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iesbadener Tagblalts.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.
1903 .
Geschäftsnummer: 6 B. 91/03.
Zm Namen iJc5 KoiD!
In der Privatklagesache des Kaufmanns Karl Ziß zu Wiesbaden, Metzgergasse, vertreten durch Rechtsanwalt Gutt- mann in Wiesbaden,
Privatklägers,
gegen den Glaser Karl Laug zu Wiesbaden, Metzgergasse,
vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Loeb zu Wiesbaden,
Angeklagten,
wegen Beleidigung, ,
hat das Königliche Schöffengericht m Wiesbaden in der Sitzung vom 2. September 1903, an welcher Teil genommen haben: Gerichtsassessor Oechs, als Vorsitzender,
Schlossermeister Wiemer, Kaufmann Empting, als Schöffen,
Justizanwärter Präckel, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 25 Mark, an deren Stelle im Falle der Unbeibringlichkeit für je nicht gezahlte
5 Mark eine eintägige Gefängnisstrafe tritt, sowie in die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen verurteilt.
Außerdem wird dem Beleidigten. Kaufmann Karl Zisz in Wiesbaden, die Befugniß zugesprochen, den entscheidenden Teil dieses Urteils binnen
6 Wochen nach Empfang einer mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehenen Ausfertigung durch einmaliges Einrücken im „Wiesbadener Tagblatt" auf Kosten des A''ncklagten öffentlich bekannt zu machen.
v. R. w.
Polizei-Verordnung,
bctr. die Beschaffung und Anbringung von Haus- nummerschüdern.
Ans Grund der 8§ 5 und 6 der Allerhöchsten V-rÄnug vom 2^S-P.-mber 1867 über Mt Bolfteiverwaltung in den neu erworbenen LandeS- teilen und der §8 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Magistrats ism den Umfang des PolizeibezirkS der Stadt Wiesbaden folgende Polneiverordnnng erlassen:
u g i sjiue an öffentlichen Straßen und Platzen aeleacnen Gebäude müssen mit einer von dem Stadtbauamtmit Zustimmung der Polizei-Direktion zugeteilten Hausnummer versehen)"«.
' § 2 ffur Bereichnung der Nummern sind emaillierte'Schilder mit weißen Z-.h -n auf blauem Grunde zu verwenden und zwar müssen die «chüder bei einer einstelligen Zahl eine Mindestgroße
bei einer zweistelligen Zahl eine Mindestgröße
be?eine^dreistell'igcn Zahl eine Mindestgröße von 14/10 cm
iinb die Zahlen selbst eine Mindesthöhe von 7.4 cm haben, sowie eine deutliche Schrift aufwmm.
8 3. DieHailSnnmmerschilderstnd anzubringen.
1. bei Häusern ohne Vorgärten
a) wenn sich der Hauseingang an der straßm- wärts gelegenen Seite des Gebäudes bt- findet, entweder in der Mitte unmittelbar über der EingangStür. bezw. dem Eingangs- oder Einfahrtstore des Hauses oder neben dem Hanseingang und zwar in diesem Falle 2 w hoch über dem
d) wenn sich der Hauseingang an der Giebel- oder Rückseite des Gebäudes be- sindet, an der Vorderseite des Gebäudes unmittelbar au der dem Hausemgange zunächst liegenden Gebäude - Ecke und zwar ebenfalls in einer Hohe von 2 m über dem Fußwege;
2. wenn das Gebäude gegen die Straßenfluchtlinie zurückgebaut und das Grundstuck durch eine Einfriedigung von der Straß- abgeschlossen ist, an einem der Pfeiler der von der Strafe aus zum Grundstück führenden, für den regelmäßigen Zugang bestimmten Eingangsturc, bezw. des Eingangstores.
§ 4. Die Nuinmerschilder müssen fortdauernd in guiem Zustande erhalteii werden, die Nummer- schüder müssen stets sichtbar sein und dürfen nicht durch irgend welche Gegenstände verdeckt werden.
8 5. Zur Beschaffung und ordnungsmäßigen Anbringung der Hansuuuimcrschilder in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen ist der Haus- eiqenlümer oder der zur Hausnntznng dinglich Äerechtiate auf seine Kosten verpflichtet und der Polizei-Direktion gegenüber verantwortlich.
8 6. Vorstehenden Vorschriften ist bmstchtliÄ der Gebäude, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieser Polizeiverordnung noch nicht vollendet waren, sofort nach FerligsteUnng zu genügen. .
Bezüglich der bestehenden und bereit« in die Nummerierung eiubegriffenen Gebäude sind d,e Hausuummerschilder nach Vorschrift der §§ 2 und 6 bis zum 1. Oktober d. I. anziibringe».
Für die Folge sind alle Schilder, deren Nuinmerbezeichnung derart schadhaft werden, daß die Deutlichkeit leidet, sofort zu erneuern.
S 7 Eine weitere Aubrinaung der Hausnummer <8 1), sowie die Belassung der vorhandenen Nummer ist zulässig. . .
8 8. Der Antrag auf Nummerierung eines nenen Hauses oder auf Zuteilung einer anderen Nummer ist an das Stadtbauamt zu richten.
Ueber alle sonstigen, die Itu»,merbezeichnung betreffenden Anträge entscheidet die Polizei-Direklion nach Anhörung des Sladtbauamts.
8 9. Die Bestimmungen des 8 53 der Straßen- Polizeiverordnnng vom 18. September 1900 werden, soweit von denselben die Hausnummern betroffen sind, hierdurch aufgehoben. .. , _ r .
8 10. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei- Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 80 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft
geahndet. Polizeiverordnung tritt mit dem
Tage ibrer Verkündigung in Kraft.
Wiesbaden, den 15. Juni 1903.
Der Polizei-Direkior: v. Schena.
pp.
pp. PP-
gez. Oechs.
Ausgefertigt und wird die Rechtskraft des
Urteils bescheinigt. ^ . n _ D
Wiesbaden, den 14. September 1903.
(L. 8.) gez. Beckel, Gerichtsschreiber des König!. Amtsgerichts.
Herrn Rechtsanwalt Guttmann hier.
Die Richtigkeit vorstehenden Auszuges beglaubigt. F243
Guttmann, Rechtsanwalt.
Bekanntmachung.
Im Anschlüsse an meine Bekanntmachunq vom 11 April d. I. (Regierungs-Amtsblatt Nr. 16) bringe ich hiermit zum Zwecke der Ermittelung der Inhaber von Kraftfahrzeugen zur allgemeinen Kenntnis, daß dem hiesigen Bezirk die weiteren Erkennungsiiummern 901 bis 1200 zugeteilt worden sind. .
Wiesbaden, den 14. September 1903.
Der Regierunqs - Präsident. J.V.: gez. vonGizycki.
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis, daß nunmehr dem Regierungsbezirk Wiesbaden i»s- aesamt die ErkenuungSnummern für Kraftfahrzeuge T 401 bis 1200, davon dem Stadtkreise Wiesbaden diejenigen von 401 bis 500 zugeteilt sind. * Wiesbaden» den 19. September 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schenck.
Bekanntmachnng.
Da die Vorschriften über die Sonntagsrnhe tn den gewerblichen Betrieben noch vielfach übertreten werden, mache ich die Gewerbetreibenden auf die Bestimmungen der 88 105 a-e der Gewerbe- örbnmta und die Bekanmmachungen vom 23. Marz 1895 Amtsblatt Seite 106—108, 15. April 1895, Amtsblatt Seit- 137—138, und vom 10. Juli 1896, Amtsblatt Seite 249. sowie auf die Polizei- Verordnung vom 23. September 1896, Amtsblatt Seite 311—313*) mit dem ausdrücklichen Bemerken aufmerksam, daß diese Bestimmungen auch , auf Handwerksbetriebe Anwendung ffude» und Zuwider- Handlungen unnachsichtlich bestraft werden muffen.
Wiesbaden, den 16. September 1903.
^ Der Polizei-Präsident.
v. Schcnck.
*) Anmerkung: Diese Polizei-Verordnung ist auch im Wiesbadener Adreßbuch abgcdruckl.
Bekanntmachnng.
Seit dem 18. August 1901 ist die damals 6 Jahre alte Tochter Elke de« Kutschers Kassel Hierselbst, damals Roscherstratze 6, Part., wohnhaft,
°"^Die weitgehendsten Nachforschungen nach dem Kinde, welche in der Annahme, daß es enlfuhrr und verschleppt sei. im In- und Auslände auge- stellt sind, haben zu keinem Ergebnis geführt.
Demjenigen, welcher Tbatsachm bekundet, die zur Ermittelung des Verbleibs de« Ku'des f bren, sichere ich hiermit eine Belohnung von 1000 Alk. zu.
Signalement
(zur Zeit des Verschwindens):
Statur: schlank. Größe: 1 m. Haare: hellblond, lockig. Angenbiannen: blond. Augen: gra». gesicht: voll/ rund, rotbc Backen. Zahne: gesund- Sprache: deutlich. Besondere Kennzeichen: in der linken Hand eine Warze. Kleidung: blau n. weiß hellkarriertes Waschkleid mit kurzen A-rn>eln. blan und weißgestreifte Schürze, hellbrauner Uuterrocr, schwarze Strümpfe, schwarze Knopfstiesel
Das Kind war sehr aufgeweckt und konnte Namen und Wohnung deutlich angeben.
Hannover, den 25. Februar 1903.
Der Regierungs-Präsident.
gez. von Brandenstein.
Bekanntmachnng.
Die Geschäftsräume und die Wache des II. Polizeireviers befinden sich von Montag, den 28. September d. I, morgens 8 Uhr, ab im Hause Mainzerftratzc Nr^34.
Wiesbaden, de» 22. Sepr. 1903.
Ter Polizei-Präsident: v. Schcnck.
Bekanntmachung.
Die Schiersteinerstraße zwischen dein Kaiser- Friedrich-Ning uub der Gemarkungsgrenze wird zwecks NeupNasternng aus die Dauer der Arbeit streckenweise für den Fnhrverkehr polizeilich gciperrt Wiesbaden, den 19. Sept. 1903.
Der Poli zei-Präsident: v. Schenck.
Bekanntmachnng.
Die beiden Fahrbahnen des Bismarckrings an der Kreuzung der Dotzbeimerstraße werden zwecks > Herstellung der Wasserleitung in der Dotzheimer- stratze aus die Dauer der Arbeit abwechselnd für den Fnhrverkehr polizeilich gesperrt. *
Wiesbaden, den 18. Sept. 1903.
Der Polizei-Präsident: v. Schcnck.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Wiesbaden, dm 18. Sept. 1903.
Der Polizei-Direktor: v. Schcnck-
Verzeichnis
der in der Zeit dom 16. bi« 22. September d. 3. bei der Königlichen Polizei-Direktion angemeldeicn Fundgegenstände.
1. Gefunden: 1 Bl-istist mit silbernem Kettchen. 3 Damentaschennbren, l Kauen nnt Feldmesser-Instrumenten, 1 Geldbeutel nnt Inhalt 1 Paar Hcrrcnmanschettc», 1 Pompadour mit Inhalt, 1 Kiuderschirm, 1 Handtäichchei, mit Inhalt. 1 Brillantohrring, l Damcn-Regemchirm.
1 Album mit Landschafts-Ansichten, 1 Paquel mit Inhalt. ,
2. Jngclansen: n Hunde.
3. Zugcflogen r 1 Kanarienvogel, 1 Brief-
^'Königl. Polizei-Direktion Wiesbaden.
Junge Leute im Alter von 17-20 Jahren, welche als Freiwillige in eine Unteroffizler- schttlc einzutreien beabsichtigen, wollen stch sofort hier oder bei einer UnkerosfizierscHnle direct mtter Vorlage eine« Meldescheines. KoiifirmatioNsschemes, Schulzeugnisses und einer amllichen Bescheinig»»), über ihre bisherige Beschäftigung melden. Dis Einstelluiia erfolgt bereits aur t»-Okt.d«^>.
BeztrkS-Komm ando Wiesbaden.
Bekanntmachung.
Betrifft: Die Bekämpfmig schädlicher Jnsecten an Obstbänmen.
Es siebt zu erwarten, daß auch in diesem Jahre nach dem Blaltabfalle der Fiostspanner an den Obstbäuuicn anstreten wird, so daß, wenn nicht zeitig dessen Bekämpsuua erfolgt, rm Frub,ahr ein starker Raupenfraß an den Bäumen befürchtet werden muß. m ....
Als wirksames Mittel zur Vertilgung dieses Schädlings ist das alsbaldige Anlegen von Raupenleimringen (Klebringen) um die Bäume zu empfehlen. Die geeignetste Zeit dafür sind die Tage vom 2o. September bi« 5. Oktober. Die Anlage der Gürtel kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn sie allgemein und gleichzeitig erfolgt. . .
Die Klebringe müssen q»s emem mindestens 15 cm breitem Streifen gutem Ocl- oder Pergamentpapier hergestellt sein, mit 2 Bändern (Draht ober Kordel) gut um den vorher abgekratztcn Stamm gebunden und in einer Breite von wenigstens 10 cm mit faltbarem Raupenleim, der mindestens 2-mo»at!ge Kl-besähigkeit besitzt bestrichen werden.
Die znm Fangen von Apfelbluthenstechern, Obstmadcn und anderen Schädlingen etwa an- gelegien sogenannlcn Jnsecten-Fanggürtel machen den Klebring dann eutbebrlich. wenn sie m ihrer ganzen Breile mit gutem Raupenleim zur obengenannten Zeit bestrichen werden.
Ich ersuche die Obstbaumbesitzer, der vorstehenden Anregung Folg- geben z» wollen Wiesbaden, den 19. September 1903. _ Der Oberbürgermeister.
Anszug ans der Feldpolizci-Ber- ordnnug vom 2». Mai 1884.
8 3. Taube» dürfen während aer Saatzeit im Frühjahr und Herbst nicht ans den Schlagen gelassen werden. Die Dauer der Saatzeit bestimmt alljährlich das Feldgericht.
8 17. Zuwiderhandlungen gegen me Vorschriften dieser Verordnuna werden mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark, im MchtbeitreibnngSsall mit entsprechender Haft bestrast. ,
Die Herbst-Saatzeit beginnt am 21. Sept. er. ans die Dauer von 8 Wachen.
Wiesbaden, den 19. September 1903.
Der Oberbürgermeister.
Aufforderung.
Die Versicherung von Gebäuden gegen Feuerschaden bctr.
Die hiesigen G-bändebesitzer werden hierdurch ersucht, Anmeldmigm wegen Erhöhung. Aiish-bnng
oder Veränderung bestehender Gebaudeperstche.ungen,
sowie Neuaufnahme von Gebäuden in die Nastanische Brandvcrsicherungs-Aiistalt/ur da« 3ahr 1904 m de», Rathbanse. Zimmer No. 46 . m dm Vor- mittagsdienststttnden bis zum 31. Oktober b. J.
"'0^BemerIt°wird< daß es sich nur um G-bände- Anfnabmen rc. handelt., d,e gel-cnntl.ch • M all' gemeinen, jährlich stattfmdenden Rundganges mit Wirkung vom 1. Januar 1904 erfolgen sollen. Wiesbaden, den 19.
Bekanntmachung.
Die Abgabe der aus der städtischen Gasanstalt gewonnenen Kokes erfolgt, vom 1. 3ult b. ab unter den nachfolgenden geänderten Preisen.
Es werde» zum Verkauf g-steUi:
1. Sorte: GesiebteNnßkokes znm Pre, e v.M .0.95.
2. Sorte: Gegabelte StückkokcS z.Pretse v. Mk.0.80.
8. Sorte: G-ficbte Kleinkokes z. Preise v.Mk.0.70,
pro Centner (50 Kg.)
loco Gasanstalt, beziehbar in offenen Wagen, ladunqeu und in jeder beliebigen Menge.
Wird eine Anlieferung der Kokes nach den i Häusern oder den Lagerplätzen der Abnehmer gewünscht, so kann der Bezug sowohl in , offenen Wagenladuiige» von je 500 Kg., als auch m einer beliebigen Zahl von plombirten Sacken mit 1- 50 Kg. netto Inhalt erfolgen und werden m diesen
Fällen berechnet: , t a
A. Für eine offene Wagenladung bon 500 Kg frei ins Haus geliefert:
1. Sorte: Gesiebte Nnßkokes Mk. 10,50,
2. Sorte: Gegabelte Slückkokes Mk. 9.—,
3. Sorte: Gesiebte Kleinkokes Mk. 8,—. ß Für einen plombirten Sack mit netto 50 Kg.
Inhalt frei ins Haus oder auf den ohne besondere Umstände zu erreichenden Lager-
Sortt^Gesiebte Nnßkokes Mk. 1,10, 2 Sorte: Gegabelte Slückkokes Mk.0,9o, 8/ Sorte: Gesiebte Kleinkokes Mk.0,8c>. 6. Bei Lieferungen nach entfernteren oder höheren Stadttheilen, welche in der feit- geleaten äußeren Zone liegen, wird ein Aufschlag von 50 Pf. für eine offene Wagenladung von 5.00 Kg. bezw. einer lolche» von 5 Pf. für jeden einzelnen sack berechnet. Bestellungen werden nicht auf der GaSsabrik und auch nickt brieflich, w"de^" anSschließlich m dem Verwaltungsgebäude, Marktstraße Nr 16, «immer 1a, Vor- und Nachmittags wahrend der üblichen Dienststunden mündlich gegen Baarzahlung entaeaengenommen und wird ebendaselbst ;ede werter gewünschte Auskunft, insbesondere auch über Vor- ralh und Lieferzeit ertheilt.
Wiesbaden, den 24. Jum 1903 Die Direkt,on
»er städt. Wasser-, Gas- u. Glektr.-Werke.
Bekanntmachnng.
Samstag, den 26. September d. I., Nachmittags, soll di- GraSnützUüg von dm Gräbcrseldern des neuen Fnedbofs öffentlich meistbietend gegen Baarzablung versteigert werden. Zusanimeuknnst Nachmittags 3 Uhr vor dem I Vortal de« neue» Friedhofs an der Platterstraße. ' Wiesbaden, den 24. Sept. 1903.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Die Reinigung der Handtücher für die
Beamten und Arbeiter der Waffer-, GaS- und EleklricitätS-Werke vom 1. Oktober d. I. ab soll vergeben werden und sind hierauf bezügliche Anaebote verfchlossen und mit entsprechender Auf. schrift versehe» bis spätestens
den 28. d. M., Dormittags 12 Uhr, bei der unterzeichnetm Verwaltung einzureichen.
Die der Vergebung zu Grunde gelegten Be- dingungcn können während der Vormittagsdicnst- stnnden auf Zimmer No. 6 de« Nerwal nngS. aebäudeS tMarktstraße No. 16) eingesehen werdem Wiesbaden, den 22. Sept. 1903.
Die Direktion
der städt. Master-. Ga», u. Elektr.-Werke.
Bekanntmachung.
Die Lieferung und Aufstellung der eisernen Dachbinder für den Kohlenschnppen II. entschi. des freitragenden Wellblechdaches für den Zwischen» schuppen, sowie die groben Schlofferarbeiten sollen
vergeben werden. „
Die der Vergebung zu Grunde gelegten Be. dingnngen und Zeickniungen können an dm Wochentagen von 9-12 Uhr aus dem, Baubureau der GaSsabrik, Mainzerlandstraße 4, eingesehen und die zu verwendenden Angebotsformulare daselbst l» Empfang genommen werden.
Die Angebote sind verschlossen und mit mt> svrechendcr Anftchrift versehen, spätestens bis Samstag, den 3. Oktober er., Mittag- 12 Uhr,
bei der Direktion, Marktstrabe Nr. 16. Zimmer Nr. 6. einzureichen. ^ _ , . 1oriQ
Wiesbaden, den 21. September 1903.
Die Direktion
der Master-, GaS- und Elektrizitäts-Werke.
Bekanntmachung,
Der Frachtmarkt beginnt wahrend der Wintermonat- - Oktober bis cinschließlich Marz - um 10 Uhr Vormittags. ,
_ Städt. Aceife-Amt.
Städt. öffentl. Güter-Niederlage.
In die städt. öffentliche Güter-Niederlage unter i dem Accise-Aniis-Gcbäudc.Neugaffe 6a hier.werden jederzeit nilverdorbene Waaren zur Lagerung auf
Lagergeld beträgt zehn Pf. für je 50 kg I und Monat. Die näheren Bedingungen sind in [ unserer Buchhalterin, Eingang Neugaffe 6a, zu-
ersahren. Städtisches Aecisc-Skmt.
