Kl. Jahrgang.
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Abend-Ausgabe.
MswdW »kl Ketzm«. VnWW.
Von Dr. zur. W. Brandts,
Berlin.
Die Zusendung einer Rechnung hat keine Bedeutung als die, daß der Verkäufer dem Käufer mitterlt, dieser lei ihm den in der Rechnung angegebenen Betrag für die gelieferten Waren oder Arbeiten schuldig. Der Käufer soll die Höhe und den Grund seiner Schuld wissen. Eure Aufforderung zur Zahlung liegt in der Zusendung der Rechnung nicht, wennschon die wiederholte Zusendung ein deutlicher Wink ist, daß man Zahlung erwartet. Unsere Rechtspflege betrachtet solche bloßer Winke nicht chs eine „Mahnung" im Rechtssinne. E,n Schuldner bat vom Tage der Mahnung ab Verzugszinsen zu zahlen und mutz bei erhobener Klage die Prozeßkosten tragen, auch wenn er sofort seine Schuld anerkennt. Der Gläubiger mutz also, um diese Wirkung zu erzielen, der Rechnung den klaren Satz hinzufügen: Um Zahlung wird
^Die Verzögerung der Zahlung hat ihren Grund oft darin, daß die Rechnung nicht richtig ist, weil sie einen Inhalt hat, der mit den Beredungen der Parteien nicht übereinstimmt. Dieses kann der Fall sein, indem sie andere oder mehr Waren aufführt, als bestellt sind, oder höhere Preise berechnet oder sonst Zusätze enthält, von denen mündlich gar keine Rede gewesen ist. Die Rechnungen vieler Firmen enthalten z. B. den Vordruck: Erfüllungsort für beide Teile: der Wohnort des Verkäufers, oder: Bemängelungen werden nur binnen acht Taaen berücksichtigt, oder: bar mit 2 Prozent Skonto oder z-Monatsakzept. Mutz sich der Käufer solche einseitigen Bestimmungen seitens des Verkäufers gefallen lassen? Grundsätzlich mutz man diese Fragen verneinen, da sur alle Produkte, welche die Parteien nicht ausdrücklich verabredet haben, stillschweigend zur Ergänzung das Gesetz oder der an dem betreffenden Orte oder für den betreffenden Geschäftszweig bestehende Handelsgebranch gilt Sofern obige Zusätze dem Geschäftsgebrauche entsprechen, gelten sie von selbst. Sofern dies nicht der Fall ist gelten sie von vornherein nicht, können aber möglicherweise Geltung erlangen durch das Stillschweigen des Käufers dazu. So liegt der Fall, wenn man nach den, den Handelsverkehr beherrschenden Grundsätzen von Treu und Glauben vom Käufer hätte erwarten müssen, daß er die Ware mit solcher Rechnung (Faktur) nicht an- uehme oder doch alsbald gegen diese Bestimmung widerspreche. Eine stillschweigende Zustimmung des Käufers wird man ohne weiteres annehmen können, wenn er durch den Zusatz günstiger gestellt wird, z. B. durch die Einräumung eines Skontos bei Barzahlung, oder auch dann, wenn es sich um eine unwesentliche Änderung seiner gesetzlichen Rechtsstellung handelt) nicht aber, wenn öiese gänzlich verschoben wird, und man auch nicht sagen kann,
daß er verpflichtet gewesen wäre, sofort zu protestieren. Unverbindlich werden deshalb meistens die Zusätze über den Erfüllungsort und in der Regel wohl auch die Abkürzung der gesetzlichen sechsmonatigen Bemängelungsrist sein. „ . .
Auch in dem Falle, wenn Parteien den Preis der gekauften oder der in Bestellung gegebenen Waren überhaupt nicht sestgestellt, sondern Vorbehalten hätten, z. B. bei Käufen von einer auswärtigen Firma oder bei Bestellung eines erst noch anzufertigenden Gegenstandes, und der Preis bei Übersendung der Ware nunmehr rn der beiliegenden Rechnung angegeben wird, so wird man die vorbehaltlose Annahme von Ware nebst der Faktur als Genehmigung des angesetzten Preises ansehen müssen.
Anders zu beurteilen sind die Rechnungen, welche, wie es bei den meisten Handwerkern üblich ist, erst einige Wochen nach Vollendung der Arbeiten geschickt werden. Von einem stillschweigenden Einverständnisse zwischen Handwerker und Besteller über die angesetzten Preise kann keine Rede sein. Folglich wird der Besteller durch sein Schweigen nicht verpflichtet, die angcsetzten Preise nun auch demnächst zu bezahlen. Ebenso wenig ist aber umgekehrt der Geschäftsmann verpflichtet, bei seinem Preise zu bleiben. Er kann vielmehr, wenn er einsieht, er habe sich geirrt, oder wenn er findet, der Käufer ist ein säumiger Zahler und verdient nicht, dah er ihm die Arbeiten zu den niedrigsten Preisen macht, in einer etwa zugesandten späteren Rechnung die Preise sämtlich erhöhen.
Da in unserem Geschäftsverkehr sehr häufig kein längerer als ein dreimonatiger Kredit, wenigstens Privatkunden, gewährt wird, so pflegt man in den meisten Geschäften wenn nicht vierteljährlich, so doch jedenfalls vor Jahresschlutz die Geschäftsbücher durchzusehen und den Säumigen eine nochmalige Rechnung zu senden, diesmal aber mit dem ausdrücklichen Ersuchen um Zahlung. Bankiers und solchen Personen, welche aus dem Betrieb von Geld- oder Kreditgeschäften ein Gewerbe machen, z. B. Abzahlungsgeschäften, hat das Gesetz im Interesse ihrer Kunden die Verpflichtung auferlegt, ihnen binnen drei Monaten nach Jahresschlutz einen Rechnungsauszug, unter Androhung hoher Strafen, zugehen zu lassen über die im verflossenen Geschäftsjahre gemachten Geschäfte. Nur dann ist eine solche Jahresrechnung nicht nötig, wenn beide Teile im Handelsregister eingetragene .Kaufleute sind oder wenn nur ein einziges Geschäft gemacht ist, worüber dem Schuldner schon eine schriftliche Mitteilung behändigt ist.
Die anderen Geschäftsleute senden die Rechnung vor Jahresschlutz im eigenen Interesse, um nicht der Verjährung zu verfallen. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 80 Jahre, z. B. für die Klage auf Herausgabe des Eigentums, auf Rückgabe des geliehenen Kapitals. Für die Forderungen des täglichen Verkehrs ist die Frist auf 2 Jahre herabgesetzt. Hierher gehören die Forderungen der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker, sowie derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, für
Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte, der Land- und Forstwirte ür Lieferung ihrer Erzeugnisse, der Fuhrleute und Schiffer für Fahrgeld und Fracht, der Gastwirte sur Logis, Speisen und Getränke, der Privatbeamten, der gewerblichen Arbeiter, Taglöhner und Handarbeiter sür Gehalt oder Lohn, der Lehrmeister wegen des Lehrgeldes, der Lehrer und Pensionate wegen Vcrpslcgungs- und Unterrichtsgelder, der Arzte, der Rechtsanwälte und Ge. richtsvollzieher wegen ihrer Gebühren usw.
Handelt es sich um Lieferung an einen anderen Gewerbetreibenden, z. B. von Blechwaren an einen Klempner, von Leder an einen Sattler oder Schuhmacher, Steinen an einen Bauunternehmer, Früchten an einen Gastwirt, so tritt die Verjährung erst nach 4 Jahren ein. Die 2 bezw. 4 Jahre beginnen mit dem Schluffe desjenigen Jahres, in welchem der Anspruch entstanden oder fällig geworden ist. , . .
Man kann der Verjährung dadurch Vorbeugen, dah man sie unterbricht. Zu diesem Zwecke gibt's verschiedene Mittel. Eine Unterbrechung der Verjährung findet statt, wenn der Schuldner gegenüber dem Gläubiger dessen Anspruch anerkennt, z. B. Zahlung verspricht, oder um Ausstand bittet oder eine Abschlagszahlung leistet, ein Pfand oder einen Bürgen bestellt, ferner, wenn der Gläubiger dem Schuldner einen Zahlungsbefehl oder erne Klage zustellen läßt. Nicht schon die Einreichung der Klage oder des Antrags auf Zahlungsbefehl bei dem Gericht unterbricht die Verjährung, sondern erst die darauf erfolgte Zustellung) letztere mutz noch vor Jahresschluß geschehen. Den Zahlungsbefehl mutz man, wenn kein Widerspruch dagegen erhoben wird, binnen längstens sechs Monaten mit dem Äollstreckungsbefehl versehen lassen oder, wenn Widerspruch erhoben wird, die Klage fortführen, sonst gilt die Unterbrechung der Verjährung als überhaupt nicht geschehen.
Oie Nevolutzer.
Roman von Walther Schulte vom Brühl.
(32. Fortsetzung.)
XIII.
Wie der Freiherr v. Peitersbroich und der Regierungsreferendar v. Kleibach gen Elgersbusch zogen und was sie im Schilde führten. Bon den schändlichen Taten der freiherrlichcn Hasen und von der Wette des Referendarius mit dem Studenten, und wie der Engels-Pitters;Oberam überlegte, wie diese Hasenwette zu gewinnen sei.
*
„Ser mir nur nicht zu sehr von deiner Begehrens- Wertigkeit überzeugt, mein Junge", mahnte der Freiherr von Peitersbroich seinen Neffen, den Regiernngs- referendarius von Kleibach, mit dem er an einem kalten Novemberlage das Tal hinauf dem Hause des Herrn Manuel entgegenschritt. „Ich will ja nichts gegen deinen äußeren Menschen sagen, denn es gibt zweifellos viel ruppigere Erscheinungen als du. Wer was hast du denn besonderes zu bieten? Eine langsame und nicht einmal sehr gut bezahlte Karriere und, sagen wir mal in zwanzig, fünfundzwanzig Jahren meine Erbschaft, eine Erbschaft ohne nennenswerte Barschaft, vielmehr ein mäßig großes, ziemlich belastetes Rittergut."
Der Referendar strich sich sein kleines Bärtchen in fen leeren Antlitz ein wenig in die Höhe und entgegnete: „Ja, siehst du, lieber Onkel, das ist Grund genug, mich nach einer möglichst schweren Partie umzusehen."
„Wohlgesprochen für einen Monn, der Ansprüche ans Leben stellt und nicht zu denen gehört, zu den GlücÜichen, die den Dichterspruch wahr machen: Raum ist iu der
kleinsten Hütte, für ein zärtlich liebeud Paar. Wer dir vergißt eines: rheinanf und rheinab liegen überall starke Garnisonen mit sehr vielen Offizieren. Ta ist das Feld schon verflucht abgegrast; und wo noch ein paar üppige Hälmchen sprießen oder neu in die Höhe gehen, da lauern schon ein Dutzend rote und blaue, schwarze und gelbe Kragen, und gegen die Konkurrenz des zweierlei Tuchs,
fürcht' ich, kommst du nicht auf. Drum rat' ich gut . . . ."
„Na ja, gewissermaßen hast du ja rechts Wer sieh mal, das Mädchen ist noch sehr jung, und so leicht schnappt es mir hier in der Einsamkeit keiner wog. Ich halt' sie mir einstweilen in Reserve, und sind' ich keinen fetteren Braten, na, dann kann ich ja das Täubchen immer noch verzehren." ,
Die freundlichen und klugen Angen Peitersbroichs nahmen einen scharfen Ausdruck an und seine Worte klangen ehern, als er sagte: „Tu faßt das verdammt
krämerhaft auf, du Sprößling aus erlauchtem Geschlecht. Das Mädchen war' auch ohne Geld für 'neu rechten Mann, und selbst für 'neu Kavalier, 'ne gute Lebens- akguisition und im Grunde genommen schon etwas zu schade für einen, der keine besonderen Vorzüge besitzt. . Ich hätt' sie dir auch gar nicht empfohlen, hätt' dich gar picht auf Eigersbusch eingeführt, wenn ich nicht der Überzeugung war', daß sie sich in einer etwaigen Ehe, nicht von dir unterkriegen lassen würde, sondern, daß s i e es dann eigentlich ist, welche mit ihrem kleinen, festen Händchen die Zügel so lenkt, daß der Wagen nicht in den Sumpf gerät. Doch das nur nebenbei. Im übrigen zahlt der Alte allein seine zweihundert Taler Gemeindesteuern und ich bin der Überzeugung, daß er viel zu niedrig eingeschätzt ist."
„Donnerwetter!" rief Kleibach, „das ist allerdings
©Ctc£}0."
„Ja, eine Sache, die dir bequem- über den unbesoldeten Assessor usw, hinweghelfen kann. Ich sag', dir, die Zannkönigin, reich und wenig anspruchsvoll, ist besser für dich als manches Goldhähnchen in buntem Gefieder, das nicht als „Diddeldiddelditt" Pfeifen kann. Also mach' endlich mal ernst, che dir ein anderer zuvorkommt. Der Alte ist ein eitler Streber, dem dein Adel, diese leere Hillse, in die Augen sticht."
„Na, und die Zannkönigin zu fangen, das kann mir doch am Ende nicht allzuschwer fallen. Ich bitt' dich, so'n Bürgermödchen! Ein bißchen kirre Hab' ich sie schon ge macht, sollte ich denken."
V-UNsche Kberstchl.
Frankrcich-England-Jtakien.
In der französischen Kammer fragte bei der Beratung des Budgets des Auswärtigen DeschaneI unter Hm- weis auf die Reifen des Königs von England, des Königs von Italien und des Präsidenten Lonbet, ob die An-
n ä h e r n n g F r ankrei ch s a n E n g land und
Italien von Dauer sei und welches ihre Ergebnisse sein werden. Redner sagt, er glaube, daß in Anbetracht des Wettbewerbes Deutschlands und Amerikas dre gegen- wärtige Politik Englands darauf Hinziele, sich neue Absatz- gebiete zu schaffen, Frankreich müsse dahin wirken. Eng- fand und Rußland in deren Interesse und im >Mieresie Frankreichs selbst einander näherzubringen. (Beifall.) Während des Krieges in Südafrika habe Frankreich England gegenüber eine loyale Haltung bewahrt. Diese
„Denkt deine Eitelkeit, lieber Junge, Ich will nur hoffen, daß dir der Vetter, der da seit einiger Zeit ans- getaucht ist. keinen Strich durch die Rechnung macht „Du sprachst schon einmal von ihm. Was ist denn das für 'ne Nummer, dieser Vetter?"
„Ein junger Gelehrter, ich weiß selber noch nicht, was ich draus machen soll. Er scheint mir ein Heller Kopf zu sein, und sympathisch ist er auch. Du wirst 'neu schweren Stand haben, wenn das Mädchen die Augen zu einem Vergleichanfmacht." ^
Pah!" machte der Referendar verächtlich, „Wenn ich ernstlich will — und ich denke, daß ich mir nun wirklich deinen Rat zu nutze mach'. Pariere: bis Neujahr bin ich mit ihr im Klaren. Ich werde jetzt zeben Sonntag heranskommen."
„Mir könnte nichts angenehmer sem, lieber Viktor. Und sieh' nur mal, wie nett der Hof da ans der Höhe liegt und sich in die Talmulde 'runterzieht. Von drei Seiten fast wird die Geschichte bon Peitersbroicher Grund umschlossen und es war' doch zu nett, wenn wir unfern Besitz durch Eigersbnsch arrondierten. Zehn Jahre lauft der Alte noch mit. Nachher könnte man die Saatschulen eingehen lassen und Feld daraus machen. Ein bißchen Garten und Anlagen lassen wir dann ums Haus stehen i-nd dies selbst kann dann meinen Schwestern, deren Unterhalt mir nicht leicht wird, oder anderen bedürftigen Familientanten als Wohnsitz dienen. Wir machen, em Familienstift drans, und was wir an Bargeld zu leisten haben, das liefern wir zum Teil in Naturalien."
„Dn bist doch ein alter Praktikus, Onkel", schmunzelte der Referendar und ließ seine Blicke prüfend über dm Wohnstätte des Herrn Manuel gleiten, vor der sie eben anlangten. „ '
Als ihnen Trienken die Tür geöffnet hatte und sie den Hausflur betraten, wurden sie von der Amsel mit einem lauten, häßlichen Geschrei empfangen.
„Ekelhast, dies Biest", knurrte Viktor, doch der Frei- Herr sagte lackst-nd: „Mich empfängt sie nie mit solchem Spektakel. Tn mußt ihr wohl besonders imponieren, der . Mrle. Was meinst du dazu, Trienken?"
