Einzelbild herunterladen
 

fektow Tilg

**• Ja»»««»«.

LL. Ja»»««»«,

«tfdWm m »t»ei Ausgabe». — BczugS-Pret«: durch den Berlag SO Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. SO Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgaffe 27.

19,000 Abonnenten.

Anzeigen-Prei«»

»ie tittf»al«ge Petitzeile für lokale Anzeige, JfjPfov für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. - Reklame» die Pctitzcile für Wiesbaden 50 Pta für auswärts 1 Mk.

jlfl. 494 , Berlags-Fernsprecher No. 2953 .

Abend-Ausgabe.

Donnerstag, dr» 83 . Oktober.

Redaktions-Fernsprecher No. 52 .

1903 .

Iüv Wovembev urrö Dezember:

auf das

„Wiesbadener Tagblatt"

ZU «bonitiereu, findet sich Gelegenheit

im Um-las Lansgassr S7. bti de« Ausgabestellen.

Zmeig - Expeditionen

der Nachbarorte,

atrt) bti sämtlichen deutschen Reichspoftanstalten.

MajeMstleieldigung.

Die Prozesse wegen Beleidigung der Majestät sind eine traurige Besonderheit Deutschlands geworden. Man kennt keine Majestätsbeleidigungsprozesse in England U i-VL ^ a i.' eit ' * K Belgien, den Niederlanden und den nordischen Staaten. Sie kommen äußerst selten auch in Osterretch-Ungarn vor, so selten aber, daß sie dort regcl- "jEg das größte Aufsehen erregen. Bei uns tun sie das nicht mehr. Niemand wird sagen wollen, daß das König­tum rn den genannten Ländern schlechter als in Deutsch­es geschützt sei. Warum also wird bei uns ein „Schutz" gewährt, dessen es, wie die Beispiele aus dem übrigen Europa zeigen, in keiner Weise bedarf? Man wird keinen Widerspruch finden, wenn man sagt: Es gibt keine polltische Richtung in Deutschland, die an der gegenrvär- trgen Praxis der Majestätsbeleidigungsprozesse Gefallen fände. Man hat ja auch wiederholt Stimmen aus der Regierung vernommen, die es bedauern, daß wir an einer so fatalen Überfülle an Prozessen dieser Art leiden. Hat doch erst in diesen Tagen der Oberstaatsanwalt Jsen- biel im Prozeß gegen den „Vorwärts^ erklärt, er sei kein Freund des § 95 des Reichsstrafgesetzbuches, aber da dieser Paragraph nun einmal bestehe, so müsse er auch ange­wendet werden. In dieser Allgemeinheit mag das schon richtig sein, ,n der Besonderheit erleidet es Einschrän­kungen. Die Anklagebehörde bestimmt nicht ausschließlich, aber mit eigenem Ermessen, ob sie ihres Amtes walten soll. Sie kann Denunziationen wegen Majestätsbelei- digung abweisen. Es kann zugegeben werden, daß das häufig geschieht. Wenn wir uns recht erinnern, war es Justizmlnister Schönstedt, der im Abgeordnekenhause nachdrücklich betonte, wie häufig die Staatsanwälte Straf­anzeigen betreffend Majestätsbeleidigung unberücksichtigt lassen Aber man hat das gute Recht und die Pflicht, zu bemerken, daß die Staatsanwälte noch ungleich häufiger nämliche Verfahren anwenden könnten, ohne damit d,e Sicherheit des Staates in seinen grundlegenden Ein­richtungen zu gefährden. Es gibt keinen billig denkenden Menschen, dessen Rechts- und Sittlichkeitsgefühl beson-

^^^iedigt würde, wenn jemand wegen Beleidigung der Maiestat zu harter Strafe verurteilt wird. Und diese ^dadurch verschärft, daß man sich sagt, die Stelle, die geschützt werden soll, würde die Strafver- folgung nicht gewollt haben, wenn sie vorher befragt wor- Daraus ergibt sich eine Folgerung, die sich schon deshalb empfiehlt, weil sie den Majestütsbelei oigungsparagraphen selber unangetastet ließe. Die Ver­folgung eines solchen Deliktes sollte nicht dem freien Er- ?EssEn der Anklagebehörde anheimgegeben sein, sondern ''e sollte nur auf Antrag möglich sein, also nur dann, wenn der Justtzmuiliter die Genehmigung des Kaisers zur Erhebung der Anklage eingeholt hätte. Man sage nicht, daß auf diese Weise der Kaiser persönlich in diese Dinge hineingezogen werden würde, denn die Deckung wurde der Justizminister zu übernehmen haben, wie er ,a auch die Verantwortung für Begnadigungen trägt und ste sich gegenüber den mancherlei Ausstellungen an einer Re,he von Begnadigungen in letzter Zeit niemals hat rauben lassen wollen. Man sollte meinen, den Staats- anwalten selber müsse cs willkommen sein, wenn sie von der Last der Majestätsbeleidigungsanktagen befreit wür ben- Dw betreffenden Prozesse aber, die bei einer öer artlgen Abänderung des § 95 etwa noch stattfänden, wür­ben als Staatsprozesse zu gelten haben, würden die ver­diente Aufmerksamkeit finden, würden als Gradmesser öer tn öer Regierung herrschenden Anschauungen und Willensmeinungen wichtig sein, würden jedenfalls üeut- « ftIg e f ,e ^ &er Fall ist, erkennen lassen, welches die Auffassung der Staatsregierung in dieser Frage ist, und ob sie wirtlich eine Praxis billigt, von der man zugunsten der Regierung gegenwärtig immer noch annehmen möchte daß sie von ihr gemißbilligt wird.

, iß™ ß x nächsten Reichstagssession werden unzweifel­haft Anträge auf Reform des § 95 eingebracht werden Die verbündeten Regierungen werden also Geleaenheit haben, ihr einstweilen voranszusetzendes Mißfallen an der hentigen Praxis der Majestätsbeleiüigungsprozesse durch die Tat zu erweisen. r 3 "

20. McMMminlW des de»ls>I,m vereiss BEOen »tu MWmch zeiliiger «tttünftt.

P. Berlin, 20. Oktober 1903.

Der morgen abend beginnenden zwanzigsten Jahres­versammlung des deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke ging heute in einem Zimmer des Reichstagsgebaudes die vierte Konferenz der Trinkerheil­anstalten des deutschen Sprachgebietes voran. Die Kon­ferenz, in der man auch mehrere Damen sah, war sehr zahlreich besucht. Man bemerkte Oberbürgermeister Schusthcrns und Stadtrat Samter - Charlottcnbura Landesrat Gerhardt-Berlin, Landesrat Hennickc-Merse' burg, viele Geistliche beider Konfessionen, unter diesen Pastor a. D. Distclkamp-Berlin, Vorsteher von Trinker- Heilanstalten nsw.

Oie Nevolutzev.

Roman von Walther Schulte vom Brühl.

(8. Fortsetzung.)

Die Witwe erklärte, den Herren das Essen fertig machen zu wollen. Sie selber habe schon zu Mittag ge­sehen und wolle sich zwei von den Fischen für den Abend lm e s r v f n Tag aufheben. Damit ging sie hinaus

und die beiden Männer setzten sich an den kleinen Tisch lackiertem Kirschbaumholz, den sie erst von feinem Platze an der Wand unter dem Spiegel in die Mitte des Nsi'orchens getragen hatten, ein Beginnen, über das Ilch der Kanarienvogel vergeblich aufs höchste erboste „So, nun sagt mir endlich einmal, weshalb Euch der T^^l reüen mußte, eine so lebensgefährliche Rede zu halten? frug der Hausierer mit Behagen.

. ''Ed nun sagen Sie mir eiirmal, warum Sie sich Ulk mit dem kraum Wclm machten?" frug der andere dagegen.

,"Meme Sache war ein Akt der strafenden Gerechttg- Mt Ich war ihr armes, willenloses Werkzeug, ein ^orkzeug, das lenes höheren Zweckes wegen, hol' mich r Deuwel! die Kundschaft der verdammten Dykrather «kneger verlieren wird. Aber ich konnte nicht anders."

„Na, sehen ^ Sie, _ ich konnte auch nicht anders. Die ta'v"! reizten mich, teils durch die stumpfsinnige Art ihres ^ tr( ^ ^ re Dösigkeit im allgemeinen f ™ teüs durch ihre Albernheit und Flegelei. Und da K> '!.oas denn so über mich, und ich mußte ihnen in meiner «leiseeklar machen, was ich über sie dachte."

... - ffnü wenig rechte Kerle darunter. Leithämmel

i Mitläufer, das ist nun mal so überall. Und wenn Viertelhundert ihrer zwei sind, die hier" und er appste sich vor die Stirn, „was haben und zwei, denen > jochte sich auf die Herzgegend, „auf dem

hvchten Fleck sitzt und,einen, dem es an beiden nicht fehlt, mini ist das schon ein ungeheuer günstiges Verhältnis, oer was ist daran zu ändern? Dagegen kann man nicht

an, und man soll es gelassen hinnehmen wie den Staub in der Sitft und die Fliegen im Sommer. Was einmal nicht zu ändern, das muß mau lassen schlendern."

ärgern mag man sich immerhin ein bißchen, das hilft zur Verdauung."

Der Hausierer blickte ilm wieder Pfiffig von der Seite an und meinte: „Wenn ich mir die Sach' recht bedenk' liegt die Ursach tiefer. Die dummen Kerls kümmern Euch un Grunde vielleicht gar nicht so besonders. Aber wenn Ihr heute morgen meintet, ich sei wohl auch so einer, der mal gerne pfeifen möcht, wie sie da unten an der Mosel gepfiffen haben, so sag ich Euch, daß Ihr grad so einer seid. Cure Rede war schließlich auch was, wie so ein ver­stecktes Gepfeife. Schade, daß es der nicht gehört hat, der sich neu Reim darauf hätt' machen können und dem da?' Gepfeife nicht angenehm ist, weil es sozusagen 'ne ab fällige Meinung mit den Zuständen bedeutet."

Der Student blickte ihn forschend an. „Der be­treffende Mann hat vieles, das einem gefallen kann Dem soll keine Unehre geschehen. Aber das System, das er vertritt, und zwar mit Hartnäckigkeit vertritt und das nicht mebr in unsere Zeit paßt ..."

„Und das sie längst hätten austieben müssen, wie es uns vor Jahrzehnten schon versprochen ist von seine? Vaters Seite . . . ."

„Und statt dessm wir nur mit dummem Flickwerk hin­gehalten werden, wofür wir uns noch, wer weiß wie sehr bedanken sollen. Ist es nicht ein Stückchen Karikatur' dieser vereinigte preußische Landtag, der da im Frühjahr eingerichtet wurde, so tüchtige Männer mau auch herein­gebracht hat. Doch, das geht mich ja nur indirekt was an, denn ich habe die Ehre, ein Hannoveraner zu sein "

, verbrennt Euch nur in Preußen das Maul nicht, sonst sollt Ihr mal sehen, mit Ivelcheni Wuppdich man Euch wieder dahin bringt, woher Ihr gekommen seid''

„Na ja. da kommt ja schon so'n Stückchen von den, deutschen Generalelend, zutage. Man gehört der söge- nannten deutschen Nation an, und wenn irgend einem Polizeiknuppel meine Nase verdächtig vorkommt da 'vnnt ich unter Umständen per Schub von Memel bis

k^^berregierungsrat Flach-Stuttgart, der die Ver. w ö I? nö< ^L Iettete 'eröffnete dieselben mit den Worten Nach Annahme der Satzungen sprach JEaätrat K a p pel m a n n - Erfurt über das Trinket vcursorgegesetz. Der Redner legte einen sehr umfang- reichen Gesetzentwurf, betreffend die Fürsorge für Trunk-

aewnaek,^^i?v^^bsagt etwa: „Im Wege der Landes- Mgebuug ist die Errichtung öffentlicher Trinker-Heil- und Trinker - Bewahranstalteii (Trinker-Asyle) zum ?™mls ÄCT H^lung und Bewahrung von Trunksüchtigen und unter welchen Voraussetzungen Sur Aufnahme Trunksüchtiger in Gemäßheit dieses Gesetzes für befugt und geeignet z» pachten sind, bestimmt gleichfalls die Landesgesetzgebung. Der Eintritt in die Trinkerheilanstalten kann freiwillig und auch zwangsweise erfolgen". Die Meinung, daß die Trunk,ucht ein Laster sei, so etwa führte der Redner aus. und die Trunksüchtigen bestraft werden müssen, sei nicht geeignet, dem Übel zu steuern. Die Trunksucht sei eine Krankheit, der Staat habe die Pflicht, die Trunksüchtigen zu bewahren und zu heilen. Die segensreiche Tätigkeit des Guttempler-Ordens, des Blauen Kreuzes und an. derer Abstinenten-Vereine sei gewiß mit Dank anzu. erkennen. Damit sei es aber nicht getan. Wenn dem Laster mit Erfolg gesteuert werden solle, dann müsse der Staat durch ein Fürsorgegesetz zwecks eventueller zwangs. weiser Unterbringung von Trunksüchtigen in eine Heil, anstatt eingreifen. Es sei das um so notwendiger, da die Zahl der Trunksüchtigen, der infolge Alkoholismus in eine Irrenanstalt Untergebrachten und der wegen Trunk» sucht Eutmündigten immer größer werde. Die Aus­führung des Gesetzes dürfte der Polizei nicht übertragen werden, da dadurch die Behandlung den Charakter einer Bestrafung annehme. Dies widerspreche aber dem Grund- satz der Heilung und Bewahrung. (Lebhafter Beifall.)

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde beschlossen, den Gesetzentwurf dem Vorstande unter Hinzuziehuna des BerichterstatterK und einiger anderer Herren zur näheren Prüfung zu unterbreiten. - Den folgenden Gegenstand bildeten:

„Arbeiterkolonien und Trinkerheilstätte." Der Be­richterstatter, Pfarrer Reumann- Mündt, führte aus- Die weitaus größte Mehrheit der Insassen der Arbeiters kolomen seien Trinker. Nicht schlechter Geschäftsgang, { onb ^l die Trunksucht sei die Ursache der ttberfüllung der Arbeiterkolonien. Ein Mann wurde, als er die Ar- beiterkolome verließ, gefragt: Wieviel Mal waren Sie ^intwort: 25 Mal. Und wohin sind Sie abzu. melden? Antwort: In den nächsten Chausseegraben. Notwendig sei es, die Arbeiterkolonien gleichzeitig zu. Trinkerhellstatten mit voller Abstinenz und Trinker­behandlungemzurichten.^ Wenn man einwende, daß doch nicht alle Arbeiterkolonistcn Trinker seien, sondern aus ' anderen Ursachen die Kolonie anfsuchen, so sei zu er. widern: Diese Zahl sei eine so winzige, daß es kaum in Betracht komme, wenn diese neben anderen Entbeh. riiiigeii auch der geistigen Getränke vollständig entbehren.

Verpflegungsstativnen haben sehr viel zur Ein.

^.?°"stanz durch ein Dutzend Vaterländer befördert werden, wenn ich zufällig Badenser wär und in Memel mich mausig^ gemacht liätt'."

d»« "^..Ä r' 1 .l! n seufzte der Hausierer, „unA

r ^ ' vs ein allgemeines Elend ist.

*5 ? ? if'dem der Vaterländer, wo man deutsch

r ^ .und Westen, und ick bin nur gespannt

ob dieser Arger nicht doch noch mal gründlich in Gär2 gerat und trotz Polizei und Militär was zu Wege bringt^

ein 2i " Kräftiges, geschlossenes Ganzes,

em deutsches Reich. Ja, das war die Sache!" rief der Lkudent mff Begeisterung. „Aber wie lange ist darauf chon gehofft, wie viel ist in dieser Hoffnung schon ge. litten worden. Doch was reden wir von solckien Sachen^ 2 ^sten sicks guälen und sorgen und leiden.'

da mögen sie den Gedankt Lä n > E er in den

Üue?°bir b L? a /« ^ X r f] r blr nii}t§ bon ben Rechten verliehenen Amtes rauben nickts

geht ^mir Zähigkeit. Aber im Volk! Pah^

denke" ® mn mtr Qn ben Ulk von vorhin

sogenIint^W^H braucht Wr gvad nicht von dem 2! f ^ benken. Hierzulande sitzt doch manchev

^ ihm die Ras A und Werkstätten rhren Schleifkotten, Schmieden

m. W b,e «EM di- WdÄ'rfSÄ SSTt (W jaul auL'. Aber wie gesagt, die andern sind nickt w und wenn sie mal was anachen, dann tun fie’S gründlich."

to besser. Doch was geht das mich an Ick bnb' -n,t meinen Studien und Reisen flenm w hm ZhoM imb Hab mich um Politik wenig gekümmert Ra manck! mal arger man sich^ über die Zust r-de. Ha, wenn ick 2

* --! °ls »nnj W sä Sf? S

unb mv bovt ClIIc unfcrp «Kmthoi s prächtigen Sprache und Haltung der Halleschen Jahr.