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sa. Jahrgang.

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Verlags-Fernsprecher Ro. 2983.

Montag» de« 1. Februar.

Redaktions-Fernsprecher No. 82.

1904 .

Abend -Ausgabe.

it fttrptp« 1M1IN1 Veryaslktcr.

P aw Hem Reichstag zu gegangene Gesetzentwurf,be- die Entschädigung für unschuldig erlittene Unter- , dessen erste Lesung bereits am Mittwoch Srmett»tri», hat eine recht lange Vorgeschichte. Als jahrelangen Kämpfen, bei den«: ein starker Wider- ESS feiten a der Regierung überwimdm werden mutzte, 1898 das Gesetz über die Entschädigung un­schuldig Verurteilter zustande kam, da verzichtete der Lchstag, um nicht jenes Gesetz scheitern zu lassen, auf dre alttckzeitige Regelung der Entschädigung siir unschuldig ^littene Untersuchungshaft, brachte -aber das Verlangen «ch einer späteren Regelung dieser Frage mit aller Ent- Medentzeit zuni Ausdruck. Nachdem dann das Gesetz Mer die Entschädigung unschuldig Verurteilter mir ys> Mai 1898 in Kraft getreten war, brachte der Reichs- '.L»i noch wiederholt, am 23. Februar 1899 uiid am äFebruar 1901, fein Verlangen nach einer Regelung der EntsckMgung für die Untersuchungshaft in entschiedener Wie Zum Ausdruck. Zu Beginn des vorigen Jahres netto sich dann noch die hessische Regierung dieser ^ache an indem- sie einen diesbezüglichen Gesetzentwurf :m Widesrat einbrachte. Diese verschiedenartigen Bemühun­gen haben denn auch endlich zum Ziel geführt. Slbe-r wenn wir den Gesetzentwurf über die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft kritisch betrachten, so finden wir das Wort nicht bestätigt: Was lange währt, wird gut.

. Zweifellos wird auch- int- Reichstage au dem Entwurf scharfe Krittk geübt und der Berfuck, gemacht werden, die Vorlage der Regierung nach verschiedenen Richtungen hin zu verbessern. Der neue Gesetzentwurf schlicht sich genau an das Gesetz über die Entschädigung unschuldig Ver­urteilter an. Ebenso wie dort soll auch hier bei der Ent- fchAiigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft diese Entschädigung nur dann gewährt werden, weim das ^Wahren die Unschuld des Angeschuldigten ergeben oder dargetan hat, daß ein begründeter Verdacht gegen ihn nicht vorliegt. Die Entschädigung soll also versagt wer­den, wenn die Freisprechung nur erfolgt, weil der geführte Beweis zu einer Verurteilung nicht ausreichte. Ein Ver­such, die Vorlage nach dieser Richtung hin zu erweitern, mutz als aussichtslos gelten, nachdem dieRegierung seiner­zeit eine diesbezügliche Erweiterung der Entschädigung für unschuldig Verurteilte abgelehnt hat.

Datz die Entschädigung ausgeschlossen sein soll, wenn der Verhaftete die Untersuchungshaft vorsätzlich herbet- gefiihrt hat, ist selbstverständlich als völlig berechtigt an- zuerkennen. Dagegen wäre es wünschenswert, weiiii für

den Ausschluß der Entschädigung beigrober Fahrlässig­keit" des Verhafteten eine genauere Forimttieruu-g ge­wählt würde. So mutz die Entschädigung lelbstverstanü- lich versagt werden, wenn der Berhastute seine Verhaftung dadurch verschuldet hat, datz er Spuren der Tat zu ver­nichten, Zeugen oder Mitschuldige zu falschen Aussagen zu verleiten suchte und dergleichen mehr. Alsgrobe Fahrlässigkeit" könnte es aber,ein Gerichtshof zum Schluß auch ausehen, wenn ein Angeschuldigter und das kann auch dem Unschuldigsten passieren!,, sich infolge der leicht begreiflichen Verwirrung zunächst in Widerspruche verwickelt, sein Alibi nicht Nachweisen kann und so Wetter. Hier die Entschädigung zu verweigern, wäre ungerecht.

Noch bedenklicher ist die Bestimmung, wonach die Em- schädigung verweigert werden kann, wenn das zur Unter­suchung gezogene Verhalten des Verhaftetengegen dre guten Sitten verstoßen hat." Die in der Begründung angeführten Fälle, in denen eine an sich strafbare Hand­lung vorliegt, die sich aber aus formal strafrechtlichen Gründen der Verurteilung entzieht (so wenn jemand in­folge sinnloser, aber selbstverschuldeter Trunkenheit frei­gesprochen wird), sind ja zum Teil derart, datz sie gegen die Gewährung einer Entschädigung sprechen.. Aber es mutz verlangt werden, daß für, diese Fälle, eine genaue Formulierung ausgesprochen wird, denn die allgemeine Formel desVerstoßes wilder die guten Sitten" gewährt dem persönlichen Ermessen des Richters einen unberechtigt breiten Spielraum.

Durchaus anfechtbar ist fern« die Bestimmung, wo­nach der Entschädigungsanspruch ausgeschlossen werden kann, wenn der Verhaftete enÄveder wegen Verbrechens oder wiederholt ivegen Vergehens oder wegen Übrr- tretung des ^ 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuches zu Freiheitsstrafen verurteilt worden ist und seit der Ver­büßung der letzten Strafe bis zur Verhaftung noch nicht fünf Jahre verflossen sind. In bezug auf die zuletzt ge­nannten Übertretungen, welche sich auf Landstveichen, Betteln,Müßiggang, Arbeitsscheu usw. beziehen, so wie auf die Vorstrafen wegen Verbrechen läßt sich wohl die Aus­nahme rechtfertigen, da hier der Tat- und Fluchtverdacht begreiflicherweise leicht eine Derstärkiing erfährt. Da­gegen scheinen- uns die Vorstrafen wegen Vergehens eine solche rigorose Ausnahme nicht zu rechtfertigen.

Endlich müssen wir es als -ungerecht bezeichnen, wenn die Entschädigung in allen -den Fällen versagt werden soll, in denen die Staatsanwaltschaft anstatt einer Vorunter­suchung das Ermittelungsverfahren an gewendet hat. Auch diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsrichter angeo-rdnete Hast kann sich lange Zeit hinziehen, und sie ist für den tovon Betroffenen nicht minder hart und schädigend, und deshalb nicht minder entschäd-igunys- berechttgt. Der Reichstag wird also die, Vorlage wesent­lich verbessern müssen, wenn sie eine befriedigende G-estalt erhalten soll.

Zur Lage in Ostasien.

wb. Berlin, 31. Januar.Wolfss Delegr. Gurmn" meldet aus London: Da, soweit hier bekannt, über­haupt keine russische Antwort in Tokio empfangen worden ist, sind alle über den Inhalt derselben verbretteten Kom- binationen mit großer Vorsicht cmfzunchmen. Bezüglich des Eindrucks, den die russische Note -eventuell auf Japan machen wird, mutz daran festgehalten werden, daß nicht nur der Ton, sondern der Inhalt derselben maßgebend sein wird. Das von russischer Seite in der letzten Zeit wiederholt betonte Bestrebeii, Japan, bis cm -die Grenzen des Möglichen entgegenzukommen, dürste in Tokio unbe­dingt ein williges Echo finden, wenn, wie zu -hoffen, der konkrete Inhalt der russischen Mitteilung eine Auer- kennung der japanischerseits aufs unerläßlichste beschränk- ten mäßigen Vorschläge -enthält.

wb. Petersburg, 31. Januar. Die Meldung deutscher Blätter, am 28. Januar sei unter dem Vorsitz des Kaisers ein Min-isterrat abgehalten Worden, in dem -die -endgültige Feststellung der Antwortnote -an Japan beschlossen wurde, ist ebenso falsch wie die Petersburger Meldung- des Reutersch-en Bureaus", daß -die Aiitw-ortnote -am Sams- tagabeud nach Tokio -abgesandt werden sollte. Außer der Beratung unter dem Vorsitz des Großfürsten Mexej Alexandrowitsch hat in der russisch-japanischen Angelegen­heit keinerlei Beratung stattgesunden. Die Antwortnote dürfte kaum vor Mtte dieser Woche zur Absendung ge- langen. ^

wb. London, 31. Januar. Vickers Maxim m Barrow und Armstrong in Newcastle erhielten die Anweisung, dm Bau und die vollständige Kriegsausrüstung zweier Kriegsschiffe für Japan schnellstens vorzunehmen. Jedes Schiff wird 16 400 Tonnen itud 19 Knoten haben und schwerer armiert sein, als die besten Schlachtschiffe der englischen Schlachtflotte.

wb. Tientsin, 31. Januar. (Reuter.) Einem Tele- gramm zufolge sticht Rußland weitere 30 000 Tons Kaipingkohle anzukausen. die innerhalb weniger Tage in Port Arthur geliefert werden sollen.

wb. Port Arthur, 31. Januar. (Reuter.) Zwischen Liacyang und dem Naluflusse wird die Eisenbahn über- mäßig in Anspruch genommen durch den Transport von Rekruten und Ersatzmannschaften für einige nach I-alu, beorderte Regimenter. In amtlichen Kreisen befürchtet man noch immer, daß es zum Kriege kommt. Die Be­hörden drücken Bedenken über die Aufnahme der neuen amerikanischen Konsuln in -der Mandschurei aus und werfen den Amerikanern Mangel an Höflichkeit vor.

wb. Tientsin, 31. Januar. (Reuter.) Juanschikai erhöht die Zahl der zum Schutze der Grenze zwischen Pe-tschili und der Mandschurei beorderten Truppen mit Rücksicht auf die Möglichkeit, datz es zum Kriege zwischen

Die Revolutzer.

Roman von Walther Schulte vom Brühl.

(91. Fortsetzung.)

Den Schreck, den Sie mir eingejagt haben!" sagte,sie. unfähig, -ihre Tränen zurückzuhalten. Er aber beruhigte

sie schnell.

.Es -ist 'ne verfluchte Sache", brummte er,fast 'ne Ironie des Schicksals, datz ein königstreuer Mänm wie der Freiherr von Peitersbroich, und eine andere Stütze des Throiis diesen gewaltigen Revolutzer retten und ver­bergen mutzten. Natürlich möchten die ihn ehestens los sein und ihn jenseits der schwarz-weißen Pfähle in Sicher­heit wissen. Dazu soll er aber ein -gesundes Herz mil- nehmen. Und nun macht sich dieser Unglücksmensch Sorgen um ein gewisses kleines Fräulein und hat keinen rechten Spaß am Gesundwerden, wett er sich einbildet, tot der wär' nun alles aus. Verraten hat. er, zwar kein Sterbenswörtchen davon, aber der, der sich seiner ange­nommen hat, ahnt das Malheur, und ein anderer, näm­lich einer, der hier vor Ihnen sitzt, weiß noch mehr davon und hat sich mit den guten Leuten darüber beredet. Und »a will -denn die liebe Seele, die Pastorin, daß er 'neu rechten Trost mit auf die Flucht nehmen könnt', und. .

»Die Pastorin? Welche Pastoriii?" frug Agnes heftig.

»Alle Wetter, jetzt Hab' ich mich schon verbleist", sagte er sich auf den Mund schlagend.Nun, es ist nun mal heraus. Ihr Vielgeliebter liegt also verborgeii im Pastorat zu Schiepenrath. Nun wissen Si-e's. Aber um Gottes willen, reinen Mund gehalten, Kind! Ihm festst könnt's an den Kragen gehen und wir andern, wir »edelmütigen Retter", kämen in Teufels Küche und müß­ten wohl gar aufs Armesün-derbänkchen."

^ »Durch mich- soll das gewiß nicht geschehen", versicherte W- »O, ich kann schweigen. Ich kann aber auch handeln, wmn's sein mutz. Da können Sie sich ganz auf mich ver­laßen."

. Und als er über wo und wann mit ihr sprechen wollte, ua entschied sie sogleich:Ach-, das ist gar nicht so schwer.

Papas bester Freund, nämlich der Lehrer mrd Obstbaum­züchter Kling-Äbusch in H-alferscheidt bei So-hlig, ist ge­storben. Übermorgen, am Sonntag, soll die Leich' sein. Dazu mutz der Papa natürlich hin, zumal er auch zum Nachlatzpfleger bestimmt ist. Da ist er denn den ganzen Tag fort . Und weil doch der Herr Pastor in Schlepen- rath so schön predigen soll, und viele Leute von auSwiirtS deswegen Sonntags hingehen, fo fällt's gewiß nicht auf, wenn ich dort auch mal in die Kirche gch'. Und nachher könnt' ich ja ins Pastorat . . . . E? ist doch nichts Un­schickliches dabei, wenn ich meinen Bräutigam beuche", unterbrach sie sich verlegen.

Er lachte und faßte sie unter dem Kinn.Nein, eigentlich nicht. Sie Evastochter. Wie die Sachen liegen, wird die Pastorin wohl nichts einzuwenden haben. Frei- lich, wie wir das alles gegsbenenfalles Ihrem Herrn Papa gegenüber vertreten wollen .... Na, die Umsiinrde ant- schuldigen hier alles, und jo mögen Sie denn Ihrem Vettermönnchen in der Art, wie Sie's gedacht haben, per- sönlichadjüs" sagen. Ich glaub', in acht Tagen tft er so weit transportfähig, daß man ihn in einen Reise­wagen setzen und ihn an irgend einer günstigen Stelle ins Holländische hinüberpaschen kann. Das ist alles schon überlegt und vorgesehen. Also abgemacht: am Sonntag wird der Gottesdienst in Schlepenrath besucht. Und nun will ich wieder meines Weges zich-m."

Er wandte sich der Tür zu, dann aber hielt er, wie sich besinnend, ituie, öffnete einladend die Arme irnd meinte: Na,nen bescheidenen Lohn ist der Ohm Peitersbroich doch wohl wert, kleine Hexe."

Ja, das ist er gewiß und wahrhaftig", ries sie, eilte errötend ans ihn zu und gab ihm einen kräfttgen Kuß.

So ist's recht", schmuiizelte er.So was tut einem armen alten Junggesellen wohl. Und dafür kann man schon mal 'nsm Revolutzer aus der Patsche helfen. Ich werdeihm" Lrigens nichts von dieser Belohnuiig ver­raten." Damtt ging er lachetrd von binnen. --

Am Sonnt»gmovgen lag Gottfried Hülskamp -allein in seinem Sttstch-en im Pastorat. Der Pastor predigte in der Kirche, und auch die Pastorintoar fortgeganze«, um

dem Gottesdienste beizuwvhnen. Ehe das Paar ge­gangen war, hatte es noch einmal nach dem Ga-stfreuwde gesehen, und die freundliche Frau Bröker zeigte sich be­müht, mit eigenen Händen überall noch ein wenig zu ordnen, damit alles einen recht sreundlichen Eindruck maÄie. Und als G-ottsried ihr wehren wollte, wett doch nichts mangele und jegliches in seiner Ordnung, meinte sie lächelnd:Nun, viÄeicht bekommen Sie Besuch. Da kann es nicht sauber und freundlich genug sein." Und alS Gottfried verwundert frug:Wer könnte nsich denn besuchen wollen?" da lächelte sie noch verschmitzter und sagte:Nun, vielleicht hat Ihr cheniialiger Fähnrich Henoch Lust, mal nach Ihnen zu schauen."

Aber wegen dem brauchen doch keinerlei Umstände gemacht zu werden."

Nun, dann kommt vielleicht der Chirurg aus Köln,

um Jhneti einen neuen Verband anzulegen, oder-

na, man kann ja nicht wissen. Vielleicht giebt's nach -der Kirche 'ne Überraschung. Mein kleiner Finger kitzelt mich- heute so."

Und nun lag denn Gottfried da und grübelte, was es denn sein könne. Aber er gelangte zu keiner Antwort, und so kam er denn bald wieder auf seine Sorge, ob er wohl ein Krüppel werde oder ob der Doktor recht be­halte, der ihn mit der Versicherung getröstet hatte, daß das Bein ganz leidlich geflickt werde un-d daß wohl nur eine unbedeutende Schwäche zirrückbleibe. Er versuchte, mit dem Unterschenkel des kranken Gliedes die Bettdecke zu hebet: und freute sich, daß es ohne Schwierigkeiten ging und ihm keinen Schmerz mehr verursachte. Nur ein ganz leises Stechen spürte er noch. Aber sicher würde er nun, wie der Arzt sa auch hoffte, in acht Tagen so weit sein, datz er mit Hülse Heuochs die Reise wagm dürfe, wenn natürlich auch das Bein noch nicht benutzt werden könnte und er sich auf Stöcken mühsam fortbewvgen müßte.

Es war geplant, ihn in einem Reisewagen bis tief ins Münsterland zu fahren. Dort, nächst der holländischen Weenze, besaß ein alter Freund Peitersbroichs ein Gut. un-d es konnte wohl kaum größere Schwierigkeiten machen, mit dem L-esährt des dort bekannten und angeschenen