LS. Jahrgang.
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Verlag: Langgasie 27.
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-jjo. 335.
BerlagS.Fer«fprecher So. 2851.
Freitag, den 15. Juli.
RedaktionS^erusprecher R». 52.
1804.
Morgen - Ausgabe-
1. Wtatt.
Wieder Einer!
«u dm zahlreichen Fällen der letzteii Jahre, in denm rAöie Leiter von Akttenunternchmungen schwerer Ler- !m,ensbrüche und Derrmtreuungen gegenüber den Ge- -Schäften und den hineingefallmen Akttonären schuldig Gemacht haben, ist ein neuer sensationeller Fall getreten: ^ Bilanzfälschungen bei der Aktiengesellschaft är Lederfabrikation de Hesselle u. Ko.
iv Aachen Sensationell ist dieser neueste Fall nicht nur d-sbalb weil die durch die lluterschlagiurgen verursachte ilnterbilmiz mehr als die Hälfte des Aktienkapitals bc- Kat sondern vor allem -deshalb, weil hier Jahre hin- bu-ch Bilanzfälschungen schlimmster Art veriibt wurden, vkme daß der wohllöbliche Aufsichtsrat, der doch sozusagen
^ ,ur Kontrolle da ist und mit dem Gelbe der Aktionäre dafür schwer bezahlt wird, eine Ahnung von diesen Mchungen gehabt hat. , „ . . .
v w>er Schafshausensche Bankverein freilich, der seiner «eit^die Emission der Aktien vermittelt hat, hat ein Communiqus" ausgsgobm, worin er verkündet, daß
diese Bilanzfälschungen, die bei der Berechnung der Be- stäilde an Häuten begangen wurden, „nach der Statur des Betriebes" nicht festgestellt werden konnten. Wir möchten dieser Behauptung des Schaffhaufenschen Dank- bereins, dem natürlich, wenn er auch nach Lage der Sache für die schon in -deni Prospekt der Gesellschaft Hesselle enthaltenen falschen Angaben nicht haftbar gemacht werden kann, dies Vorkommnis sehr peinlich ist, mit aller Entschiedenheit widersprechen. Die Fälschungen bei den Lagerbeständen wären sehr wohl festzustellen gewesen, tzenn die Ausstellung der Bilanzen mit der erforderlichen Sorgfalt, zu der auch die materielle Prüfung der Lager- cesianöe gehört, gemacht worden wäre, iiiid weiin vor vllem der Auffichtsrat seine Pflicht und Schuldigkeit getan hätte, anstatt die Aufstellung der Bilanz den: Vorstande zu überlassen iind sich mit dem Ja und Amen und — mit seinem Gehalt zu begnügen!
Nach 'dem, was bisher über diese Vorgänge bekannt geworden ist, scheint hier wieder der typisck)e Fall der „GeschäftsftHrung" seitens des A u f s i ch t s r a t e s dörzuliegen, wie wir ihn iii den letzten Jahren bei den Mannigfachen Krachs voii Aktiengesellschaften zur Genüge kenneii gelernt haben. Wir haben in einem früheren Artikel über diese Mißstände einmal ausgeführt: „Es ist nahezu allgemeine Regel, in den Aufsichtsrat Leine zu mahlen, die in dem betreffenden Fach nicht sachverständig sind. Nicht selten geht diese Absicht von den Direktoren selbst aus, die sich so einen willfährigen Aufsichtsrat schassen wollen, um selbst freie Hand zu haben." Es hat den Anschein, als ob der neueste Krach in Aachen ein klassisches Beispiel für diese unsere Behauptung darstellt. Der Vorstand macht die Bilanz; dem Anfsichtsral wird
sie „vorgelegt", d. h. sie wird von diesem genehmigt; und zum Schluß kommt dann die Generalversammlung der Aktionäre, die ja lediglich eure Art Parade darstellt, bei der mit Hurra „beschlossen" wird, was der Vorstand bestimmt und der Aussichtsrat oft genug in völliger Unkenntnis der Dinge qutgeheißen hat.
EL ist nicht eigentlich die Schuld des Gesetzgebers, wenn sich die Dinge in der Praxis so entwickelt haben. 8 246 des Aktiengesetzes schreibt ausdrücklich vor: „Der Aussichtsrat bat die Geschäftsführung der Gesellschaft in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und sich zu dem Zwecke von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über diese Angelegenheiten Berichterstattung vo» dem Vorstände verlangen und selbst oder durch einzelne^ von ihm zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen, sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und. Waren untersuchen. Er hat die Jahresrechnungen, die Bilanzen und die Vorschläge zur Gewinnverteilung zu priiscn."
Man sieht, daß das Gesetz, dem Aussichtsrat alles das vorschreibt, was bei dem skandalösen Vorkommnis ui Aachen anscheinend unterblieben ist. Es wird nun in diesem Fall die Probe auf das Exempel gemacht werden müssen, inwieweit die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Unterlassungssünden haftbar gemacht werden können. § 249 des Aktiengesetzes besagt hierüber: „Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben bei der Erfüllung ihrer Obliegenheiten die Sorgfalt eines ordentlichem Geschäftsmannes anzuwenden. Mitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, hasten der Gesellschaft mit den Vorstandsmitgliedern als Gesamtschuldner für den daraus entstehenden Schaden."
In der Praxis haben sich freilich diese Bestimmungen ebenso wie die über die strafrechtliche Haftbarkeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates zumeist als zu wettgefaßt erwiesen. Laut 8 312 des Handelsgesetzbuches werden Mitglieder des Vorstandes odet des Aussichtskates, wenn sie absichtlich zum Nachteil der Gesellschaft handeln, mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis zu 2tt 000 Mark bestraft. Wir können angesichts des neuesten Zwischenfalles nur unsere Forderung wiederholen, diese Strafbarkeit auch auf die Fahrlässigkeit aus- zudehnen und zugleich die Bestimmungen über die zivil- rechtliche Haftbarkeit erheblich schärfer und greifbarer zu fassen. ___ Pr - J-
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Geistliche Schulaufsicht.
Daß die geistliche Schulaufsicht langsam abstirbt, will die „Kreuzztg." noch immer nicht glauben. Sie sagt zwar selbst, daß sie für eine fast verlorene Sache kämpfe, aber sie kämpft trotzdem weiter. Ihre Gründe sind freilich recht wenig stichhaltig. Sie laufen zuletzt darauf hinaus, daß die Ortsschulaufsicht nicht entbehrt werden könne, und daß der Geistliche der nächste dazu sei. In
FemUetsn.
Aus dem unbekannten Australien.
Afrika ist nicht der einzige unbekannte Erdteil; auch von Australien sind noch graste Teile unerforscht und von Menschenrassen bevölkert, die fast völlig unbekannt sind. Diese Lücken unseres Wissens füllt nun ein soeben bei Maemillan in London erschienenes Werk aus, „Tbc Northern Tribcs of Central Australia" von Baldmin Spencer, Professor der Biologie an der Universität Melbourne, und F. I. Gillcn, Subprotektor der Eingeborenen Südaustraliens. Das Werk, eine Fortsetzung des 1898 erschienenen Buches „Native Tribcs of Central Australia", handelt von den Stämmen, die die weite Landstrecke zwischen den Mac Donncll Ranges in der Mitic des Kontinents und dem Golf von Carpcntaria bewohnen. Es ist der erste vertrauenswürdige und ausführliche Bericht über diese Eingeborenen. Spencer und Gillen wurden von einem berittenen Gendarm, der eine genaue Kenntnis von ZentrallAustralien besitzt, und von zwei Schwarzen namens Erlikiliakirra und Purunda vom Aruntastamme, dem größten in Zentral-Australicn, begleitet. Diese letzteren hatten keinen Begriff vom Wert des Geldes und wurden für ihre Bemühungen mit Kleidung, Nahrung und Tabak bezahlt. Außerdem nahm die Expedition «inen Photographen und Kameras mit. Die beiden Gelehrten nehmen an, daß die Vorfahren der jetzigen australischen Eingeborenen vor Jahrhunderten von Norden her auf den Kontinent gekommen sind. Im allgemeinen sind sie von kleiner Statur, haben eine schokoladenbraune Farbe und platt gedrückte Nasen. Sie gehen unbekleidet und schmücken ihren Körper gewöhnlich mit kunstvollen Zeichnungen, die mit scharfen Stctuen einqeschnittcn werden. Ihren primitiven Lebensbedürs- nisseu entsprechend ist die Art, wie sie die Heranwachsende Jugend ausbildcn. Die Kinder lernen die Kunst, Spuren »u verfolgen, schon in sehr frühem Alter. Sie erkennen
auch bald die Fußspuren ihrer Spielgefährten. Draußen im Busch bei ihren Müttern lernen sie dann die Spuren jedes Tieres verfolgen, und in dem Alter, in dem zivilisierte Kinder lesen lernen, lernt das Kind der Wildnis im Buche der Natur lesen und die Kenntnisse erwerben, die eö in den Stand setzen, sich seinenBcdarfanNahrungs- mittclu selbst zu beschaffen oder sich gegen die Angriffe von Feinden zu wehren. Das Kind wächst zum Jüngling heran, und dann folgt seine Aufnahme unter die erwachsenen Männer mit verschiedenen seltsamen Zeremonien. Bei einigen Stämmen wird der Knabe im Alter von zwölf Jahren von den Männern in den Busch mit hinausgenommen, wo sie ihn in die Lust werfen und dann ausfangen. Der „Jknntcrä", der zukünftige Schwiegervater des Neulings, trägt einen Stock, und wenn der Knabe ihm nicht immer eine genügende Menge Nahrung in Form kleinerer Känguruhs usw. geliefert har, so ist das sehr schlimm für ihn. Wenn er tu in« Lust fliegt und wieder fällt, schlägt ihn der „Jkuntera" wiederholt und sagt zn jedem Schlage: „Ich will dich lehren, wir Fleisch zu bringen." Wenn aber der junge Bursche, nachdem er verheiratet ist, es verabsäumt, dieses Fleisch zu liefern, so nimmt der Schwiegervater ihm einfach seine Tochter fort und gibt sie einem anderen Manne. Ein noch viel unangenehmerer Brauch bei der Weihe des Jünglings besteht darin, den Skalp des Knaben zu beißen. Der Beißende wird von den rundherum sitzenden Männern beobachtet, daß er ja sein Bestes tut, und dieser schont den Knaben wirklich nicht, der oft laut vor Schmerz heult. Dabei dürfen nur Männer, die selbst einen sehr guten Haarschopf haben, die Knaben beißen, da ihr Biß besondere Wirksamkeit haben soll, das Haar wachsen zu lassen. Merkwürdigerweise gibt es unter den Eingeborenen nur sehr wenige Kahlköpfe. Haare in dem Gesicht hält man jedoch bei den alten Männern nicktJür wünschenswert. Bei einigen Stämmen dursten diese Alten die Haare des Schnurrbartes und auch die aus der Unterlippe unmittelbar unter dem Munde
dieser Beziehung wird ausgeführt: „Gerade in jungen Jahren bedarf ein alleinstehender Lehrer in einer kleinen ländlichen Gemeinde der fortdauernden Beaufsichtigung seiner dienstlichen und außerdienstlichen Stellung, und diese kann nur durch eine am Orte oder in seiner Nachbarschaft wohnhafte Persönlichkeit geübt werden. Daß der Ortsschuttnspektor technisch-pädagogisch in vollem Maße geschult ist, erscheint nicht als die Hauptsache; die Hauptsache ist vielmehr, daß er durch seine st e t e N ä h e und, soweit erforderlich, durch seine M a h n u n gc n den jungen Lehrer von einer salsclien Behandlung derJugend, von einer falschen Art des Verkehrs mit ihren Ettern und von den V e r s II ch u n g e n zurückhält, denen er als alleinstehender Beamter so leicht ausgesetzt ist. Bei einem erfahrenen gewissenhaften Lehrer wird die Ortsschulaufsicht freilich nicht nötig sein, da wird sie lediglich Formsache bleiben, ihm gegenüber wird der geistliche Revisor sich unnötiger Weisungen und insbesondere der überflüssigen Herauskehrung der Stellung des Vorgesetzten zu enthalten haben. Es gibt, wie wir aus Erfahrung wissen, auch zahlreiche Fälle, in denen jüngere Geistliche den im Amte ergrauten pflichttreuen und tüchügenLeyrer, obwohl er ihrer Dienstaufsicht unterstellt ist, gern als ihren wohlmeinenden und väterlichen Berater betrachten. Wenn sie das trotz des Vorhandenseins der Vorbe- dingungen nicht über sich gewinnen können, wird allerdings nicht mit Unrecht ihnen der Vorwurf des geistlichen Hochmutes zu machen sein. Hierzu wird jedoch unrein Ausnahmefüllen Anlaß sein, und jedenfalls genügt deren Möglichkeit und Zahl nicht, um, einen ausreichen, den Grund für die Beseitigung der geistlichen Ortsschul- aufsicht abzugeben." Das klingt, meint das „B. T.", alles sehr schön, entspricht aber in keiner Weise den tat- sächlichen Verhältnissen, wie sie heute auch auf dem Lande zu finden sind. Mit ähnlichen Argumenten suchten, die Stumm und Genossen das sogenannte patriarchalische Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verteidigen, das trotzdem von der wirtschaftlichen Entt Wickelung beseitigt wurde. Heute hat auch meistens der Volksschullchrer die Emanzipation von der Kirche längst innerlich vollzogen. Es wäre daher eine Fälschung des tatsächlich erreichten Zustandes, wenn man die von früher ererbten, aber jetzt überlebten Formen noch länger auf- reckt erhalten wollte. Es hilft nichts, die geistliche Schul» aufsicht ist und bleibt eine verlorene Sache.
Rüstungen in Griechenland.
n! Athen, 7. Juli.
Nachdem die Kammer noch vor, ihrer Vertagung die fiir eine Reorganisation der griechischen Flotte notwendigen Kredite bewilligt bat, ist die Regierung nunmehr fest entschlossen, ihre Pläne unmittelbar zur Ausführung zu bringen. Über 6 Panzerkreuzer. 20 Torpedobooie und ebensoviele Torpedobootszerstörer soll, nach den Mit- teilnugen der mit der Durchführung der Angelegenheit betrauten Kommission, die griechische Flotte verfügen, um zur See wirksam auftreten zu können, Komisch ist es. daß diese ganzen Rüstungen eine Spitze gegen die
wachsenden sich ansziehen. „Nicht selten sahen wir", erzählen die Verfasser, „einen der älteren Männer auf dem Boden liegen, und ein jüngerer Mann zog ihm geschäftig alle einzelnen Haare, die aus der Backe oder Oberlippe wuchsen, heraus." Die Eingeborenen glauven fest an Zauberkraft. „Sie haben eine Anzahl Zauberinittel, die gewöhnlich aus dem Haar oder Bart eines toten Mannes bestehen; auch besitzen sie kleine beinern« Instrument«, „Zeigestöcke" genannt, die sie aus die Person schleudern, der sie Schaden zufügen wollen. Die Eingeborenen fürchten diese schrecklichen Zeigestöcke sehr. Nur mit großer Uberredungskraft konnten die Gelehrten einen alten Mann dazu bewegen, ihnen ihren Gebrauch zu zeigen. „Ein anderer Eingeborener, der bei uns war, zog sich in sichere Entfernung zurück, und nachdem der alte Mann den Zeigestock kräftig gegen einen eingebildeten Feind geschlendert hatte, war er augenscheinlich ziemlich unruhig und sagte uns, etwas von dem bösen Zauber wäre in seinen Kopf gegangen." Wenn eine Frau einem Manne schaden will, bläst sie zuerst aus ihre Finger, packt dann gleichsam die Luft, bewegt ihre Hand auf und ab und schleudert sie gegen den Mann, wenn er sein Lager verläßt; natürlich nimimt sie sich in acht, daß weder er noch sonst jemand ihr Tun bemerkt. Danach schwindet er allmählich dahin; seine Augen sinken immer tiefer in seinen Kopf und seine Muskeln welken, biö er nur ein Skelett ist. Bei manchen Stämmen stehen beim Tode eines Mannes seine weiblichen Berwanotcn unter einem Bann des Schweigens, bis alle Trauerzeremonien vorgenommen sind, was einen Zeitraum von cin bis zwei Jahren in Anspruch nehmen kann. Selbst nach Ablauf dieser Zeit bleiben die Frauen manchmal freiwillig in dem Schweigen und ziehen die Gebärdensprache vor, in der sie cs sehr weit gebracht haben. So lebt im Lager von Tennant Creek eine sehr alte Frau, die seit mehr als 2S Jahren nicht gesprochen hat; wahrscheinlich wird sie bald verscheiden, ohne noch je cin Wort zu äußern
