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Die einspaltige Petitzeilc für lokale «»geig» 15 Pfg., für auswärtige Anzeige« 25 Psg. — ReNamen die Petitzeilc für Wiesbaden 50 Pfg..

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|as GesaNtverwSsea in KesiernngsbestrK und Ml Wiesbaden.

In der Anwendung des Ergänzungssteuergesetzes vom 14. Juli 1893, welches mit dem 1. April 1895 in Kraft trat, wurde zum erstenmal auch die Höhe des im Preußischen Staate vorhandenen Vermögens ermittelt. Seit der ersten Veranlagung zur Ergänzungssteuer, die sich auf das Jahr 1895/96 bezog, liegen nun noch weitere dergleichen Veranlagungen vor, und zwar sür die Jahre 1896/97 und 1897/98, sowie für die Perioden 1899/01 und 1902/04. Für die letztere ergab sich als ge­samtes steuerpflichtiges Vermögen der Ergänzungssteuer- Zensiten der Betrag von 75,66 Milliarden, wovon 47,68 Milliarden auf die Städte und 28,08 Milliarden auf das Land entfielen. Man sieht, ganz enorme Summen! Näher cingegangen wird von der Statistik alsdann aber nur auf denjenigen Teil dieses Gcsamtvermögens, der sich im Besitze der Zensiten mit mehr als 3000 M. Ein­kommen befindet. Es sind dies etwa ein Viertel der ge­samten Einkommenstcuer-Zensiten. Verhältnismäßig weit höher aber ist das Vermögen, mit dem dieser obere Teil der Ergänzungssteuer-Zensiten in dem angegebenen Gesamtvermögen enthalten ist. Es sind dies für die Städte 89,44 und für das Land 13,78, insgesamt also 53,22 Milliarden. In unserem Regierungs­bezirke Wiesbaden stellte sich das Vermögen der Ergänzungssteuerpflichtigen mit mehr als 3000 M. bei den bisherigen Ergänzungsstcuervcranlagungen wie folgt, und zwar:

1895/96 ....... 3 164 105 336 M.

1896/97 .3 887 388 482 „

1897/08 ....... 3730396624 „

1899/01 ....... 4318525 570 „

1902/04 . 4 895 181 568 „

so daß also eine ununterbrochene und verhältnismäßig auch recht bedeutende Zunahme vorhanden war. In den Städten trat eine Zunahme von 3 024 959 167 auf 4 670 405 995 M. ein, während für das Land eine solche von 139 146 169 auf 215 725 573 M. zu verzeichnen war. Nur zwei von den übrigen 35 preußischen Regierungsbezirken haben für diesen Teil der Zensiten eine noch höhere Gesamtvermögens-Ziffer aufzuweisen als wir, nämlich der Regierungsbezirk Düsseldorf (5129,87) und die Stadt Berlin (7809,20 Milli­arden). Unsere Stellung in dieser Beziehung im preu­ßischen Staate ist also eine ganz hervorragende.

Was nun unsere Stadt Wiesbaden anbelangt, so lieferten die bisherigen fünf Ergänzungssteuer-Ver­

anlagungen für unsere Ergänzungssteuer-Zensiten mit über 3000 M. Einkommen folgende Vermögensergebnisse:

1895/96 718 441811 M.

1896/97 742 561709 „

1897/98 794 141202 „

1899/01 898 099 878 „

1902/04 1026 269 990 „

Also auch hier in schnellem Tempo ein glänzendes wärts. Der Betrag des für 1902/04 veranlagten mögens setzte sich im einzelnen wie folgt zusammen zwarr

Kapitalvermögen. 776 772 612 M.

Grundbesitz einschließlich des Be­triebskapitals .. 322 481324 „

Anlage- und Betriebskapital in Handel, Gewerbe und Bergbau .

Wert der selbständigen Rechte und

Gerechtigkeiten.

Zusammen ....

Ab: Kapitalwert der Schulden . _ _

bleibt Vermögen . . . 1026 269990 M.

Unsere Stadt Wiesbaden nimmt nach der letzten Volks­zählung unter den preußischen Städten die 26. Stelle ein, nach der Höhe des auf die Ergänzungssteuer-Zensiten mit über 3000 M. Einkommen veranlagten Vermögens aber di e 7. S t e l l e. Es überholen uns in dieser Beziehung nur folgende sechs Städte, und zwar, nach der Einwohner­zahl geordnet:

Berlin. 7 809 199 930 M.

Breslau. 1281820 584 „

Köln. 1 659 772 696 „

Frankfurt. 3 186 401 156 „

Düsseldorf. 1054 918 721 „

Charlottenburg. 1746 040 211 „

Dann kommt Wiesbaden mit seiner Ziffer!

Vor-

Ver-

nnd

102 558 026 „

182 385 „

1 200 994 247 M. 174 724 257 „

Der Mensch als Dienstherr und das Haustier als Dienstbote.

Von Gustav Stoll-Eisenach.

Der Mensch schließt mit seinem menschlichen Dienst­boten einen Vertrag, der dem Dienstherrn besondere Pflichten auferlegt von Gesetzes und Rechts wegen. — Vertragslos muß das Tier in Dienst treten; daher fühlt sich auch der Mensch oft als pflichtlos gegen die in seinen Dienst genommenen Tiere.

Der menschliche Dienstbote sucht sich seine Herrschaft aus. — Das Haustier dagegen muß ohne Wahl in das Dienst- und Arbeitsverhältnis eines jeden Menschen eiu- trcteu, und wenn derselbe noch so verrufen ist.

Der Mensch darf nur unter gewissen Bedingungen Minderjährige, d. h. solche, die noch nicht die volle Ar­

beitskraft besitzen, in seinen Dienst nehmen. Es bedarf

dazu erst der Erlaubnis des Vormundes des Minder­jährigen. — Schwache, unausgewachsene Tiere hingegen müssen sich bedingungslos der härtesten und längsten Arbeit unterwerfen. Sie haben keinerlei Fürsprecher oder Vormund.

Der Mensch hat die Pflicht, seinen Dienstboten die gehörige Kost und den nötigen menschenwürdigen Wohn-, raum zu gewähren. Genügt der Dienstherr diesen Ver­pflichtungen nicht, so kann der Dienstbote nach der gesetz- lichen Kündigung das Dienstverhältnis losen. — DaS Tier, da es als stummes Geschöpf nicht selber für seine Sache eintreten kann, muß auch bei karger Nahrung und bei schlechtem Unterkommen sein Dasein fristen und ruhig bleiben.

Die Dienstherrschaft ist weiter verpflichtet, die mensch­lichen Dienstboten ohne Härte zu behandeln, sie gegen Schaden zu schützen, sich gegen dieselben aller groben Be­leidigungen zu enthalten. Früher war es allerdings ge­stattet, daß der Dienstherr den Dienstboten eine gelinde Züchtigung zuteil werden lassen konnte. Das Bürger­liche Gesetzbuch (Artikel 95, Einf.-Ges.) erlaubt es nicht mehr. Im Ubertretungsfalle kann der Dienstbote das Dienstverhältnis lösen. — Wie hart werden aber oft die Tiere, diese ärmsten Dienstboten, behandelt! Wie oft müssen sie Beschädigungen aller Art erleiden! Und es gibt kein Gesetz, welches solchen unwürdigen Menschen daS Halten von Tieren verbietet.

Der Dienstherr hat von seinem menschlichen Dienst­boten nur solche Arbeiten zu verlangen, die dessen Kräf­ten entsprechen. Der Dienstbote kann das Dienstverhält, nis lösen, wenn er überanstrengt wird. — Hingegen wird das Tier in seinem dienenden Verhältnis sehr oft über seine Kräfte angestrengt, mutz trotzdem immer bei seinem unbarmherzigen Herrn bleiben, und wenn es ihm noch so schlecht ergeht.

Der Mensch als Dienstherr ist verpflichtet, seiner, menschlichen Dienstboten die nötige freie Zeit und Ruhe zu gönnen. Schon im Alten Testament wurde geboten: „Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebenten Tage sollst du ruhen, du, dein Knecht, deine Magd, dein Mehl" — Wie vielen Haustieren, die im Dienste der Menschen stehen, wird aber keine Rast und Ruhe gegönnt!

Wenn der menschliche Dienstbote unfähig zur Arbeit wird, so entläßt ihn der Dienstherr. — Das Tier alS dienendes Geschöpf muß dagegen trotz seiner ArbeitsüNd. fähigkeit immer weiter arbeiten, bis es entkräftet dem Tode oder dem Abdecker anheimsällt.

Der Dienstherr hat die Pflicht, feinen menschlichen Dienstboten in Krankheitsfällen die nötige Wartung und Pflege angedeihen zu lassen. Erfüllt er diese Pflicht nicht, so ist er strasbar. — Wie selten tritt aber dem erkrankten

Feuilleton.

Berliner Theater-Brief.

(Von unserem eigenen Korrespondenten.)

Der Theatermonat ist illuminiert durch die Haupt- mann-Premiere. Am letzten Oktober kam die „Rose Bernd" im Deutschen Theater heraus. (Buchausgabe bei S. Fischer.) Es gab einen Erfolg, der zunächst mehr Persönlichkeitshuldigung schien, dann aber, besonders nach dem letzten Akt, dem Schicksalseindruck der Dich­tung galt.

Hauptmann ist mit Rose Bernd wieder von romanti­schen Fahrten in die engere Welt primitiverer Stoffe und primitiverer Menschen zurückgekehrt. Es ist wieder schlesische Dorfsphäre, in ihr spielt eine Mädchentragödie, die mit Kindesmord schließt. Wie ein urwüchsiges Jn- stinktgeschöpf unschuldig — und schuldig in immer ver- stricktere Unheilskreise gewirbelt wird, bildet den Inhalt.

Rose Bernd hatte eine Liebe mit Christian Flamm, dem Herrn im Dosis. Aus ihr, die sie wegen der gelähm­ten, schNlerzgeschlagenen Frau Flamms als Unrecht emp­fand, will sie heraus in ein neues Leben. Sie will den bescheidenen, demütigen, frommen Menschen heiraten, den Buchbinder Kell, und sie will sich ihm und seiner christ­lichen Nachsicht ganz vertrauen. Sie will ihm auch ein­gestehen, was sie nicht einmal Flamm gesagt, daß sie ein Kind von diesem unter dem Herzen trägt. Ehe sie aber sich so freiwillig reinigen kann, taucht ein verkommener Mensch auf, der sie und Flamm einst belauscht, und droht ihr mit Entdeckung und Verrat. Rose wird dadurch so eingeschüchtert, daß sie sich ihm als Schweigepreis aus- ttefert, und von nun an ist sie verloren. Der Boden unter ihren Füßen wankt. In Lügen ist sie verstrickt; sie kommt in die Zwangslage, einen Meineid zu schwören; sie sieht nirgends Hülfe, und in völliger Verzweiflung, in einer trotzigen Genugtuung des Unglücks tötet sie ihr neugeborenes Kind und zeigt sich selber an.

In der Motivierung dieser Geschehnisse, vor allem der Preisgabe an den Erpresser für das Verschweigen eines Geheimnisses, das durch die bevorstehende Nieder- kmrst Roses doch kein absolutes Geheimnis mehr bleiben

kann, zeigen sich Lücken. Auch Roses Schicksal, so traurig cs ist, und so ergreifende Einzelmomente es hat, wächst wohl nicht eigentlich aus dem Typischen heraus. Die dichterische Qualität liegt in einer anderen Gestalt, in der Frau Flamms. Mit ihr, der stillen Dulderin, die ohne viel Worte mildes, menschliches Verstehen atmet, ein tiefes Gefühl für Mutterweh und Krauenschmerzen, ein warm leuchtendes Trösten für alles Mühselige und Be­ladene, eine Sclbstentäußerung und eine Hingabe an das Leid der anderen — mit ihr (Paula Conrad gab sie mit tiefer Innigkeit) hat Hauptmann in die etwas begrenzte und mit den alten, bekannten Mitteln gebaute Welt die­ses Dramas eine fiir ihn neue Gestalt geführt und sie dichterisch erweitert.

*

Neben dem Dichter der Dichter.

Hugo v. Hofmannsthal schuf mit seiner Ele k- tra-Dichtung im Kleinen Theater dämonisch packenden Eindruck.

Ganz frei gestaltete er die alte Sage. Nicht die Rück­kehr des Orest, nicht der Vollzug der Rache an Klytäm- nestra und Agisth für den Agamemnon-Mord ist das Thema. Um Elektra und Klytämnestra handelt es sich. Um Mutter und Tochter.

In Elektra zeichnet Hofmannsthal die Jungfrau, die durch das furchtbare Erlebnis, daß ihre Mutter zusammen mit dem Buhlen den Vater gemeuchelt haben, aus dem Bereich natürlicher Menschlichkeit geschleudert ist. Zu einer Dämonin und Furie, zu einer Wissenden aller Greuel und Gräßlichkeit der Leidenschaften erwuchs sie. Nur ein Gedanke beherrscht ihr Leben, Rache und Blut; nur eine Vorstellung hat sie, die verbrecherische Mutter ebenso dahingestreckt zu sehen wie den geschändeten Vater.

Und noch tiefsinniger wird die psychologische Deutung. Daß Elektra so maßlos Haffen kann, daß ihre Seele so wild-gewalttätig mörderische Raubvogelschwingen regt, das ist das Erbteil der furchtbaren Mutter. Sie sind im Grunde beide wesensgleich, nachtdunkle Geschöpfe, jen­seits der Menschlichkeit. Klytämnestra muß schauernd in Elektra ihr eigenes Abbild erkennen, das sich jetzt gegen sie selbst wendet.

Schauerliche, mystische Wesens-Einheit, aus Blut und Dunkel gewoben, bindet sie aneinander, daß sie sich gegen­seitig zerfleischen.

Und als der heimkehrende Orest die Rache vollzogen, als Klytämnestra zum Orkus steigt, da hat Elektra auch keinen Zusammenhang mehr mit dem Leben, keine Trieb­kraft hält mehr ihre Seele aufrecht, und sie bricht entseelt zusammen.

Ein suggestiver Rahmen, antike Szenen, mit den Augen Rosettis und Burne-Jones verwandelnd geschaut, bargen diesen Inhalt —, ein betäubendes, fremdes Elixier aus Königsgrüften, gereicht in einem erlesen ge­triebenen Hcnkclkrug.

*

Sonst glich der verflossene Theatermonat einem lite­rarisch-europäischen Kongreß. Mer große B — Becque, Vutti, Barry, Beycrlein — vertraten das Drama Frank­reichs, Italiens, Englands, Deutschlands.

Die großen B schienen aber alle recht schwachbrüstig.

Das meiste Interesse verdiente noch Henry Becque, dessen „Rabe n" in Reinhards „K l e i n e m T h e a t e r" neu belebt wurden.

Dies Interesse war allerdings auch kein unmittel­bares, es war mehr historisch und galt einem Toten, der von spröder, künstlerischer Ehrlichkeit gewesen, der den schwersten Kampf in den Anfängen der Wirklichkeitskunst gegen Theaterei und Konvention gekämpft, und der im Elend gestorben ist.

Historisch interessieren uns die „Raben", weil sie uns zwanzig Jahre zurück in jene Anfänge führen, als man der geschminkten Schöngeisterei und der falsch-roman­tischen Rhetorik einen möglichst extremen Stoff entgegen­setzen wollte, das brutale, graue Alltagsschicksal, die kleine deprimierende Not, die kriechende Erbärmlichkeit.

So zeichnete Becque die hülflosen Frauen, die nach dem Tod des Familienhauptes bankerott Zurückbleiben, den habgierigen, sich wie Raben auf sie stürzenden Gläubi­gern ausgeliefert. Und aus dem typisch-bürgerlichen Drama entwickelt Becque eine melancholisch-ironische Lebensspicgelung. Der schlimmste Gauner hängt sich, halb aus Johannistrieb, halb aus der geizigen Er­wägung, eine Alterspflege zu bekommen, an die eine Tochter. Und nun begibt sich ein Schauspiel voll trauri­ger Groteske und Schicksalsschadenfreude von allen Seiten: die Familie wird vor den anderen Raben jetzt durch den Oberraben geschützt, verfällt aber dabei der schlimmsten Tyrannei, und eine blühende Jugend wird