des
Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
Wiesbaüenrr TaMalts.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.
zl-. 101 .
Samstag, de« 19. Dezember.
1903.
Bekanntmachung.
Dir Annahme der Paketsendungen mit Wertangabe, sowie der Einschreibpakete erfolgt Mr-nd der diesjährige» Weihnachtszeit, und zwar Im 19. bis einsÄl. 24. Dezember, in den, ft aH le Luisenstratze 8, Zimmer No. 67 (Ausgabe- für gewöhnliche Pakeie). *
Wiesbaden, den 11. Dezember 1903.
Kaiserliebes Postamt.
Tchwartz._
Bekanntmachung.
au Unterrichlszwecken, z. B. beim Entwerfen M Zeichnungen auf Wandtafeln werden zuweilen farbige Kreiden verwendet. Neuere Untersuchungen haben ergeben, daß derartige Kreiden iefjr oft einen der menschlichen Gesundheit schädlichen N:,m- und Blegeball baden.
Ed wird deshalb hierdurch vor dem Gebrauche denmiger arscn- und bleihaltiger Farbkreiden Mtliw gewarnt. *
Wiesbaden» den 26. November 1903.
Der Regierungs-Präsident«
Wird veröffentlicht.
Wiesbaden, den 12. Dezember 1903.
P Der Polizei-Präsident: v. Schenkt.
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Bekanntmachung, betreffend das Droschkenführwesen.
Es wird bicrmik zur Kenntnis der Mitglieder
dis Wiesbadener Droschkcnvesitzcr-Vcreins «kbwchl, daß vom 1. Oktober d. I. ab aus den folqenbert Droslbkcnbaltcptätzcn der Stadt Wiesbaden die daneben angegebene Zahl Troschken AufsrcUnng zu nehmen bat:
Zabl der Droschken.
I Am Krieger-Denkmal im Nerothal . . 2
2. In der Soalgasse an der Mündung in
die Taunusstraße.8
8. Aus dem Kranzplatz.3
t In der Sonnenbergerstraßc, an dem durch die Kuranlagen führende» Cdaisenweg d. Vor der alten Kurhaus-Kolonnade . .
8. Vor der neuen Kurhaus-Kolonnade (auch Theater-Kolonnade genannt) . . .
An allen Abenden, an welchen Vorstellungen im Königlichen Tbeaicr statt- sinden, bleib! der vorgenannte Halteplatz nur bis 8h- Ubrabends mii20 Droschken,
»acb 8'/, Uhr abends nur mit 10 Droschken besetzt.
An der Südseite des Ratbanses . . .
?■ Am der Südseite der Muieumstraße .
Aus derOllicile der Victoriaitraße,ander «. Mündung in die Franksnrterstraße .
^ ou der Parlstraße — Nordseite — an der Mündung des Cbaisenweges und gegenüber der Mündung der Boden-
„ , Kedtüraße.. »
Auf dem südlichen Fabrdamm der Rbcin- nraße vor dem ehemaligen Ludwigs-
«„Mmbof . ... . .20
K Aus dem Reitwege der Rbeinstraße, an- 1 ° ^ Mgend an der Rbeinbabnstraße . .
- «ui den, Reitwege der Rbeinstraße, an-
II A, !"?Oend an der Moritzstraße . . .
' Aut dem Reitwege der Rbeinstraße, an-
L o, m"üend an der Wörihstraße . . .
■ • ->m dem östlichen Fabrdamm d. Adolrs- ?">s, an der Mündung der Goethe- 1K », ? r ststdl,che Ecke derselben) . . .
' M dem Mauritiiisplatz. -
Den sü» d,n
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3
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10
10
für den Eiscnbabndienst
3 3
bestimmten
Kg,. ...
- 'Men ist der nachfolgende Halteplatz angewiesen
bordkg
morden Dienst aus den biesigen drei Bahn- Reitwege und ans der südlichen SbnTifti’t ^ er Rbeinstraße, anfangend an der Maße m der Richtung nach der Nicolasstraßc. . «M Dorftehcnh y c, K 11 mtk in
u-unb!' gebend zu 2. 3. 5. 6, 11 und 13 ge- Lid m'Halleplatze sind in den Monate» Oktober «iich,-,,halber d. I. sowie im Monat März
2 2tof4|f' c ' n nh J f t r D ? n ">orgci,s 6 Uhr ab mit je
»C"" * u besetzen.
3 Übr Li u - 16 genannte Halteplatz ist erst von Twickt.» Mittags ab mit der angegebenen Zahl iäuilli^? besetzen, während die Dienstzeit »aunten c-. ^beigen Droschken aus den vorgc- Mj.^'teplätzen um 8 Uhr morgens beginnt. Halno Ausnahme von 10 Droschken auf dem «och bar der alten Kurbauskolonnade, bezw. - ck.» ?'g^r Vorstellung im Königlichen Theater
— i! t)eim , laiche Voi^steüung nicht ftattfinbet !^nniide - isevlatz vor der neuen KurhanS-
Einiit-.n i.Mch Theatcrkolonnade genannt), deren $itnftLJ{ ?!? »acht« 12 Uhr währt, dauert die sämtlich^ übrigen Droschken auf den ^»en b,s 10h', Uhr abends. *
-v ^e» 9. Sevtember 1903.
EDolizei-Prästdent: von Schenkt.
e Bekanntmach,lug.
daraufhingewicsen. daß es im eigenen
Z«ier,i,-, oarauf huigewiesen. daß es im eigenen iesriilbl.,,",Arbeitgeber liegt, bei Errichtung oder AM, Vklanccungcn ibrer gewerblichen An-
h**» «7. . uuycu uiici uriuciuiiujru
ptotthA, Königlichen Gewcrbeaufsichtsbcamte» ^Zunidi,^" ^ktor) zu Rate zu ziehen, damit zur
"«tifltt Ä aachnäglicher Weiterungen und nn- MliiNa,,.bon vornherein diejenigen Ein-
^rmit veröffentlicht.
»svad„,' de» 2. Mai 1908.
Polizei-Direktor: v. Schenkt.
Polizei-Berordnung.
Auf Grund der W 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestcileii, sowie der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die Allgemeine Landesvcrwaltnng vom 30. Juli 1883 wird mit Zust mmung des Magistrats der Stadt Wiesbaden für den Umfang des Stadtkreises Wiesbaden nachstehende Polizei- Verordnung erlassen:
ki 1. Die zur Zeit bestehende Wasenmeisterei in der Rübe der Erbcnheimerlandstraßc darf ferner als solche nicht mebr benutzt werden, auch ist die Anlage neuer Wasenplätze zwecks Verscharrung getöteter oder gefallener Tiere untersagt.
8 2. Die Kadaver gefallener und getöteter Tiere (Rindvieh, Kälber, Pferde, Esel, Schafe, Schweine, Ziegen und Hunde, diese nur bei einer Säiulterböhe von mehr als 0,50 m), sowie die Kadaver geschlachteter Tiere, soweit das Fleisch und die Eingeweide der letzteren ganz oder teilweise für untauglich zum menschlichen Genüsse erklärt werden, müssen nach Maßgabe der iiachstebenden Vorschriiten der Dampfwasenmeisterei bei Bierstadt überwiesen werden.
8 3. Der Besitzer eines solchen Tieres <8 2) ist verpstichtet.obneVerzua undspäiestc»s3 stunden nach dem Verenden, der Tötung oder Ansschlachtung eines T-eres oder nach endgültiger Entscheidung, daß das Fleisch und die Eingeweide für untauglich erklärt worden ist, ans den, Rathaus (Botenamt) Anzeige zu machen. Dieie Anzeige muß Namen und Wohnung des Besitzers, Tierart, Alter und Zahl der gefiillene», getöteten oder geschlachteten Tiere bezw. Tierteilc enthalten.
Verendet das Tier nach 6 Ubr abends, so kann die Anzeiae auch den folgenden Morgen bis spälcstens 9 Uhr erfolgen.
Besteht begründeter Verdacht, daß ein Tier an einer ansteckenden Krankbeit eingegangen ist, oder gelitten bat. io ist außerdem auch der Königlichen Polizei-Direktion Anzeige zu erstatten.
8 4. Gefallene und wegen Krankheit gelötete Tiere dürfen nur in der Dampiwasenmeisterci ab- gebäntet werden.
8 hl Vorstehende Bestimmungen finden keine Anwendung:
1. aus Saugfcrkel und Sanglämmer im Alter von weniger als 2 Monaten,
2. ans Hunde von weniger als 0,50 1 » Schnltcr- höbe und Katzen,
3. auf totgedorcne oder während der Geburt verendete Ferkel, Ziegen und Schaflämmer,
4. aus Geflügel und Wild,
5. auf untanalich erklärte Eingeweide oder Teile von Schlachtiiercn.
In diesen Fällen bat der B'sitzer die betreffende» Tiere bezw. die Eingeiveide zu verbrennen oder an einem ihm zur Verfügung stehenden Ort in genügender Tiefe zu vergraben. Er kann indessen auch die Verbringung in die Dampfwasenmeisterei auf Grund einer nach 8 3 zu bewirkenden Anzeige gegen Zahlung der tarifmäßigen Vergütung verlangen od'r sofern sich Gelegenheit bietet, die Tiere, bezw. Eingeweide dem Wagen der Dampf- wasenmeisterei mitgeben.
Soiern Tiere der in diesem 8 bezeichneten Art unter seuchciiverdächtigenEischeinnngiN eingegangen sind, ist der Besitzer verpflichte,, der Königlichen Polizei-Direkiion hiervon innerhalb der im 8 8 angegebenen Frist Anzeige z» erstatten und deren Entscheidung darüber einzuholc», ob diese Tiere der Dampfwasenmeisterei zu überweisen sind.
8 6. Der Besitzer geiallenen Großvicbs bezw. dessen Pertreier ist vervflichtet, beim Verladen des Viehes die eriorderliche Hülie zu leisten.
8 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestlmmungeii werden, soiern nichi nach bestchenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist,mit Geldstrafe bis zu 3 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft.
8 8. Diese Polizei-Verord->una tritt in Kraft, sobald durch besondereBekaiintmachung der Betrieb der Dampiwasenmeisterci für eröffnet erklärt worden ist. „ .
Mit dem gleichen Zeitpunkt wird die Polizei- Verordnung für den Stadtkreis Wiesbaden vom 23. V!ä>z 1871, betreffend das Vergraben von gefallenem Vieh, aufgeboben.
Wiesbaden, den 18. April 1903.
Der Königliche Polizei-Direktor: v. Schcnck
Neujahrswunsch-Ablösungskarten.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß auch in diesem Jahre Neujahrswunsch-Ab- lösungskartcn seitens der Stadt ansgegeben werden. Wer eine solche Karte erwirbt, flieht dadurch zu erkennen, daß er auf diese Weise seine Glückwünsche darbringt und ebenso seinerseits auf Besuche oder Kartknzusendnngen verzichtet.
Kurz vor Neujabr werde» die Namen der Karteiiinbaber ohne Angabe der Nummern der gelösten Karte» veröffenilicht. Später wird durch öffentliche Bekanntmachung eines Lerzeichnisses der Karteniinmmern mit Beisetzung der gezahlten Beträge, aber ohne Nennung von Namen, Rechnung abgelegt werden,
Die Karten können Ratbhaus» Zimmer No. 13, sowie bei den Herren:
Kaufmann C. Mertz, Wilbelmstraße 18, Kaufmann Moebus, Tannusstraße.25, Kaufmann Roih, Wilbelmstraße 54, Kaufmann Unverzagt, Langgasse 30, und August Momberger. Holz- und Kohlenhandlung, Moritzstraße 7, gegen Entrichtung von mindestens 2 Mark für das Stück in Empfang genommen werden.
Der Erlös wird auch dieser Jahr vollständig zu wobltbätigen Zwecken Verwendung finden.
Schiießlich wird noch bemerkt, daß mit der Veröffentlichung der Namen schon mir dem 23. Dezember er. begolnicn und das Hairpt- verzeichnisi bereits am 31. Dezember er. veröffenlllcht werden wird. *
Wiesbaden, den 1. Dezember 1903.
Der Magistrat. — Armenvcrwaltuttfl.
v hp«?? ro ^ fn n)CrDen können, deren e« zur Er- "K Äew,»> l»ie Bcstiinmnngrii der 88 120a—d .'"’S den Betriebsunternehmern T «SM**““ bedarf. *
°°"ben, de» 8. April 1897.
Königliwe Polizei-Direktion, llez. Karl Prinz von Rativor.
Bekanntmachung.
Um auch den in der Woche den Tag über durch ihreBeruisgcschäste in Anspruch genommene» Personen Gelegenheit zur mündlichen Verhandlung mit den Beamten der König!. Gewerbe-Inspektion zu geben, finden für die Königliche Gewerbe- Inspektion zu Wiesbaden besondere Sprechstunden am 1. und 3. Sonntag jeden Monats, vormittags von 11 Va bis mittags l 1 /* Ubr und am Sonnabend der 2. und 4. Woche jeden Monats »achniitlags von 5‘/a dis 7‘/s Ubr in deren Ge- schäftSlokal, Bismarckring 14, I. hier statt. * Wiesbaden, den 1. Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident. I. A.: Kalcke.
Bekanntmachung.
Um Angabe des Aufenthalts folgeiiderPersonen, welche sich der Fürsorge für hülfsbedllrftige Angehörig: entziehen, wird ersucht:
1. des Taglöhners Georg Bcikler, gcb. 22. 6.
1849 zu HechtSheim, ^
2. des Taglöhnerr Jakob Bengel, geb. 12.2.1853 zu Niederhadamar.
3. des Taglöhners Johann Bickert, geb. 17. 3.
1886 zu Schlitz, ^ „
4. der ledigen Dienstmagd Karoline Bock, gcb. 11. 12.1864. zu Weilmünster,
5. der ledigen Katharina Damm, gcb. 24. 6.1876 zu Wiesbaden,
6. de? Taglöhners Mathias Feffelhofer, geboren 25. 8. 186» zu Heimersheini,
7. der Ehefrau des Arztes Theodor Ford,
Hermine, gcb. Stcinberger, gcb. am 2. 2.1875 zu Evpelsheim, ^
8. des Taglöhners Philivp Heil, geb. 2c>. 9.18t i zu Pfungstadt, imb dessen Ehefrau Anna, geb. Langman», geb. 6. 7. 1875,
9. des Reisciedeii Alois Heilmann, geboren 11. 4. 1856 zu Hainstadt,
10. des Schreibers Theodor Hofmann, geb. 10. 3. 1871 zu Weinbach,
11. des Taglöhners Wilhelm Horn, gen. Dictrlch, geboren am 1l. 2. 1863 zu Hadamar,
12. des Taalöbners Albert Kaiser, geboren am 20. 4. 1866 zu Sömmerda,
13. der ledigen Modistin Adele Knapp, geb. 13. 2. 1874 zu Mannbeiin,
14. de? Albert Klllm, geb. 26. 3. 1873 zu Runkel a. d. Labn,
15. des Taglöhners Karl Lehmann, geb.
27. 3. 1853 zu Ebrcnbreitsiein,
16. der ledigen Marie Mathes, gcb. 18. 4. 1877 zu Kreuznach.
17. des Maurers Karl Menk, gcb. 15. 3. 1872 zu Biskirche»,
18. des Buchhalters Georg Michaelis, geb. 18. 10. 1870 zu Wiesbaden,
19. de« Taalöhncis RabanuS Naubcimer. geb.
28. 8. 1874 zu Winkel,
20. der ledigen Lienstmagd Gertrud Rheinberger, geb. 19. 4. 1879 zu Frauenstein,
21. der ledigen Margaretha Schnorr, gcb. 23. 2. 1874 zu Heideibera,
22. de« Plusikers Johann Schreiner, geb. 20.1. 1863 zu Probbach,
23. der Ehesran des, Gärtners Wilbelm Seif, Karo ine, geb. Zorn, geb. 17. 11. 1869 zu Schwalbach,
24. der ledigen Lina Simons, geb. 10. 2. 1871 zu Haiger.
25. de» Schreiber? Louis Vögtlin, geb. 3.3. 1862 zu Wiesbaden,
26. der Dienstmagd Reginc Bolz, geb. 7.10.1872 zu Jtiliiigen,
27. de? Taglöhners August Weber, geb. 26. 8. 1872 zu Neiistädtlcrs,
28. der ledigen Marie Wurm, gen. Müller, geb. 27. 2. 1879 zu Hangermeilingen,
29. des Bierbrauers Jobann Bapt. Zapf geb.
16. 9. 1870 zu Obcrviechiach. *
Wiesbaden, den 16. Dezember 1903.
Der Magistrat. Armen-Derwallnng.
Bekanntmachung.
Die Bekanntmachung vom 17. August 1900 betr. die Acciscamiliche Behandlung des von jagd- bcrechligieit Personen erlegte» Wilde« wird hiermit aufgeboben, und treten mit dem heutigen Tage olgende Bestimmungen widerruflich in Kraft.
1. Alles nach Gewicht zu veraccilende Wild lHirschc, Rehe und Wildschweine) ist ausnahmslos bei der Einfuhr in den Stadtbering den Vor- chriftcn der §§ 4 und 9 der Acciie-Ordnuna ent- sprechend vom Transportanten direkt vorzusührc» iiiid zu verabgaben.
2. Das nach Stücke» occisepflichtige Wildprel
und Wildgcflüael, welches von jagdberechtigten, in Wiesbaden wohnhaften Personen selbst erlegt und hier eingebracht wird, ist bei Ankunft der Jäger an einem der Babnböse bei dem den Badnbos überwachenden Accisebeamten durch Uebergabc eines vom Acciseamte gegen Erstattung der Selbstkosten (10 Pf. für 12 Stück) zu beziebendcii und vom Jäger vorschriftsmäßig auSznfüllenden Anmeldescheines anzumelden. ,
3. Das ans anderem Wege von in Wiesbaden wobnbaftei, jagdberechtigten Personen selbst cin- gcsllhrte nach Stücken zu veraccisende Wild braucht nicht sofort vorgeführt und verabgabt zu werden, muß dann aber entweder sofort oder doch spätestens am nächsten Vormittage dem Acciseamte unter Benutzung des unter 2. vorstebend genmmten Scheines angemeldet werden: auch kann der Schein als Postkarte verwendet werden. Da« Gleiche gilt, wenn ein Acciiebeamlcr an den Bahnhöfen nicht angetroffeii wird.
4. Für da« hiernach unter Benntzung des Scheines allgemeldete Wild findet monatliche Erhebung der Accise derart statt, daß dem Anmelder eine Acciseanfordernng für das im Laufe eines Kalendermoiiais angcmeldeie Wild zu Anfang des solgendeii MonalS zugeferligt wird.
Wer cingebrachte« Wild weder sofort borführt und verabgabt, noch iormularmäßig, wie unter 2 und 8 oben angegeben, anmeldel, wird wegen Defraudation nach 8 28 der Accise-Ordnung bestraft.
Nicht in Wiesbaden wobnbafte Personen haben das von ihnen hier cingebrachte Wild ausnahmslos den Paragr. 4 und 9 der Accise-Ordnung entsprcbeiid vorztifübren und zu verabgaben. * Wiesbaden, den 4. Au au st IM.
Der Magistrat.
Breunholz-Berkauf.
Die Ratnral-Berpstegungsstation dabicr verkauft von heule ab die nochverzeichnete» Holz- iorle» zu de» beigesetzten Preisen: Buchenbolz,
4- ichnittig, Rauniinctcr 12.50 Pik., Bucheiibolz.
5- schnittig. Ra, >mi»eter 13.50 Mk.. Kictern-Anzündc-
holz per sack 1.— Mk. Das Holz wird frei ins Hau« abacliefert und ist von bester Qualität. Beslcllungcii werden von dem Hausvater Sturm, Evang. PercinSbanS, Platterstraße 2, enigegen- genommen. Bemerk, wird, daß durch die Abnabme von Holz die Erreichung des humanen Zwecke« der Anstalt gefördert wird. *
Bekanntmachung.
Nach 8 1 der hiesiaen Hundesteuer - Ordnunc > ist für jede» Hund, welcher in dem Stadtbezirl ’ Wiesbaden länger als 3 Wochen ii» Steuerjahre gehalten wird, eine Jakrcrstener von 20 Mark und w-nn der Hund eine Schnlterböhe von mebr als 50 cm hat, eine solche von 30 Mark zur Steucr- kassc zu entrichten.
Hiernach werden diejenigen Besitzer von Hunde», welche im Lause dieses Jabre« hier zugezogen sind und die Huubcsielier bis jetzt auch nicht gezahlt haben, zur Anmeldung der Hunde und zur Zahlung der Hnndesteuer ansgcfordcrk. Wer dieser seiner Verpflicht,ing nicht nachkommt, verfällt in eine OrdnnnaSstrafe bis zu 80 Mark.
Wiesbaden» den 7. Dezember 1903.
Der Magistrat. - Stenerberwgltung.
Bekanntmachung.
Der Fli'.chiliiiienplan für das Terrain der Infanterie-Kaserne an der Schwaibachcrstraße hat die Zustimmung der OrtSvolizeibchörde erhalten und wird nnntnchr im Ralhbaur, 1. Obergeschoß, Zimmer No. 38 a. innerhalb der Dieuststunden zu Jedclmanns Einsicht offen gelegt.
Dies wird gemäß 8 ? des Gesetzes vom 2. Juli 1875, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen rc., mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Einwendniigen gegen diesen Plan innerbalb einer präclusivischcn, mit dem 9. Dezember 1903 beginnenden und einschließlich 6. Januar 1904 endenden Frist von 4 Wochen beim Magistrat schriftlich anznbringen sind. * Wiesbaden, den 5. Dezember 19»3.
Der Magistrat.
Natural -Berpflegungsstatiou Wiesbaden.
An Weibnachtsgaben für arme Wanderer sind bis jetzt eingeaangeii: Von Fräuiei» Sk. 3 Mk., von PH. B. 25 Mk.. von A. E. 10 Mk., von F.H. 8 Mk., durch den „Tagblail"-Verlag 17 Mk.. zusammen 58 Mk.. was mit der Bitte um wclttre Gaben dankend beicheiniat. *
Wiesbaden, de» 17. Dezember 1903.
Der Vorsitzende der Natural-Vervflcgnngsstation: Travers, Ptagistrats.Ass'ssor.
Bekanntmachnng.
Ans-ug aus dem Orrsstatnt für die Nnicanalisation der Stadt Wiesbaden vom 11. April 1891.
8 16. Spül-Sibtritte.
Die Svmapparaie und Behälter sämmtlicher Spülabocle müssen mindestens bei Tag bei Bc- »ntzung jederzeit genügend Wasser liefern. Das Haupt, ufnkruiigsrobr der Wasserleitung zur Cloielspielung darf demgemäß, ausgenommen bei Reparaturen, bei Tage nicht abgeilellt werden. Bei besonder« dem Froste ausgesetzten Leitungen kann aus Antrag der Belhciliglen die Revisionsbehörde die zeitweise Abstellung des Hauptzu- sübrunasrohres bei Gefahr des Einfrierens auch bei Tage durch besondere schriftliche Verfügung gestatte».
Mil Bezug hierauf ersuchen wir diejenigen .Hausbesitzer und Hausverwalter, welche von der angegebenen Erlanbniß während der bevorstehenden Winters Gebrauch zu macheil wünschen, ihre diesbezüglichen Anträge im Ratbhause. Canalisatwnsbürea». Zimmer No. 58. während der Vormiltagsdienststunden mündlich oder schriftlich zu stelle». *
Wiesbaden, den 19. November IM.
Stadtbanamt,
Abtheilung für CanalisationSwesen.
Stadt, öffentl. Gütcr-Niederlage.
In die städi. öffentliche Güier-Niederlage unter dem Accisc-AmlS-Gebäudc. Reugasse 6» hier, werden jederzeit iinverdorbenc Waaren zur Lagerung ausgenommen.
Ta« Lagergeld beträgt zehn Pf. für je 50 kff und Monat. Tie näheren Bedingungen sind in unserer Buchhaltcrei, Eingang Neugasse 6», zu erfahren. *
Städtisches Accise-Amt.
. - - ä w .. -
