Amtliche
des
Ameiam
Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
Wiesbadener Tagblatts.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.
Wo. 79.
Mittwoch, de» 3. Oktober.
1994.
Bekanntmachung.
Die Scharnhorsistraße zwischen der Porkstraße und verlängerten Blücherstraße wird zwecks Ncn- pflasterung auf die Dauer der Arbeit für den Fuhrvcrkehr polizeilich gesperrt. *
Wiesbaden, de» 28. September 1904.
Der Polizei-Präsident: v« Schenck.
Bekanntmachung.
Die Bierstadterstraße zwischen Hainerweg und Gartenstraße wird zweck« Ausbesserung der Chaussierung von Montag. den 3. Oktober d. I. ab auf die Dauer der Arbeit für den Fuhrverkehr polizeilich gesperrt. *
Wiesbaden, den 29. September 1904.
Der Polizei-Präsiden!: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Nachdem am 1. April bei dem Einwohiier- nreldcawt der Königlichen Polizei-Direktion eine Zentralfremdenmclvckonirolle eingcführt ist. bringe ich bierdnrch zur allgemeinen Kenntnis, daß Auskünfte über hier sich aufhaltendc Kurgäste und alle übrigen Fremden nicht mebr von den einzelnen Polizeirevieren, sondern vom Einwohnermeldeamt, Polizeidirckiionsgebäudc, Fricdrichstraße 82, Zimmer 11, und zwar gegen Entrichtung der üblichen Gebühr von 25 Pfennigen für jede einzelne Nachfrage erteilt werden. >
Diese Auskunft erstreckt sich nur auf die Angabe des Hotels, der Pension nsw., in welchen der oder die belreffenden Fremden Ansenthalt genommen haben. *
Wiesbaden, den 8. April 1904.
Der Polizei-Präsident: v. Schenck.
Polizei-Berordnung, betreffend das Mcldcwesen.
Auf Grund der 88 5 n»d 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Bcrwaltung in den neu erworbenen LandcSteilen. sowie der §8 143 und 144 de« Gesetzes über die ollaemeine Lande?-Verwaltung vom 30. Juli 1888 wird mit Zusrimniung de« Magistrat« für den Polizsibezirk der Stadl Wiesbaden nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:
8 i.
Anmeldung.
Wer in Wiesbaden seinen Wohnsitz oder dauernden Ansenthalt nehmen will, ist verpflichtet, sich innerhalb 3 Tagen nach dem Tage des ZinngS nnznmelden. Die Anmeldung bat bei dem Bureau de« Polizei-Revier« zu erfolgen, in dcsfen Bezirk die bezogene Wob»ung liegt. Im Falle des Zuzug« aus einer preußischen Gemeinde (G»t«brzirk) iit der Abmeldeschein vorziilegcn. Die Verpflichtung zur. Anmeldung erstreckt sich auch auf die zum Hansslande de« Anziebenden gehörenden Personen. Der Anziehende ist verpflichtet, über seine und seiner Angehörigen persönlichen Verhältnisse auf Erfordern Auskunft zu geben. Erfolgt der Zuzug au« einer nichtprcußischen Gemeinde und wird ein Abmeldeschein nicht beigebracht, so bat der Anziehende sich über seine Identität genügend ansznweiseii.
Der gleichen Anmeldepflicht ist ferner Derjenige unterworfen, der seinen bisherigen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt, olme ibn anfzugeben, verlassen hat und in Wiesbaden vorübergehend Wobnung nimmt, um in der Landwirtschaft oder in deren Ncbenbetriebe» (Ziegeleien, Znckcrfabriken, Brennereien, Brauereien, Forsten n. >. w.) zur Verrichtung von ihrer Natur »ach an bestimmte Zeiten de« Jahre« geknüpfte Arbeiten in Beschäftigung zu treten. (Saisonarbeiter.)
Kehrt ein Saisonarbeiter, der in Wiesbaden ieinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, hierher zurück, so unterliegt er der Pflicht der Wiederanmeldung. Die Wicdcranmcldung har innerhalb 6 Tagen nach dem Tage de« Wiederanzng« zu geschehen.
Als Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung erhält der Anziehende da« im § 4 erwähnte ab- gcstemveltc dritte Exemplar der Anmeldung. Im übrigen wird eine anderweitige Bestätigung der Anmeldung nur ans Wunsch erteilt.
8 2 .
Ummcldung.
Wer in Wiesbaden seine Wobnung verändert, bat solche« innerhalb 6 Tagen nach dem Umzug zu melden. Die Ilmmeldnng hat bei demjenigen Polizei-Revier xn cxsolgen, in dessen Bezirk die aufgegebene Wobnung liegt.
AI« Bescheinigung über die erfolgte Ummeldung gilt das im Z 4 erwähnte 3. Exemplar der Meldung.
8 3-
Abmeldung«
Wer seinen Hohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Wiesbaden anfgeben will, ist verpflichtet, sich und die zn feinem .vansstande gehörige» Personen, die am Fortzngc teilnckmcn. abzumclden. Die Abmeldung bat in der Regel vor, spätestens aber innerhalb 6 Tagen nach dem Abzüge zn erfolgen. Dabei bat der Abstehende den Gemeinde- oder GulSbezirk. wohin er z» verziehen beabsichtigt, anzugeben. lieber die erfolgte Abmeldung wird dem Abstehenden vom Polizei-Revier ein Abzugs- Attest erteilt.
Tic in Z 1 näher bczeichnctcu Saisonarbeiter unterliegen im Falle der Fortzuges ebenfalls der Abmeldepflicht.
8 4.
Form der Meldung.
Alle Meldungen (§§ 1 bis 3) sind schriftlich zu erstatten. Der Meldende hat stet« 2 Exemplare und zwar genau nach den vorgcschriebenen Mnstern < Muster 1 für Anmeldungen, Muster 2 für Ummeldungen und Muster 3 für Abmeldungen) bei dem betreffenden Polizei-Revier einzureichen. Bei den Aii- und Ummeldungcn kann noch ei» 3. Exemplar eingereicht werden, das alsdann, vom Revier abgestempell, dem Meldenden als Ausweis über die er folgte Meldung zurückgegeben wird; verpflichtet sind die Meldenden hierzu nicht. Bei der Abmeldung wird eine Abmelde-Beschcinignng nach Muster 4 vom Revier ausgefcrtigt.
Für jede Person sind besondere Meldezettel auSzniüllen. Familienangehörige und Dienstboten können jedoch auf dem Meldezettel des HauShaltungSvoistände« müverzciclniel werden.
Die Mkldeformnlarc sind aus gutem gelblich weißem Papier von 18 Zentimeter Brette und 425 Zentimeter Länge üerznstcUen und vom Meldenden selbst zu beschaffen.
8 5.
Zur Meldung Verpflichtete.
Zu den in den §8 1 bi« 3 vorgeichriebcnen Meldungen ist in erster Linie der An-, Um- oder Abziebcnde selbst vervflichlel. Außerdem sind hierzu verpflichtet: der Haushaltungsvorstand (Dienst- Herrschaft) und der Vermieter.
8 6 .
Fremden-Meldungen.
„Durchreisende Fremde (Badegäste. Reisende rc.). welche in Privatbäusern für Entgelt oder unentgeltlich Wohnung nebmeu, sind binnen 24 Stunden durch den Wohnnngsgebcr b:i den Bureaus des zuständigen Polizeirevier« an-, bezw. abznmelde».
Gast- und Herbergswirtc habe» täglich bis 11 Ilhr vormittags alle wahrend de« vorhergegangenen Tages oder während der Nacht angrkommeiien bezw. nbgereisten Fremde» bei dem Bureä» des zuständigen Polizeireviers au-, bezw. abzumclden. ^ , „„ , _ .
Die An- und Abmeldung der Fremde» geschieht schriftlich durch Meldezettel von 21 +16 /1 Zent, Meter Größe, und zwar die Anmeldung nach dem unten »über bezeichneten Muster 5 von weißem und die Abmeldung nach dem nuten näher bezeichneten Muster 6 von blaßgrünem Papier. Die Meldungen müssen für jede einzelne Person durch besonderen, in doppelter A»«sertignng cm,»reichenden An-, bezw. Abmeldczcttel bewirkt werden; ausgenommen hiervon sind Familienglieder. die der Reihe «ach zuiammcn auf einem Zettel au'geführt werden können (jedoch nicht Bcdtenstete).
Auf die genaue und vollständige Ausfüllung der einzelnen Spalten nt zu achten.
Die Gast- und Herbergswirte sind verpflichtet, ein Fremdenbuch nach dem unten naher bezeichneten neuen Muster 7 zu halten, dies Buch einem jeden Fremden alsbald nach seiner Ankunft zur Eintragung vorzulcgen und für die richtige und vollständige Ausfüllung der Rubrikeu Sorge zu tragen,
8 7.
Gesinde.
Alle Personen, welche in Gesindedienst treten wollen, haben sich vor dem Antritt de« Dienstes auf dem betreffende» Polizei-Revierburcou persönlich zu melden, um ein Gesindcbuch zu loten oder da» bereits gelöste abstempeln zu lassen. Beim Dienstaurtritt habe» sich die betreffenden Personen •- Polizeibureau des Revier«, in welchem die Diensthcrrfchast wohnte, zur Abslcmpeluug resp. Beglaubig des Diciist-Abschiedszeugniffes zu melde».
8 o.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mk.. im Unvermögensfallc mit entsprechender Hast bestraft.
8 9 .
Diele Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1904 in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten di- Politei-Lerordnungen vom 17. Februar 1900. betreffend das Meldew-se». und vom 30. Marz 1903, betreffend die Fretudenmeldungen, außer Kraft.
Wiesbaden, den 30. Juli 1904 Der König!. Polizei-Präsident: v. Schenck«
im
Muster 1. Am . . vom . .
Anmeldung.
. . 190 . . sind — ist — nachstehend ausgcfübrte Person — en — zugezogen
Kreis .... in Wiesbaden.Straße — Platz — Ring Nr. . .,
. . . Stock, Vorderhaus Seitenbau bei.
«
De» Zuzieheudcn
Familien
namen,
bei Frauen auchGcburts- namc
Vornamen,
Rufname
unterstreiche»
Stand
oder
Gewerbe
Geburts-
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E)
Ob ledig, verheiratet, verwitwet, gcichiedcn oder getrennt lebend
Ob schon
früher in Wiesbaden gewohnt, ziitreffeiiden Falls letzte Wohnung hier
N
(Name und Stand de« zur Melduna Verpflichteten.)
(Eiugängsstempel des Polizei-Reviers.)
Muster 2
Am . .
Straße
Ummcldung. ^
..... 110 . . sind folgende Personen umgezogen von Wiesbaden,
Platz — Ring Nr. . ., Vorderhaus, Seitenbau. . . Stock bei
nach Wiesbaden..Straße — Platz — Ring Nr.
Vorderhaus, Seitenbau
De» Pc
Familien
namen,
bei Frauen auchGebmt«- name
rziehenden
Vornamen,
Rufname
iiuterstreichc»
Stand
oder
Gewerbe
Geburts-
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1
Ob ledig, verheiratet, verwitwet oder
geschieden
Bemerkungen.
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rngsstempel de»
Polizei-Revier».)
(Name und Stand de» zur Melduna Verpflichteten.)
Muster 3. Am . .
190
Abmeldung.
sind — ist nachstehend verzeichnete Person
Des Verziehenden
Familiennamen,
bei Frauen buch GcburtS- name
Vornamen,
Rufname
unterstreichen
Geburt?-
Stand
oder
—
Gewerbe
I
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nach
Kreis
eu — verzogen
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Ob ledig, verheiratet, verwitwet oder
geschieden
Wie lange hier
gewohnt
s
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3
St
(Name und Stand der zur Meldung Verpflichteten.)
(Eingangsstenipel des Polizei-Revier«.)
Muster 4.
für nachstehende ans Wiesbaden bei.»ach . .
Abmeldeschein
.... Straße — Ring — Platz — Haus . . Kreis.Provinz oder Staat
Nr.
Des Verziehenden
Gcbnrts-
ü
Familien
name»,
Vornamen,
Stand
oder
(3
bei Frauen auch GeburlS- nawe
Rufname
unterstreichen
Gewerbe
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II
El
Ob ledig, verheiratet, verwitwet oder
geschieden
Wie lange in Wiesbaden gewohnt
K
(Name und Stand des zur Meldung Verpflichteten.)
Wiesbaden, den.190 . .
(Dalum des Abzugs.) (Stemvel des Revier«.)
Muster 5.
I" d Straße Nr.
Polizeiliche Fremdcn-Nnmeldung.
. unten brzeichneien Gasthof — Billa — Pension ist giifltfomnitn:_
Privathan«
Monat: Tag
2 .
Vor- und Zuname
3.
Stand oder Gewerbe
4.
Wohnort
5.
Wird der Aufenthalt voraussichtlich länger als eine Woche dauern?
(Ja — Nein)
Nationa
lität
Wiesbaden, den . . teil.. 190 . _
Name des Wobnungsgebers (Firma des Gasthof« pp.) (Anmerkung: Diese Anmeldung ist spätestens am Tage nach der Ankunft des Fremden bis 11 Uhr vormittags bei d-m zuständigen Polizeirevier gbzngeben.l_
Muster 6.
AnS d Straße Nr.
Polizeiliche Fremdcn-Abmcldung.
. unten bezeichneten Gasthof — Villa — Pension — Privathaus . in nbnereifi:
1.
1
Monat i Tag
2
Vor- und Zuname
3.
Stand oder Gewerbe
4.
Wohnort
5.
Bemerkungen
Wiesbaden, den . . teil.190
Name des Wobnungsgebers (Firma des Gasthof« pp.) (Anmerkung: Diese Abmeldung ift spätestens am Tage nach der Abreise des Fremden bi» ll Uhr vorniitiao« bei dem zuständige» Polizeirevier avzugcbcn.)_
Muster 7.
Hotel
Fremdenbuch (Muster).
Straße Nr.
1.
«* ^
Jo ~ S
** 36
2.
« 1
C —
W 55
3.
Vor- und Zuname
4.
5.
Natio
nalität
6.
Wohn
ort
7.
Wird der Aufenthalt voraussichtlich länger als eine Woche dauern? (Ja — Nein)
8.
Tag
der
Abreise
Zusätzlich zn obiger Verordnung bemerke ich, daß ich den Gebrauch der bisher vorgeschriebenen Meldesormuiare bi» zum 1. Januar 1905 gestatten will. Der Polizei-Präsident: v. Schenck. *
