5a - Jahrgang.
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Morgen - Ausgabe.
_ I. 2?,faK.
WliHe KchmM. - Die GM« in AddtK.
Budapest, 11. April.
Nach mehr als emjäfyrtgemi Kampfe ist die „ex lex" Zeit enÄIich vorüber und allüberall herrscht bei uns politische Ruhe. Wer es ist eine Ruhe, die fern erquickliches Behagen austommen läßt. Die während des „ex lex" untevbliebenM SteuerleistlMgen müssen nach- gstragen werdeir und, wenn den Steuerämtern auch seitens des FincmAmmisters größtmöglichste Schonung aufgetragen wurde, so werden die fehlenden Millionen bei der allgemeinen kommerziellen und industriellen Stagnation, die in Ungarn noch immer keinem neuen Aufschwung weichen will, nur mit Ach und Wehe eingetrieben werden können. Die politischen Parteien aber stehen sich nach der großen Wrüstung noch immer „Gewehr bei Fuß" gegenüber und es ist sicher, daß die Gewehre beim ersten Anlässe, so bei der Verha-ndlimg ,der Ausgleichsfragen, wieder lauf emander angeschlagen werden sollen Die heutige Ruhe ist nichts wie eine Art politischer Schonzeit, die mcht von langer Tauer sein kann und in aller Heimlichkeit von sämtlichen Parteien bereits heute dazu benützt wird, ihre Positionen zu befestigen und sich auf den künftigen Kampf auf Leben und To>d vorzubereiten Die Parole hierzu wird das von der „Neuen Partei" des Ex,- Ministerpräsidenten Baron Banffy ausgegckene Losungswort: „Kein Ausgleich, sondern wirtschaftliche
Trennung!" bilden. Diese „Nene Partei", die heute W- erst noch wemg offizielle Vertreter im Parlamente selcht zahlt, hat noch recht viele stille Kornbattanten in ollen Lagern rechts und links und sehr schöne Slussichten M Lande NN Falle späterer Neuwahlen. Die ungarische PMsseele sympathisiert vollkommen mit dem Programm mepr Partei, welche eine Art von „Unabhängigkeits- Partei mit regierungsfähigem- Programme" darstellen will, und von großem. Einflüsse für deren künftige Ent- WEung ist der Umstand, daß ein Politiker von solchem -mp Ansehen und Fähigkeiten tote Baron Banffy, der Ms hohe Hofamt eines 'Obersthofmeisters niederlegen mußte, um sich wieder politisch betätigen zu können, sich an die Spitze dieser Partei stellen, ja dieselbe sogar begründen konnte, ohne deshalb die Ungnade des Monarchen «furchten zu müssen. Man schöpft aus diesem Umstande Hoffnungen, d« im Herzen des ungarischen Volkes schon lange schlummerten, von ernsten Faktoren jedoch bisher ms -aussichtslos un>d unerfiillbar zurückgewiefeir worden heute jedoch nicht mehr als bloße Chimären be- irachtet werden können. Hierzu kommt, daß die Handels- MS GÄverbekrelse ebensowohl wie die agrarifcheu, obwohl 1« sich m den meisten Dstailfragen in Ungarn Äs ge
schworene Feinde gogenüberftehen und die ersteren sich erst lungft in grimmiger Kampslaune unter der Führung >des Abgeordneten Paul Sandor ralliierteii, heilte in ihrer gwßen Mehrheit eins sind in dem Rufe: „Los von Öster- rslch " ^ Mit ähnlichen Tendenzen trägt sich auch die neu- ionskitinerte Apponyi-Partei, nnd last uot least naturgemäß^ auch und zwar in erster Linie die reichstägige Kosstrtzh-Partei, die jetzt aus so viele Bundesgenossen wchnen kann. Unter solchen Umständett braucht man wohl nicht erst dm, Propheten -spielen zu rnüssm, um in nächster Zeit neue schwere uud erbitterte Kämpfe voraus- zu können.
Die Minisler-Zusaumienkunst in Abbazia war im all- geinölriM von nicht sehr vielm Kommentaren begleitet. Dennoch wäre es unrecht, anzunehmm, daß sich Herr von Goluchowski und Tiftoni nichts zu sagen gehabt -hätten und nur deshalb zusammengekommen wäreii, um konvm- twnelle Phrasen zu wechseln. Aus sehr seriöser Quelle erfahrt der Berrchwrstatter der „Corr. Int.", daß sehr politische, sowie wirtschaftliche Fragm hierbei zur Diskussion kamen. Graf Goluchowski ergriff die Ge- iE fwr »bcTt Fall einer notoembig -nerbenben viftroit amf beim Balkan ober nfer einer eurobäifcfym' Ver- wrcklimig im Verfolge ber j-apanisch-msUchen Ereignisse, die auch aus ^ den Balkan hinüberspielsn kmmten, die ^>j"üirgssphäre der beiden Staaten im Einvernehmen mit Tiftoni gmau abzuyrmzm und tat italienischen Minister des Auswärtigen insbesonders Wer die Pläne Österreich-Ungarns in betreff von Albanien vollkommen zu beruhigen. Doch wurden auch ökonomische Fragen so nanrentlich die italienische Weinz-oll-Klau-sel-UngelegM-heit, gründlich diirchgefprochen und ein weiteres Provisorium angeregt, welches über Äie Not des Moments ksi^weg- hel-sm und den Interessen beider Staatm gerecht werden soll.
Genirrbegrricht und Einiguuzsamt.
Von Dt. jur. W. Brandts, Berlin.
Die Gewerbegerichte haben vor den ordentlichen Gerichten den Vorzug schnellerer Erledigung des Streitverfahrens und erheblich größerer Billigkeit. Ihre Errichtung ist für alle Gemeinden, welche nach der jeweilig letzten Volkszählung mehr als 20 000 Einwohner haben gesetzlich vorgeschrieben.
Wo ein Gewerbegericht besteht, müssen die Parteien ril allen Sachen, für welche -es überhaupt zuständig ist sich an dasselbe wenden. Sie haben nicht die Wahl, ob si-e sich an das Gewerbegericht oder lieber an das Austs- cder Landgericht wenden wollen. Die Gewerbegerichte huH zuständig, wo es sich darum handelt, ob ein Geselle, Fabrikarbeiter, Lehrling, ein Werkmeister oder InÄ r - detriebsbcamter, dessen Jahrcsverdienst 2000 M. nicht übersteigt, seinen Dienst antreten oder fortsetzen muß, ob das Arbcitsvcrhältnis gelöst werden darf,
FruiUeton.
auf der Londoner btra^e.
Die britische Metropole gehört nicht zu denjenigen, firtf r ^ ?hre große äußere Schönheit bestechen. Gewiß prächtige Teile, welche sich, denen der reizvollsten MivWatzt der Welt vollwertig an die Seite stellen können, man diese aneinander reihen könnte, würde sie "wneicht jede derselben an Schönheit übertresien. Aber sez- le kleine, eilge, schmutzige Straßen schieben sich zwi- Z«i!f iten ' eleganten, so daß ein einheitlich angc- ,-^s Bild fast nie zu erhalten ist. Dazu kommt, daß M-»?r-iD^Eentalbauten im allgemeinen fehlt, nur Gebäude durch ihre Ausdehnung imponieren, cTr*®® bK Privathäuser durchschnittlich klein sind, da meist nur einer Familie als Wohnung dienen, den Fremden an London überrascht, das ist -M,-""^ure Verkehr, der sich in gewissen Vierteln der w 2°!, e bemerkbar macht. Drängt er sich doch in einen »eryaitnrsmäßig sehr kleinen Teil dieser Stadt zusam- ig'",’ 01 eine Einwohnerzahl von nahezu 6 Millionen bertiml r .'dlber auch für den langjährigen Bewohner «u ^ 6cönU es seinen Reiz, diese Straßen manchmal im,??'«fipatt&ein oder vielmehr sich meist durch den »(■nw'? 1 ** 0 “ 1 ' der sich in sie ergießt, schieben zu lassen, foipiv ri 1 sich da immer etwas, kleine Episoden iiriW . E, die stets einer bedeutenden Zuschauerzahl ^tz der großen Eile, die jeder zu haben einvül' ^.^blbst wenn nur ein kleiner Streit zwischen Droschkentütscher und seinem Fahrgast entsteht, ©tfeMtf -r $° rt eine Korona um dieselben, obgleich das si'si' fortwährend wiederholt. Der Londoner Tom- ^ mocht es sich meist zur Regel, am Ende der den /"'gelangt, zu erklären, er überlasse es dem Reiscn- lebnt E" Preis zu bestimmen, und falls dieser es ab- mehr zu verlangen, als ihm zukom-mt, be- Lät... er einen Provinzialen oder Fremden vor
an haben ghtubt. Doch bleibt er gemütlich, wenn er
sicht, daß man Bescheid weiß, besonders da meist ein freundlicher Polizist in der Nähe ist, der von vornherein die Partei des Fahrgastes ergreift und dafür sorgt, dag die Sache schnell ihr Ende erreicht, damit der Verkehr nicht zu lange gehemmt werde. Ein kleines Trinkgeld weiß „Cabby" aber gewöhnlich zu erlangen, indem er erklärt, er benutze es für das Pferd, das ein Vollblut sei und nur das Beste lvertrage, oder durch sonst eine heitere Bemerkung den Fahrgast in gute, d. h. in Gebelanne zu versetzen sucht.
. Die Menge zerstreut sich, und man kann weiter durch die Straße, so voll von Leben und Bewegung, voll ohrenbetäubenden Geräusches durch das Rasseln schwerer Geschäftswagen, dicht besetzter Qmnibuffe, dahinsaufen der Automobile oder Fahrräder. Hier sucht man einem Gefährt anszwweichen und stolpert gegen einen sogenannten orderl.y boy, den mit Schippe und Besen bewaffneten Jungen, der überall in den belebten Londoner Straßen zu finden ist, um sofort entstehenden Schmutz zu beseitigen, und wie durch ein Wunder, trotzdem er sich immer zwischen den Hufen der Pferde zu befinden scheint, niemals verletzt wird.
Übrigens genügt diese Form der Sauberkeit natürlich nicht, um die Wege wirklich rein zu halten, die meist feucht und schlüpfrig um diese Jahreszeit sind und die Beranlassung zu einer anderen Stratzenfzenc bilden Ein Pferd kommt zu Fall. Der Kutscher springt vom Sitz, zerrt zuerst an den Sattelbändern, dann am Zugriemen, ohne Evfolg natürlich. Das Tier sucht wieder emporznkommen, aber der Huf gleitet auf dem glatten Pflaster und es sinkt von neuem hin. Eine Menge ist natürlich sofort wieder da nnd scheint gar nichts Besseres zu tun zu haben, als zuznschaucn, obgleich noch einen Augenblick vorher diese Frauen und Männer in größter Eile zu sein schienen. Die widersprechendsten Ratschläge werden laut: „Halt es nieder". „Hilf Ihm auf". „Laß cs in Ruh', es wird schon von selbst hochkommen". „Streichle cs, es ist nur sehr erschrocken". ,Mb ihm einen Trost eS ist „faul". Der Kutscher sucht alle zu befolgen, aber keiner hilft. Endlich nimmt ein vorbcifahrcnder „Coster- mongcr" isl'.egender Händler) einen Sack von seiuem
wo Streit entsteht über die Höhe des zu zahlenden ^vhncs, über die zu verrichtende Arbeit, oder irgenö- wetä;e sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, z. B. einen verursachten Schaden, eine bedungene Ber- tragsitrafe, auch wo es sich um Streitigkeiten über das ckrbeltsbuch, ein Zeugnis, oder die Anrechnung von Krankenversicherungs-Beiträgen handelt.
Die in großen Betrieben mehrfach beliebte Bestim- mung J>er Arbeitsordnung, daß Streitigkeiten durch § K e bu lfl entschieden werden sollen unter Ausschluß des Rechtsweges, ist insofern gesetzlich bc- schrantt, daß al-> Schiedsrichter Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl unter einem Vorsitzenden Mitwirken mufleir, welcher weder Arbeitgeber oder Angestellter eines solchen noch Arbeiter ist.
Während der Vorsitzende eines Gewerbegcrichts be- kanntlich durch den Magistrat angestellt wird, werden die Beisitzer zur Hälfte aus den Arbeitgebern, zur Halste aus den Arbeitern gewählt, und zwar unmittelbar und geherm. ^Die Wahlberechtigung erfordert die Bol. lcndiing des 25. Lebensjahres, jetzt aber nicht mehr zwei» jährige Beschäftigung oder Wohnung im Bezirke des Gerichts. Dies Erfordernis besteht nur für die Bei- sktzer. Als Arbeitgeber sind wahlberechtigt und wählbar nur diejenigen selbständigen Gewerbetreibenden, die meistens einen Arbeiter regelmäßig das ganze Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten in der Saison beschäftigen. Um unter den Beisitzern ö>es Gerichts in den Fällen, wo Pie Wahtberechtigten in verschiedene Parteigruppen zerfallen, auch den Minderheiten eine Vertretung im Ge- ivcrbegericht zu sichern, ist es den Gemeinden gestattet, die Wahl nach dem Grundsatz der Verhältniswahlen zu regeln — eine Neuerung, vvrr der erst vereinzelt, aber inlt gutem Erfolg Gebrauch gemacht worden ist.
Die Klage kann man bei den, Gerichtsschreiber des Gewerbegerichts zu Protokoll geben oder schriftlich in doppelter Ausserttgung einreichen. Sehr zweckmäßig ist es, für den Beweis zugleich Urkunden zu überreichen oder Zeugen zu benennen. Auch ohne vorherige Klage können die streitende» Personen direkt aus der Werkstatt oder Fabrik zum Gewerbegericht gehen und hier — vorausgesetzt, daß gerade eine Gerichtssitzung ist — ihre Sache zur Entscheidung vortragen.
. Eine Vertretung durch Rechtsanwälte oder sonstige Personen, welche das Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, ist keiner Partei gestattet. Die Arbeitgeber ließen sich gewiß manches Mal gern durch einen Rechtsanwalt vertreten, indessen erschien ein ausnahmsloser Ausschluß der Anwälte als eine Forderung der Billigteit gegenüber dem Arbeiterstande. Durch andere Personen, z. B. einen Angestellten, einen Freund, einen Verwandten, seinen Ehemann oder auch Ehefrau, kann sich jede Partei vertreten lassen. Der Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht, deren Beglanbignna erst notig wird, wenn die Gegenpartei die Echtheit be- ziveifelt. Der Vorsitzende des Gerichts hat übrigens die Befugnis, im Interesse der Aufklärung der Sache jeder- zert das persönliche Erscheinen der Partei anzuordncn
Karren, schiebt ihn dem Pferd unter die Bordersüßc
faßt den Zügel, zieht, und das Tier steht ivieöer auf den Beinen, sch-uneratmend, erschreckt, aber nicht verletzt. Ein Polizist taucht jetzt aus und fragt den noch sehr jugendlichen Kutscher nach dem Namen. „Wozu schreiben Sie rhn aus, sagt der „Coster" verächtlich, schreiben Sic den Mann auf, der es zuläßt, daß die Straße in einen solchen Zustand kommt. Man könnte ebenso gut auf dem Kristall, palast fahren .
Weiter rollt der Menschenstrom. Meist erscheint er schwarz und grau, aber hin und wieder ist auch eine hellere Farbe, eine pittoreskere Erscheinung zu bemerken. Ein halbes Dutzend Neger mit weißen Mützen und schneeweißen Jacken wird sichtbar. Sie bahnen sich mit tyren Ellenbogen den Weg, indem sie lachend die mehr oder weniger witzigcir Bemerkungen erwidern, die ihnen zugerufcn werden. Es sind Köche oder auch Kellner aus crnem Restaurant, denu der Engländer teilt das Vorurteil seines amerikanischen Vetters gegen die Neger nicht nnd hat nichts dagegen, von ihnen bedient zu werden. “
Dort taucht ein Hindu auf, das Haupt von einem Turban unrwunöen. Es ist ein Student der Rechts- wiffenschaft, und selbst jetzt hält er ein offenes Buch in der Hand. Er will die Zeit in England gut ausnutzen. aber in diesem Lärmen und Drängen dürfte er kaum etwas lernen. Die Law Courts (Justizpalast) tommen nun in Sicht, und mit ihnen Barristers in Perücke und Tdlar. Sic sehen aber nichts weniger als würdig aus da sie mit der einen Hand den letzteren hochhcben, mit der anderen krampfhäst die Perücke festhalten, denn die Menge zeigt sich nicht respektvoll und stößt und drängt diese Leuchten der Rechtswissenschaft gleich gewöhnlichen Sterblichen. Dagegen weicht sie gutmütig einem Kinde mit seiner Wärterin «ns, das an der Bordschwelle steht nnd mit glückseligem Lachen Tauben füttert, die von den Law Courts herbeigeflattert sind. Sie erfreut sich an öem- hübschen Bild, denn ein Stückchen Poesie steckt auch m- ihr, ob sic gleich der Nation der Shopkeepers angehört,
H. San d.
