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«l. Ialirga-rg.

hetnr nt zwei Ausgabe». — BezngS-Prei»: durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. 50 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgaffe 27.

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457« Verlags-Fernsprecher No. 2953.

Donnerstag, den 1. Oktober.

Redaktions-Fernsprecher Sio. 52.

Morgen «Ausgabe.

1903 .

Der erste Deichs-Erbüaurechts-Knu.

Nachdem das Reichsanst des Innern schon seit einigen Jahren sein Interesse an der Erstellung von Klein­wohnungen dadurch an den Tag gelegt hat, daß es ge­meinnützige Baugenossenschaften mit Gewährung von billigem Baukredit unterstützt, hat es nun noch einen Schritt weiter getan, indem es voriges Jahr einen großen Boublock von 8240 Quadratmeter vom sächsischen Staats­fiskus für 240 000 M. erwarb, um denselben dann dem „Dresdener Spar- und Bauverein" im Wege des Erbbau rechts zu überweisen.

Im ganz,en wird der darauf erbaute Gebäudeblock 300 Wohnungen, bestehend aus 1 und 2 Stuben, Kammer, Küche, besonderem Abort innerhalb der Wohnung, Boden- und Kellergelaß, fassen. Nach harten Kämpfen des Vor­sitzenden des Aufsichtsmtes, LandgerichtsdirÄtors Di-. Becker, mit der Gemeindevertretung des 1902 noch selb ständigen Vororts Löbtau, die ihren Abschluß erst durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts fanden, wrvo heute, am 1. Oktober, die erste Häusergruppe, die nach dem Staatssekretär „Grafen Posadowsky- Wehner ' benannt worden ist, dem Gebrauch übergeben Von der rühmlichst bekannten Architektenfirma Schilling und Graebner, Dresden, in einfacher Ausgestaltung, aber höchst malertscher Wirkung ausgeführt, erheben sich die vierstöckigen Gebäude mit hohen, roten Ziegeldächern überragt von gemütlich von der Höhe herabschauenden schreferbekleldetcn Dachreitern, auf dem Crispiplatz der Vorstadt Löbtau. Eine eigenartig praktische Neuerung sind die flachen Dächer der in den Hof fick erstreckenden Hinterhausflügel, welche mit ihren hohen Brüstungen zu Kindersprelplatzen der „Höhenbewohner" sich eignen Im Erdgeschoß rst die Einrichtung einer Kinderspielschule für die Meter vorgesehen, während den geselligen Bedürf- der Erwachsenen durch Eröffnung eines Kasinos mit Bücherei und Lesehalle gedient werden soll. Wannen- und Brausebader, Waschküche und Mangelraum find im Untergeschoß angebracht.. Die Wohnungen schwanken zwischen 38 und 65 Geviertmeter Bodenfläche und kosten für den Geviertmeter etwa 5,5 M. Jahresmiete . Dieser bei der freundlichen Ausstattung der Räume medrige Preis hat nur vermittels der zweckmäßigen Finanzierung des Unternehmens bewirkt werden können Wahrend des auf die Tauer von 80 Jahren abge­schlossenen Erbbauvertrags mit dem Reichssiskus hat der Verein dem letzteren einen Jahreszins von 5370 M für den Baugrund zu entrichten; außerdem hat der Reichs

Theodor Ktorm und Gottfried Keller.

Eine außerordentlich wertvolle Gabe bringt das Oktoberheft der „Deutschen Rundschau" durch die Ver- osfentUchung des Briefwechsels zwischen Theodor Storm und Gottfried Keller, der die reiche Sammlung der Briefe ec letzteren, die von Baechtold herausgegeben wurde, nach einer sehr wesentlichen Seite ergänzt. Er läßt einen sehr interessanten Einblick in den fördernden Austausch zweier schaffender Künstler tun, von denen jeder die Ar- oeit des anderen mit liebevoller Aufmerksamkeit verfolgt und auch mit ganz speziellen Ratschlägen nicht zurückhält. Wie der Herausgeber des Briefwechsels, Albert Küster, m seinen Erläuterungen bemerkt, haben Storm und Keller sich nie persönlich kennen gelernt. Ein beider- leitiger Freund, der Regterungsrar Wilhelm Petersen in Schleswig, gab die Anregung zu dem Briefwechsel, den Storm im März 1877 eröffnete. Einen Anknüpfungs­punkt boten ihm Kellers „Züricher Novellen", die vom November 1876 bis zum April 1877 in der „Deutschen Rundschau" erschienen,- seinem Briefe fügte er ein mit Widmung versehenes Exemplar von „Aquis submersus" bet. Er schreibt aus Husum vom 27. März 1877: „Es roar köstlich neulich am Sonntagvormittag; von draußen fiel so etwas wie erster Frühlingsschein ins Zimmer,- örtnnen wurden die „Züricher Novellen" gelesen, das erne Heft der „Rundschau" von einem jungen Juristen, meinem Sohn, das andere von mir,' es mar eine rechte Sabbatfeier. Als ich die schöne Geschichte von Johannes Hadlaub aus der Hand legte, war mir so warm und froh ums Herz, und der Johannes wurde mir zum Gottfried, und ich dachte: ihr Wenigen, die ihr gleichzeitig auf der Erde wandelt, wenn auch ein warmer Händedruck nicht möglich ist, ein Gruß aus der Ferne sollte doch hin und wieder gehen. Und so nahm ich das. beifolgende Büchlein und schrieb diesen Gruß hinein. Möge er Ihnen nun willkommen sein. Bemerken muß ich noch, daß meiner­seits die Freundschaft, um die ich jetzt werbe, eine längst begriindetc ist: alle Ihre Bücher in Vers und Prosa sind iu erster Auflage meiner Bibliothek einverleibt wor­den ..Gleich im ersten Briefe kommt Storm mit einer

fiskus dem Verein ein Darlehen von 200 000 M. als 2. Hypothek zu 4 Prozent einschließlich der Tilgung ge­währt, während die Landes-Bersicherungsanstalt des Komgsreichs Sachsen an 1. Hypothekenstelle ein Baugeld darlehen von ty 3 Millionen Mark vorgeschossen hat.

. Aus dem Vertrag, den die Baugenossenschaft mit dem Relchsamt des Innern abgeschlossen hat, sei aus den §8 3 bis 10 hervorgehoben:

,, . die zu errichtenden Bauwerke nur in Wohngebäuden mir kleinen Wohnungen, welche zum Vermieten an Arbeiter oder kleme Gewerbetreibende oder gering besoldete Beamte oder diesen sozml gleichstehende Personen bestimmt sind, in Wohlfahrts­einrichtungen für diese Mieter enthaltenden Häusern und in den zu den Wohngebäuden gehörigen Nebengebäuden sStällen, Wasch­küchen usw.» bestehen dürfen. Die Vermietung von Wohnungen an andere Persönlichkeiten ist nur mit jedesmalig besonders nach- zusuchenLcr Genehmigung des Staatssekretärs des Innern z„- wjsig. Auf dem Grundstücke und in den ans demselben errichteten Gebäuden dürfen keine lärmenden oder ehrenrührigen Geschäfte betrieben und es darf Personen, welche derartiges auf dem Grundstücke betreiben, der Aufenthalt daselbst nicht gestattet wer- den. Ohne Genehmigung des Staatssekretärs des Innern darf ferner auf dem Grundstücke keine gewerbliche Anlage oder Be­triebsstätte errichtet werden, kein Gastwirtschaftsbetrieb und kein gewerbsmäßiger Verkauf geistiger Getränke stattfindcn. Die Mietpreise für die auf dem Grundstücke hergestellten Wohnungen dürfen Nicht höher angesetzt werden, als dies die Aufwendungen für die Verzinsung und Amortisation des zum Bau der Häuser aufgewendeten Kapitals, sowie die Kosten der Verwaltung und Instandhaltung (unter Berücksichtigung der Schaffung einer Reserve für etwaige Mietausfälle usw.j erfordern.

Von den sämtlichen, auf dem Grundstücke hergcstellten Miet­wohnungen müssen während der gesamten Dauer dieses Erbbau- vertragks mindestens 2ö Proz. (d. h. also d-r vierte Teil aller Mietwohnungen» an gering besoldete Reichsbeamtc (Post und -relcgraptzie» vergeben sein. Ausnahmen von dieser Vorschrift sind nur mit jedesmal besonders nachzusuchender Genehmigung des Staatssekretärs des Innern zulässig.

. ?Eung, ob vorstehenden Bestimmungen genügt ist,

sind die Festsetzungen über die Höhe des Mietzinses für die ver­schiedenen Wohnungstypen, sowie die Muster zu den Mietver- wagen und Hausordnungen dem Staatssekretär des Innern zur Bestätigung vorzulegen und diesem ferner zu Beginn jeden Kalenderiahrcs eine summarische Nachweisung vorzulegen, aus welcher die Gesamtzahl der vorhandenen Mietwohnungen und die Zahl der von diesen an gering besoldete Reichsbeamte verniicteten Wohnungen hcrvorgeht.

Der Erbbauberechtigte bestellt dem Reichsfiskus an dem Erb­baurecht und allen auf Grund desselben ans dem Grundstücke er­richteten Bauwerken und Anlagen das Vorkaufsrecht für allc Verkamssälle ,m Sinne der §§ 1084 ff. des Bürgerlichen Gesetz­buches. Das Eybbaurecht wird für den Zeitraum von 80 Fahren vom 1. Juli 1902 ab gerechnet, bestellt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt es mit der Wirkung, baß die auf dem Grundstücke vvr- handenen Baulichkeiten und Anlagen in das Eigentum des Reichs- flöklis übergehen. Der Reichsfiskus zahlt dafür an den Erbbau­berechtigten den vierten Teil des Wertes (Material- und Nutzungswertes», welchen die Baulichkeiten alsdann besitzen Die Feststellung dieses Wertes erfolgt durch zwei Sachverständige, von denen der Erbbauberechtigte den einen, der Staatssekretär de--, Innern den anderen bestimmt. Einigen sich die Sachverständigen nicht, so wählen sie einen Obmann. Kommt es über deffen Peiton zwischen ihnen zu keiner E inigung, so wird der Obmann durch

„Fürbitte für Jrhannes Hadlaub und Fiöes". Er taöelt es, daß der große Moment der Liebesszene zwischen den beiden mit einer wie nur beiläufig referierenden Zeile abgetan sei. „Darf ich cs sagen? Es hat mich das wie eine eigensinnige Nichtachtung nicht nur des Lesers — dagegen wäre oft nicht viel zu erinnern —, sondern viel mehr noch der eigenen Dichtung berührt". Keller geht sofort herzlich auf den Briefwechsel ein; er antwortet bererts unter dem 80. März: „Sie haben mir das schönste Ostergeschenk gemacht, das ich je in meinem Leben be­kommen: es ist freilich seit der Kinöerzeit lange her: aber um so mehr braucht cs, um jene durch der Ferne Blau vergrößerten Wunder in den Schatten zu stellen. Ich er­greife mit Dank und Freuden Ihre Hand und Ihr Ge­schenk und will trachten zu erwidern, was an meinem ge­ringen Orte möglich ist. Denn es ist mir nun ja alles Liebe und Schöne, was ich von Ihnen kenne, zum zweiten­mal und gewissermaßen speziell wieder geschenkt. Die treuliche und freundliche Vermahnung, die Sie mir ivcgen Hadlaub und Fides geben, befremdet mich nicht, weil die Geschichte gegen den Schluß wirklich überhastet und nicht recht ausgewachsen ist. Das Liebcswescn jedoch für sich betrachtet, so halte ich es für das vorgerücktere Alter nicht mehr recht angemessen, auf dergleichen eingehend zu ver­weilen, und jene Form der Novelle für besser, wo die Dinge herbeigesührt und alsdann sich selbst überlassen werben, vorausgesetzt, daß doch genugsam zwischen den Zeilen zu lesen sei. Immerhin will ich den Handel noch überlegen,' denn die Tatsache, daß ein lutherischer Richter in Husum, der erwachsene Söhne hat, einen alten Kanzellaren helvetischer Konfession zu größerem Fleiß in erotischer Schilderet aufforöert, und zwar auf dem Wege der kaiserlichen Reichspvst, ist gewiß bedeutsam genug!" Der sonst so schwer zugängliche Keller sehnte sich stark nach einem solchen Austausch, und er betont in seinen Briefen wiederholt, welche Förderung er in seinem Schaffen durch die Berührung mit Storm erfahreil habe. „Ich geriet dann", schreibt er einmal, „über dein Blättern in Ihren hübschen Bünden aufgeregt plötzlich an meine eigenen alten Gedichte, die zu gelegentlichem Durchsehen ans dem Tisch liegen, und hantierte mit dem Bleistift bis gegen 2 Uhr morgens darin herum, fand bessere Schlnß- zeilen, strich Strophen, wo es mich freute, ganze Lieder ohne Besinnen, machte andere Überschriften, kurz, ich kam

den Reichskanzler ernannt. Bei der Wertbemessung ist besonders zu berücksichtigen, wie die Baulichkeiten und Anlagen erhalten o rr * v 7 t f ie , sich im allgemeinen in einem zufriedenstellenden Zustande befinden. Der Nutzungswert der Baulichkeiten darf ,» keinem »alle (vergl. auch 8 12, — iveder mit Bezug auf das einzelne Gebäude noch in feiner Gesamtsumme — höher angeseyr werden, als er aus den zur Zeit der Schädigung dem Erllban- berechtigten tatsächlich znfließendcn Mieterträgen sich ergibt. Stellt sich heraus, daß der auf vorstehenden Grundlagen ermittelte Schätzungswert der Baulichkeiten und Anlagen drei Viertel der von dem Erbbauberechtigten für die Herstellung der Baulichkeiten und Anlagen aufgewenöeten Selbstkosten überschreitet, so ist dieser letztere Betrag an Stelle des Schätzungswertes für die Berechnung ur v l n b SF Reichsfiskus bei Erlöschen des Erbbaurechts zu zahlenden Betrages zugrunde zu legen.

Indem die Reichsregierung das von ihr selbst gemein- sam mit dem Reichstag geschaffene Erbbaurecht nun als Rechtsform in Anwendung bringt, um den fast überall fühlbaren Mangel an billigen Kleinwohnungen zu be­hoben, hat sie nicht nur einen Weg betreten, aus dem sie jedenfalls weiter fortschreiten wird, sondern hat sie ein er- mutrgendes Vorbild ausgestellt, dessen Nacheiferung sich auch kaum die Einzelstaaten und die Gemeinden unter dem Beifall der öffentlichen Meinung werden entziehen können! p g.

Deutsches Deich

Aus der Sozialdemokratie.

L. Berlin, 29. September.

-ölt der Literatenklatschdebatte zu Dresden hat es nur Besiegte und kerne Sieger gegeben. Genosse Sernfiarö schreibt nicht mehr für die „Zukunft", aber Genosse Mehring schreibt ebenfalls nicht mehr für die „Neue Zeit". Genosse Bernhard würde für die „Zukunft" auch dann nicht wieder schreiben können, wenn er Lust dazu hatte; denn Herr Harden hat genug von ihn. Wie es aber mit Mehring werden wird, ist eine andere Frage * Dieser würdige Herr, desseir Garderobe sehr reichhaltig sein muß, wenn er so viele Röcke wie Gesinnungen hach mag semen Verteidigern auf dem Parteitage keinen be­sonderen Gefallen erwiesen haben, als er erklärte, die Mitarbeiterschaft an der „Neuen Zeit" und an der „Leipz. Volksztg. ruhen lassen zu »vollen, bis die gegen ihn er- hobenen, Vorwürfe entkräftet seien. Die Folae dieses Entschlusses wird sein, daß Bebel und Anossen die etwaige Wiederaufnahme der Tätigkeit Mehrings mit ihren Namen zustimmen,d zu decken haben werden Denn wenn Bebel willst sagt, Mehring soll »vieder schreiben, so ^bser iNehring nicht, kann es nicht tun, darf es nicht tun. Der Herr Hut also klug genug gehandelt, K,er seine Sache vertrauensvoll Herrn Bebel überlich. Laßt Bebel ihn aber wieder heran, so wirft er den Mantel ozraldemokratrschen Verzerhens ü ber die mehr oder

in den paar Stunden weiter, als sonst in einem halben Jahre, und das danke ich dein bloßen Kontakte mit dem Mann am fernen Nordmcer. Hier habe ich trotz der gro- Hen Bildungsanstalten keine Seele, mit Her ich in ökeser Beziehung verkehren kann. Schriftsteller und Literar- Menschen zu Dutzenden, Leute, die sogar über mich schrei- den, aber keinem ist in concreto kein Wort aus dem • ru locken. Freilich versuche ich es auch

nicht . Man erkennt erst aus den Briefen, wie stark be­sonders Storni sowohl allgemein durch seine Teilnahme -me auch durch einzelne Ratschläge auf Keller gewirkt hat wenngleich sich dieser gegen ein Zuviel auch mit Ent^ schredenheit mehrte. Namentlich üder die Nelldeardeituna des „Grünen Heinrich" ist in den Briefen viel die Rede. Die Briefe Kellers stehen au Zahl und Umfang hinter denen Storms zurück. Der nordische Freund ist frei- geblger mit kleinen Schilderungen aus seinem häuslichen Kreise, während Keller nur einmal einen wehmütig­lustigen Einblick in das ungemütliche Hauswesen tun läßt, in dem seine alte Schwester, Regula, den Pantoffel schwang. Im Anschluß an eine Erörterung über Schrift­tellerhonorare schreibt er: „Da wir an Geldsachen sind, so null Ich gleich noch einen wichtigen Punkt zur Sprache bringen. Sie haben nämlich schon einigemal Ihre Briefe -^-Marken frankiert, während es außer­halb des Rerches zlvanzig sein müssen. Nun habe ich eine Schwester und säuerliche alte Jungfer bet mir, die jedes- Strafporto von 40 Pfennigen in das Körbchen legt, das sie dem Briefträger an einer Schnur vom Fenster des dritten Stockes herunterläßt, das steter- geschrer erhebt: „Da bat wieder einer nicht genug fran­kiert!" Der Briefträger, dem das Spaß mach? zetcR

unten im Garten ebenfalls, und schon von weitem: „Jung­fer Keller, es hat wieder einer nicht frankiert!" Dann wälzt sich der Spektakel in mein Ziminer! „Wer ist denn das wieder?" (An Ihren Beranbiingcn haben Sie näm­lich Konkurrenz in den österreichischen Backfischche,, die an alle Dichter der letzten jeweiligen Weihnachtsanthv- logie um Autographen schreiben, sofern der Wohnort des betreffenden Klassikers ans dem Buche ersichtlich ist » De,, nächsten Brief dieser Art", schreit die Schwester "fort „wird man sicherlich nicht annehmen!" — „Du wirst „tckn des Teufels sein!" schrei ich entgegen. Dann sucht sie die Brille, um Adresse und Poststempel zu studieren, verfällt