Uiksbsllmkr T
n . **• Jahr««««,
k $ w m ö)vei Ausgaben. — Bezua-.BreßO*
SÄ« 5 ® Pf«- monatlich. "dukch die 4r0It S JJlt. 50 Pfa. viertel,Hk»-«-«, fii»
Verlag: Langgaffe 27 .
«knzeigen-Prei»,
F^itzcile für lokale Anzeige, !5 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg — Reklamen die Pcützcile für Wiesbaden SO Pfg für auswärts 1 Mk.
Verlags.Fern sprecher No. 2853.
Iürr Wovembert unö §ezem 6 err
auf das
„Wiesbadener Tagblatt"
zu abonnieren, findet sich Gelegenheit
- im Urrlag Langgasse 27, bei den Ausgabrssellen. den Ztvrig - Erpeditionrn
der Nachbarorte,
und bti sSmtlichrn deutschen Rrichsposta,.st atten.
Das Recht zur PrivatKlagr.
Von vr. jur. W. Brandis, Berlin.
^„für Strafprozeffe hat die Staatsanwaltschaft gegcn- .Ettg das Anklagemonvpol. Wenn ich bestohlen oder
fpmnns wnu ut mcin Grundstück eingedrungen ist lemanö rmch eingesperrt oder zu einer Hanüluna ae-
es von dem Ermessen des , 7 /?^sanioalts ab, ob er die Anklage erheben will oder 5^' Ermestcn bedeutet allerdings nicht Willkür. Der
?erichtlüh^oE'!7^ bC1 ? verpflichtet, „wegen aller strafbaren und verfvlgbarcn Handlungen ein- zufchreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ; Gr darf also die Strafverfolgung nicht um d swlllen verweigern, weil die Sache zu unbedeutend fei Werl kem öffentliches Interesse an der Verfolgung J»” 0 »” er mu ^ Sache verfolgen, wenn es vuch um einen ganz winzigen Gegenstand oder vielleicht eine ganz leichte Übertretung handelt, wenn nur .^sachliche Anhaltspunkte" vorliegen. Aber hterm liegende Feld der Zurückweisung eines Ersuchens um -Strafverfolgung ist immerhin noch sehr weit
intÄff ^"'letzte ungehalten, daß es nicht zur Anklage kommt. Zwar steht dem Antragsteller der durch die Straftat verletzt ist, das Recht zu, sich bei den Vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu beschweren, und er kann, wenn auch der Vorgesetzte die Strafverfolgung ablehnt, das Oberlanöesgcricht (in der Mark Brandenburg das Kammergericht) ersuchen, die Erhebung beschließen. Dann mutz die Staatsan- waltschaft die Anklage erheben. Es ist jedoch erklärlich daß Verletzte nur sehr selten von diesem Beschwerdewege machen, denn cs gibt nur sehr wenig Menschen, die Beschwerden gern erheben. Man ist sich bewußt daß e in der Regel ebenso ungern angenommen und am
Freitag, den 33 . Oktober.
liebsten, wenn möglich, abgelehnt werden. Schon aus psychologischen Grunde empfiehlt es sch, die Strafverfolgung zu sichern, ohne auf den Beschwerdeweg zu verweisen. ' T n ^ £
r 5* i,_t 0631,016 in der Tagespresse das Ver- Z56en erhoben worden, daß das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft beseitigt werde. Aus Anlaß der bevorstehenden Reform unseres Strafprozesses ist die Frage gekommen, und ist cs erfreulich iehen, daß in einer Fachzeitung auch ein ehemaliger Reichsgerichtsrat das Wort zugunsten der Aufhebung des sogenannten Legltimitätsprinzips bei der Anklageer- Lng ergreift. Man kann ihm darin zustimmen? daß der Staatsanwalt um Erhebung der öffent- lichen Klage ersucht werden müffe, und erst, wenn er ab- der Verletzte daS Recht zur Erhebung der Privat- s?5 »5*! N^iing der Sache hat der Ver- „IJr! daß die Staatsanwaltschaft ihrerseits
mu Hülfe der Polizei oder der Gerichte die erforderlichen deren Ergebnisse natürlich dem Verletzten auf Wunsch zur Kenntnisnahme Mitgeterlt werden müßten.
Gegenwärtig kann bekanntlich ein Verletzter die Bestrafung des Missetäters nur in einer beschränkten Anzahl von Fallen selbständig herbeiführen derart, daß cs einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft nicht bedarf. Es ist das Recht der Privatklage bei Belcidi- gungen und leichten Körperverletzungen. Neuerdings ist die Privatklage auf die verschiedenen Vergehen des mi- laittcren Wettbewerbs ausgedehnt. In allen diesen Fällen kann zwar auch der Staatsanwalt die Anklage er-
6e6e ”' £§ aöer ,,ur dann tun, wenn dies „im öffentlichen Interesse liegt."
Der Wunsch nach einer erweiterten Zulassung der Privatklage ivird auch in den Kreisen der Staatsanwalt- if r? en :'. die für sie bestehende gesetzliche Pf icht, überall d:e öffentliche Klage erheben zu müssen, "vtrgt oft zur Erhebung einer Anklage, die das Interesse der Rechtspflege nicht erfordert. Mau denke nur an die sich von Jahr zu Jahr mehrenden Strafvorschriften geldliche und polizeiliche, wegen geringer. Übertretungen. .Ran ist kaum in der Lage, sie alle kennen zu lernen. Wer ö' V. an einem Ort neu anzieht, kann unmöglich gleich alle die ortspolizcilichen Vorschriften kennen. Auf jcdcr lbcrtretung steht Strafe. Oft drückt in Fällen der leichten llbertretungeu die Polizei mit Recht ein Auge au F ür ire existiert keine gesetzliche Vorschrift, welche sic verpflichtet, alle strafbaren Handlungen, die zu ihrer Kenntnis kommen, auch zu verfolgen. Dies zu tun steht in ihrem freien Ermessen nach Lage der Umstände, und das ist gewiß richtig, wenn auch natürlich dies Ermessen von verständigen Organen ausgcübt werden muß. -Ganz unnatürlich ist cs aber, eine Freiheit des Ermessens, die
Reöaktio«s.Fernsprecher N». 52. 1903 .
sagender ^ oIiäei einrÄumt , der Staatsanwaltschaft zu ver-
® £ ? / e f i6e Zustand der Anklagepflicht des Staats, anwalts fuhrt auch oft zu wunderbaren, ja, fast wider- ftnnigen Ergebnissen. Es ist z. B. vorgekommen, daß e?ü ^alb m£ f l ni f- Juadberechtigten ungeladen und des- L^u'^ugt die Jagd in dessen Revier ausgeübt hat. Cr wurde von dem Gendarm betroffen und zur Anreme gebracht. Der Jagdberechtigte ciklürte Strafantrag wegen unerlaubter Ausübung der Jagd nicht stellen z? wollen trotzdem blieb aber die Ilbertretung bestehen daß der Bekannte zur Jagd ausgerüstet den öffentlichen Wea £tn l^mdes Jagdgebiet betreten hatte — Äi" .5b» r-tung, die keinen Strafantrag erfordert. 7 ? £ ^ £ " d'eser Übertretung mußte der Amtsanwalt An- klag £ erheben und das Gericht auf Strafe erkennen. Ob -! Fugdschein entzogen ist, ist nicht bekannt, eie Gefahr ist aber jedenfalls vorhanden. Ein anderes Beispiel ist: Jemand hetzt im Zorn seinen Hund auf einen 6 ^ £ ".Vekannteu und der Hund zerreißt diesem die Hose oder beißt ihn leicht. Der Verletzte erklärt, den Straf- ”5*^ 5r Ctt£tt 5U wollen. Trotzdem muß der Amtsanwalt die Klage erheben, weil, wer Hunde auf Menschen hetzt, auch ohne Antrag strafbar ist. Dasselbe gilt wenn jemand mit einem Stein oder anderem harten Körper oder Unrat auf Menschen, Pferde usw. wirft' auch wenn der Verletzte keinen Strafantrag wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung stellt, muß doch die Anklage erhoben werden, weil das Werfen verboten ist.
Da so von zwei Seite,i, von seiten des Verletzten wie auch von seiten der öffentlichen Ankläger, der Wunsch nach einer Beschränkung des Anklagemonopols erhoben worden ist, kann man wohl mit Grund erwarten, daß bei der ^vorstehenden Revision der Strafprozeßordnung diesem Wunsch Rechnung getragen wird.
Feuilleton.
Don der schönen blauen Donau.
Wien, 20. Oktober.
Die Präludien der Gesellschafts-Sinfonien sind Eei s erklungen. Man plant große Basar- und Wohl tatigkeitsfeste, Elitebälle, Gesellschaftsabende; die Ball- Komitees haben sich bereits organisiert; heuer werden ihnen nicht nur schwarz befrackte, weiß krawattierte Herren angehoren, sondern auch als tzeuukcks bekannte Damen, svie sich gern in den Dienst der Wohltätigkeit stellen. Böse Zungen bemächtigen sich bereits des Gesprächsstoffes, ob erstere den letzteren nicht gefährlich lperden können, od Min noch zum „Junge-Damen-Komitee" gehören dürfte, wenn man bereits mehr als zweimal zwölf Frühlinge hat Sai™ Ziehen sehen. Aber in Wiener Damenkrcisen gibt cs bekanntlich kein Alter. Die Feschesten, im gesell- )ct)aftlichen Leben Tonangebendsten sind die über vierzig. Das schließt nicht aus, das; die taufriMn Mädchcnschön- tzeiten auch ihre Rolle spielen wollen. Mama ist Patroneß stuf so und so vielen Bälleri, das Töchterlein möchte es ihr gleich tun, vielleicht gar Maina den Lorbeer streitig wachen, der Wohltätigkeitskasse die meisten Einnahmen Sugeführt zu haben.
Die Wiener Gesellschaftsdamen sind, wie es im Volks- wund heißt, „von einer eigenen Kraft". — „Jung sein ünd jung bleiben" ist ihre Parole. Eine Miitter, die w der Gesellschaft eine Rolle spielt, entschließt sich ungem, ihre erwachsene Tochter einzuführen. Man kann ihr dann^ wenn Fräulein Tausendschöii mit achtzehn Jahren debütiert, sehr bald ihre Jahre nachrechnen; und wenn wan noch für dreißig gelten will, ist es bitter, für vierzig Ichalten zu werden.
Die Jnnge-Damen-Kommitees ziehen außer der Pro paganda für Wohltätigkeitsfeste noch allerhand femi- wstische Bestrebungen in ihr Programm. Sie wollen dahin wirken — selbstverständlich ganz int geheimen — ihre Mitglieder, wenn sie in den Stand der heiligen Ehe treten, nur junge Männer wählen, die keusch und sittlich gelebt, keine Maitressen gehalten, keine außer» ehelichen Kinder zu versorgen haben. Unglaublich, loie
.aufgeklart und gescheit unsere jungen Kämest von heute sind. Die Statuten eines kürzlich gebildeten Mädchen- vereins verlangen gar, daß, wenn geheiratet wird, der Erwählte sich.über seine Gesundheit ausweisen müsse, ferner, ob er nicht hereditär belastet, ob Eltern und Groß' eitern normal gewesen usw.
»Daß i net lach!" sagte ein alter Wiener Rechts ge lehrter, dem mau diese Arbeiten zur Begntachtnng übergeben! „Wozu all diese Scharwenzeln! Sind die Madeln uet a ohnedem froh, wanns geheiratet iverden?" — Ter ofte Herr scheint aber unser Jung-Wien sehr ivenig^zn kennen Es iveht ein frischer Zug durch die heuftge ftNgend. .tie jungen Männer schwärmen für Freiheit Ungebundenheit, wollen nichts von den Fesseln wissen 5° die Ehe auferlegt — die jüngeren Mädchen für Be- rufvtatigkei-t, höhere Bildung, sie maturieren, studieren, sprechen ganz zwanglos über freie Liebe, sympathisieren mit der u-oee, daß die unverheiratete junge Mutter ae- lMic öiG verheiratete, wenn sie ihre Mütterpflichten nur gewissenhaft erfüllt. — Je inoderner UN"" Dekadenze zuneige,id eine Ansicht ist, desto mehr wird ihr Beifall gezollt.
Ein Wiener Dichter, Alfred von Saar, der nicht Ui den modernen gehört feierte jüngst seinen siebzigsten Geburwtag m seiner bescheidenen Borstadt-Wohnung. ff vnwdcn ihm zur Feier des Tages wohlverdiente Ehren: seine Werke sind gut bekannt, aber sie bringen nur gerade so viel, daß der Autor einfach leben kann und die Sub vention, die ihm jetzt vom Gemeinderat geworden — (tote man sagt, jährlich 1200 Krönen) — reicht wohl mum dazu hm, den Lebensabend des verdienten greisen Dichters angenehm zu gestalten. Nicht nur die Kunst, auch die Dichtung geht nach Brot, und wer diesen Gang Vicht zu machen versteht, darbt, entbehrt, fühlt sich uiiver- standcu u„d zurückgesetzt. selbst wenn ilm, der Genius echter Afeuschenwurde den Weihekuß verliehen
Die Wiener haben gern ihre Hetz; in dieser Woche bot sie ihnen König Leopold, der ihiiei, zwar sehr uw wmpothisch ist. da er — der Sltatcr der Kronprinzessin Stefanie fetzigen Gräfin Lonyay, diese sehr unväterlich behandelt, als sie am Sarge ihrer Mutter knicend seine Verzeihung dafür erflehte, daß sie gegen seinen Willm Graf Lonyay geheiratet.
Dentsches Reich.
Zur Kanalfrage.
^ , . L. 53 e r l i it, 21. Oktober,
feierlich auch Graf Bülow immer wieder erklären laßt an den Kanalplänen und namentlich am Mittellandkanal werde unverrückt festgehalten, so verliert dies Bekenntnis seinen Wert durch das Eingeständnis, daß der Gesamtplan in der bevorstehenden Landtagssessivn nicht vorgelegt werden soll. Was nützt das Festhalten wenn es nicht praktisch bewiesen wird? Daran hat ia noch niemand gedacht, daß die Regierung die Kanalvorlage ausdrücklich fallen lassen werde. Die noch so bestimmte Ankündigung, daß sie wieöerkehren werde, erschüttert die
cn Die älteste Lachter König Leopolds hat, ehe sie einer Nervenheilanstalt bei Dresden übergeben wurde, eine be- deutende Schuldenlast angesannnelt, die weder von ihrem Gemahl, dem Prinzen voii Kobnrg, noch von ihrem Vater §?^^-v*vrde. Die Gläubiger hoffen jetzt, wenn ein Ausgleich zwischen dem König und seinen Töchtern zu- stände kommt, ihr Geld zu erhalten. Eine Konfettions- r)nrma allem hat Forderungen in der Höhe von 300 000 Reark angemeldet.
Daß den höchsten Gesellschaftskreisen angehörende Perwnen m Wien an Geldniangel leiden, ist nichts ffvltenev. Gegenwärtig spricht man viel von dem Kon- M" Grafen Kmsky, der vor einigen Jahren die sangenn Marie Rcnard geheiratet und sich dadurch mit emer Familie verfeindet hat; als die alte Gräfin Kmsky letzten Sonnner starb, setzte sie den jüngeren Bruder, den zum Universal-Erben ein. Die schöne Gräfin Kmsky-Renard gedenkt jetzt wieder zur Bühne zuruckzukehren; sie bezog eine Gage von 25 000 Florin K" .war der anerkannte Liebling des Wiener Publikums. Direktor Mahler sah sie ungern scheiden, aber wo eine, Grafenkrone winkt, sind selbst die verwöhntesten Priina- donnen geneig ihre Bühnenlaufbahn aufzugeben sein Direktor Mahler ist unlängst vom Kaiser als .lnerkennung seiner Verdienste um die Hofoper der Orden der eisernen Krone verliehen worden; es ist das die erste
ilym Zuteil wird. Auch m 5 ! Allstenther, der seit 5 Jahren Direktor des Vutlltheaters ist, wurde init dem gleichen Orden dekoriert' ausanglich war man beiden Direktoren nicht sonderlich hold, aber ihr unentwegtes Streben, die unter ihrer sie enden Institute künstlerisch zu heben, hat denn doch schließlich ihre Neider zum Schweigen gebracht und ihncil auch von höchster Stelle die gebührende Aner- kenimng eingetragen. f ^ * net
. ..ftp 6 br Hofoper hatte die neue Inszenierung d,>, /.ft'vdin großen Erfolg. Im Burgtheater ist die Auf. suhiung von Ibsens „Rosnkersholm" geplant Für das Coguelm-Gastspiel im Carl-Theater gibt sich Ö „ S Znteresse kund Frau Niese, die als Darstellerin L uu Schwarzblattl (Jubiläums-Theater) auf. trat hatte einen großartigen Erfolg. „Frühlings!«ft" wird andauernd im Orpheum mit gutem Erfolg gegeben
