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IWorgen»JI«sgafe©.

Anfechtung der Ehr wegen Irrtums.

Von Dr. jur. W. Brandts, Berlin.

Nachdem das Bürgerliche Gesetzbuch die Ehescheidung tzm Gegensatz zum bisherigen französischen Recht und ins­besondere zum preußischen Landrecht auf enge Grenzen «eingeschränkt hat. hört man setzt mehr als früher in unfern Gerichtssälen Prozesse verhandeln, in denen ein Ehegatte die Gültigkeit der Eheschließring ansechten und aus diese Welse die Nichtigkeit der Ehe herbeiführen will Wies geschieht gewöhnlich nicht wegen einer Verletzung oer Form der Eheschließung, sondern wegen eines Jrr- tumv über die persönlichen Eigenschaften des anderen .oder gar wegen einer arglistigen Täuschung des^ selben über seine Verhältnisse oder Umstände.

, , Unser neues Gesetz geht in der Auffassung der Ehe bekanntlich von einem hoch idealen Standpunkt aus. Me Regierung wollte die Anfechtung einer geschlossenen Ehe wegen.Irrtums zulassen, wenn der Irrtum sich entweder auf die persönlichen Eigenschaften des andern Gatten bezog oder auch wenn er dessen persönliche Verhältnisse r t' ^EEbgefetzt natürlich, daß es sich lim einen er- heblichm Umstand handelte oder, wie das Gesetz sich ausdruckt, daß angenommen werden müsse, der im Irr- tum befindliche Gatte würde bei „Kenntnis ber Sachlage • v 1 , bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe" diese nicht eingegangen sein. DerReichstag strich aber Et schwacher Majorität, die Möglichkeit der Anfechtung wogen ^rrtums über die „Verhältnisse" ^Emt war k>amit z. B. Irrtum über die Vermögens-

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WÄ Ärttgt, Sä

fieröeiaeführf n rW Cr eine arglistigeTäuschung

•KwJä femen Unterschied, ob der Gatte selber .die Täuschung verübt oder es duldet daß un andrer, ß SS. ein Verwandter oder Freund, den andern Gatten tauscht. Zur Anfechtung ausreichen soll ein Ir " Vermogensverhältnisse aber selbst dann mcht, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt. In den Reichstagskommisfion wird ansge- fuhrt die Ehe sei ein sittliches Institut und müsse ganz gelost von den Vermägensverhältnissen behandeft worden. Wenn eine arglistige Täuschung über das Ver­mögen-des andern zur Anfechtung berechtigen würde so - m e n dlb Eheschließung zu einer Art HaDels- geschaft, bei dem es sich wesentlich um das Geld handle.

Feuilleton.

Serikisches-Aldaneftsches.

Wen das Wort Balkan, wenn er es aussprechen hört, mcht gretcE, mit Furcht und Grauen erfüllt, wen nicht SS an . Muh O er Gedanke von Mord und Tol-

befallt — der i,t mein Mann. Es wird nicht alles L+9f 9 Ä wie es auf den Tisch kommt, und es ist E^en viele-.' mcht halb so schlimm, wie es der Zentral- lik>s??r morgens bettn Frühkaffee in seinen Zeitungen M. Pom Ei,erneu Thor bis nach Berlin oder Paris ist weiter Weg, der manchen Anlaß zu — sagen wir — //-a^berfranmttffert in Telegrammen bietet.

chOch ich will nicht politisch werden. Mein froher M ^rbim und Albanien soll mir nicht hJu 1 m°9 a ?{ uc Fr Drahtmeldungen" beeinträchtigt tcer- r n - Was ich sah, war ein wildromantischeL Gebirgs- and mit rauschenden Bergwässern und einer stolzen, doch temesmegs ungemütlichen Hirtenbevölkerung.

Bis Belgrad hatte mich der Dampfer „Zrinyi" von der

.. Es gehört ein mehr als oberflächliches Verständnis dieser Rechtslehre dazu, wenn angesichts dieser Begrün­ung und auch trotz des anscheinend klaren Verbots des Gesetzbuches: „Auf Grund einer Täuschung Der Ver­mogensverhältnisse findet eine Anfechtung nickst statt", letztere trotzdem versucht und, wie vorausgesagt sein möge, Mit Erfolg durchgeführt worden ist. Das Oberlandes- gencht hatte die Anfechtungsklage abgewiesen. Anders das Reichsgericht, welches in Übereinstimmung mit dem anfechtenden Gatten den Fall anders „konstruierte". Es sagt: Natürlich könne allem wegen einer Täuschung Der Vermögensverhältnisse die geschlossene Ehe nicht cm- gefochtm werden. Die Anfechtung fei nach dem Gesetze aber zulässig, wenn es sicb um einen Irrtum über wichtige persönliche Eigenschaften des andern Gatten handle Und zu denjenigen Eigenschaften, die einen Gatten, wie 'das Gesetz erfordert, „bei Kenntnis der Sachlage und bei ver­ständiger Würdigung desWesens derEhe abgehalten haben wurden", gehöre auch die Verlogenheit des andern Gatten Allerdings müsse ein hoher Grad von Unwahrhaftigkeit gefordert werden, um die Ehe als nichtig ansechten zu tonnen; nicht jede Täuschung Der Vermögmsverhältnisse reiche dazu aus. Aber es ließen sich Fälle denken, wo t ?us der Beharrlichkeit der Täuschung, aus der Verwerflichkeit und Rafsinierthest der Täuschungsmittel und dergleichen auf eine vollkommene Verlogen- heit und Ehrlosigkeit des Täuschenden geschlossen werden jJÄ rl ^äre ein unerträgliches, durch die Fassung Es Gesetzes keineswegs gebotenes Ergebnis, wenn dem rechtschaffenen, gröblich getäuschten Ehegatten dennoch zu- gemutet werden müßte, mit einem so geeigensHafteten Gatten — etwa einem entlarvten offenbaren Schwindler — die Ehe sortzusetzen.

. Es wird wohl kaum jemand geben, der dieser Auf- fassung de» Reichsgerichts seine Zussimrmmg versagte. Durch solche Urteile gibt das Reichsgericht den derrtschen Gerichten em leuchtendes Beispiel, wie über den einzelnen Sätzen der Zusammenhang des Gesetzes zu ermitteln ist Kaum erwähnt zu werden braucht, daß es rechtlich durch- 5^?. khmen Unterschied macht, ob der Täuschende der ^rautigam war, der eine glänzende Stellung oder reich­liches Einkommen vorgespiegelt hat, oder die Braut oder deren Angehörige,, welche mit Wissen der Braut vorge­tauscht haben daß ste einen erheblichen Beitrag 1 ^ckung der Kosten des gemeinschaftlichen Haushalts mit- brmgen wurde.

Andere Prozesse betreffen die Anfechtung wegen bloßen Irrtums, also nicht wegen arglisüger Tauschuna Der persönliche Eigenschaften des andern Z B die sunge Frau ficht die Gültigkeit der Eheschließung an weil sie nachtraglick erfährt, daß ihr Ehemann schon vor ihrer Ehe verlobt gewesen fei oder mit anderen Mädcken intim verkehrt habe. Das ist kein Grund zur Am

sechtung, ebensowenig dann, wenn solcher Verkehr Folgen gehabt hat, ausgenommen Fälle, in denen das Verhalten des Mannes sich als ein stark ehrloses herausstellt. Ja selbst in dem Falle, wo die Frau ihrem Manne nachimes, daß er vorher m ehebrecherischem Verkehr mit einer ver­heirateten Frau gelebt habe, ist die Klage auf Nichtigkeits- erklarung der Ehe wegen weseDlichen Irrtums vom Ober- landesgericht Hamburg zurückgewiesen worden. Das Gericht führt aus, zwar habe sich der Mann vor seiner Verheiratung durch seine Handlungsweise nicht nur mit dem Sittengesetz, sondern auch mit dem' Strafgesetz in Widerspruch gesetzt. Allein die Tatsache der strafbaren Handlung, für deren moralische Bewertung die nur be- dmgte und milde Strafandrohung als Maßstab nicht außer acht bleiben dürfe, reiche zur Anfechtung nicht aus. Mir dann konnte man die Anfechtung zulasten,' wenn oa.s Verhalten des Mannes crus eine allgemeine Neigung ^.^'^Echilichen Ausschweifungen oder auf eine derartige Mrßachtung des Instituts der Ehe zurückzuführen wäre, daß von chm die Erfüllung der durch die eigene Ehe­schließung zu übernehmenden Treupslicht nicht wohl zu erwarten sein würde. In dieser Hinsicht müßten aber strenge Anforderungen an die Beweispflicht der klagenden Eh-eftau gestellt werden.

.. Strenger wird bekanntlich von den Gerichten in Übereinstimmung mit den herkömmlichen Anschauungen ein Fehltritt der Frau vor der Verheiratung aufqesaßt. Em ^rrtum des Mannes hierüber reicht, wie vom Ober- landesgericht Braunschweig ausgesprochen worden ist, ^b,.?^^krmg ber geschlossenen Ehe ans, auch wenn ® nc ländliche Bevölkerung handeln

sollte welche rn geschlechtlichen Dingen angeblich freiem Anschauungen huldige. Diese verschiedene Beurteilung der nämlichen Handlungen seitens des männlichen und des weiblichen Geschlechts wird ohne Unterschied der Konfession von den Gerichten zur AnweDung gebracht Auch dem Katholiken gestattet seine Religion, von dem Rocht der Anfechtung der Ehe Gebrauch zu machen^

I. k k. Prw. Donaudampfschiffahrt-Gesellschaft getragen, und> was. ich da von Wien und Budapest ab gesehen und crtebt wird unvergeßlich in meiner Erinnerung bleiben und diese Fahrt gestaltete sich, je mehr es nach Südosten ö ng, ^ ständig zu etwas anderem als zu einem bloßen schwammen auf der Donau. Es war eine langsame Vor- vereüung auf das Fremde . . . auf den Orient.

Schon in Semlin wurde es lebendig. Lag doch das »Land des jüngsten Königsmordes" greifbar weiter unten Ui Jenseitigen Ufer des gewaltigen Stromes. Ein regel­mäßiger Lokal-Schiffverkehr verbindet Semlin mit Belgrad, der Hauptstadt Serbiens. Die Fahrt selbst, die wenig an landschaftlichen Reizen bietet, dauert nur eine Vlertelstun.de. Die Festung, der Konak und die Kathedral- urche überragen die ganze Stadt. Tie elektrischen Bahnen ourchschwirren, ewig läutend, in einem geradezti rasenden j-empo die verhältnismäßig schnmlen Gassen. Der Orient & ^ Stadt, trotz »llei5 ihrer Anstrengungen sich ein Abendländisches Gewand anzuziehen, seinen Stempel auf- gedrückt. Und trotzdem ist es kein reiner Orient. Eine

stark^Rttschung mit dem Wesen des Süd-Slavcntums hält das ^.urkentum und ferne Nachwirkungen mächtig in schach. Auch die religiösen Verhältnisse sind nicht so bunte wre m anderen Zentren des südöstlichen Europas ^ . °.?^Edanismus und das Judentum tritt lange nicht st stark zutage, wie solches z. B. im östlichen Bos­nien und im östlichen Teile der Herzegowina der Fall ist

Doch die westeuropäischen Bestrebungen nach polü ,st!cher und geistiger Freiheit sind in Belgrad bereits so i? absolut keinen reinen Genuß des Charakteri­stischen die,er Stadt aufkommen lassen. Die Peripherie Zentraleuropas scheint sich wieder ein Stück nach Osten ver,chwben zu wollen. Bisher galt Budapest als Durch- gangsstation; Jetzt wird die ungarische Metropole von de>- jerbtschen abgelöst werden.

Auf der Fahrt von Belgrad nach Risch — eine Bahn- Mguer durch einen herrlichen Landstrich - kann man Volksstudien machen. Freilich muß man schon die dritte Wagenklasse benutzen, um unverfälschtes Volksleben in sich aufnehmen zu können. Man muß es auch verstehen seinen Reisegefährten sich anpassen zu können, die m fast allen Dmgen anders geartet sind, als man es selber ist Jatr Furcht und Scheu muß man nicht, haben, denn es ist

*^! e m,an * n Zentraleuropa zu fabeln beliebt, nicht Jeder dritte Mensch ein Räuber und Mörder. Stein rm Gegenteil. Sie sind recht gemütlich. Während un,ere Lokomotive keucht und prtistet, hat es sich ein

Bcfferen Hälfte und seiner niedlichen etwa funfzehniah-ngen Enkeltochter bequem ge­macht.. Der Alte, mit^ seinem eisgrauen Schnauzer, rhmunzelt zu nur herüber. Er hat seine schwärze, schmierige Rundkappe aus der Stinr gerückt, au der ver- sthiedene brandrote Narben sichtbar werden. Von den Frauen schaut die Jüngere zum Fenster hinaus. In unbewrißt graziösen Bewegungen geben die Silberketten der Miederverschnürung einen Hellen, feinen Ton. Die Alte starrt mich an, als Ware ich ein Wundertier, ein Monstrum. Ihr geht es anscheinend nicht ins Gehirn ä/'" europäisch gekleideter iNensch sich in ein Coupä dritter Klasse setzen könne. Wer es irgend kann, fährt un Orient zweiter. Doch Freundschaft zwischen uns

Deutsches Deich.

Uilfallvcrsichrrnng von Familienangehörigen.

Weite Kreise der arbeitenden Bevölkerung ftnb immev EH. v?u der reichsgesetzlichen Arbeiterversicherung aus- geschlosten, obwohl ste ihrer dringend bedürftig sind. Für einzelne Gnippen steht die Ausdehnung der Ber- Ncherungspslicht Ja seit längerer oder kürzerer Zeit ans der Tagesordnung: man denke nur an die Hausgewerbe' treibenden, dre Prwatangestcllten, Dienstboten! Hand­werksmeister land- und forstwirtschaftliche Arbeiter usiv. An einen Kreis von Personen hat man aber bisher weniger gedacht, nämlich an die Familienangehörigen

ist bald hergeJtellt. Bei dem Alten tut's eine Hand voll ^abat aus dem er sich wohlgefällig und dankbar schmun- zelnd drei mächtige Zigaretten drehte. Bei den Frauen

gutes Wort für mich ein. ^.ie Alte lutscht, die Junge knappert — ganz wie .™. Zmtraleuropa. So vergeht die Fahr? vcr^ bc-D'- Durch Zeichen und durch ein paar serbische Sprachbrocken fragen und antwortm wir ein- kommt über meine SprachnnLeholfen- heit garmcht mehr aus dem Lachen heraus. Und als ivir von einander Abschied nehmen, geschieht'^ mit einer ge- wstien Wehmut. Jedenfalls war der Händedruck den ich von allen dreien erhielt, so kräftig, daß ich ihn noch am andern Morgen verspürte. * '

Risch bietet wenig Interessantes. Hätte es nicht eine so außerordentlich starke Garnison, wäre es nicht ein für den Ba kan, recht wichtiger Eisenbahnknotenpunkt man konnte sich rn dem, Nest zu Tode langwesten Der ein" ^lufenchalt m dieser Stadt bot mir Gelegenheit, uicht uninteressanten Ruinen des alten Nisstis zu bestchftgen, dre rm Osten bei dem Dorf Br^i- brod zu finden sind. Gegenwärtig allerdings in weit höherem Gva.de interessant war die Sümimmg aeacn ^mg Peter mid der offen zutage getragene Abscheu gegen die blutigen Vorgänge im Kvnak. ü ü

Von Risch bis Ueskueb, eine Fahrt über die türkische Grenze,, kann einer kleinen Entdeckungsreise in eine tor, incognita gleichgesetzt werden. Städte und Dörftr anzen an unserem ständig bergauf humpelnden Zug vorüber. Und was für Städte! Und echt was kD Dörfer! „Baracken aus roh behauenen Balken, dewn Zwischenräume mit Lehmziegeln ausgefüllt sind. Stroh oder Holz bildet dos Dachmaterial. Mitten im Dach ist s? "°ä)' ?cr viereckig, dort rund. Es vertritt den Schorn- ^"- und laßt den Rauch abziehen. Alles schaut vorsiD ftu lich.patriarchaliIch aus. ^Selbst auf den größeren Bahnstationen tann man um Geld und gute Worte nickts weiter bekommen als in Salzwasser abgekochte ^

, (die nicht schlecht schmecken), Speck oder Käse

Bei BuJanopah sind wir im Aufstandsgebiet einae- fahren. War schon die Zollrevision von türkischer Sette