des
Erscheinungstage: Mittwoch und Samstag.
Wiksbaürnrr Taglilntts.
Verlags. Fernsprecher: Nr. 2958.
Samstag, de« 11. Juni.
1904 .
für 1901 ©eite 481) dem Deutschen Automobil- Klub 311 Berl'n mit Genehmigung der Minister der öffentlichen Arbeite» und der Innern gcstcittet worden ist. auf dem Straßenzng Saalburg — Wehrheim — Usingen — Grävenwierbach — Weilburg — Mendorf - Heckholzhausei, — Obertiefenbach — Limburg — Sinter — Kirberg — Sl-uhos — Eschenheim — Jdsiein — Esch _ Glashütten - Komgstein - Oberursel — Homburg b. d. H. — Saalburg am 17. Juni 1904 eine Wett,abrt mit Kraftwagen um den Gordon- Bemiet-Preir zu veranstalten, ergeht hiermit nach- Sehende
Polizei-Verordnung,
dttr-ffend Abhaltung des Gordon-Bennei-Rennen«.
Auf Grund der §§ 187 und 189 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltunq vom 80. lull E ^ und gemäß der §§ 6, 12 und
18 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen LaiideSteilen vom 20 . September 1867 (G. S. S 1829) sowie der P°lize.v?rord7nng der Herrn Oberprasidenten der Provinz Hessen- Mffau vom 10 April 1904. No. 3126 (Amtsblatt ÖL 19 P£: unter Zustimmung des
«I? x e8 c u < c btn ^uifang des Regierungs- bezirks Wiesbaden folgender verordnet:
I.
Vorschriften für de» Verkehr mit Kraftfabr- «mgen für die Dlonate Juni und Juli 1904.
81.
,.u, *r r b l” Verkehr mit Kraftfahrzeugen sind, jjf'' f'J durch diese Verordnung abgeändert
Lbernr^Ä ^ Vorlchrifieu der
vberprasidial - Polizei » Verordnungen vom
^-November 1901, vom 23. Mai 1902 und Kelle/«I r^oe-n 1 - 04 lAmtSblatt für 1901 Reffet 8 ». 1 ' I 190 ? £ “ e 281 ■ för 1904 Seite 175), S" b .ben Verkehr mit Kraftfahrzeugen, ins- Ä" 1 abgedriickteu Bestimmungen 0 « ersterwähnten Polizei-Verordnung maßgebend.
«.„LS. Die Geschwindigkeit der Fahrt darf bei »unlelheit oder auf städtisch angebauten Straßen j» J£ n un iS*? in««ttr-cktem Trabe befindlichen (ca. lö lew ,,, der Stunde) nicht über- K rC en * Außerhalb der BebaimngSgrenze darf sie " »crade und übersichtliche Wege ^ befahren Lunk^eit!^"" * Detb,n ' lcdoch nicht bei
v.}. 3 0 - An denjenigen Stellen, wo ein lebhafter siÄn«?/" Rc'tcrn. Rudfadrern oder
S Le^tsiudet. s.w.e auf Strecken, die S daß die Wirksamkeit der
gestellt ist, darf höchsten, mit der Wchwindigkeit eine, kur, trabeuüen Pferde,
°fc- W bcr©lu»de) gefahren werden. tztz,?5°'LEcren .von engen Brücken. Toren und ' ?cl.m Eindiegen aus einer Straße in die liümm',7 ubichüssigeu Wegen, bei scharfen Straßen- ! '"“"Kv ! 11 der Ausfahrt aus Grundstücken.
" öffentlichen Straßen liegen und bei der Ein»
Auch die absperrenden Mannschaften dürfen.! abgesehen von den in § 3 Ziffer 3 '
Fallen, die Nennstrecke nicht betreten.
8 3.
Ausgenommen von den Bestimmungen des vorhergehenden Paragraphen sind:
1. die Rennfahrer und die von ihnen benutzten Rennwagen,
2. die beauftragten Mitglieder und Strecken- Kommissare de« Deutschen Autoinobil-Klnb«, welche mit einem Abzeichen des Klubs (blauer Binde) versehen sein müssen, sowie deren Kraftfahrzeuge (Wagen und Räder),
3. Gendarmen. Polizisten, zur Absperrung bestimmte Soldaten und Zivilpersonen. Saiiltarspeisonen und Mechaniker, sobald sie ausdrücklich von den beauftragten Mit. gliedern oder Kommissaren de» Klub, zur Hilfeleistung auf der Strecke aufgefordert werden oder äußerste Gefahr im Verzüge ist. j
8 4.
Die im Rennen laufenden Kraftwagen, sowie die im Renndienst stehenden Kraftfahrzeuge (8 3 ) sind während der Dauer de» Rennens mir der in 8 6 vorgesehenen Ausnahme einer Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf der Rennstrecke nicht unterworfen.
Sobald sich diese Fahrzeuge jedoch von der R-nnstrecke entfernen, sowie nach Beendigung de» Rennens, unterstehen sie wieder, wie alle anderen Kraftfahrzeuge, den Bestimmungen der im 8 1 dieser Verordnung augezogenen Oberprästdial- Polizeiverordnungen.
8 b.
Sämtliche in die Rennstrecke einmündenden Straßen und Wege find für die Dauer der Rennens (§ 2 ) vor ihrer Einmündung in die Renn- straße gesperrt.
Das Betreten der an die Rennbahn an- grenzenden. durch da« Renne» gefährdeten und dlirch Wachtposten oder Drahtgitter abgesperrten Gelände» und Wegeflachen ist verboten.
Nachweisung
der im Monat Mai 1904 ausgestellten Jagdscheine:
Lfd.
No.
41
42
43
44
45 4«
47
48
49
50
51
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56
57
58
59
60 61 62
63
64
65
66
67
68
Beginn
der
Giltigkeit. Tag und Monat
Name
Wohnort
2. 5. 04
8 . 5. 04 8 . 5. 04 5. 6 . 04 7. 5. 04
5. 5. 04
6 . 5. 04
7. 5. 04 7. 5. 04 7. 5. 04
10. 5. 04
20. 5. 04
16. 5. 04
17. 5. 04
21. 5. 04
19. 5. 04
18. 6 . 04 18. 5. 04
20. 5. 04 24. 5. 04
23. 5. 04 21 5. 04
21. 5. 04 21. 5. 04
24. 5. 04 27. 5. 04 27. 5. 04
29. 5. 04
30. 5. 04
v. Zeeh, Elisabeth Sehaus, Gustav Oblenschläger, Josef Bindseil, Karl Ehrhardt, Ludwig Stamm. August Becker, Lorenz Weber. Han« Heinrich Slebert, Hermann Scbellenberg, Alfred Engel, Fritz van Braam, W. H. Nachbaner, Josef Leyd, Fritz Wiedmann, Alfrch Bindseil, Ernst Wüst, Wilhelm Cramer, Karl Anger, Karl Groll, Gustav Grimm. Hermann Schmidt, Hermann Hengst. Wilhelm Kühl», Walter Billing, Heinrich Schütte. Paul Ditt, Heinrich Ruwdler. Wilhelm Lüeke, Max
is
Jagdscheine
Auelauder
ca
0
1
Wiesbaden
- fennu Wiesbaden
Grönfsadt iH Wiesbaden
Holland Kaste! St. Avold Mainz Wiesbaden
Mainz
Wiesbaden
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
i unüber-
fohrt rlfl lr. "»‘“D.H »ICHCII uuu uci I
El" lclche Grundstucke, sowie an allen tK'N Stellen, muß so langsam gefahren werden.
-üLe7Q'" ,ofot ‘ 8um H°"-"
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SS duzende Menschen, insbesondere
-drer Ludrer von Fuhrwerken. Reiter Rad ».s w. durch deutttch ".^«tig auf das Rahen des
WfoÄ * u Er hat ferner
8 " (°dren und zu halten, sofern dies zur vnmedung von Unfälle» erforderlich ist. 8
&rnfci.«?i e, * ,r ® ei l e ift Signal zu geben vor ■ÄSgJJ f0Kte iR bf " § 30 Absatz 2
Wort °ufzuhören. «der scheu w„de" dadurch unruhig
l- LW ° b " belästigende, Signalgeben ist
^r^j^^Merkt üer Führer, daß ein Pferd °d«i »aß ^ier »°r dem Kraftwagen scheut.
da» Borde,fahren mit den,
"'acht'werd^ Gefahr
ii,d .i,. 11 ' hat er langsam ,u fahren
HuÄ' r . l, $ tn °nzu kalten. Da«
Dampfe« bei Kroftsabrzeugen mit d-, Zch „,' b bat ,11 unterbleiben, insoweit dadurch
'"'-'ach. werden kann. " ® töniUfl
den Haltruf eine» polizeilichen
ä ü 7 af n ' ( rtrner bat 'r die Bremse an- u i, T’ Vorsorge zu treffen, daß ein Fabr- Str !>fn ^nu bUr< ^ ^«befugte in Bewegung gesetzt
^dcschrjfte» für dm Verkehr am Renntage.
i^tdo^R^aang» genannten Straßen, welche die « »»'7 £ ,'7«-Rennstrecke bilden, sind mit der in 6 Au»nahme am 17. Juni 1904
nL.?'! 1 *'*"® d>« zum Schluß de, Rennen«, ! .-i>!ijna.? 'Ä vcrkllndet werde» wird, für jeden 8tt ’' W. Reit- und sonstigen Verkehr >
Di« Ortschaften Usingen. Weilburg. Limburg. Idstein, Komgstein. Oberursel u. Homburg v d H werden für den Rennbetrieb neutralisiert, d b'die innerhalb besonder« kennrlich gemachter Grenzen liegenden — „neutralisierten" - Straßenteile der Rennstrecke sind, obwobl sie von den Rennwagen durchfuhren werden, von dem eigentlichen Wett Rennbetriebe ausgenommen.
Innerhalb de« Bereiche, dieser Neutralisier- ungen darf die Fahrgeschwindigkeit der Rennwagen 15 lcm in der Stunde nicht übersteigen.
Eine Sperrung de» Fußgänger., Fahr». Reit- und sonstigen Verkehr, findet in diesm Ortschäjten grundsätzlich nicht statt. ^ '
«us polizeiliche Anordnung kann jedoch im Interesse des Rennen» eine zeitweise Beschränkuna des Verkehrs staltfinden. ^ 8
87.
In den nicht neutralisierten Ortschaften, durch welche die Rennstrecke führt, werden erforderlichen
S lall« neben der Rennbahn durch Drahtgitler gegen e abgrenzende Fußgängerpfade eingerichtet.
Diese Pfade dürfen nur bei dringender Not. Wendigkeit benutzt werden. Unnölige, Verweilen oder Stehenbleiben auf ihnen ist unstatthaft
8 8.
, Zur Sickerung des im § 7 zugelasienen Fuß- «angerverkedr« werden an geeignete,, Stellen besondere Wachmannschaften anfgestellt. weiche durch Hornsignal oder ein anderer geeignete« Zeichen da« Heraimaheii eines Kraiiiahrzeuge» anzelgei, Alsdann habe» sowohl da« Publikum al« auch die abiperreiideu Mannschafteu die Fußgängerpfade schleunigst zu verlaffen.
§9.
E« ist verboten, aus den zur Vermittelung de« Verkehr« zwischen beiden Seiten der Rennbahn dienenden Fußgängerbrücken und Unterführungen länger, al« zum Pafsiren notwendig ist. zu verweilen.
8 10.
Es ist verboten. Haurtlere am Renntage läng, der Rennstrecke frei umderlaufen zu lassen und durch sie, sowie durch Auswersen von Fremdkörpern auf die Rennstraße oder in anderer Weise den Verlauf de» Rennen« oder die R>nniabrer zu gefährde» ; de»aleicven ist eine Beseiiignny oder Be- schädlgung der ausgestellten Einzäunungen untersagt.
8 11.
Die Zuschauer an der Rennstrecke — einsckließ. lich der neitti aliftertrn Ortschaften — sind gehallm de» Anordnungen der Gendarmen. Polizisten und AbsverruiigSmannschafleu unbedingt Folge zu leisten.
HI.
Strafbestimmungen.
8 12.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimniungen werden in Kemänbeit de» 366 Nr. 10 de» Reuigstiafgeseybuche« mt G-Idstiafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bi« zu >4 Tagen bestraft, soiern nicht eine höhere Strafe verwirkt ist. -
WieSbave«, den 5. Mai 1904.
Der R'gleruugs- P-äkldent.
In Verin: v. Gijücki.
Vorstehende Rachweisung bringe ich hiermit zur allgemeinen «enntni,.
Wiesbaden, den 4. Juni 1904. _Der Polizei-Präsident. Z. V.: Falcke
§
3
Bekanntmachung.
Von dem Feldwege zwischen der 1 . und
! 2. Gewann. Kirschbaum Laaerb.-No. 9080, an der Kiedricherstraße, sollen die auf dem Plane
ac
mit Lagerb.-No. 9080 und Laaerb.-No. 9080 be- zeichneten Teile eingezogen werden.
Dieses Vorhaben wird gemäß 8 57 de« Z«. ständlgkeitsgeietze» vom 1. August 1888 mit dem Anfugen hierdurch zur öffentlichen Kenntni» gebracht
dag Ämtvendung^n r.
dem 26. Mai d.
daß Einwendungen hiergegen innerhalb einer »in &»m 26. Mai d. I. beginnenden Frist von vier Wochen bei dem Masiitrat schrtfuich einzureichen oder im Ratbause. Zimmer No. 45. zu« Protokoll
zu erklären sind.
Eine Zeichnung liegt an der genannten Stelle zur Einsicht au».
Wiesbaden, den 18. Mai 1904.
Der kdcrbürqerineister.
Bekanntmachung.
Der Fluchtlmienplan für dar Terrain »wischen Mainzer- und Frankfurterstraße, südlich de« Ri, g«, bi» zum Distrikt Hosengarten, hat die Zustimmung der Ortrpolizeibehörde erhalten und wird nun- mehr im Raihau», 1 . Obergeschoß. Zimmer No. 38 », innerhalb der Dienststunden zu Jedermanns Ein> sicht offen gelegt.
Dies wird gemäß Z 7 de» Gesetze» vom 2. Jull 1875, betr. die Anlegung u. Derändkrung von Straßen rc., mit dem Bemerken hierdurch be. kanut gemacht, daß Einwendungeii gegen diesen Plan innerhalb einer präklusivischen, mit dem 10. Juni beginnenden und einschließlich dem 8 . Juli er. endenden Frist von 4 Wochen beim Magistrat schriftlich an.mdringen sind. Wiesbaden, den 7. Juni 1904.
__ Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Der Fluchtlinie,iplan für dar Gelände zwischen Labil-, A»r>, Emser-, Wnlkmnhl- und Kesselbach- straße ist durch MagistratSbeschln ß vom 1. Juni cr. endgiltig festgesetzt worden und wird vom 10 . b,r einschl. 17. Juni cr. weitere 8 Tage ,m Reuen Ratliaii«, 1. Obergeschoß, Jimmer Ro.38s. während der Dienststunden zu jedermann« Einsicht offen gelegt. *
Wiesbaden, den 7. Juni 1904 .
_Der Magistrat.
Bekanntmachung, petr. Zablirng der Huudefteuer für 1W4.
Die hiesigen Hnndede' tzee werden hiermit auf- geforben die Sr-uer für ihre steuerpflichtigen vuude Vinnen 8 Tagen bei der ftädiiicheu Steuer, taffe (Zimmer 17, Raihau«) nirichlen zu wellen, widngenkali« Bestratung gemäß § 12 unterer Huiidesieucr-Ortnung vom !l. Febrn»? i39st u ,d Beitreibung im VerwalluugvzwaugSversahrcn ein- kreten mutz.
Wiesbaden, den 8 . Juni 1904. *
Der Magistrat. — »teuerVerwaltung.
Bekanntmachung.
Die sämilichei, Wiefengriinoe sind vom IO. Juni er. ab für die Kenabfanrt geöffnel. * Wiesbaden, ven 7. Ma, ,904.
Der vveroürgermelger.
Bekanntmachung.
Der Taalöhuer Anton Steumann, geboren am 13 August 1373 zu Vubrich, zulep, Römer- verg 38 ivohnha't, eiilz-ehl sich der Füriorge für seine Familie, sabaß dieselbe au« öffentllchiN Millein unterhalien werden muß.
Wir bitten um Mitteilung seine« Aufenthalt«- orte« *
Wiesbaden, den 6 . Juni 19>>4.
Der — Armenverwaltung.
Bekanntmachung.
«,r.?°?*as, den Juni d. I.. vor. mittags, soll die GraSnutzuna von den Grundstücken im Distrikt ..Klosterbruch , ca. 90 Morgen, an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert werben.
Zusammenkunft vormittag, 10 Uhr vor «lostrr Kla,en>bal. *
Wiesbaden, den 9. Juni 1904.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
*«» I-ni d. I., soll die
von zwei Grundstücken i« .Enten- Pfuhl an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert werden (ea. 5 Morgen).
^ej,Zusammenkunft vormittag, 8 Uhr vor der Leicht-
Wiesbaden, den 9. Juni 1904.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Dienstag, den U. Juni d. I., vor- ^"tags, soll die «rasnutzung von verschiedenen
Giundstucken im Distrikt Radengrund — ca. 1l2 Morgen — an Ort und Stelle öffentlich meist, bietend versteigert werden.
Zusameuknnst vormittag» 9 Uhr bei der Leicht- weirhödle. »
Wiesbaden, den 9. Juni 1904.
Der Magistrat.
Freiwillige Jnvalidenverficheruug.
an- cuiem Erlaß be« Preußischen Herrn Mlwsters für LandMirtfchaft, Domänen und Forsten an die Vorstände der Landwirtschaft» kammern vom 21 . Mai 1903 ist hinsichtlich der freiwilligen Versicherung gemäß 8 14 de« Invalide», versicherungsgesetzcs u. A. folgende, ausgeführt: Berechtigt zum Eintritt in die freiwillige Der» sicherung (Selbftversicheruna) find unterVorau«. fttzung eine« Alter« von 16—40 Jahren (814 Jnval.-Verf..Ges.): ^
a) alle landwirtschaftlichen Betrieb-Unternehmer (Landwirtc, Witwen, unverheiratete weibliche Personen), we- n in ihrem Betriebe Nicht regelmagig mehr al» zwei Versicherung», pflichtige Lohnarbeiter beschäftigt werden: versicherungsberechtigt sind auch die Ehe» fronen solcher männlicher iSetciebcunter» "cl'n.er. wenn sie in der Landwirtschaft regelmäßig mmätig sind;
d) alle Söhne oder Töchter von Landwirten (nicht nur der unter a ausgesührten . di« von ihren Eltern ohne bare Vergütung gegen Gewährung von freiem Unterualt in deren Betiieven beschäiligi sind (ebenso di« von Gejchwfft.r» in der gleichen Weise be» schaliigten Gelchwister).
Bi» ;er ist von bieier Bestimm!,,ig seitens der voibezeiwnere,, Peiioiien. msdelondere feiten« der E «traue». Sohne, Lockter und Geschwister von Laudw rtrn nur in einem geringe» Umfange Ge» ^""'d .klemachk. — Mit Rücksicht darauf, daß di« odiae Bestimmung noch wenig bekannt sein dürfte ""d ''"vuiblick aus die erbedlichen Vorteile, welche » et Vj tltl ®"cch die rechtzeitige Selbst» venicherung erwachsen, machen wir auf diese B.stlwmuogen hierdurch besonder« aufmerksam. * Wiesbaden, den 8 . Juni 1904.
Der Magistrat,
«vt.ilung ,ür Aerftcheiungssache«.
