Amtliche
des
Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
icstinöfiuT fnjblntts.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.
In der Strafsache gegen den Händler Johann Meiscnheimer, geboren am 20. September 1867 zu Rümmelsheim, evangelisch, ledig, Landwehrmann, vorbestraft, hier wohnhaft,
wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht in Wiesbaden in der Sitzung vom 29. September 1903, an welcher Teil genommen haben: Gerichtsassessor Oechs, als Vorsitzender,
Fritz Becht } öon Wiesbaden, als Schöffen,
Amtsanwalt Bah!,
als Beamter der Staatsanwaltschaft, Justizanwürter Axthelm, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Mark, an deren Stelle im Falle der Unbeitreiblichkeit für je nicht gezahlte 3 Mark eine eintägige Gefängnisstrafe tritt, sowie in die Kosten des Verfahrens verurteilt.
Außerdem wird der Beleidigten, der Königlichen Polizei-Direktion Wiesbaden,die Befugnis zugesprochen, den entscheidenden Teil dieses Urteils binnen 6 Wochen noch Empfang einer mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehenen Ausfertigung durch einmaliges Einrücken im „Wiesbadener Tagblatt" auf Kosten des Angeklagten öffentlich bekannt zu machen.
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Oechs.
Ausgefertigt mit dem Anfügen, daß das Urteil am 7. Oktober 1903 rechtskräftig ge worden ist. ^ 268
Wiesbaden, den 19. Oktober 1903.
Becke!, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts 6.
Bekanntmachung
„ _ Dar Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach den Bestimmungen der Post ordnung jeber Landbriefträger auf seinem Bcstcll- gange e,n Annahmebuch mit sich fübren muß, in welche- er die von ihm angenommenen Einschreibe- sendungen, Sendungen mit Wertangabe, Post anweisungen, gewöhnliche Packet- und Nachnahme- tendunftem die zur Frankierung dieser Sendungen bar entrichteten Betrage, sowie die angenommenen Bestellungen auf Zeitungen nebst den ihm hierfür uvergebenen Geldbeträgen einzutragcn hat. Der Einlieferer oder Auftraggeber ist berechtigt, sich das Annahmebuch vorzcigen zu lassen, um sich von den Eintragungen zu überzeugen, auch kann er die Eintragungen selbst bewirken. In gleicher Weise kann das Publikum die bei den Posthilfstellen Mtderzulegenden Postauwcisungsbeträge, Wertsendungen u. s. w. ernweder eigenhändig in das Annahmebuch der Posthilfstelle cintragen. oder sich von der Buchung durch den PosthilfsteUeninhaber oder dessen Vertreter überzeugen.
An das Publikum ergeht hiermit gleichzeitig Aufforderung von der ihm zustchenden Berechtigung in jedem Falle Gebrauch zu machen. Frankfurt (Main), den 9. Oktober 1903. «atserttch De,li scht Ober -Posrdirektion.
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis.
Wiesbaden, den 17. Oktober 1903.
__ Der Polizei-Direktor: v. S chenck.
Bekanntmachung.
.. ff"d mehrfach Zuwiderhandlungen gegen die Bestimnilinge» der Polizei-Verordnung vom i; August 1889 dadurch vorgekommc», daß auf Grundstücken EntwässerungSarbeiten ohne baupolizeiliche Genehmiguiig ansgeführt worden sind.
Im Interesse der Beteiligten wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Herstellung. Erneuerung oder Veränderung einer Grundstücks-Entwässerung -der eines Teil» derselben, einschließlich der ober- stdischcn Anlage» nur aus Grund einer polizeilichen Erlaubnis erfolgen darf.
Zuwiderhandelnde werden bestraft, auch können die Arbeite» zwangsweise eingestellt werden.
Wiesbaden» den 2. Oktober 1903.
__ Der Polizei-Präsident: v. Tchenik.
Verzeichnis
der in der Zeit vom 12. bis 19. Oktober d. I. bei der Königlichen Polizei-Direktion angemeld'elen
Fundgegeiistände.
1. Gefunden r 3 goldene Ringe, 1 Pompadour mit Opernglas p. p.. 4 Regenschirme, 1 Packet • enthaltend Kleidungsstücke, 1 Damentaschenuhr 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 goldener Kneifer!
1 Taschenmesser, 1 Spazierstock. *
b)
o)
d)
«)
Bekanntmachung,
betreffend Pferde-Vormusterung.
Die diesjährige Pferde - Vormusterung de» Stadtkreises Wiesbaden findet am 29.. 30., 3l. Oktober, 2. und 3. November statt. Der Musterungsplatz »st. wie auch in früheren Jahren, der an der Schiersteiner Chaussee belegen« Exerzier- Platz, und zwar der nach der Stadt zu gelegene Teil desselben.
Es kommen zur Vorstellung:
Am 29. Oktober, vormittags »'/- Uhr:
., " Vlcrdc aus den Straßen, deren Namen
die Anfangsbuchstaben A, B und C bi» einschließ lich Castellstraße führen.
Am 30. Oktober, vormittags 8'/. Nhrr
Die Pferde aus den Straßen Danibachtai und den im Alphabet folgenden Straßen bis einschließ lich Jahnstrnße.
Am 31. Oktober, vormittags 8'/, Ubrr Die Pferde au« den Straßen Kaiser-Friedrich- Piatz in alphabetischer Reihenfolge bi, einschließlich Oranienstraßc.
Am 2. November, vormittags »7« Uhr:
Die Pferde aus den Straßen Pagenstccher- - alphabetisch folgenden Straßen bis
einschließlich Stiftstraßc.
Am^^-.^"^ber, vormittags 8'/. Uhrr
. Die Pferde au« den Straßen Taunusstraße in alphabetischer Reihenfolge bis einschließlich Z, sowie die aus den außerhalb der Stadt gelegenen Hausern und Muhle».
Jeder Pferdedesitzer ist gemäß § 4 der Pferde Aushebungs-Vorschrift vom 1. Mai 1902 vcv pflichtet, zu der gttiaiinte» Zeit seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gestellcn. mit Ausnahme: ») der unter vier Jahre alten Pferde, der Hengste,
der Stuten, die entweder hochtragend sind, oder innerhalb der letzten 14 Tage ab gefohlt haben,
der Voübliitstuten, die im „Allgemeinen deutschen Gestutbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklnb oetütjrten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein be legt sind, auf Antrag des Besitzers, der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind.
t) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten,
g) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht niarfchfähig sind, oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen,
b) der Pferde, welche bei einer früheren in der betreffenden Ortschaft abgehaltenen Musterung als bauernd kriegsunbrauch bar bezeichnet worden find, der Pferde unter 1.50 m Bandmaß _ - bochtrageiidcn Stuten (Ziffer c) ist der
Deckschein beizufügen.
Von der Verpflichtung zur Vorfühning ihrer Pferde sind ausgenommen:
1. Mitglieder der regierenden deutschen Familien.
2. die Geiandten fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal.
3. die aktiven Offiziere und SaiiitätSoffizicre bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde,
Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hin-
stchllich"- " *' ' ' •
und T_„_...
Übung ihres Berufes notbwendigen Pferde, die Posthalter hinsichtlich derjenige» Pfcrde- zahl, welche von ihnen zur Befördcriiug der Pouen kontraktmäßig gehalten werden muß die Königlichen Staatsgestütc, die städtischen BcrufSscuerwehren.
Die bei der letzten Pserdemusterung allzeitiq knegSunbrauchbar bczcichnetcn Pferde sind jedoch vorzilführc»: ebenso auch diejenigen Pferde, welche b-, der letzten Pferdeniusterung auS irgend einem Grunde gefehlt haben.
Die Pferde müssen gezäumt, im Uebriaen aber blank (ohne Geschirr» vorgefüdrt werden, Schläger und bissige Pferde müffen ausdrücklich als solche bezeichnet werden, um Unfälle vorzubcugen.
Die Gestellung der Pferde hat bis spätestens 8'/» Uhr vormittag- zu erfolgen.
Die Aufstelluna der Pferde erfolgt streng in der Reihenfolge der für jedes Pferd ansgefertigten Nummer, welch- an der Halster des Pferdes zu befestigen ist.
Die Aufstellung der Pferde erfolgt in zwei Reihen — Front nach der Stadt — straßenweise und in de» Straßen nach der Reibenfolac der Hausnummer 1, 2, 3 u. s. w. Die Straßen folge» in alphabetischer Ordnung und werden durch Tafeln, soweit solche vorhanden, bezeichnet werden.
Für da» rechtzeitige Erscheinen der Pferde find die betreffenden Besitzer verantwortlich und werden diejenigen, welche ihre Pferde garnicht oder nicht pünktlich zur Stelle bringe», oder den Musterungs- Platz mit ihren Pferden verlassen, bevor dieselbe» gemustert worden sind, auf Grund de» § -27 de» Gesetzes über die KriegSicistuiige» vom 13. Juli 1873 mit einer Geldstrafe b>« zu ISO Mk. bestraft werden. *
Wiesbaden, den 10. Oktober 1908.
Der Polizei-Präsident: v. Sch««».
Bekanntmachung.
Di- Termine zur Prüfung über die Befähigung zum Betriebe des Hufbeichiaggewerbcs sind für das 4. Vierteljahr des Jahres 1903 wie folgt festgesetzt:
'» Die, auf den 17. Nov. 1903,
DiUenburg „ „ 18. Dez. 1903,
»r«ttt f wt* a. M. .. „ 7. Nov. 1903.
Wiesbaden „ „ 28. Nov. 1903.
Meldungen zur Prüfung sind unter Einsendung
1. de» GeburisscheiiieS,
2. etwaiger Zeugnisse über die erlangte tech »lschc Ausbildung,
3. einer Erklärung darüber, ob und bejahendenfalls wann und wo der sich Meldende schon einmal erfolglos einer Hufschmitdeprüfung sich unterzogen hat und wie lange er nach diesem Zeitpunkte — was durch Zeugnisse nachzuweiscn ist — bcrussmäßig tätig ge wcfe» »t.
s. der Prüfnngsg-bübr von 10 Mark nebst 5 Pfg. Postbestellgeld an den am Ort der Prüfung wohnenden Königlichen Kreirtier arzt, welcher der Vorsitzende der Prüfung«' kommlssion ist. zu richten.
Die PrüflingSordnuiig für Hufschmiede ist im Regierungs-Amtsblatt von 1885 S. 62/63 und im Frankfurter Amtsblatt desselben Jahre« S. 58/59, di- ^Erweiterung des 8 3 derselben im Regierungs- Amtsblatt von 1894 S. 260 und von 1896 S. 151 sowie im Frankfurter Amtsblatt von 1894 S. 266 67 und von 1896 S. 195 abqedruckt * Wiesbaden, den 6. Oktober 1903.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertr.: gez. v. Gizycki.
„Wird veröffentlicht."
Wiesbaden, den 15. Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schen«.
Bekanntmachung.
Die Sonneiibergerstraße von der Wilhelm- bezw. Taunusstraße bi« zu dem nach dem Kurfaal- platz fuhren den Verbindunasweg wird zweck« Er- breiteruna auf die Dauer der Arbeit für den Fuhr- und Personenverkehr polizeilich gesperrt. *
Wiesbaden, 17. Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schenkt.
Bekanntmachung.
Um Angabe des Aufenthalts solaeaderPersonen, welche sich der Fürsorge für hülfsbedürftige Angehörige entziehen, wird ersucht:
1. des Taglöhners Georg Beiklcr, geh. 22. S. 1849 zu Hechtshcim,
2. des Taglöhiierr Jakob Bengel, geb. 12.3.1858 zu Niedcrbadamar.
3. de« TaglöhnerS Johann Bickert, geb. 17. 3. 1866 z» Schlitz,
4. der ledigen Diensiinagd Karoline Bock, geb. 11. IS. 1864 zu Weilmünster,
5. des TaglöhnerS Karl Börner, geb. 31.8.1870 zu Wiesbaden,
6. der ledigen Katbarine Christ, geb. am 16. 4. 1875 zu Oberrod,
7. des Taglöhners Anton Etz, qeb. 22. 10. 1866 zu Hahn,
8. des TaglöhnerS Mathias Feffclhoser, geboren 25. 8. 1860 zu Heimersheim,
9. der Ehefrau des Arztes Theodor Ford, Hcrmine, geb. Steinbcrgcr, geb. am 2. 2.1875 zu Eppelsheim,
10. des Reisenden Alois Hcilmann, geboren 11. 4. 1856 zu Hainstadt,
11. des Schreibers Theodor Hofmann, geb. 10. 3.
1871 zu Wcinbach,
12. des Taalöhners Wilhelm Horn, gen. Dietrich, geboren am 1l. 2. 1863 zu Hadamar.
13. des Taglöbncrs Albert Kaiser, geboren am 20. 4. 1866 zu Sömmerda,
14. der ledigen Modistin Adele Knapp, geb. 13. 2. 1874 zu Mannheim,
15. de« Albert Kühn, geb. 26. 3. 1873 zu Runkel a. d. Lahn,
16. de« Taglöbner« Friedrich Kölsch, geb. 19. 2.
1872 zu Monzenbeim,
17. des TaglöhnerS Karl Lehmann, geb.
27. 3. 1853 zu Ehrenbreilstein,
18. der ledigen Marie Mathes, geb. 18. 4. 1877 zu Kreuznach,
19. des Maurers Karl Menk, geb. 15. 3. 1872 zu Biskirche»,
20. de« Buchhalters Georg Michaelis, geb. 18. 10. 1870 zu Wiesbaden.
21. des TaalöhuciS RabannS Nauheimer, geb.
28. 8. 1874 zu Winkel.
chi-
Bekanntmachung.
Die Neudorferstraße und die Kcllerstraße von d-r Stiststraße bis zur Fcldstrabe werde» zwecks Herstellung von Wasser- und Gasleitungen auf die Dauer der Arbeit für den Fuhrverkehr Polizei' uch gesperrt. * -«
Wiesbaden, den 17. Oktober 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schenkt.
Bei
4.
6 .
Bekanntmachung.
Herstellung einer Wasserleitung im Dlstrict Hasengarien, vor dem Grundstück de» Christian Kalkbrenner, wird der Feldweg gegenüber dem Hause Mainzerlandstraße 1 vom 23. Oktober ab aus die Dauer der Arbeit für Fuhrwerk gesperrt Wiesbaden» den 21. Oktober 1903. *
_ Der Oberbürgermeister .
Bekanntmachung.
Eine Anzahl Inhaber hiesiger Leder- und Schudniacher-Artikcl-Händler hak bei dem Herrn Negierungs- Präsident«» hier gemäß 8 139t der Reichs-Gewerbc-Ordnnna den Antrag am Fcstsetziina der Ladenschlußzeit ans 8 Uhr Abend« arstellt. Der Herr R-aierungs-Präsident hat. gemäß 8 1 der Bekanntmachung. betreffend das Verfahren bei Anträgen auf Verlängermiq der Ladenschlußzeit vom 25. Januar 1902, mich zu seinem Commissar bestellt.
Jcb bringe zur Kenntniß der bitheiligten Kreise, daß eine List« der betreffenden Geschäftsinhaber in der Zeit vom 24. Oktober dis 7. November Ifd. I auf Zimmer No. 3 de» RathhauseS zur Einsicht auflicgt.
Einsprüche aeaen die Nichtigkeit und Vollständigkeit der Liste können von den bctheiliqie» Geschäftsinhabern bis znm Ablauf der Frist schriftlich oder zu Protokoll erboben werden. Einsprüche nack Ablauf der Fnst bleiben unberücksichtigt
Wiesdaden, den 19. Oktober 1903. <■
Der Oberbürgermeister. I. V.: D>°. Scholz.
2. Zugelaufen t 1 Hunde.
«önigl. Polizei-Direktion Wiesbaden.
Bekanntmachung.
Am 25. d. M. (Sonntag vor „Allerheiligen") ist der Verkauf von Blumen und Kränzen bi» 6 Uhr abends mit Ausnahme der Zelt von 9'/- bi» ll 1 /. Uhr vormittags gestattet. *
Wiesbaden, den 3. Oktober 1903.
Der Potizei-Präsideiit. v» Schenkk.
Bekanntmachung.
Verpachtung de» Ratbskeller« in Wiesbaden. Der Rathskeller i» dem Rathhanse zu Wie«, baden, der als Restaurant erste» Ranges betrieben werden muß. soll auf die Dauer vön acht Jahren mit eventl. Berlängeiung um weitere vier Jahre' neu veipachtet werden.
o« £ er AiM j; Pachtzeit ist auf de» 20. Dezember d eseS Jahres festgesetzt worden: da» RakSstubchei, kann erst mm 1. April 1904 zur Verfuguiig gestellt werden. Die Wirthschaftsräume find künstlerisch ansgestattet und iiiöbiirt Die Malereien werden thcii» ganz erneuert,' theils renovirl werden. ' '
Die abgeändertki, Pachtbedingungen liegen >» dem Ralbause, Zimmer No. 44 zur Einsicht offen, können aber auch gegen Einjcndung von einer Mark bezogen werde».
Schriftliche Angebote sind dir spätesten« den 3. November 11)03, Mittags 12 Uhr — venchlosscii mit der Anflchrist — „Offerte belr. Neuverpachiuiig des Ratbskeller« i» Wiesbaden" ai, den Maginrat (Zimmer No. 44) ein,„reichen.' Der Magistrat behält sich die Wahl unter samt- lichen Bewerbern vor.
Wiesbaden, den 19. Oktober 19« 8.
Der Magistrat.
22. der ledigen Dienstmagd Gertrud Rheinberger, geb. 19. 4. 1879 zu Fraucnstein,
23. der ledigen Anna Rothgcrbcr, geb. 2. 9. 1863 zu Oberstem,
24. der ledigen Margaretha Schnorr, geb. 23. 2. 1874 zu Heidelberg,
25. de« Musikers Johann Schreiner, geb. 20.1. 1863 zu Probbach,
26. der Ehefrau de« Gärtner« Wilhelm Seif, Karoline, geb. Zorn, »cd. 17. 11. 1869 zu Schwalbach,
27. der ledigen Lina Simon«, geb. 10. 2. 1371 zu Haiger,
28. der Dienstmagd Regine Bolz, geb. 7.10.1872 zu Jttlingen,
29. des TaglöhnerS August Weber, geb. 26. 8. 1872 zu Neuflädtlers,
30. der ledigen Marie Wurm. gen. Müller, geb. 27. 2. 1879 zu Hangermeilinien,
31. de« Bierbrauers Johann Lapt. Zapf, geb.
16. 9. 1870 zu Oberviechtach. *
Wiesbaden, den 22. Oktober 1903.
Der Magistrat. Armcn-Vcrwnltung.
Staats- u»d Gemeindesteuer.
Die Erhebung der 8. Rate erfolgt vom 15. d. M. ab straßenweise nach dem ans dem Sreucrzcltel angegebenen Hebeplan. Die Hebetage sind nach den Aiisangrbuchstaben der Straßen wie folgt festgesetzt (die ans dem Steucrzettel angegebene Straße ist maßgebend):
H, J, K am 22., 28. u. 24. Oktober,
L, M, N am 26., 27. u. 28. Oktober,
0, P, Q, R am 29., 80. u. 81. Oktober
, _ _ „ u. 2. November
->> T. U, V am 8 ., 4. », 5. November W, Y, Z und außerhalb des StadtberingS am am 6., 7. u. 9. November.
E» liegt im Jntereffe der Steuerzahler, daß sie die vorgeschriebenen Hebetage benutzen, nur dann ist rasch« Beförderung niöglich.
Das Geld, besonder« die Pfennige, sind genau abznzahlen, damit Wechseln an der Kasse vermiede» wird. *
Wiesbaden, den 13. Oktober 1903. m Städtische Steuerkaffe, RathhanS, Erdgeschoß. Znnmer No. 17.
Verdingung.
« ie L'-/-rung von 2000 cbm Mtlaphhr. Pflastersteinen I. Sorte (Einhäupter) für die Banverwaltung der Stadt Wiesbaden soll im Weae der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.
Aligebotsforninlare und Verdingungsunterlagen können wahrend der Voriiiittagsdienststunden im Ralhhausc, Zimmer No. 53. cingesehc», auch von dort gegen Baarzablung oder bcstcllaeldfreie Einskiidung von 1 Mk. bezogen ivcrde».
Verschlossene und niit der Ansschrift „Mcla. phhr'^veisebcne Angebote sind späteste»« bis Montag, den 20. Oktober 11)03, Vormittags 11 Uhr, hierher einzureichcn.
Di- Eröffnung der Angebot- erfolgt in Gegen, wart der etwa erscheinendci, Anbieier.
...„Nur die mit dem vorgeichriebeiieii und ausae- füllten Verdinaiinassormnlar einaereichlcn Anaebote w-rd-nberucksichligt. Zuschlaa-srist: 4 Wochen. Wiesbaden, den 8. Oktober 1903. *
Stadtbauamt,
«bthrilnng für Straßenbau.
