Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
Wiesbadener Tagblalts.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.
Uo. 87
Samstag, de« 31. Oktober.
1903.
Zm ton Des Königs!
In der Strafsache gegen den Fuhrknccht Ludwig Habel, geboren am 8. Februar 1870 zu Erbenheim, evangelisch, vorbestraft, hier wohnhaft,
wegen Beleidigung,
hat das Königliche Schöffengericht in Wiesbaden in der Sitzung vom 25. September 1903, an welcher Teil genommen haben: Amtsgerichtsrat Kaufmann, als Vorsitzender,
Schlosser Werner,
Tapezierer Berger, als Schöffen,
Referendar Kern unter Assistenz des Amtsanwalts Bahl,
als Beamter der Staatsanwaltschaft, Justizanwärter Allendorf, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen öffentlicher Beleidigung und # # p einer Haftstrafe von 8 Tagen und in die Kosten verurteilt.
Außerdem wird der Königlichen Polizei-Direktion hier, als der Vorgesetzten Behörde der beleidigten Schutzmannschaft, sowie den beleidigten Schutzleuten Droege, Müller III. und Wenz die Befugnis zugesprochen, den entscheidenden Teil des Urteils innerhalb 4 Wochen nach Zustellung einer rechtskräftigen Ausfertigung des Urteils einmal auf Kosten des Verurteilten im „Wiesbadener Tag- blatt" bekannt zu machen.
4 * + +
Ausgefertigt mit dem Anfügen, daß das Urteil rechtskräftig geworden ist. F 268
Wiesbaden, den 26. Oktober 1903.
Hartmann,
Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts 5.
Bekanntmachung,
betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln.
Auf Grund des 8 4 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, vom L3. Oktober 1901 (Rcichs-Gesetzbl. S. 380) wird bestimmt:
Eukalyptusmittel Heß' (Eukalyptol und Eukalyptusöl Heß'), Homeriana tauch Brusttee Homeriana, russischer Knöterich, Polyaonnm aviculare) und Knöterichtee, russischer, Wcide- manns (auch russischer Knöterich- oder Brusttee Weidcmanns)
werden vom 1. Januar 1901 ab von dem Feilhalten und Verkaufen außerbalb der Apotbeken unbeschadet der Bestimmung im § 3 der bezeichnctcn Verordnung mit der Wirkung ausgeschlossen, daß auf sie die Bestimmung des 8 1, Abs. 1 der Verordnung Anwendung findet. *
Berlin, den 1. Oktober 1903.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
Graf von Posadowsky.
.Wird veröffentlicht." .
Wiesbaden, den 8. Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident: v« Schenck.
Bekanntmachung.
Der Beginn des nächsten Kursus zur Ausbildung von Lehrschmiedemeiflern bei der Lehrschmiede zu Charlottenburg ist auf Montag, de» t. Februar 1904, festgesetzt. Anmeldungen nimmt der Direktor des Instituts, Oberrotzarzt a. D. Brand in Charlottenburg, Spreesiratze 42, entgegen. *
Wiesbaden» den 13. Oktober 1903.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertr.: gez. v. Gizycki.
Wiesbaden, den 22. Oktober 1903.
Der Volizei-Bräfldent: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Die Klarenthalerstraße von An der Ringkirche bi» Dotzheimerstraße und die Adolfs-Allee vom Kaiser-Friedrich-Ring bis zum Rondel werden zwecks Ausstellung eines Kandelabers bezw. Herstellung mirr Gasleitung auf die Dauer der Arbeit für den Fnhrverkebr polizeilich gesperrt. *
Wiesbaden, den 22 Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schenck.
Verzeichnis
der in der Zeit vom 20. bis 26. Oktober d. I. bei der Königlichen Polizei-Direktion angcmeldelen Fundgcgenstände.
1 Gefunden: 2 weine Leibbinden, 2 Portemonnaies mit Inhalt. 1 Uhrkette mit Anhängsel, 1 Rosenkranz, 1 Bund Schlüssel, 1 Fuhrmannslaterne. 1 Pelzboa, 1 schwarzer Damengürtel mit
f dmaue, 1 Lorgnette mit Halter. 1 Cigarrentasche, Trauring, 1 Armband. 1 Kinderschuh. *
2. Zugelaufen : 5 Hunde.
3 ^»»geflogen: 1 Pavagei.
Könlgl. P-lizei-Direktion Wiesbaden.
Bekanntmachung.
Im Anschlüsse an meine Bekanntmachungen vom 11. April und vom 14. L-eptenibcr l. I. bringe ich hiermit zum Zwecke der Ermiltclnng der Inhaber von Kraftfahrzeugen zur allgemeinen Kenntnis, daß dem Regierungsbezirk Lünebiirg seitens des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten die weitere» Erkennilnasnilmmern 801—900, dem Regierungsbezirk Potsdam die Nummern von 1000 bis1999nnd dcmRegierungsbezirkFrankfurt a.Oder von 2000 bis 2499 zngcteilt morden sind.
Wiesbaden, den 2. Oktober 1903.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertr.: gez. v. Gizycki.
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich mit dem Bemerken zur allacmeincn Kenntnis, daß nunmehr den einzelnen Provinzen der preutzischen Monarchie Erkennungsnummern für Kraftfahrzeuge wie folgt zugeteilt sind:
Stadt Berlin: A. von No. 1 an.
Provinz Ostpreußen: 0. Regierungsbezirk Königsberg No. 1—500, Regierungsbezirk Gumbinnen No. 501—1000.
Provinz Wenpreußen: D. Regierungsbezirk Danzig No. 1—600, Regierungsbezirk Marienwerder No. 601—1000.
Provinz Brandenburg: E. Regierungsbezirk Potsdam No. 1—600 und 1000—1999, Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O. No. 601—999 und 2000—2499.
Provinz Pommern: 8. Regierungsbezirk Stettin No. 1—400, Regierungsbezirk Köslin No. 401 bis 600, Regierungsbezirk Stralsund (Polizeiverordnung noch nicht erlassen).
Provinz Posen: J. Regierungsbezirk Posen No. 1 bis 60, Regierungsbezirk Bromberg No. 61—100. Provinz Schlesien: IC. Regierungsbezirk Breslau No. 1—300, Regierungsbezirk Oppeln No. 301 bis 600, Regierungsbezirk Liegnitz No.601—800. Provinz Sachsen: M. Regierungsbezirk Magdeburg No. 1—350, Regierungsbezirk Merseburg No. 351 bis. 700, Regierungsbezirk Erfurt No. 701—1000. Provinz Schleswig-Holstein: P. Von No. 1 an. Provinz Hannover: 8. Regierungsbezirk Hannover No. 1—300, Regierungsbezirk Hildesheim No. 301 bis 400. Regierungsbezirk Lüneburg No. 401—500 u. b 801—900, Regierungsbezirk Stade No. 501 bis600,RegierungsbezirkÖsnabrückNo.601—700 Regierungsbezirk Aurich No. 701—800.
Provinz Hessen-Nassau: 1'. Regierungsbezirk Cassel No. 1—400, Regierungsbezirk Wiesbaden No. 401 bis 1260.
Provinz Westphalen: X. Regierungsbezirk Münster No. 1—800, Regierungsbezirk Minden No. 301 bis 600 u. 1001—1200, Regierungsbezirk Arnsberg No. 601-1000.
Rheinprovinz: Z. Regierungsbezirk Aachen No. 1 bis 150 u. 1001—2000, NegierungsbezirkCoblcnz No. 151—250 u. 2001-3000, Regierungsbezirk Cöln No. 251—500 n. 3001—4000, Regierungsbezirk Düsseldorf No. 501-900 u. 4001-5000, Regierungsbezirk Trier No. 901—1000 u. 5001 bis 6000.
Die dem Regierungsbezirk Wiesbaden zuge- gewiescnen Nummern T. 401—1200 verteilen sich einstweilen wie folgt:
401—500 auf Polizei-Direktion Wiesbaden, 501—650 aus Polizei-Präsidium Frankfurt a. M., 651—675 auf Landralsamt Homburg v. d. H., 676—700 aus Landratsaml Höchst a.M.,
701—750 ans Landralsamt Wiesbaden,
751—770 auf Landratsamt Frankfurt a. M. und 771—900 aus die übrigen Landratsämler, welch' letztereNnmmcrn vom Herrn Negierungs-Präsidenten direkt in Kontrolle geführt werden, während die dem Regierungsbezirk nachträglich zugcwiesencn Nummern 1'. 901 bis 1200 gegenwärtig noch nicht zugeteilt sind. *
Wiesvade», den 13. Oktober 1963.
Der Polizei-Präsident: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Da das seit einiger Zeit in baupolizeilichen Angelegenheiten von dcrPolizeidirektion geübte Verfahren, den Banintercsscnien schon vor der technischen Prüfung »nd der Genehmigung des Bauprojekt? die Vornahme von Abbruchs-, Erd- und Aus- schachtungsarbeiten für den geplanten Bau zu gestatten, in vielen Fällen zu Unträglichkeiten geführt hat. so werde ich von jetzt an die Erlaubnis zu den bezeichnetel, Arbeiten ani Grund des ß l der Bau- polizeiverordnnng erst gleichzeitig nut der Ausfertigung des Baugenehmigungsdekrct« erteilen.
Die Bauintcreffenten werden hiervon mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt, sich für die Zukunft mit der Vorlage von Bauprojekten zweckentsprechend einzurichten. *
Wiesbaden, den 23. Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schenck.
Bekanntmachung.
E» sind mehrfach Zuwiderhandlungen gegen die Bcstimmnngen der Polizei-Verordnung vom 1. August 1889 dadurch vorgekommen, daß aus Grundstücken Enlwässcrnngsarbeiten ohne baupolizeiliche Genehmigultg ansgeführt worden sind.
Im Interesse der Beteiligten wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Herstellung, Erneuerung oder Veränderung einer Grundstücks-Entwässerung oder eines Teils derselben, einschließlich der oberirdischen Anlagen nur auf Grund einer polizeilichen Erlaubnis erfolgen darf.
Zuwiderhandelnde werden bestraft, auch können die Arbeiten zwangsweise eingestellt werden. *
Wiesbaden, den 2. Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme ans die Polizeiverordnung vom 15. Juni d. I., betreffend die Anbringung der neuen Hausnumnierichilder, bringe ich hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß ich — mehrfach bei mir vorgebrachten Wünschen entsprechend — die Revision über die ordnungsmäßige Anbringung der Scbilder, statt vom 1. Oktober erst vom 1. November d. I. ab vornehmen lassen werde.
Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß die Nnmmerschildcr, der Bestimmung gemäß, möglichst unmittelbar in der Mitte über der Ein- gangrtür, vezw. dem Eingangslore des Hauses und nur in solchen Fällen, in denen dies nach Lage der Verhältnisse nicht tunlich ist, an den erst in zweiter Linie vorgesehenen Stellen, — d. h. in Höhe von 2 m über der Straße neben der Haustür — anznbringen sind.
Auch empfiehlt es sich, hinsichtlich der Größe der Scbilder, nicht unbedingt überall das zuge- lassenc Mindestniaß von 10/1Ö, 12/10 und 14/10 cm, sondern unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, besonders dann, wenn das Hau? gegen die Straßenfluchtlinic zurückgebaut ist und die Nummer am Hause selbst (nicht am Torpfeiler) angebracht werden muß, ein etwa? größeres Maß zu wäblen. *
Wiesbaden, den 24. September 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Die Termine zur Prüfung über die Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggcwcrbes sind für das 4. Vierteljahr des Jahres 1903 wie folgt festgesetzt:
in Diez auf den 17. Nov. 1903,
Dillenburg „ „ 18. Dez. 1903,
„ Frankfurt a. M. „ „ 7. Nov. 1908,
„ Wiesbaden „ „ 28. Nov. 1903.
Meldungen zur Prüfung sind unter Einsendung:
1. des Geburtsscheines,
2. etwaiger Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung,
3. einer Erklärung darüber, ob und bejahendenfalls wann und wo der sich Meldende schon einmal erfolglos elner Hufschmiedeprüfnng sich unterzogen hat und wie lange er nach diesem Zeitpunkte — was durch Zeugnisse nachzuweisen ist — berufsmäßig tätig gewesen ist,
4. der Prüfungsgebühr von 10 Mark nebst 6 Pfg. Postbestellgeld an den ani Ort der Prüfung wohnenden Königlichen Kreisticr- arzt, welcher der Vorsitzende der PrüsungS- kommission ist, zu richten.
Die Prüfungsordnung für Hnsschmiedc ist im Regierungs-Aintsblatt von 1885 S. 62/63 und im Frankfurter Amtsblatt desselben Jahres S. 58/59, dir Erweiterung des 8 3 derselben im Regierungs- Amtsblatt von 1894 S. 260 und von 1896 S. 151, sowie im Frankfurter Amtsblatt von 1894 S. 266 67 und von 1896 S. 195 abgedruckt. *
Wiesbaden, de» 6. Oktober 1903.
Der Negierungs-Präsident.
In Vertr.: gez. v. Gizycki.
„Wird veröffentlicht."
Wiesbaden» den 15. Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schenck.
Polizei-Verordnung.
Ans Grund der §§ 5 und 6 des Gesetzes über die Einführung der Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen LandcSteilen vom 20. September 1867 wird nach Beratung mit dem hiesigen Gemeinde- Vorstände verordnet wie folgt:
8 1. Die Bäcker, sowie alle, welche mit Brot- warcn handeln, sind verpflichtet, die Preise des gewöhnlichen Brote? für je ' -Kilogramm (1 Pfund) an den Verkaufsstellen durch einen von außen sichtbaren und von dem Revier-Polizci-Kommissar abgestempelten Anschlag zur Kenntnis des Publikums zu bringen.
Die Preise dürfen nur an einem Montag abgeändert werden. Diese Abänderung muß am nämlichen Tage dem Revicr-Polizei-Kornmissar mitgeteilt und von de», letztere» der abgeändertc Anschlag abgestempelt werden.
8 2. Die Bäcker, sowie alle, welche mit Brotwaren handeln, sind ferner verpflichtet, an de» Verkaufsstellen eine Wage mit Gewichten anf- znstellen oder mitznführen und den Käufern auf Verlangen das Brot vorznwiegen.
8 3. Wer einen höheren Preis für Brot, als den nach 8 1 angeschlagenen verlangt oder sich zahlen läßt oder wer weniger Brot an Gewicht liefert, als er verkauft hat oder wer sonst den Bestimmungen dicier Verordnung znwiderhandelt, wird, sofern nicht eine Bestrafung ans Grund des Strafgesetzbuches erfolgt, mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oderstn Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft/
8 4. Die Polizei-Verordnung vom 25. Februar d. I. wird hiermit außer Kraft gesetzt und tritt an deren Stelle die obige Verordnung. *
Wiesbaden, den 12. April 1881.
Königliche Polizei-Direktion.
Dr. v. Strauß.
„Wird hiermit veröffentlicht."
Wiesbaden, den 2. Oktober 1903.
Ter Polizei-Präsident. I. V.: Falcke.
Bekanntmachung»
Der Frachtmarkt beginnt während der Wintermonate — Oktober bi« einschließlich März — um 10 Uhr Vormittags. *
Stadt. Accife-Amt.
Bekanntmachung.
Ans Anlaß der am 29., 30., 31. Oktober 2. n. 8. November d. I. hierselbst auf dem an der Schiersteincrstraße nach der Stadt zu gelegenen Theile des Exerzierplatzes stattfindcnden Pferde- Vormusterung ist ein Verzeichniß über den auf- genomnienen Pfcrdebestand im Stadtkreis Wiesbaden anfgestellt worden.
Die Pfcrdebesitzer werden hierdurch ersucht, bi» zu den genannten Tagen in dem Rathhause Zimmer Äo. 42. Einsicht in das Pferde- bestandsverzeichnitz nehmen und für den Fall des Erfordernisses, Anträge auf Berichtigung desselben, namentlich in Beziehung auf die Anzahl der Pferde, die Reihenfolge derselben bei ihrer Vorführung, Farbe, Abzeichen, Geschlecht und Alter derselben, stellen zu wollen.
Die Schiersteinerstraße ist wegen Pflasterung derselben gesperrt, der Weg nach dem Exerzierplatz st deshalb durch die Walluferstraße zu nehmen. *
Wiesbaden, den 23. Oktober 1903.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Von dem Feldwege zwischen der 3., 4. uni 5. Gewann Distrikt Rad einer- und dem Distrikt Holzstraße anderseits (Lagerb. No. 9088) soll der auf dem Plane mit röther Farbe bezeichnete Theil AL cingezogen werden.
Dieses Vorhaben wird gemäß 8 57 des Zu- ständigkeitsgesetzcs vom 1. August 1883 mit dem Anfügen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen hiergegen innerhalb einer mit dem 15. Oktober d. I. beginnenden Frist von vier Wochen bei dem Magistrate schriftlich einzureichen oder im Rathhanse Zimmer No. 45 zum Protokoll zu erklären sind.
Eine Zeichnung liegt an der genannten Stelle zur Einsicht ans. *
Wiesbaden, den 12. Oktober 1903.
Der Oberbürgermeister. In Vertr.: Körner.
Bekanntmachung.
Der Flnchtlinienplan über die Abänderung der Eltvillcrstraße, zwischen Dotzheimer- und Rhein- gauerstraße, hat die Zustimmung der Ortspolizeibehörde erhallen und wird nunmehr im Rathhans,
1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 38a, innerhalb der Dienststnndcn zu Jedermanns Einsicht offen gelegt.
Dies wird gemäß 8 7 des Gesetzes vom
2. Juli 1875, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen rc., mit dem Bemerken hiervurch bekannt gemacht, daß Einwendungen gegen diesen Plan innerhalb einer präklusivischen, mit dem 28. Oktober er. beginnenden und einschließlich den 25. November er. endenden Frist von 4 Wochen beim Magistrat schriftlich anzubringen sind. *
Wiesbaden, den 23. Oktober 1903.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Der Flnchtlinienplan zur Abänderung der oberen PhilippSbergstraße und des freien Platzes daselbst hat die Zustimmung der Ortspolizeibehörde erhalten und wird nunmehr im Rathhans, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 38a, innerhalb der Dicnst- stunden zu Jedermanns Einsicht offen gelegt.
Dies wird gemäß 8 7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen rc., mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Einwendungen gegen diesen Plan innerhalb einer präklusivischen, mit dem 28. Oktober er. beginnenden und einschließlich den 25. November er. endenden Frist von 4 Wochen beim Magistrat schriftlich anznbringen sind. *
Wiesbaden, den 23. Oktober 1903.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Verpachtung des Rathskellers in Wiesbaden.
Der Rathskeller in dem Rathhanse zu Wiesbaden, der als Restaurant ersten Ranges betrieben werden muß, soll auf die Dauer von acht Jahren, mit eventl. Verlängerung um weitere vier Jahre, neu verpachtet werden.
Der Beginn der Pachtzeit ist auf den 20. Dezember dieses Jahres festgesetzt worden; das Rarsstübchen kann erst zum 1. April 1904 zur Verfügung gestellt werden. Die WirthschaftSräume sind künstlerisch ausgestattet und möblirt. Die Malereien werden theils ganz erneuert, theils renovirt werden.
Die abgeänderten Pachtbedingungen liegen in dem Rathausc, Zimmer No. 44, zur Einsicht offen, können aber auch gegen Einsendung von einer Mark bezogen werden.
Schriftliche Angebote sind bis spätesten» den 3. November 1903, Mittags 12 Uhr
— verschlossen mit der Aufschrift — „Offerte betr. Neuverpachtnng des Ratkskellers i» Wiesbaden", an den Magistrat (Zimmer No. 44) einzureichen. Der Magistrat behält sich die Wahl unter sämtliche» Bewerbern vor.. *
Wiesvade», den 19. Oktober 1903.
Der Magistrat.
Bergebnng.
60 wollene Decken in weißer Farbe, nach hin vorhandener Qualität, sollen öffentlich an den Mindestsordernde» vergeben werden. Angebote versiegelt, mit bezüglicher Aufschrift nnter Vorlage einer Probedeckc, sind bi« zum 1. Novemberd.J. bei der Unterzeichneten Verwaltung abzngebcn.
Die Qualitätsdeckc liegt auf dem Pförtnerzimmer de« Krankenhauses an«. *
Wiesbaden» den 7. Oktober 1903.
Städtische Krattkettyaus-VertvaUling«
