nicht halten konnte, weil seine Gattin plötzlich schwer erkrankt war. Er beauftragte deshalb Richard Jasper mit seiner Ver- tre'ung. Dieser hätte sich dem Auftrag gern entzogen; allein sein Vormund bestand darauf, und so mußte er e§ unternehmen, dem Gerichtshof die Unschuld eines Menschen zu beweisen, den er selbst für schuldig hielt. Als tüchtiger Redner und geschickter Interpret des von Dr. Westland bereits ansgearbeiteten Plaidoyers gelang es ibm auch wirklich, den Angeklagten frei zu bringen,
durch den Hinweis auf die Höhe der jährlich gezahlten Entschädigungen an die Verletzten ihre Beleuchtung. Nach dem Geschäftsbericht des Reichsvevsicherungsamts für -das Jahr 1903 betrugen die Ausgaben für die Unfallversicherung im vorigen Jahre nicht weniger als 118% Millionen Mark gegen iO'7 Millionen im Jahre 1902, 44 Millionen im Jahre 1894 und noch nicht 2 Millionen im Jahre
Die Leier in Danzig.
wb. Danzig, 6. Oktober. Die Rede des Kaisers bei der Eröffnung der Technischen Hochschule hat folgenden Wortlaut: „Es gereicht mir zu hoher Befriedigung, heute eine neue Bildungsstätte für technische Wissenschaften eröffnen zu können. Bon der Erkenntnis durchdrungen, daß bei dem Wertlauf der Nationen in dev kulturellen Entwicklung der Technik ganz beson-dwe Aufgaben znfallen und ihre Leistungen für das öffentliche Wohl des Vaterlandes und die Aufrechterhaltnng seiner Machtstellung von größter Bedeutung sind, halte ich eS für eine meiner vornehmste» landesherrlichen Pflichten, für die Verbreitung uild Beriicfung der technischen Wissenschaften einzutreten und auf eine Bcrmchrung der technischen Hochschulen einzNwirken. Denn die ungeahnte Entwicklung, welche die deutsche Technik seit dem Beginn des Zeitalters der Eisenbahnen nach allen Richtungen erfahren hat, haben wir nicht zufälligen Entdeckungen und glücklichen Einfällen, sondern der ernsten Arbeit unid dem auf dem festen Boden der Wissenschaft fußenden systematischen Unterricht an unseren Hochschulen zu verdanken. Die Mathematik und die theoretischen Naturwissenschaften haben die Wege gewiesen, auf denen der Mensch in Gottes allgewaltige Werkstätte der Natur immer tiefer einzudringen vermag. -Die angewandte Wissenschaft hat diese Wege kühn beschritten und ist zu staunenswerten Erfolgen gelangt. Den technischen Hochschulen liegt es ob, die theoretische und angewandte Wissenschaft zu fruchtbarem Zusa-m-menwirkerl zu vereinigen, und zwar in der umfassenden Bielscltigkett, die bas anszeichnende Merkmal d-es in Deutschland entstandenen Typus dieser Anitalien bildet. -Sie stellen in ihrer Eigenart eine wissenschaftliche Universität dar, die mit der alten Universität um so mehr verglichen werden kann, als ein nicht unbeträchtlicher Teil des Lehrgebietes beiden Anstalten gemeinsam ist. Die Gleichartigkeit und Ebenbürtigkeit derselben habe ich mich bemüht, auch nach außen hin zum Ausdruck zu bringen, in-dcm ich den technischen Hochschulen die gleiche hohe Stellung, wie sie die Universitäten seit langem behaupten, in meinen Landen eingeräumt und ihnen das Recht beigelegt habe, akademische Grade zu verleihen. Dieses Recht soll auch der neuen Hochschule zustehen, welche auch im übrigen ihren älteren Schwestern in allen Stücken gleichg-sstellt ist. Eine besondere Genugtuung ist es mir gewesen, die neue Bildungsstätte hier in dieser altehrwürdigcn, erinnerüngs-
aber er schwur hoch und heilig, dies sei sein erster und letzter Klient gewesen.
Da Dr. Westland keinen Einspruch erhob, so hing Jasper den Advokatenbernf an den Nagel, kehrte für eine Weile zu seiner alten Tante nach Winston zurück und beschloß, sich in Ruhe nach einer anderen ihm mehr zusagenden Tätigkeit umzuschen.
Inzwischen genas Frau Westland von ihrer Krankheit, und sobald sie sich etwas erholt hatte, fand die Hochzeit ihrer Nichte Toris Grey mit einem jungen Manne, Eugen Marrick, statt, der sich vor einem Jahr in Winston niedergelassen und dort eine Filiale seines in Boston betriebenen Jmmobiliengeschöftes errichtet hatte. Sein angenehmes Außere, feine guten Manieren und seine gesellschaftliche Bildung verschafften ihm rasch Zutritt in die besseren Familien; er verliebte sich in die überaus hübsche Nichte Dr. Westlands, erhielt ihre Hand und heiratete sie nach kurzer Verlobungszeit.
Er hatte die Absicht, mit seiner jungen Frau ne^ Boston überzusiedetn, zuvor jedoch wollten sie die Sommermonate in den Bergen verleben.
Von der Hochzeitsreise zurückgekehrt, hielten sie sich zwei Wochen in Winston auf, weil Marrick dort einige Angelegenheiten zu ordnen wünschte. Sie waren in der Villa Westlands abgestiegen, wo sich auch die Familie des Advokaten befand.
Marrick hatte bald alles erledigt, und schon war der Tag ihrer Abreise ins Gebirge festgesetzt, als eine nner- wartete Geschäfissache Marrick nach Boston rief. Jasper brachte ihn zur Bahn und frühstückte dann bei Dr West- land. Ter Advokat sowohl als seine Tochter und di- junge Frau waren sehr heiter gewesen, und so wußte Jasper nicht, wie er es sich erklären sollte, als er am nächsten Morgen in aller Frühe die dringende Aufforde- rnng erhielt, in die Villa zu kommen und den Arzt mikzn. bringen. Was .konnte vorgefallen sein? War Frau Westland wieder erkrankt? Wohl kaum, denn sie hatte sich noch am Abend zuvor verhältnismäißg recht wohl gesuhlt.
