des
Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
iestmüener Tagblalts.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.
N-. 74.
Mittwoch, den 16. September.
1903.
Bekanntmachung.
Donnerstag, den 17. September d. I., Vormittags 10 Uhr, wollen p»e Erben von Karl Ludwig und Georg Walther ihre nachstehend be- schriebenen Immobilien (Häuser und Grundstücke) in dem Wahlsaal pes ^kathhanses (Zimmer No. 18, Parterre) abtheilnngshalber zun» zweiten Male freiwillig versteigern lassen.
__ ■*" ®'. n Zweistöckiges Wohnhaus, belegen an der Kapellenstraße No. 18, mit 3 ar
84.50 qm Hofraum und Gebäudefläche.
2. Ein zweistöckiges Wohnhaus, belegen an der Kapellcnstraße No. 20, mit 3 ar
74.50 qm Hofraum und Gebäudefläche.
3. Ein dreistöckiges Wohnhaus mit zweistöckigem Seitenbau, belegen an der Launusstraße No. 37, mit 7 ar 33,50 qm Hofraum und Gebäudefläche.
4. Lagerb.-No. 6417 Acker „Ueberhoben" 3. Gew., zwischen dem Centralstudienfonds und Karl und Ludwig Walther, mit 31 ar 50,25 qm.
^ ^ ^7 Lagerb.-No. 4223 Acker „Hinter dem Haingraben" 2. Gew., zwischen L. Wollweber und Wilhelm Bind, mit 44 ar 23,52 qm.
6. Lagerb.-No. 4350 Acker „Im Hasengarten" 3. Gew., zwischen Peter Göttel und dem Staatsfiskus, mit 20 ar 46 qm.
7. Lagerb.-No. 3826 Acker „Weidenborn" 4. Gew., zwischen Jonas Schmidt und August Wink, mit 26 ar 34,50 qm.
8. Lagerb.-No. 4048 Acker „Zweibörn" 5. Gew., zwischen August Schweitzer und Karl und Ludwig Walther, mit 12 ar 51 qm.
9. Lagerb.-No. 4049 Acker „Zweibörn" 5. Gew., zwischen Karl und Ludwig Walther und August Momberger, mit 21 ar 57,50 qm.
10. Lagerb.-No. 4889 Acker „Ober Heiligenborn", zwischen Karl und Ludwig Walther beiderseits, mit 19 ar 32,25 qm.
11. Lagerb.-No. 4890 „Vor Heiligenborn", zwischen Karl und Ludwig Walther und Heinrich und Wilhelm Kimmel, mit 27 ar 04,50 qm.
12. Lagerb.-No. 4888 Acker „Ober Heiligcnborn", zwischen Karl Gärtner und Karl und Ludwig Walther, mit 11 ar 78,25 qm.
13. Lagerb.-No. 2381 Wiese „Steckersloch" 4. Gew., zwischen Karl und Ludwig Walther und Philipp Schmidt, mit 32 ar 02 qm.
14. Lagerb.-No. 2380 Wiese „Steckersloch" 4. Gew., zwischen Karl und Ludwig Walther und Christian Thon, mit 13 ar 95,25 qm.
15. Lagerb.-No. 6116 Acker „Kleinfeldchen" 2. Gew., zwischen Oscar Peters und Georg Groß, mit 10 ar 85 qm.
16. Lagerb.-No. 7719 Acker „Leberberg" 1. Gew., zwischen Heinrich Seib und dem Weg, mit 21 ar 95 qm.
17. Lagerb.-No. 2045 Wiese „Dambach", zwischen Bernhard Jacob und der Stadtgemeinde Wiesbaden, mit 13 ar 18,75 qm.
18. Lagerb-No. 6418 Acker „Ueberhoben" 3. Gew., zwischen Karl und Ludwig Walther und einem Weg, mit 7 ar 33,50 qrn.
19. Lagerb.-No. 1949 Wiese „Aukamm" 1. Gew., zwischen Aug. Weber und Cons. und Carl Nöll, mit 32 ar 69 qrn.
20. Lagerb.-No. 1951 Wiese „Aukamm" 2. Gew., zwischen Heinrich Christ. Cron und einem Graben, mit 30 ar 43,75 qrn.
21. Lagerb.-No. 2181 Wiese „Enlenpfuhl" 1. Gew., zwischen Philipp Heinrich Bach und Wilhelm und Karl Ludwig Dörr, mit 23 ar 11 qrn.
2
22. Lagerb.-No. 3172, 3173 Acker „Unter-Pflasterbrück" 3. Gew., zwischen dem Haingraben und Heinrich Christ. Cron, mit 36 ar 85 qrn.
23. Lagerb.-No. 3875 Acker „Schwarzenberg" 2. Gew., zw. Jonas Schmidt Wittwe und dem Staatsfiskus, mit 33 ar 92 qrn.
24. Lagerb.-No. 4059, 4060 Acker „Zweibörn" 5. Gew., zwischen Karl Schmidt und Karl Scheffel und einem Graben, mit 35 ar 43,75 qrn.
25. Lagerb.-No. 5362, 5363 Acker „Schwalbenschwanz" 1. Gew., zwischen Karl Renker und Karl von Reichenau, mit 46 ar 56 qm.
26. Lagerb.-No. 6221 Acker „Schlink" 2. Gew., zwischen Arnold Pagenstecher und Heinrich Rauch, mit 21 ar 57,25 qrn.
27. Lagerb.-No. 6412 Acker „Ueberhoben" 3. Gew., zwischen Johann Philipp Schmidt und Wilhelm Andree und Katharine Kleber, mit 20 ar 26,75 qrn.
_ 28. Lagerb.-No. 7207 Acker „Weiherweg" 2. Gew., zwischen Johann Philipp
Schmidt und der Stadtgemeinde Wiesbaden, mit 13 ar 57 qm.
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29. Lagerb.-No. 3448 Acker „Hinterm Ochsenstall" 1. Gew., zwischen Heinrich Christian Cron und Elise Dörr, mit 30 ar 31,50 qrn.
30. Lagerb.-No. 7451 Acker „Geisberg" 1. Gew., zwischen August Maurer und dem Jdsteinerweg, mit 10 ar 64 qm.
31. Lagerb.-No. 7392 Acker „Neuberg" 1. Gew., zwischen Heinrich Alocs und Franz Bertram und Konsorten, mit 17 ar 40,75 qrn.
32. Lagerb.-No. 7390 Acker „Ncuberg" 1. Gew., zwischen Bernhard Jacob und
Karl Walther und Consorten, mit 17 ar 55,25 qrn Flächengehalt. F294
Wiesbaden, den 11. September 1903.
Der Oberbürgermeister.
____ In Vertr.: Körner.
Bekanntmachung.
Von dem Feldwege zwischen der Clarcnthaler-
a
straße und der Eltvillerstraße Lagerbuchs-No. 9076 soll der auf dem Plane mit a b c d e f bczcichncte Theil eingezogen werden.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 57 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 mit dem Ansügen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen hiergegen innerhalb einer mit dem 10. d. M. beginnenden Frist von vier Wochen bei dem Magistrate schriftlich einzureichen oder im Rathhause, Zimmer No. 45, zum Protokoll zu erklären sind.
Ein- Zeichnung liegt an der genannten Stelle zur Einsicht aus. *
Wiesbaden, den 8. September 1903.
_Der Oberbürgermeister.
Holzsteiggeld.
An die alsbaldige Einzahlung der zum 1. September gestundeten Holzstciggelder wird hiermit erinnert. *
Stadtbauptkaffe.
Stadt, öffentl. Gütcr-Niedcrlage.
In die städt. öffentliche Güter-Niedcrlage unter dem Accise-Amts-Gebäude. NeUgasse 6a hier,werden jederzeit unverdorbene Waarcn zur Lagerung auf genommen.
Das Lagergeld beträgt zehn Pf. sür je 50 kg und Monat. Die näheren Bedingungen sind in unserer Buchhaltcrei, Eingang Ncugasse 6a, zuerfahren. *
_ Städtisches Accise-Amt.
Brennholz-Verkauf.
Die Natural-Verpflegungsstation dahier verkauft von heute ab die nachverzeichnetcn Holzsorten zu den beigesetzten Preisen: Buchenholz,
4- schnittig, Raummeter 12.50 Mk., Buchenholz.
5- schnittig, Raummeter 13.50 Mk.. Kicfern-Anzünde-
bolz per Sack 1 .— Mk. Das Holz wird frei ins Haus abgeliefert und ist von bester Qualität. Bestellungen werden von dem Hausvater Sturm, Evang. Vereinshaus, Platterstraße 2. entgegengenommen. Bemerkt wird, daß durch die Abnahme von Holz die Erreichung des humanen Zweckes der Anstalt gefördert wird. *
Bekanntmachung.
. . Donnerstag, den 17. September d. I., Vormittags S Uhr, wolle» die Erben von Philipp Heinrich Schmidt ihre nachbefchriebene» Ernnd- r ttl Wahlsaal des Rathhanses (Zimmer 16, Parterre)
abthellungshalber freiwillig versteigern lassen.
. 3534 Acker „Ans dem Berg", 2. Gew., zwischen einem Wey
und Johann Philtpp Schmidt, mit 65 ar 37,75 qrn,
2. Lagerb.-No. 3365 Acker „Ober Tiefenthal", 2. Gew., zwischen Jonas Kimmel und Johann Philipp Schmidt, mit 23 ar 13 qrn,
, . ^- Lagerb.-No. 5233 Acker „Heiligenstock", zwischen Philipp Heinrich Schmidt
und Friedrich Frey, mit 48 ar 37,50 qrn,
. , t' Lagerb.-No. 5282 Acker „Heiligenstock", zwischen Johann Wilhelm Christian
Hlldebrandt und Philipp Heinrich Schmidt, mit 10 ar 84,50 qrn,
. 5b66 Acker „Schwalbenschwanz", 1. Gew., zwischen Heinrich
und Wilhelm Kimmel und Joh. Philipp Schmidt, mit 17 ar 05,75 qrn,
6. Lagerb.-No. 5384 Acker „Schiersteinerberg", 1. Gew., zwischen einem Weg und dem Versorgungshaus für alte Leute, mit 29 ar 57,25 qm,
7. Lagerb.-No. 2277 Wiese „Au", 1. Gew., zwischen dem Staatsfiskus und Martin Lemp, mit 30 ar 64,25 qm,
„, 8 ‘ Lagerb.-No. 2284 Wiese „Au", 3. Gew., zwischen Karl Schmidt und Karl Scheffel und dem Centralstudienfonds, mit 23 ar 74,50 qrn,
9. Lagerb.-No. 2320 Wiese „Au", 3. Gew., zwischen Philipp und Karl Geyer und Friedrich Jonas Nöll. mit 10 ar 97,75 qm,
r 10. Lagerb.-No. 6696 Acker „Aarstraffe", 2. Gew., zwischen Christian und Wilhelm Thon und einem Graben, mit 42 ar 36,75 qrn, und a
11- Lagerb.-No. 5148 Acker „Schiersteinerlach", 4. Gew., links der Eisenbahn nach Schwalbach, zwischen Philipp Rath und Consorten beiderseits, mit 19 ar 25 qrn Flächengehalt. § 294
Wiesbaden, den 11. September 1903/
Der Oberbürgermeister.
In Vertr.: Körner.
Bekanntmachung,
betr. die Benutzung der Uruenhalle uud der sie umgebenden Anlagen auf dem neue»
Friedhof an der Platterstraße.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 26. September 1902 wird darauf aufmerksam gemacht, da» auch außerhalb der auf dem neuen Friedhof hier bestehenden Uruenhalle (Columbarim) den Interessenten Plätze zur Ausstellung Und Beisetzung von Urnen pachtweise bezw. dauernd übe« wiesen werde» können. Die Lage dieser Urnenplätze in der Unigebung der Uruenhalle und in dem proiectirtcn Urnenhain ist aus dem bei dem Friedhofaufseher aufliegcnden Plan ersichtlich.
. Anträge aus Pachtung oder Erwerbung von Urneuplützen in und außerhalb der Urnenhalle sind beim Friedhofaufseher zu stellen, welcher die Genehmigung der städtischen Friedhosverwaltung einholt. Die Preise für die Standorte der Urnen sind bis auf Weiteres wie folgt festgesetzt:
In der Uruenhalle
An den Außenwänden des Columbariums und zwar:
Im
£
s
5
Zeitdauer der Pachtung bezw. Erwerbung
eine
Kammer
ein Platz für freistehende Urnen
an der Vorderseite Platz
No. 1-3 u. 28-30
an der Nord-uud Südseite Platz
No. 4-10 u. 21-27
an der Westseite Platz
No. 11-20
Urnenhain
ein
abgeteilrei
Platz
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
1
Pachtzeit von 30 Jahren
100
150
250
200
150
300
2
Pachtzeit von 60 Jahren
150
225
325
275
225
375
3
dauernde Pacht, d. h. so lange die Urnen- hallc als solche besteht.
200
300
400
350
300
450
Zu No. 1 und 2 wird bemerkt, daß die Pachtzeit von 30 oder 60 Jahren auf Antrag des Interessenten gegen Nachzahlung der Preisdifferenz nachträglich noch verlängert werden kann.
Die Bepflanzung und Bestellung der einzelnen Urnenplätzc um das Columbarium und im Urnenhain bleibt Sache der Pachter bezw. Besitzer der Urnenstätten; zur Anbringung von Gedenktafeln an den Außenwänden der Urnenhalle ist in jedem Falle die Genehmigung der städtischen Fried- hofverwaltnng (der Magistrats) einznholen. Die Größe und Gestaltung der Buchstaben für die Aufschrift auf den Urnenplatten in der Urnenhalle wird vom Friedhofaufseher angegeben. Musterschrift liegt in der Wohnung desselben zur Einsichtnahme auf.
Im Ucbrigen finden die Bestimmungen der Friedhofsordnung vom 1. Januar 1885 auf die Benutzung der Uruenhalle und der sie umgebenden Anlagen, sowie sür den Verkehr in denselben sinngemäße Anwendung. *
Wiesbaden, den 19. August 1903. Der Magistrat.
Bekanntmachung. Anmeldungen zurRcinigung der Sand- nnd Fettfänge in den Privatgrundstückcn
sind schriftlich oder mündlich an die Abtheiluug für Kanalisationswesen unseres StadtbauamtcS, Rathhaus. Zimmer No. 57, zu richten.
Die Reinigung der auf Straßengebiet befindlichen Sandfänge von Regen- und Küchen-Fall- röhren geschieht geinäß 8 5 des Kanal-Ortsstaints vom 11. April 1891 obligatorisch auf Kosten der HauSeigenthümer.
Für das Rechnungsjahr 1903 bleibt der seitherige nachfolgend abgedruckte Kostentarif bestehen. Hierzu wird bemerkt, daß bei monatlich zweimaliger Reinigung der Sinkstoffbebälter eines Hanrgrund siückr die einfachen Tarifsätze, bei monatlich vier maliger Reinigung die zweifachen und bei monatlich achtmaliger Reinigung die vierfachen Tarifsätze zur Berechnung kommen.
Diesem Kostentarif sind die bisherigen Einheitspreise für die von der Stadtgcmcinde übernommene Reinigung und Oelbehandlung der in Privat- grundstllcken bestehenden sogenannten Oelpissoirs beigefügt.
Wiesbaden, den 26. März 1903.
Der Magistrat.
A. Kostentarif der Sinkkasten-Reinigung.
Auf die Dauer eines Jahres berechnet.
1. Gemauerte Sinkkasten ohne Eimer . Mk. 2.70
2. Sinkkasten mit freistehendem Eimer . „ 1.40
Mk. 1.55
3.20
2.30
1 .—
2.70
1.80
1.40
2.30
3. Sinkkasten mit hängendem Eimer .
4. Kellerfinkkasten
a) gemauerte ohne Eimer . . .
b) von Thon o. Eisen mit Eimer „
5. Regcnrohrsaiidfänac
a) zu ebener Erde.. —.90
b) unter Terrain.
6. Gemauerte Fetlfänßc.
7. Gewöhnliche Fettfänge (Eisen oder
Thon).
8. Wasserverschlüffe (Putzsyphons) . .
9. Piffoirsiükkastcn, sowie sonst, stinkende Abgänge enthaltende Wasserverschlüffe
I7L. Außergewöhnliche Fälle und Verhältnisse unterliegen besonderer Bestimmung der Einheitspreise durch das Stadtbauamt, nach den gleichen bei Ausstellung dieses Tarifs maßgebend gewesenen Grundsätzen.
(So ist z. B. der Mindestbetrag, zu welchem die Stadt eine Reinigung übernimmt, 3 Mk., d. h.- für Hosraithen mit nur einzelnen Objekten, derey Reinigung nach tarifmäßiger Berechnung zusammev weniger äls 8 Mk. ausmachen, ist der Mindest/ betrag von 3 Mk. zu entrichten).
Nach püs. 4 werden alle in Souterrain Räumlichkeiten, sowie unter Hos-Obersiäche, bezw Treppcn-Podcsten befindlichen Sinkkasten oder Fest sänge berechnet.
Unter den vorstehenden Beträgen ist nur die regelmäßige Reinigung der betr. Sand- und Fett, fange von Schmutz, Saud und Fett verstanden.
